Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zum eigentli

chen Gesetzentwurf gibt es aus unserer Sicht nicht mehr allzu viel zu sagen, weil damit in Rheinland-Pfalz alles beim Alten bleibt. Der Status quo wird quasi juristisch nachvollzogen. Auch in Zukunft wird die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen zur Sicherstellung einer Abschiebung von einem Verwaltungsgericht getrofen. Dieser Rechtsweg hat sich in der Vergangenheit bewährt und deckt sich mit der Aufassung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich in solchen Fällen um öfentlichrechtliche Streitigkeiten handelt.

Zudem werden die meisten Streitfragen, bei denen es um die Rechtmäßigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geht, ohnehin vor Verwaltungsgerichten entschieden, womit eine entscheidende Sachnähe besteht. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und die Oberlandesgerichte haben sich insofern mit der Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeit einverstanden erklärt. Auch aus Sicht der AfD-Fraktion existieren keine Einwände gegen diese Verfahrensweise, weshalb wir dem Gesetz unsere Zustimmung erteilen werden.

Solche Gesetze ergeben allerdings nur dann Sinn, wenn sie auch umgesetzt werden und es am Ende zu mehr Abschiebungen kommt.

(Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist so ein Unsinn!)

Der noch bessere Fall wäre natürlich, wenn es gar keine Notwendigkeit gäbe, das Gesetz anzuwenden, weil sich einfach weniger Menschen hier aufhalten, die illegal hier sind und somit auch nicht abgeschoben werden. Das wäre das Ideal, aber davon sind wir noch sehr weit entfernt. Dementsprechend ist es gut, dass es so umgesetzt wird. Hofentlich führt es dann auch zu einer Verbesserung der Situation.

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordnete Willius-Senzer.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf steht unter dem bekannten Motto, es muss sich etwas ändern, damit es bleiben kann, wie es ist. Wir beraten heute über die Frage, ob die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz auch künftig für die richterliche Anordnung von Durchsuchungen zum Zwecke der Durchführung der Abschiebung nach § 58 Abs. 8 des Aufenthaltsgesetzes zuständig sein sollen.

Dies war und ist nach der bislang geltenden Rechtslage schon so und hat sich gut bewährt. Deshalb sollen in Rheinland-Pfalz die Verwaltungsgerichte

auch künftig für diese Art von richterlichen Anordnungen zuständig bleiben. Unser Landesgesetz müssen wir nun dafür aber ändern. Der Grund ist folgender: Anfang des Jahres hatte der Bundesgesetzgeber das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz hat er entschieden, dass für die Anordnung von Durchsuchungen zum Zweck von Abschiebungen ab August 2024 die Amtsgerichte zuständig sein werden.

Den Ländern wurde die Möglichkeit eröfnet, davon abweichend die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festzulegen. Von dieser Möglichkeit des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten soll nun Gebrauch gemacht werden. Rheinland-Pfalz weist im Bundesdurchschnitt die kürzesten Verfahrenslaufzeiten bei den Asylgerichtsverfahren auf. Dies ist ein Ergebnis der Zuständigkeitskonzentration, die das Justizministerium vorgenommen hatte. Herr Minister hat vorhin schon darauf hingewiesen.

Streitigkeiten nach dem Asylgesetz sind bei dem Verwaltungsgericht Trier konzentriert. Mit dieser hervorragenden Zuständigkeitsentscheidung einhergehen soll der Verbleib des Rechtswegs zu den Verwaltungsgerichten bei den hier in Rede stehenden Durchsuchungsanordnungen. Bei uns soll zur Erhaltung unserer Erfolge weiterhin die ohnehin mit dem Aufenthaltsrecht befasste Gerichtsbarkeit darüber entscheiden, ob in diesem Zusammenhang eine Wohnungsdurchsuchung erfolgen darf, um einen abzuschiebenden Ausländer oder eine abzuschiebende Ausländerin zu ergreifen.

Erfahrungsgemäß werden nämlich in diesen Verfahren Einwände auf dem Gebiet des Ausländerrechts vorgebracht, mit deren Prüfung unsere Verwaltungsrichterinnen und -richter bestens vertraut sind. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sowie die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken begrüßen diese Ansicht ebenfalls.

