Da können Sie lachen. Wer in einer solchen Debatte lacht, der hat nun wirklich überhaupt nichts verstanden.
Herr Stuhlfauth, dass Sie sich in einer solchen Debatte hier kaputtlachen, das ist selbst für Ihren merkwürdigen braunen Verein in einer Dimension würdelos, die wirklich Hohn und Spott sein muss in den Augen von denjenigen, die einen Angehörigen im Einsatz für diese freiheitlich-demokratische Grundordnung verloren haben. Das ist wirklich unerträglich.
Das ist übrigens genau das, was wir Ihnen hier schon oft genug gesagt haben. Das ist genau das, was übrigens herausgekommen ist, als ein paar Ihrer Technikfreunde zu blöd waren, die Mikrofone auszumachen. Sie weiden sich an solchen Taten. Sie wünschen sich, dass es diesem Land schlecht geht. Sie wünschen sich, dass es in diesem Land nicht gut läuft,
weil Sie meinen, daraus politisches Kapital schlagen zu können. Nichts ist unpatriotischer, nichts ist abstoßender als das, was Sie heute aus dieser Tat hier machen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Wir sind die einzigen Patrioten!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Islamismus wurde schon viel gesprochen, aber ich bin da ganz bei Herrn Ebling. Wir müssen einmal real existierende Probleme in diesem Land benennen. Das sind Nazis.
So deutlich muss ich das sagen. Ja, Nazis. Wir brauchen gar nicht groß rumreden. Ich habe es selbst erlebt. Der eine oder andere hat es vielleicht mitbekommen. Es ging auch durch die Presse. Ich habe in Koblenz einen Mitbewerber bei mir auf der Liste der Freien Wähler: Marlon Reinhardt, stadtbekannter Vertreter der Sinti und Roma. Er hat für die Stadtratswahl kandidiert und plakatiert.
Jetzt ist Folgendes passiert. Er fährt morgens stolz mit seinem Sohn durch die Stadt, um ihm zu zeigen, wo der Papa hängt. Sie sind in der Goldgrube, stehen vor dem Plakat, und dann ist die Situation, Augen sind ausgeschnitten und antiziganistische, volksverhetzende Schmierereien sind darauf, mit denen den Sinti und Roma, der Familie Reinhardt, der Tod in der Gaskammer gewünscht wird. Das ist das, was Marlon mit seinem Sohn morgens in der Goldgrube erlebt hat. Das muss der Papa dem Sohn erklären,
Dann fragt man sich, warum die Sinti und Roma Argwohn hegen. Ich habe Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Am nächsten Tag war ich dran: Augen ausgeschnitten, ganze Romane darauf geschrieben, ich sei ein Volksverräter, es sei also Verrat am deutschen Volk. Natürlich wird dann der Tod gewünscht.
Das macht schon etwas mit einem. Es ist ein politisches Ehrenamt. Ich bin es jetzt hauptamtlich, aber es färbt ab auf die Leute. Sie fragen sich: Warum soll ich mir das antun?
Nazis. Ich bin Ihnen dankbar im Polizeiapparat, Herr Ebling. Wir haben uns da gut aufgehoben gefühlt. Das LKA hatte mit mir Verbindung aufgenommen. Es wird auch erkennungsdienstlich behandelt. Die ganze Angelegenheit wird hoch eingestuft. Das muss ich an der Stelle sagen. Also dem Täter darf ruhig unwohl sein in seiner Haut. Die Polizei führt Befragungen durch; denn das macht man nicht ungesehen, vor einer Großwand, awk Plakat, zu stehen. Da steht man 20 Minuten, schreibt Romane und kritzelt herum. Es muss jemand gesehen haben. Ich hofe, dass die Sicherheitsbehörden den Täter finden und er dann auch der gerechten Strafe, dem Verfahren zugeführt wird.
Ich möchte aber positiv abschließen. Es gab viel Solidarität. Ich schaue einmal zu meinen Koblenzer Kollegen Carl-Bernard von Heusinger, Anna Köbberling. Ich habe parteiübergreifend und auch aus der Bevölkerung viel Solidarität erfahren, dass gesagt wurde, danke, dass ihr standhaft seid und weitermacht.
Vielleicht noch einmal das aufgreifend, was Kollege Haller gesagt hatte: Die Mehrheit in der Bevölkerung ist nicht braun. Das hat sich am Wahlergebnis gezeigt. Marlon wurde von Platz 10 auf Platz 3 nach vorne gewählt. Er hatte einen aussichtslosen Platz, und die Bevölkerung hat die Antwort auf diese Schmierereien gegeben.
Wenn man sieht, dass die Bevölkerung diese Solidarität abschickt, parteiübergreifend Solidarität besteht, die Sicherheitsbehörden sensibel sind und auch sensibel reagiert haben, dann macht mir das Hofnung, dass die Mehrheit dieser Gesellschaft eben nicht den Weg einschlägt, sondern wachsam ist und die rote Karte zeigt, wenn Nazis Derartiges verüben.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Ände- rung des Artikels 113) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/9283 – Zweite Beratung
Als Grundredezeit sind 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Noch die kurze Information über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 64. Sitzung am 17. April dieses Jahres mit Aussprache statt. Eine Ausschussüberweisung an den Rechtsausschuss fand statt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Im zweiten Durchgang – Sie sehen es – reden wir wieder über die Verfassung. Die Krawatte sitzt auch wieder bei der Verfassung. In der ersten Runde haben wir fraktionsübergreifend sehr viele Punkte zu Artikel 113 dargelegt und ausführlich besprochen. Im Ausschuss gab es keine neuen Erkenntnisse.
