Liebe Kolleginnen und Kollegen, Staatsminister Ebling hat jetzt das Wort, und wir beruhigen uns jetzt einmal ein bisschen. Es ist der letzte Tagesordnungspunkt.
(Anhaltend Unruhe bei der SPD und bei der AfD – Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist unsäglich, Herr Präsident!)
Ich darf zunächst einfach ein Dankeschön sagen. Ein Dankeschön dafür, dass es an Klarheit nicht mangelt, dass wir es verurteilen, wenn diejenigen, die das Gewaltmonopol des Staates vertreten, unsere Polizistinnen und Polizisten, angegrifen werden, dass das eine abscheuliche Tat ist, es dafür keine Rechtfertigung gibt, es so ziemlich das Letzte ist, was wir auf der moralischen Stufe unserer Zivilisation ertragen wollen, und wir in all diesen schwierigen Situationen Tag für Tag hinter den Beamtinnen und Beamten stehen.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie der Abg. Gerd Schreiner und Markus Wolf, CDU)
Das ist gut, und das ist ein wichtiges Selbstverständnis an dieser Stelle. Deshalb bin ich dankbar, dass es auch diese Sondersitzung des Innenausschusses gegeben hat, weil es uns die Möglichkeit gibt, darüber zu sprechen, wenn es – wie anlassbezogen – zu einem Gewaltexzess gekommen ist, und deutlich zu machen, dass wir helfende Hände, seien sie von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, den Rettungskräften oder sonstigen Einsatzkräften, eben nicht schlagen.
Auch wenn, leider, das Bemühen da war, es zu relativieren, gehört zu dieser Botschaft der Nacht von Trier aber auch ein Zweites genauso deutlich hinzu: Ein robuster Polizeieinsatz mit beherzten und hoch qualifizierten Beamtinnen und Beamten hat Schlimmeres verhindert. Die Lage wurde gewendet und die Situation beendet. Auch das ist ein Erfolg rheinland-pfälzischer Polizeiarbeit gewesen.
Das gilt es im Zusammenhang auszusprechen und nicht nur darüber zu reden, dass es zu Gewaltexzessen kam. Nein, es kam auch zu einem erfolgreichen Polizeieinsatz, der genau diese Situation beendet hat und sich mit erfolgreichen Ermittlungen der Justiz und der rheinland-pfälzischen Polizei in der konsequenten Ermittlung der Täterinnen und Täter fortsetzt. Das ist Kante Rechtsstaat, und das ist das, was wir in Rheinland-Pfalz haben.
Dazu gehört, dass die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch im bundesweiten Vergleich hervorragend ausgestattet sind. Dazu gehört, dass wir eine Debatte zu der Frage, wie wehrhaft, wie robust Polizeiarbeit ist, nicht an einem einzigen Einsatzmittel festmachen können. Eine so enge Betrachtung kann man wirklich nur – ich sage es jetzt einmal so – im wie auch immer akademisch geprägten Raum führen. Die hat mit der Lebenswirklichkeit der Beamtinnen und Beamten und der Lebenswirklichkeit von Lagen und Einsätzen relativ wenig zu tun.
Natürlich ist das zu erwähnen, von der Motorisierung bis zu den Schutzausrüstungen, von Distanzelektroimpulsgeräten – lieber Philipp Fernis, ich sage das vornehme Wort, auch wenn es vielleicht bei den anderen Taser heißt – bis zu den Schutzausstattungen für lebensbedrohliche Einsatzlagen. All das gehört zusammengedacht, und das ist immer noch nicht abschließend gemeint, wenn ich nur daran denke, dass wir auch schon wieder in die Ausschreibung für neue Wafen für die Beamtinnen und Beamten gehen.
Dazu gehört, dass es vorbildlich war, in Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2017 flächendeckend Bodycams einzuführen. Das darf dann wenigstens einmal erwähnt werden, wenn jetzt gefühlt schon zum sechsundachzigtausendsten Mal darauf herumgehackt wird, dass eine Bestellung tatsächlich verzögert eingetrofen ist.
Wen wollen Sie eigentlich mit dieser Kritik trefen, dass ein rechtzeitig bestelltes Einsatzmittel, ein ausreichend finanziertes Einsatzmittel, ein nach den Bedarfen ermitteltes Einsatzmittel nun aufgrund eines Herstellers zu spät gekommen ist? Wen wollen Sie mit der Kritik jetzt trefen? Irgendjemanden hier in diesem Saal? Ich verstehe es einfach nicht. Nehmen Sie sich doch bitte selbst ernst, Herr Dr. Streit.
