Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Errichtung des Landesamts für Brandund Katastrophenschutz werden nunmehr die erforderlichen gesetzlichen Regelungen normiert. Rheinland-Pfalz stellt den Katastrophenschutz neu auf.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient damit der Umsetzung der Entscheidung der Landesregierung, das Gesamtsystem des Brand- und Katastrophenschutzes inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken, damit ein neues Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz geschafen wird. In diesem wird die Fachexpertise im Brand- und Katastrophenschutz auf Landesebene unterhalb der Ministeriumsebene in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde gebündelt.
Die Neuaufstellung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist notwendig geworden, da uns die erschreckende Naturkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 mit über 130 Toten die Grenzen des bisherigen Systems aufgezeigt hat. Starkregenereignisse und Waldbrände werden aufgrund des Klimawandels auch in Zukunft gehäuft auftreten und an Intensität gewinnen.
Hinzu kommen weitere zu erwartende Risiken und Bedrohungen wie Pandemien, kriegerische Auseinandersetzungen wie zum Beispiel in der Ukraine, Fluchtereignisse oder Hackerangrife, was eines deutlich macht: Die Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz ist ein richtiger und erforderlicher Schritt. Damit folgt die Landesregierung den Empfehlungen der Enquete-Kommission 18/1 sowie der Expertinnen und Experten des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz.
Eine ihrer zentralen Empfehlungen an die Landesregierung ist die Anpassung der Verwaltungsstrukturen in Form einer neuen Landesoberbehörde,
um für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich gewappnet zu sein. Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission heißt es dazu, dass durch Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen Synergieefekte bestmöglich genutzt werden sollen und dafür die Errichtung einer zentralen Landeseinrichtung als Landesoberbehörde für den Katastrophenund Bevölkerungsschutz empfohlen wird.
Konkret wird die Bündelung der unterhalb des Ministeriums des Innern und für Sport im Land vorhandenen Fachkompetenz des Brand- und Katastrophenschutzes, also der Feuerwehr und der Katastrophenschutzakademie sowie des Referats 22 Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst
der ADD, in einer neuen Landesoberbehörde empfohlen. Durch die Errichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz sollen die beiden bestehenden Oberbehörden mit Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz so eng verzahnt werden, dass durch die Bündelung und Zusammenlegung von existierenden Strukturen die von der Enquete-Kommission geforderten Synergieefekte genutzt werden können.
Mit der künftig im Landesamt konzentrierten Fachkompetenz im Katastrophenschutz sollen insbesondere planerische, konzeptionelle, beratende, unterstützende und bildungsbezogene Aufgaben wahrgenommen werden, die besonders die kommunalen Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes unterstützen. Das Landesamt soll insbesondere das Berichtsund Meldewesen so vereinheitlichen, dass jederzeit ein für die Lagebewältigung erforderliches Lagebild vorliegt. Es soll damit einhergehend bei Bedarf die Einsatzleitungsfunktion auf Landesebene ausüben.
Neben der Einsatzvorplanung sowie der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte und Verwaltungen soll diese Behörde ein an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr mit Expertinnen und Experten aus dem Brand- und Katastrophenschutz besetztes Lagezentrum betreiben. Das Landesamt soll schließlich auch zu einer Vereinheitlichung der vorhandenen Strukturen beitragen, zum Beispiel durch den Aufbau eines landesweiten Systems zur gegenseitigen Führungsunterstützung, durch Beratung und Unterstützung der Brand- und Katastrophenschutzbehörde sowie durch die Aufsicht über diese.
Um den beschriebenen Gefahren efzient und efektiv begegnen zu können, ist es erforderlich, die Fachexpertise in einer einheitlichen und schlagkräftigen Landesoberbehörde zu bündeln und hierdurch den gesamten Aufgabenkomplex inhaltlich, infrastrukturell und personell zu stärken. Für all dies wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die organisatorische Voraussetzung geschafen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDUFraktion begrüßt die Errichtung eines Landesamts für den Brand- und Katastrophenschutz. Das haben wir schon im Zwischenbericht der EnqueteKommission seinerzeit mit gefordert und letztendlich auch mit beschlossen. Insofern ist es natürlich positiv, dass wir heute endlich das entsprechende Gesetz zur Errichtung dieses Landesamts beraten und auf den Weg bringen.