Unser Justizministerium ist also wie gewohnt auf dem richtigen Rechtsweg. Wir als FDP begrüßen es daher, dass an der efzienteren und gut bewährten Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte festgehalten werden soll. Wir stimmen dem Entwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Abgeordneter Stephan Wefelscheid für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen belegen es, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in unserem Land arbeitet, gerade wenn es um das Thema „Rückführung von nicht aufenthaltsberechtigten Per

sonen in Rheinland-Pfalz“ geht, schnell und efzient. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt hier bei insgesamt und an allen Standorten weit unter dem Bundesdurchschnitt, ist dem Jahresbericht für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2023 zu entnehmen.

Die Zahl der Asylverfahren war schon mehrfach Gegenstand unserer Plenardebatten und vieler Diskussionen in der Öfentlichkeit. Hier, muss man sagen, leistet unsere Justiz eine gute Arbeit und ermöglicht einen zügigen und efzienten gerichtlichen Rechtsschutz.

Die Änderungen des Bundesrechts Anfang des Jahres 2024 würden, wenn das Land nicht aktiv wird, eine Veränderung der Zuständigkeit bei der richterlichen Anordnung der Durchsuchung zum Zwecke der Durchführung und Abschiebung nach sich ziehen. Anders als bisher die Verwaltungsgerichte wäre für die Anordnung nun die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Hier gilt für mich der Leitsatz „Never touch a running system“.

Wenn es die mit der Thematik betrauten Fachleute im Justizministerium für sinnvoll erachten, die bisherige Handhabung durch die Verwaltungsgerichte beizubehalten, möchte ich dem hier nach Durchsicht des Gesetzentwurfs nicht widersprechen. Allerdings möchte ich Sie, Herr Minister Mertin, bitten, uns bei der dazu anstehenden Besprechung im Rechtsausschuss zu berichten, wie efzient die Verwaltungsgerichte bei derartigen Anordnungen von Durchsuchungen arbeiten, also einfach ein paar Zahlen und Fakten zur Anzahl und Bearbeitungsdauer dieser Vorgänge.

Vielen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9584 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dazu eine Gegenrede? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9707 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Der CDU-Fraktion stehen zusätzlich 3 Minuten und der Fraktion der FREIEN WÄHLER 1 Minute zur Verfügung.

Zur Begründung erteile ich zunächst der Landesregierung das Wort. Wer spricht? – Staatsministerin Katrin Eder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Die Gesundheit von Tieren beschäftigt natürlich viele in unserem Land. Wir wollen Tiere sicher, tierschutzgerecht und gesund halten. Insbesondere in der Nutztierhaltung stellt dies die Landwirtinnen und Landwirte gerade aufgrund der globalisierten Märkte vor große Herausforderungen. Wir wollen sie und die übrigen Tierhalterinnen und Tierhalter mit klaren Regelungen beispielsweise zur Kostentragung für Untersuchungen zur Tierseuchenprophylaxe, -überwachung und -bekämpfung oder für amtlich angeordnete Impfungen unterstützen.

Das bisher geltende Landestierseuchengesetz stammt aus dem Jahr 1986. Es wurde zwar seitdem punktuell verändert, bedarf nun aber einer grundsätzlichen Novellierung. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen bei den Zuständigkeiten der betrofenen Behörden im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Zudem erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Modernisierung des Landesrechts. Wir passen deswegen das Landesrecht an die heutige Zeit an, indem wir es mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht harmonisieren, den sich aus der Kommunalisierung ergebenden Änderungen rechtlich Rechnung tragen sowie Regeln zur Datenerfassung und zum Datenaustausch auf den neuen Stand bringen.

Wir stärken aber vor allem die Tierseuchenprävention, indem wir die Sicherstellung der Erreichbarkeit aller Veterinärbehörden außerhalb der Dienstzeit zur Entgegennahme von Tierseuchenanzeigen gesetzlich fordern. Hinzu kommt die Pflicht des zuständigen Ministeriums und der Landkreise zur Vorhaltung jederzeit einsatzbereiter Tierseuchenkrisenzentren.

