Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer die bauliche Zukunft von Krankenhäusern planen muss, ist aktuell nicht zu beneiden. Ich blicke jetzt einmal in die Augen der Kollegen des Kreistags Mayen-Koblenz und des Stadtrats. Wir kennen das mit dem Gemeinschaftsklinikum seit vier Jahren. Jede Sitzung befassen wir uns damit. Herr Hoch, insofern kann ich das nachvollziehen. Er ist auch ein Betroffener im Kreistag Mayen-Koblenz und kennt das.

Ich kann nachvollziehen, dass man, wenn man die bauliche Zukunft von Krankenhäusern angehen will, mit einem Sondervermögen operieren möchte. Ich halte das prinzipiell dem Grundsatz nach auch eigentlich für den klugen Weg, weil man sich einfach von den Haushaltsplanungen ein bisschen unabhängiger macht. Wir sehen gerade in Berlin, wie schnell das gehen kann. Da bricht eine Regierung. Das ist eine haushaltslose Zeit, die vielleicht droht, wenn sie es nicht hinbekommen, sich irgendwo zu einigen. Das ist natürlich für jemanden, der im Wirtschaftsbetrieb steht, wie hier die Universitätsmedizin, ganz, ganz schlecht. Du kannst nichts planen, du weißt nicht, woran du bist. Du weißt nicht, welche Mehrheiten sich im Haushalt finden.

Deswegen ist meines Erachtens das Sondervermögen eine ganz elegante Form, mit der man Infrastrukturmaßnahmen langfristiger angehen kann und die den Planern Planungssicherheit bietet. Das ist übrigens auch ein Instrument, das sich meines Erachtens nicht nur bei Ihnen für die Universitätsmedizin eignen würde, sondern auch in ganz anderen Bereichen. Ich denke, es müsste bei Brückenbauprojekten und anderen großen Infrastrukturmaßnahmen eigentlich häufiger in dieser Republik gezogen werden.

Gleichwohl bin ich insofern bei Christof Reichert, wir müssen uns dann natürlich im Detail ansehen, wie das Ganze ausgestaltet ist. Es sind hier große Lobesrufe für die Begleitung des Rechnungshofs gekommen. Ich bin in diesem Punkt tatsächlich nicht so sicher, ob das immer so zielführend ist, wenn der Rechnungshof Dinge eng begleitet. Ich habe da auch schon andere Erfahrungen gemacht.

(Abg. Martin Haller, SPD: Was?)

Wir haben jetzt einen neuen Präsidenten, vielleicht wird es dann anders. Das sind alles Fragen, die wir uns dann im Detail ansehen müssen, aber prinzipiell, das kann ich von den FREIEN WÄHLERN der Regierungsbank mitgeben, haben wir Sympathie für dieses Instrument. Wenn das in sich dann, ich sage einmal, der demokratischen parlamentarischen Kontrolle unterliegen wird – das haben Sie auch angekündigt –, dürfte dem wahrscheinlich nichts im Weg stehen. Bitte aber, die abschließende Bewertung der Ausschussberatung behalten wir uns noch vor.

Vielen Dank.

(Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10745 – an den Ausschuss für Wissenschaft – federführend – sowie an den Rechtsausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer stimmt dem zu? – Dann ist das so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt für heute erledigt.

Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften und des Landesrichtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10792 – Erste Beratung

Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung heute ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10792 – an den Innenausschuss – federführend – und an den

Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wenn Sie dem zustimmen möchten, bitte ich Sie um das Handzeichen! – Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Landesgesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10793 – Erste Beratung

Zunächst folgt eine Begründung durch die Landesregierung durch Staatsminister Ebling. – Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren Abgeordnete! Es ist gerade einmal ein paar Tage her, da hat die Landesregierung deutlich gemacht, wie wichtig ihr der Bürokratieabbau ist, wie wichtig es ist, dass wir landesgesetzliche Regelungen und Vorschriften in den Blick nehmen, Hemmnisse beseitigen, Bürgerinnen- und Bürgerfreundlichkeit erhöhen, Hindernisse für die Wirtschaft abbauen und auch die Chancen weiter nutzen, die uns die Digitalisierung und damit auch Effizienzgewinne im Bereich der Verwaltung geben werden. Wo wir Dinge vereinfachen können, wollen wir sie auch konsequent vereinfachen. Es geht um Entlastung, und es geht natürlich in der Tat auch um Tempo und um Wettbewerbsfähigkeit.

Dazu gehört, dass die Ressorts der Landesregierung alle gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Landes einem weiteren Normenscreening unterzogen haben. Zu dem Ergebnis gehört, dass in 28 Einzelnormen auf die Schriftform gänzlich verzichtet werden kann und in 263 Einzelnormen neben der Schriftform auch elektronische Möglichkeiten eröffnet werden können. Genau das wollen wir nun mit diesem Gesetzentwurf umsetzen.

Die Ressorts haben die möglichen und notwendigen Änderungen zusammengetragen und in den vorliegenden Gesetzentwurf übernommen. Der sieht die Änderung von insgesamt 88 Landesgesetzen und Rechtsverordnungen – darin eine Vielzahl von Einzelnormen – vor, in denen das Schriftformerfordernis entweder ganz entfallen oder durch elektronische Möglichkeiten einer Verfahrensabwicklung ergänzt werden kann.

Dabei gilt generell, dass die möglichen Kommunikationsarten erweitert werden, also nicht nur auf eine digitale Art verengt werden sollen.

Hinzu kommen weitere Rechtsvorschriften, die bereits einer parallelen Änderung unterzogen wurden oder bis zum Ende der Legislaturperiode noch unterzogen werden. Dort erfolgt der Schriftformabbau in Form separater Gesetzgebungsverfahren, weil jeweils weitere materielle Änderungen damit

verbunden sind. Das macht eine Abtrennung zumindest an dieser Stelle vom jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sinnvoll und notwendig.

