Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit der Großen Anfrage der CDU zur Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz. Herr Welling, ich habe ein wenig den Eindruck, wir haben unterschiedliche Informationsstände, aber da helfe ich gern aus.

Ihre Auslegung kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. Sie haben gerade bei uns von Traumabewältigung gesprochen. Bei Ihnen erinnert mich das ein bisschen an das Münchhausen-Syndrom. Da wird jemand anderes von jemandem krank gemacht, um nachher als Retter dazustehen, weil er ihn wieder gesund bekommt. Also, ich weiß nicht, das ist irgendwie die Finger in Wunden legen, um sie damit nicht zum Heilen zu bringen. Das ist immer schwierig.

(Zuruf des Abg. Torsten Welling, CDU)

Sehr ausführlich wurde die Krankenhauslandschaft in dieser Anfrage beleuchtet. Nun, ein jeder kann zielgenau schauen, wie es in seiner Region aussieht, wie es um die Krankenhäuser steht und wie die Bettensituation dort ist. Das Fazit der Antworten ist, dass die Menschen im Land in den 77 Plan

krankenhäusern der Grund-, Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung und den Fachkrankenhäusern sehr gut versorgt sind.

Es gibt an den Außengrenzen unseres Landes einzelne Regionen mit etwas verlängerten Fahrzeiten zu den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz. Von dort können aber über die Ländergrenzen hinweg andere Häuser erreicht werden, auch kurzfristig. Genauso gibt es das andersherum, von den Nachbarbundesländern in unser Bundesland und an anderen Stellen.

Zu Beginn des Beobachtungszeitraums 2018 gab es 77 Plankrankenhäuser an 97 Standorten, aktuell sind es 76 Krankenhäuser an 93 Krankenhausstandorten. Es konnte beobachtet werden, dass Betten in den Krankenhäusern der Grundversorgung um 932 abgenommen haben, bei Schwerpunktversorgern hatten wir 61 Betten im Verlauf des Beobachtungszeitraums weniger.

Dagegen gab es einen Zuwachs bei den Häusern der Regel- und der Maximalversorgung und der Fachkrankenhäuser, im Gesamten ist aber die Bettenzahl um 470 gesunken, und das ist schon eine Vorwegnahme des geplanten Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetzes und der kommenden Krankenhausplanung, die Finanzierung nicht mehr nur an den Betten festzumachen, sondern diese auch auszurichten an der sektorenübergreifenden Ambulantisierung und die vermehrte tagesklinische Versorgung mit in Betracht zu ziehen.

Betrachten wir zusammen die Finanzierung unseres Krankenhaussystems, so müssen wir doch alle gemeinsam feststellen, dass das alte System nicht mehr funktioniert. Das ist auch der Grund, warum viele Krankenhäuser durch die Träger Geld zugeschossen bekommen müssen, um die Verluste, die sie erwirtschaften, auszugleichen.

Daher ist es wichtig, dass eine Strukturreform im Sinne der geplanten Krankenhausreform so schnell, wie es geht, kommt und so schnell wie möglich auch in die Umsetzung kommen kann; denn das Ziel der Reform ist es doch gerade, ein Gleichgewicht zwischen gebotener Wirtschaftlichkeit und qualitativ hochwertiger Behandlung der Patienten wiederherzustellen, das momentan ins Wanken gerät.

Es gibt viele Gründe, die für die Reform sprechen. Lassen Sie uns einige davon gemeinsam betrachten. Jeder Patient möchte gern dort behandelt werden, wo die beste Expertise für seine Krankheit vorliegt. Das ist der Grund, weshalb Leistungsgruppen eingeführt werden sollen.

Kleine Krankenhäuser auf dem Land sollen für das Dasein durch die Vorhaltevergütungen bezahlt werden. Die geplante Reform der Notfallversorgung und des Rettungswesens, die so wichtig für die Weiterentwicklung und die optimale Behandlung der Bürger gewesen wäre, ist momentan leider auf Eis gelegt. Das Ein-Tresen-Modell – Bereitschaftsdienstzentrale, KV-Notaufnahme des Krankenhauses und die Rettungsdienste sollten zusammen an einem Tresen sitzen, um schnell das beste für die Patienten zu erreichen – wird wahrscheinlich nicht kommen. Ich hoffe, dass die Politik in der nächsten Legislatur im

Bund sich dieser Angelegenheit noch einmal annehmen wird.

Die Krankenhausreform plant die Anhebung des Landesbasisfallwertes, bestenfalls den Wegfall der Deckelung. Allein durch diesen Wegfall der Deckelung des Landesbasisfallwertes hätte Rheinland-Pfalz 75 Millionen Euro mehr pro Jahr für die Krankenhäuser zur Verfügung.