Die schlimmen Erfahrungen, die wir leider im Juli 2021 gemacht haben, aber auch die Erfahrungen aus der Pandemie, die Erfahrungen, die wir jetzt durch den schlimmen Krieg in der Ukraine mit Russland haben, die Hackerangrife auf kritische Infrastrukturen, von denen wir gehört haben, all das macht die Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes insgesamt notwendig. Insofern ist dieses Landesamt ein wichtiger Beitrag.
Das Landesamt wird vorhandene Strukturen besser miteinander verzahnen und bündeln, sodass wir uns in vielerlei Hinsicht – 24/7, Kollege Noss und Herr Minister Ebling sind darauf eingegangen – insgesamt besser aufstellen werden. Wir werden in diesem Landesamt unsere besten Köpfe des Landes und diejenigen Stellen, die wir im Rahmen dessen noch besetzen werden, sowie die Fachkompetenz bündeln und uns hofentlich optimal aufstellen.
Trotzdem – da bleibe ich auch bei dem einen oder anderen Punkt, den ich in der Vergangenheit schon einmal angesprochen habe, Herr Minister – geht mir das persönlich alles nach wie vor viel zu schleppend. Wir haben jetzt mittlerweile drei Jahre nach der Flut und zwei Jahre, nachdem der Zwischenbericht der Enquete-Kommission vorliegt. Insofern müssen wir, wie Sie das gesagt haben, jetzt auch die weiteren Schritte, die notwendig sind, dringend auf den Weg bringen.
Wir haben – auch das ist gesagt worden – in den letzten Wochen und Monaten leider wieder feststellen müssen, dass wir wahrscheinlich immer wieder mit solchen Ereignissen konfrontiert werden. Wir haben das jetzt auch bei uns in der Region noch einmal gesehen. Trier-Saarburg war vor Ort auch noch einmal sehr schlimm betrofen.
Ich war an diesem Abend, als es im Saarland und auch in Trier-Saarburg sehr schlimm war, bei uns in der Einsatzzentrale beim THW. Man hat gesehen, dass die Dinge, die jetzt vor Ort seit 2021 auf den Weg gebracht worden sind, die Beschafungen und die – wenn ich Frau Brück und andere sehe, die auch in den Kreistagen mit dabei sitzen – überwiegend parteiübergreifend gefassten Beschlüsse zumindest bei uns in die richtige Richtung gegangen sind.
Dort haben THW, Feuerwehr, Malteser, Rettungshundestafel, aber auch die regionalen Firmen, die jetzt mit eingebunden sind, die schon damals mit eingebunden waren, aber jetzt systematisch besser mit eingebunden sind, hervorragend zusammengearbeitet. Wir haben neue Sandsackfüllmaschinen, die das efzienter und schneller machen. Insofern war es schön anzusehen, wie man da Hand in Hand gearbeitet hat.
Deshalb will ich hier meine Forderungen noch einmal aufgreifen. Man hat manchmal den Eindruck, dass die Kreise schon etwas schneller sind als die Landesregierung, wenn es zum Beispiel um die Förderung von Katastrophenschutzzentren vor Ort geht. Da hört man immer wieder vonseiten der ADD, wir sollten uns noch ein bisschen gedulden, aber wir können uns leider Gottes nicht gedulden, weil jede Katastrophe morgen wieder vor der Tür stehen kann.
Insofern will ich von meiner Seite noch einmal fünf Punkte hervorheben, die aus meiner Sicht wichtig sind, um diese kommenden Schritte weiter zu gehen.
Erstens: Wir brauchen jetzt, nach diesem Landesgesetz zur Errichtung des Landesamts, dringend die Überarbeitung des LBKG. Wir brauchen die entsprechenden Überarbeitungen der Verordnungen, der Feuerwehrverordnungen etc. pp.
Zweitens: Wir brauchen aber auch – das habe ich im letzten Plenum schon deutlich gemacht – eine Veränderung und eine Anpassung des kompletten Beschafungswesens. Wir müssen dort zügiger und efzienter werden und die heutigen technischen Möglichkeiten noch besser nutzen.
Der dritte Punkt. Auch das kann ich Ihnen leider nicht ersparen, Herr Ebling, weil Sie die Anhörungen angesprochen haben, die in den letzten Wochen zu diesem Gesetz gelaufen und – da teile ich Ihre Meinung – die durchweg positiv sind. Das ist ein Zeichen, dass man da auf dem richtigen Weg ist. Trotzdem haben auch dort wiederum der Landkreistag, der Städtetag, der Gemeindeund Städtebund sowie der Landesfeuerwehrverband darauf hingewiesen, dass die Feuerschutzsteuer vorrangig den kommunalen Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt werden muss.