Darüber hinaus sorgen wir in der Tierseuchenvorsorge und -bekämpfung für finanzielle Sicherheit, indem wir als Land die Untersuchungskosten auf bestimmte Tierseuchen in rheinland-pfälzischen Untersuchungseinrichtungen übernehmen und die Kostentragung des Landes für Maßnahmen von überregionaler und übergeordneter Bedeutung bei der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung regeln. Dabei ist etwa an den gegebenenfalls notwendigen Zaunbau im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu denken.

Wichtig ist auch die Benennung des Landesuntersuchungsamts als zuständige Behörde für die Überwachung der immunologischen Tierarzneimittel. Damit wird eine zentrale Stelle geschafen, bei der wir Aufgaben bündeln und das erforderliche Expertenwissen vorhalten. Hiermit folgen wir einer Anregung aus der Verbändeanhörung.

Auch künftig wird, wie von allen Beteiligten gewünscht und mit diesen abge

sprochen, die Landwirtschaftskammer mit der Verwaltung der Tierseuchenkasse beauftragt werden.

Die Suche nach Amtstierärztinnen und Amtstierärzten ist in Zeiten des Fachkräftemangels herausfordernd. Deshalb schafen wir hier eine Ausnahmeregelung, um das Personal erst zu finden und dann auch nachträglich weiter qualifizieren zu können. Damit entsprechen wir einem Wunsch der Kreise und Verbände aus dem Anhörungsverfahren.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht keine wesentliche finanzielle Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände. Wir haben zudem darauf geachtet, dass den Kommunen bei der Umsetzung größtmögliche Flexibilität bleibt.

Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neu gefassten Gesetz gut aufgestellt sind.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Horst Gies.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in erster Lesung. Es ist klar, dass die Länder dafür verantwortlich sind. Sie, Frau Ministerin, haben zumindest zum Einstieg schon einmal die Notwendigkeiten dargelegt.

Ich möchte zu den Punkten kommen, zu denen wir seitens der CDU noch deutliche Fragen haben. Wir wissen zwar, das Gesetz geht an den Ausschuss – da werden wir auch manches klären können –, aber Sie haben gerade noch einmal deutlich gemacht, es könnte eine Beitragserhöhung zustande kommen. In der Begründung steht unter „Kosten für die Wirtschaft“, „dass die Verwaltungskosten der Tierseuchenkasse künftig aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter finanziert und nicht mehr von der Landwirtschaftskammer [...] und dem fachlich zuständigen Ministerium getragen werden“. Damit wird deutlich, dass hier Kosten entstehen.

Ich habe mich natürlich bei unserer Kreisverwaltung informiert, wo diese Kosten liegen. Dann hat mich schon erschreckt, dass sich seit dem Jahr 2018 die Kosten verdoppelt haben, die Kosten für Schlachtabfälle, die Kosten für die Verarbeitung von über 24 Monate alten Rindern. Nur damit man davon eine Vorstellung bekommt: Sie haben sich von 100 auf 200 bzw. bei 240-LiterBehältnissen von 15,49 auf 30,81 Euro erhöht. Das sind Dinge, die sich in den

letzten Jahren konkret entwickelt haben, die wir natürlich auch besprechen müssen. Das sind Entwicklungen, die sicherlich nicht in unserem Sinne sein können.

Eines muss man auch deutlich sagen: Hier kommt es wiederum zu einer Verlagerung auf die Landkreise, zum Teil ohne Ausgleich. Dabei müssen wir wissen, dass die größten Probleme, die es in den Landkreisen gibt – nicht nur im Landkreis Ahrweiler, sondern, wie ich auch von einigen Kollegen gehört habe, auch in anderen Landkreisen –, darin bestehen, dass wir kein Personal mehr in den Veterinärämtern finden. Ich habe sogar gehört, dass die Leitung eines Veterinäramts über längere Zeit nicht mehr besetzt werden konnte. Gleiches gilt auch für meinen Heimatkreis, in dem wir seit einem Jahr eine zweite Veterinärin/einen Veterinär suchen und niemand Qualifizierten finden.