Wir möchten die aktuell verbindliche Papierfassung im Verordnungsblatt ablösen und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform schaffen. Wir ziehen somit Artikel 82 Grundgesetz in Artikel 113 Landesverfassung nach. In der ersten Plenardebatte haben wir die besondere rechtsstaatliche Bedeutung, insbesondere das Beispiel Polen hatten wir genannt, fraktionsübergreifend dargelegt.
Es gibt zwei Ziele bei dieser Änderung, nämlich dass die Adressaten, die Bürgerinnen und Bürger informiert werden, was wir zum Beispiel heute beschließen und natürlich auch, dass es ohne Systembruch und Medienbruch nachgelesen werden kann. Erfüllt Artikel 82 Grundgesetz diese zwei Ziele? Das würden wir dann auch in Artikel 113 unserer Verfassung schafen. Aus meiner Sicht Ja.
Wir können es uns heute gemeinsam anschauen. Als Beispiel habe ich das Bundesgesetzblatt 2024 Nr. 54 Teil 1 zu Artikel 1 Nr. 11. d) gewählt. Die Fachpolitiker wissen schon, auf was ich hinaus möchte; keine Angst, kein Spoiler oder kein Vorgrif auf TOP 8 der heutigen Plenardebatte. Dort wird § 58 Abs. 9 a Aufenthaltsgesetz neu geregelt, tritt aber erst zum 1. August in Kraft.
Wir wissen aber trotzdem schon bei TOP 8, dass es in Kraft treten wird und wie es kommt und können somit schon ein Landesgesetz in die Wege leiten. Sprich, es ist bestimmt. Die Diskussion im Bund ist beendet. Wir wissen, wie wir damit umgehen können. Ich konnte die Rede zu TOP 8 ohne Medienbruch schreiben. Sprich, ich musste nicht in die Bibliothek gehen und das Bundesgesetzblatt raussuchen, sondern konnte das ganz leicht im Internet nachlesen.
Somit werden die Ziele erfüllt, und wir gehen davon aus, dass der neue Artikel 113 diese Ziele erfüllen wird. Wir stimmen sehr gerne zu, bedanken uns beim Justizminister und Justizministerium für die gute Arbeit und danken allen demokratischen Fraktionen für die gute kooperative Zusammenarbeit im Hinblick auf die Verfassung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Aktuellen Debatte sehr viel Richtiges und Wertvolles über den Wert einer Verfassung gehört. Wir haben das auch gestern bei einer, wie ich fand, sehr großartigen, sehr würdigen Festveranstaltung zum 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes des Justizministeriums gehört, bei der auch klar wurde, dass ein Wert der Verfassung darin besteht, dass sie etwas Beständiges ist, etwas Festes, an dem man nicht leichtfertig herumschraubt. Wir haben das in der ersten Debatte schon einmal gesagt, ich habe das gesagt. Eine Verfassung hat einen inneren Wert. Man sollte sich sehr genau überlegen, welche Anpassungen man vornimmt.
In diesem Fall ist es eine kleine Änderung, allerdings auch eine Aktualisierung, die es braucht und die mit der Zeit geht. Kollege Spies hat schon die wesentlichen Erwägungen genannt. Es war schon Thema in der ersten Aussprache.
Insofern kann ich für meine Fraktion sagen, wir bleiben dabei, wir wollen an der Verfassung nur mit Bedacht Änderungen vornehmen. Diese Änderung, die wir heute machen, ist allerdings gerechtfertigt, weswegen werden wir heute in zweiter und morgen in dritter Lesung zustimmen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade schon gehört, lieber Kollege Spies, lieber Kollege Klein, wir haben bereits von der Notwendigkeit der Änderung der Verfassung gehört und auch von der Erforderlichkeit der Schafung der elektronischen Gesetzgebung. Im Rahmen der Gesetzgebung darf Digitalisierung aber nicht bedeuten, dass elektronische Dokumente ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt werden.
Herr Staatsminister Mertin und gerade auch Kollege Spies haben vom Medienbruch gesprochen, der durch dieses Landesgesetz vermieden werden soll und wird. Eine moderne Verfassung ermöglicht die digitale Bearbeitung von Gesetzen vom Entwurf bis zur Verkündung. Was hier im Großen funktioniert, wird in Zukunft dann auch im Kleinen in allen Verwaltungen in RheinlandPfalz zum Alltag gehören.
Frau Kollegin Willius-Senzer und die weiteren Kollegen der demokratischen Fraktionen haben in der ersten Beratung zu Recht auf die Umsetzung im Ausführungsgesetz verwiesen. Hier werden dann die juristischen Feinheiten der elektronischen Verkündung erläutert werden. Ich bin Ihnen allen von den demokratischen Fraktionen – egal ob mit Krawatte oder ohne – sehr dankbar für Ihr klares Bekenntnis zu unserer Verfassung; denn es scheint nur eine kleine Detailfrage, eine Kleinigkeit geregelt zu werden.
In der ersten Beratung wurde es schon erwähnt, mit Bezug auf die Ausschussfahrt nach Polen wurde auf die Bedeutung der Verkündung von Gesetzen hingewiesen. Wir haben auch in der Anhörung im Nachgang im Rechtsausschuss gehört, wie schwierig es in Polen nach wie vor ist, Gesetze zu verkünden. Diese Erfahrung hat uns alle für die Verwundbarkeit unserer politischen Ordnung sensibilisiert. Die Bedeutung jedes einzelnen Verfassungsorgans bei der Gesetzgebung ist uns allen noch einmal deutlich geworden. Dementsprechend werden wir Grünen dieser Verfassungsänderung in zweiter und dritter Lesung zustimmen.