Ich lese Ihren Antrag, und ich darf ihn, mit Erlaubnis des Präsidenten, vielleicht auch noch einmal kurz verlesen. Unter II. steht: „Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, in Absprache mit den Polizeibehörden so viele Bodycams anzuschafen, wie nötig sind, um alle eingesetzten Beamten entsprechend ausstatten zu können.“ – „(...) in Absprache mit den Polizeibehörden so viele Bodycams anzuschafen, wie nötig sind.“ Genau das ist passiert. Der Antrag ist erledigt. Wir haben es geschaft.
Es stehen inzwischen auch 430 Bodycams künftig zur Verfügung. Wir haben die Voraussetzungen geschafen, dass es nicht nur in jeder Streifenbesatzung eine gibt, sondern es auch Pools bei den Polizeidirektionen gibt, in der Ausbildung sowieso. Insofern stehen wir doch jetzt einfach einmal dazu. Es gibt diese Ausrüstung, sie macht Sinn, sie ist ausreichend vorhanden im Sinne der Empfehlung der Polizeibehörden. Das haben wir jetzt erreicht.
Wenn man jetzt noch die Größe hätte, einfach zu sagen, es ist erfüllt, noch bevor wir es beantragt haben, wäre es irgendwie demokratisch ein bisschen fairer, als jetzt zum siebenundfünfzigsten Mal zu erzählen, dass da jetzt ein Päckchen ein bisschen zu spät kam. Das wissen wir inzwischen auch.
Entscheidend bleibt bei allen Einsatzmitteln gerade nicht die Anzahl, sondern entscheidend bleibt bei allen Einsatzmitteln die Wahlmöglichkeit, je nach Lage zu dem Einsatzmittel zu greifen, was in dem Moment geboten und richtig ist. Eines ist wirklich nicht geboten, nämlich dass wir aus jeder Lebenssituation, aus jedem Einsatzfahrzeug heraus 380-Grad-Filme machen.
Nein, 360, Sie haben vollkommen recht. Das sei Ihnen zugestanden. Was richtig ist, muss richtig bleiben.
Richtig bleibt aber bitte auch: Bei einer Dauerüberwachung, einer Dauervideoschleife ist die Grenze vom Rechtsstaat weit überschritten.
Das ist ein Überwachungsstaat. Das ist die Grenze, die wir hier im demokratischen Raum auch miteinander ziehen dürfen.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Abg. Michael Frisch, AfD: Das haben wir gar nicht gefordert!)
Ich bin sehr dankbar, dass wir mehr als nur Debatten dazu machen. Deswegen wollte ich noch einmal deutlich machen, an welchen Stellen überall Schutzausrüstung greift, wo sie – auch immer wieder neu – beschaft und auch immer wieder auf Lagen angepasst wird.
Ich bin aber auch dankbar, dass wir mit der Landesregierung auch mit der Kampagne „Respekt. Bitte!“ ein Instrument haben, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir eines auch brauchen, nämlich eine starke Zivilgesellschaft, Menschen in unserer Gesellschaft, die sich mit uns in der gleichen Klarheit verständigen, dass wir jede Gewalt gegen Einsatzkräfte ablehnen, dass es dafür keinen Rechtfertigungsgrund gibt, und dass wir diese Zivilgesellschaft so robust machen, dass diejenigen, die uns helfen wollen, auch spüren, dass sie auf der richtigen Seite stehen und im Übrigen auch den richtigen Beruf ergrifen haben.
Es ist eine wunderbare Aufgabe, anderen in schwierigen Situationen helfen zu können, ob man dafür bei der Feuerwehr, beim Rettungsdienst oder bei der Polizei ist. Das zu unterstützen, muss unser gemeinsamer Auftrag bleiben.
Tagesordnungspunkt 13. Wir kommen dann zur Abstimmung zunächst über den Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER ab. Wer dem Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/5558 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.
Wir stimmen dann noch über den Alternativantrag der Fraktion der AfD ab. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/5609 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir sind am Ende der Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 14 ist eine Aussprache der AfD gewesen, die sie zurückgezogen hat. Vermutlich im nächsten Plenum, aber heute steht sie auf jeden Fall nicht mehr auf der Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung für heute zu Ende.
Ich darf Sie zur nächsten Plenarsitzung am Mittwoch, dem 29. März, einladen und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.