Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Ein Einsatzmittelregister für die Alarmierung überörtlicher Einheiten gibt es bis heute nicht. Die Hochwassermeldeverordnung wurde bisher ebenfalls nicht überarbeitet. Die Hochwasserrisikokarten für die Ahr haben immer noch den Stand von 2021 mit HQextrem bei 4,15 m. Eine klare Regelung, wer die Kosten für überörtliche Hilfe der Feuerwehren und von Spontanhelfern übernimmt, fehlt unverändert usw. usf.

Vieles davon ließe sich mit überschaubarem Arbeitsaufwand beheben. Allerdings würden solche Verbesserungen weitgehend im Verborgenen stattfinden. Minister Ebling konzentriert sich ofensichtlich lieber auf Maßnahmen, die ihm in der öfentlichen Wahrnehmung Pluspunkte einbringen, so wie den hier vorliegenden Gesetzentwurf. Mit erheblichem finanziellen Aufwand sollen ADD und LFKA zu einer Behörde zusammengefasst werden, die dann irgendwann vielleicht die Probleme angeht.

Natürlich ist eine solche Bündelung von Zuständigkeiten und Kompetenzen grundsätzlich sinnvoll. Andererseits ist die Zusammenarbeit zwischen den betrefenden Institutionen bereits heute in § 6 LBKG geregelt, aber sie hat schlichtweg nicht funktioniert.

Meine Damen und Herren, der ehemalige THW-Präsident Albrecht Broemme hat mit Blick auf die Ahrtalkatastrophe gesagt – ich zitiere –: „Erst wenn

zwischen einer Pegelangabe und einer Hochwasserrisikokarte ein klarer Zusammenhang für alle hergestellt wird, können die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden.“ Dass dies und anderes Notwendige mit der Einrichtung eines Stabsraums und der Zusammenlegung zweier Behörden besser erreicht werden kann als bisher, ist zu hofen, bleibt aber dennoch abzuwarten.

Von der versprochenen Neuaufstellung des rheinland-pfälzischen Katastrophenschutzes sind wir jedenfalls auch drei Jahre nach der schrecklichen Flut noch weit entfernt.

Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Peter Stuhlfauth, AfD, und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Schmidt das Wort.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt wollen sie es aber noch einmal wissen heute Abend! – Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wir müssen doch noch einmal über die Geschäftsordnung reden!)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Der mit dem hier besprochenen Gesetzentwurf angestrebten Bündelung der Zuständigkeiten für den Brandund Katastrophenschutz ist grundsätzlich zuzustimmen. Die bereits mehrfach vorgebrachten Argumente für die gesetzliche Neuregelung werde ich nicht wiederholen.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Ist auch gar nicht Ihr Themengebiet! Sie waren doch gar nicht in der Enquete! Unglaublich!)

Stattdessen soll vor dem Hintergrund der Thematik des Zivilschutzes eine wesentliche Ergänzung vorgetragen werden, nämlich die dringend erforderliche Bereitstellung eines hinreichenden Netzes von Schutzräumen, sprich Bunkern, für den Fall eines Kriegs mit Bomben- und Raketenangrifen.

Dass für diesen Fall angesichts der heutigen extrem angespannten Weltlage und auch europapolitischen Situation Vorsorge zu trefen ist, muss hier sicherlich nicht begründet werden.

(Abg. Gordon Schnieder, CDU: Darauf freut Ihr Euch doch!)

Die nach dem Zerfall des Sowjetimperiums

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Ach du liebes bisschen!)

weit verbreitete naive These des US-Philosophen Francis Fukuyama vom Ende

der Geschichte,

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie müssen aber auch immer etwas Geschichtliches suchen!)

der fortdauernden Alleinherrschaft des Westens und einem mit dieser einhergehenden Verzicht auf Krieg als Mittel der Politik ist längst zur ofensichtlichen Makulatur geworden, und eigentlich war sie das schon immer. Seit es Menschen gibt, gehören kriegerische Auseinandersetzungen bedauerlicherweise zum Leben unserer Spezies dazu. Diese können allenfalls begrenzt werden.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Was erzählen Sie denn da?)

Gegen militärische Aggressionen wie jene von Putins Russland gegen die Ukraine müssen sich Staaten durch eigene Verteidigungsfähigkeit schützen, also für den Ernstfall eine schlagkräftige Armee besitzen. Außerdem braucht es hinreichend Schutzräume für die Bevölkerung. Beides, unsere Bundeswehr und die Bunkerkapazitäten,

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie haben das Gesetz nicht gelesen!)

wurden in Deutschland unverantwortlicherweise jahrzehntelang erheblich zurückgebaut. Von den insgesamt rund 2.000 öfentlichen Schutzräumen aus den Zeiten des Kalten Kriegs

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Das ist kein Schutzräumegesetz! Das ist so ein kleiner Absatz nur!)

gibt es noch 579, die im Kriegsfall nicht mehr als eine halbe Million Menschen aufnehmen könnten,

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie können den Stahlhelm aufzie- hen!)