Die Krankenhausfinanzierung, für die das Land zuständig ist, wird in den nächsten beiden Jahren von jetzt 150 Millionen auf dann 355 Millionen Euro mehr als verdoppelt, damit die Zeit überbrückt werden kann, bis der Transformationsfonds greift, mit dem der Umbau der Krankenhauslandschaft finanziert werden soll. Es werden dann für zehn Jahre von Bund und Ländern gemeinsam pro Jahr 5 Milliarden Euro ausgegeben – im Gesamten stehen dann also 50 Milliarden Euro in zehn Jahren zur Verfügung –, um die Krankenhauslandschaft umzubauen.

Kommt die Reform, werden die Tarifsteigerungen frühzeitig und umfassend ab dem Jahr 2025 abgebildet. Die Krankenhäuser müssten also nicht mehr in Vorleistung treten.

Neben den Vorhaltevergütungen werden den ländlichen Regionen Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser gezahlt werden. Die Kinderheilkunde soll entökonomisiert werden. Für die Geburtshilfe, Schlaganfallzentren, Unfallchirurgie, Intensivmedizin und die Notfallversorgung sollen zusätzlich 370 Millionen Euro gezahlt werden, um auch dort den ökonomischen Druck herauszunehmen und die Patienten in den Vordergrund zu stellen. Dies alles kann bei der künftigen Krankenhausplanung berücksichtigt werden.

Unübersehbar ist doch für uns alle, dass die Finanzierung der Krankenhauslandschaft nach dem alten System nicht mehr funktioniert und die Reform daher dringend geboten ist. Durch die Reform werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten und gestärkt

(Glocke der Präsidentin)

sowie die Behandlungsqualität durch Spezialisierung gesteigert und Kosten insgesamt gesenkt.

Wenn diese Krankenhausreform verzögert wird, drohen weiter steigende Kosten, weil notwendige Strukturreformen nicht stattfinden können.

(Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, daher kann ich nur dafür werben und an alle appellieren, die geplante Reform zu unterstützen, damit ein zukunftsfähiges System geschaffen werden kann.

Vielen Dank, dass Sie mir so lange zugehört haben.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Josef Winkler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Krankenhäuser“ beschäftigt uns immer wieder, und dieses Mal auch mit einer sehr ausführlichen Großen Anfrage der CDU, wobei ich mich frage, warum das Ministerium eigentlich die ganzen Zahlen zusammengetragen hat. Das war solch ein Päckchen, davon hat man heute von Ihnen wenig gehört, dafür aber neue Finanzvorschläge, wo wie üblich bei Ihnen die Gegenfinanzierung noch offen ist. Wir haben aber heute schon des Öfteren gehört, dass wir dann im Dezember-Plenum von Ihnen die entscheidenden Weisheiten vorgetragen bekommen, wo Sie die vielen Millionen, die Sie ausgeben wollen, an anderer Stelle streichen wollen. Darauf bin ich einmal gespannt.

Nnatürlich aber ist „Gesundheitsversorgung und Krankenhausversorgung“ ein wichtiges Thema. Nicht zuletzt deshalb haben die Bundesregierung und auch der Bundestag eine umfassende Krankenhausreform auf den Weg gebracht, die intensiv mit den Ländern diskutiert wurde.

Man kann der nun bald zu Ende gehenden Bundesregierung sicherlich manches vorwerfen, aber dass sie das Thema „Krankenhäuser“ endlich grundlegend angepackt hat, ist sicherlich eines ihrer großen Verdienste. Wenn nun von vielen Seiten Kritik geübt wird an bestimmten Details oder auch am Zeitplan, dann sollte man nicht vergessen, dass die Vorgängerregierungen auf Bundesebene eine solche Reform eben sträflich haben liegen lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie wissen, wer die Ressortverantwortung in der Bundesregierung hatte.

Wenn Sie als CDU in Ihrer Auswertung der Großen Anfrage nun den Zustand der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz beklagen, dann ist genau in dieser fehlenden Reformbereitschaft der früheren CDU-geführten Bundesregierung die Ursache dafür zu suchen; denn bei aller – ich gestehe zu – durchaus berechtigten Detailkritik an der nun geplanten Reform der Bundesregierung, der allergrößte Kritikpunkt ist doch wohl, dass sie zu spät ihre Wirkung erzielen wird.

Genau dafür aber kann die derzeit noch amtierende Bundesregierung wirklich am wenigsten. Hätten sich die Gesundheitsminister Gröhe und Spahn schon mit dem nötigen Reformeifer, den Herr Lauterbach an den Tag gelegt hat, um die Krankenhäuser gekümmert, hätten wir nicht den Zustand, den wir jetzt haben, dass wir Angst haben müssen, dass viele Krankenhäuser – ich rede jetzt nicht nur von Rheinland-Pfalz – die Reform nicht mehr erleben, die sie

mittel- bis langfristig retten würde.

(Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU)

Er ist halt ein schneidiges Kerlchen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Heiterkeit des Redners und bei der CDU)

Also, umso wichtiger ist es nun, dass die zum Glück vom Bundestag schon beschlossene Reform nun auch den Bundesrat ohne Widerspruch passiert, damit sie schnellstmöglich in Kraft treten kann.

Wenn Sie als CDU-Fraktion – das wurde auch schon vorgetragen – und auch einige Bundesländer daran noch Kritik im Detail haben, dann sage ich Ihnen, das Schlimmste, was den Krankenhäusern nun passieren könnte, wäre meiner Meinung nach, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, aus dem das Gesetz aufgrund der fehlenden Mehrheiten im Bundesrat dann vermutlich nie wieder herauskommen wird. Natürlich bringt das eine erhebliche Zeitverzögerung mit sich, deswegen kann ich an Sie nur appellieren, wenn Sie Kontakt zu den anderen Landesverbänden haben und Ihnen der Zustand der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz so wichtig ist, wie Sie es immer vortragen, dann wirken Sie bitte auf Ihre Kolleginnen und Kollegen in den CDU-geführten Ländern ein, diese wichtige Krankenhausreform im Bundesrat nicht scheitern zu lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt im Übrigen auch für die Resolution, die Ihre kommunalen Fraktionen von der CDU landauf, landab in den Kreistagen einbringen. Ich halte diese für außerordentlich kontraproduktiv.

Wir können uns im Landtag noch lange streiten, ob wir hier 1 Million mehr oder da 1 Million Euro mehr an Investitionsförderung vorsehen sollten, aber das Grundproblem der Krankenhäuser sowohl im ländlichen Raum als auch das der Maximalversorger löst das nicht, sondern nur, wenn endlich die Grundvorhaltekosten vergütet werden, statt sich gegenseitig um die lukrativsten Patientinnen und Patienten nach dem heutigen Fallkostenpauschalensystem zu streiten.

Insofern danke ich der Landesregierung für die ausführliche und sehr informative Beantwortung der Großen Anfrage der CDU, die aber auch hier nicht dazu geführt hat, dass sinnvolle Vorschläge von der Seite gekommen sind.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn wir heute über die Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz sprechen, dann schauen wir in zwei Richtungen: einmal zurück auf die Entwicklung der letzten Jahre und dann voraus auf die absehbare künftige Entwicklung der Krankenhauslandschaft in unserem Land.

Dabei fallen weder der Blick auf die letzten Jahre noch der Blick in die Zukunft aus unserer Sicht besonders erfreulich aus. Das Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz ist in vollem Gange und trifft in besonderem Maße Grundversorger im ländlichen Raum. Besonders betroffen ist dabei das Versorgungsgebiet Mittelrhein-Westerwald, in dem immerhin ein Viertel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung lebt, mit vier Schließungen bis zum Tag der Beantwortung der Großen Anfrage: St. Josef Adenau, Paracelsus-Klinik Bad Ems, Marienkrankenhaus Nassau und Marienhaus Bendorf. Dazu gesellt sich jetzt leider noch das Klinikum Mittelmosel in Zell. Die angespannte wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz war zwar nicht Schwerpunkt der vorliegenden Großen Anfrage, dürfte aber wohl unstreitig der wesentliche Grund für diese Entwicklung in der Vergangenheit sein.

Nun besitzt die Landesregierung keine vertieften Kenntnisse über die wirtschaftliche Situation unserer Krankenhäuser, wie wir seit einer entsprechenden Anfrage unserer Fraktion im vergangenen Jahr wissen. Eines weiß sie aber angeblich ganz genau, nämlich dass das lediglich an der unzureichenden Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser liegen kann und keinesfalls etwa an einer unzureichenden Investitionskostenfinanzierung.

Das sieht nicht nur die Opposition im Landtag anders, sondern auch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus InEK, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und sogar die derzeit noch bestehende Bundesregierung und deren zuständiger Fachminister, der hier eben vom Kollegen Winkler so hoch gelobt wurde.

Die Landesregierung meint dennoch, es besser zu wissen. Immerhin wendet man jährlich 34,46 Euro je Einwohner in Rheinland-Pfalz für die Krankenhausförderung auf. Meine Damen und Herren, das sind Summen, für die man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit 220 Euro jährlich an Rundfunkgebühr pro Haushalt nicht einmal aufstehen würde.