Ich habe heute eine Debatte wahrgenommen, in der Herr Ebling und andere noch einmal den GStB zitiert haben, oder Sie, Herr Noss, haben Herrn Frieden zitiert, und hier sage ich: Es ist nicht nur der GStB, es sind auch alle anderen.
Man kann das zwar immer vor Ort ein bisschen kritisch sehen, aber meines Erachtens gibt es auch SPD-Landräte, SPD-Bürgermeister und SPD-Oberbürgermeister. Insofern sind die Beschlüsse und die Forderungen der entsprechenden Gremien auch von ihrer Seite mit unterstützt.
Der vierte Punkt. Ich glaube, wir sollten uns nicht selbst belügen. Wenn wir jetzt manchmal sagen, wir haben acht Waldbrandfahrzeuge – also für die Leitstellen – und ein paar Abrollcontainer beschaft, dann ist das gut und richtig, aber natürlich nicht der große Wurf. Es genügt ein Blick in die anderen Bundesländer, wenn man zum Beispiel über den Rhein nach Hessen schaut. Die beschafen 26 multifunktionale Unimogs mit Kran, mit Anhänger, um nur ein Beispiel zu nennen,
Der letzte Punkt liegt mir wirklich sehr am Herzen. Wir müssen darauf achten, dass das neue Landesamt, das von den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden vor Ort durchaus kritisch gesehen wird, nicht nachher nur Aufsicht übernimmt, nicht nur kontrolliert und bremst und neue Probleme in der Zusammenarbeit vor Ort schaft, sondern – Sie haben das so schön gesagt, Herr Ebling – nachher unterstützend tätig wird.
Ich wünsche mir, dass es diese Aufgabe übernimmt, dass es die Kommunen unterstützt, es endlich die notwendigen Beschafungen und Veränderungen im Beschafungswesen und viele andere Dinge auf den Weg bringt und wir somit den notwendigen Schub für eine Verbesserung des Brand- und Katastrophenschutzes und des Bevölkerungsschutzes insgesamt in Rheinland-Pfalz bekommen.
(Beifall der CDU sowie der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, und Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, so viel kann ich schon einmal vorwegnehmen.
(Beifall der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Martin Haller, SPD, und Philipp Fernis, FDP – Abg. Martin Haller, SPD: Gute Rede!)
Ich glaube, dieses Parlament hat sich in den letzten Jahren umfassend und in sehr vielen arbeitsreichen Sitzungen sowohl im Untersuchungsausschuss als auch in der Enquete-Kommission mit dem Katastrophenschutz in RheinlandPfalz befasst. Wir haben alle festgestellt – das zeigen der Zwischenbericht und der Abschlussbericht der Enquete-Kommission –, dass der Wunsch nach einer Neuorganisation besteht.
Diesem Wunsch ist das Ministerium sehr früh nachgekommen und hat sehr früh eine Lenkungsgruppe eingesetzt, in der das Innenministerium sich die Frage vorgenommen hat: Wie können wir den Katastrophenschutz neu orga
nisieren? An dieser Stelle möchte ich vorab schon einmal Staatssekretärin Nicole Steingaß und auch Katastrophenschutzinspekteurin Dr. Kirstin Eisenhauer für die Projektleitung und die Arbeit des Lenkungskreises danken. Ohne den Lenkungskreis wäre dieser Gesetzentwurf nicht hier. Vielen Dank dafür.
Zuletzt im Saarland, in Baden-Württemberg, in Bayern, aber natürlich stand am Anfang dieses Prozesses die schreckliche Ahrflut, die sich jetzt zum dritten Mal jährt. Wir sehen, dass die Wetterereignisse, die die Folge des Klimawandels sind, immer häufiger und immer intensiver auftreten. Wir sind uns alle einig, dass daher leider ein gut organisierter Katastrophenschutz eine große Rolle spielt.
Als einen ersten Schritt haben dieser Lenkungskreis und übrigens auch das Innenministerium bereits das 24/7 besetzte Lagezentrum Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Dieses Lagezentrum hat beim Hochwasser an Pfingsten bereits seine Feuertaufe bestanden. Ich glaube, es ist ein wesentlicher Punkt, dass dort schon die Kompetenzen vernetzt werden.