U-Bahn-Schächte oder Tiefgaragen als mögliche Alternativen einmal ausgenommen.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Aluhelm!)

Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stehen – Zitat – „aktuell keine einsatzbereiten öfentlichen Schutzräume zur Verfügung“. Verteidigungsminister Pistorius hat sich im März ebenfalls eindeutig für verstärkte Schutzmaßnahmen ausgesprochen und sich dazu eigens in Finnland informiert, dem Musterland in Sachen Zivilschutz.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Thema verfehlt!)

In diesem Aufgabenfeld ist natürlich in erster Linie der Bund gefordert, aber die Länder haben selbstverständlich eine Mitverantwortung. Der rheinlandpfälzische Landtag war im Zuge einer Informationsfahrt des Ältestenrats, an

der ich teilnehmen konnte, schon vom 9. bis 13. Oktober 2023 in Finnland, nicht zuletzt, um dort einen Eindruck von den riesigen Bunkeranlagen in Helsinki und den großen Anstrengungen in Sachen Bevölkerungsschutz im ganzen Land zu gewinnen.

(Abg. Benedikt Oster, SPD: Darum geht es gar nicht in dem Gesetz!)

Gerade diese Reiseeindrücke haben mich stark beeindruckt und werfen hier und heute die Frage auf, was daraus acht Monate später zumindest konzeptionell in Rheinland-Pfalz geworden ist. Damit dieses so überaus wichtige Thema nicht wieder in der Versenkung verschwindet bzw. der Ignoranz einer schlechten Politik zum Opfer fällt, habe ich heute eine Kleine Anfrage auf den Weg gebracht, um der Landesregierung diesbezüglich konkret auf den Zahn zu fühlen.

Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Michael Frisch, fraktionslos)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. – Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Dann kommen wir zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Einladung von Natascha Strobl zur „Frauenwerkstatt“ Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/8844/9179 –

Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir müssen noch einmal zum Thema „Politische Gewalt und Extremismus“ zurückkommen. Ich möchte Sie über einige Daten aus der Chronologie der sogenannten Hammerbande in Kenntnis setzen.

Juli 2016: Ein Ordner einer angemeldeten Kundgebung wird mit einem Hammer traktiert. Das Opfer erleidet schwere Kopfverletzungen, einen Armbruch, mehrere Schnittwunden. Es schwebte eine Zeit lang in Lebensgefahr.

Oktober 2018: In Leipzig wird ein Mann überfallen, den die Linksextremisten für rechts halten. Bilanz: Bruch der Kniescheibe, Gesichtsverletzungen. Polizei

und Medien sprechen nun von der sogenannten Hammerbande, die der linksextremen Szene zuzuordnen ist.

Oktober 2018: Mindestens zwei Vermummte prügeln mit Eisenstangen auf einen Mann in Wurzen ein, treten gegen seinen Kopf. Das Opfer erleidet mehrere Brüche der Wirbelsäule, Frakturen in der Kniescheibe sowie 14 Platzwunden. Zeitweilig schwebt das Opfer in Lebensgefahr. Eine Hausdurchsuchung ergibt, dass sich die mutmaßliche Rädelsführerin Lina E. in der Nähe des Tatorts aufgehalten hat.

Ich könnte jetzt so weitermachen, Ihnen weitere Übergrife mitteilen und schildern, brutale Übergrife, die vor allen Dingen im Zusammenhang mit der linksextremen Szene in Leipzig-Connewitz stehen.

Vielleicht noch einen besonderen, einen traurigen Höhepunkt dieser Gewaltserie. Februar 2023: Anschlagsserie in Budapest. Wen die Hammerbande für rechts hält, wird brutal angegrifen, darunter Touristen und Bürger, die den Weg der Bande kreuzen. Die ungarischen Behörden handeln umgehend und verhaften zahlreiche Mitglieder dieser Gruppe. Die Justiz des EU-Partnerlands duldet diese politische Gewalt nicht auf ihrem Territorium. Die Mitglieder der Hammerbande werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Nun sollte man meinen, dass Politik und Medien diese Akte politischer Gewalt – ich habe nur einige genannt, nur einige genannt aus einer ganzen Gewaltserie – parteiübergreifend ächten und als das bezeichnen, was sie sind: verfassungsfeindliche Terrorakte, die entschlossen bekämpft werden müssen. Das müsste man meinen. Das müsste man meinen.

(Beifall der AfD)