Mit dem im Entwurf vorgelegten Gesetz wird für Bürgerinnen und Bürger, aber ebenso für die mittelständische Wirtschaft die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung deutlich erleichtert werden. Zugleich werden unnötige bürokratische Hürden abgebaut, und das wird weitergehen.

Damit ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Dabei kann ich mir nur wünschen, dass er in diesem Haus hoffentlich allgemeine Zustimmung finden wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Jens Guth.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Antrag hier, ein Formular dort, das Ganze mit Briefkuvert und Briefmarke verschickt, und nach einigen Wochen bekommt man einen Bescheid oder eine Stellungnahme. Ich hoffe, dass dies bald der Vergangenheit angehört; denn wenn man bei Unternehmen oder auch im privaten Bereich unterwegs ist, hört man immer wieder von den Leuten den Wunsch nach Entbürokratisierung und dem Einzug der Digitalisierung in diese Kommunikation.

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass die Landesregierung, insbesondere Ministerpräsident Alexander Schweitzer und alle Ministerien, diesen Weg entschlossen angeht. Vor wenigen Wochen – der Innenminister hat es gerade berichtet – wurde ein 57-Punkte-Bürokratie-Abbau-Paket vorgestellt, aus dem ich nur einen Satz zitieren möchte: „Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, kommunale Ebene und Landesbehörden entlastet werden. Personalressourcen sollen effizienter eingesetzt und drängende Aufgaben wie die Digitalisierung und der Klimaschutz schneller vorangebracht werden.“

Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf wird ein weiterer wichtiger Schritt getan. Der Minister hat es ausgeführt. Wenn Sie sich die 92 Seiten des Gesetzentwurfs ansehen, dann sehen Sie, dass die bisherige Schriftform in 88 Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes sowie in über 200 Einzelnormen entweder ganz entfällt oder durch die elektronische Kommunikation ersetzt werden soll.

Diese Maßnahme betrifft alle Ressorts unter Federführung des Innenministeriums, zum Beispiel in der Staatskanzlei das Landesmediengesetz, im

Innenministerium das Landeswahlgesetz, im Finanzministerium das Landesbesoldungsgesetz.

Wichtig zu erwähnen – der Minister hat es ausgeführt, aber ich will das auch noch einmal tun – ist allerdings auch, dass – sofern manchen Bürgerinnen und Bürgern die digitale Kommunikation nicht möglich ist oder schwerfällt – die alternative Möglichkeit zur Abgabe schriftlicher Erklärungen erhalten bleibt.

Mir bleibt abschließend nur festzustellen, dass wir die Maßnahmen ausdrücklich begrüßen und unterstützen und dem vorgelegten Landesgesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes – allein der Titel ist schon ein Bürokratiemonster – zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Gesetzentwurf, der – das haben wir eindrücklich geschildert bekommen – Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger bringt, dem kann man eigentlich gar nicht widersprechen. Wir tun das auch definitiv nicht.

Man könnte natürlich überlegen, ja, Schriftform und überhaupt Formerfordernisse, die haben eigentlich einen Sinn. Wenn bei der Streichung vielleicht nicht gut abgewogen worden wäre, dann hätte man einen Anknüpfungspunkt für Kritik gehabt, aber in der Überschrift steht, es sind vermeidbare – so ähnlich ist das formuliert – Schriftformen. Deshalb scheint das gründlich geprüft worden zu sein. Das muss man bei den Ausschussberatungen vielleicht noch einmal in dem einen oder anderen Fall überprüfen, aber allein aufgrund der Zahlen habe ich einen gewissen Optimismus; denn von den über 2.000 Schriftformanforderungen wird jetzt erst einmal ein relativ kleiner Teil abgebaut. Insofern bin ich da zuversichtlich.

Wir freuen uns über die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger. Bei allem Positiven sei aber doch auch angemerkt, weil es vom Minister in den Kontext „Bürokratieabbau usw.“ eingeordnet wurde, solange wir keine medienbruchfreie Weiterbearbeitung innerhalb der Verwaltung haben, ist der Fortschritt auf der Seite noch relativ überschaubar, sage ich einmal. Für die Bürger ist es natürlich besser, wenn ich eine Mail hinschicken kann. Wenn die Verwaltung die aber ausdruckt und abheftet, dann sind wir da noch nicht

ganz am Ziel, aber ich habe keine Zweifel, die Regierung arbeitet hart daran. Über das Tempo sind wir manchmal vielleicht uneins.

Das zeigt sich auch daran – letzter Hinweis –: Das Saarland hat solch ein Schriftformabbaugesetz unter CDU-Führung schon im Jahr 2021 auf den Weg gebracht und 1.000 Schriftformerfordernisse abgebaut,

(Abg. Martin Haller, SPD: Da gab es andere Gründe, Helmut!)

wir jetzt unter SPD-Führung drei Jahre später für immerhin 260. Die Richtung stimmt. Wir werden das wohlwollend begleiten.

Danke schön.

(Beifall der CDU sowie des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht zu uns Abgeordneter von Heusinger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Zuge der Vorlage dieses Gesetzentwurfs gelernt, dass es ein Kurortegesetz, eine Pflegesatzschiedsstellenverordnung, eine Landesverordnung über die Beiräte für Naturschutz und ähnliche Gesetze gibt. Was haben die alle gemeinsam? – Sie werden jetzt endlich digital. Genauer gesagt ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf den Bürgerinnen und Bürgern künftig in diesen und in vielen weiteren Bereichen der Landesverwaltung die digitale Kommunikation mit den Behörden. Das ist ein wichtiger Schritt – das wurde heute schon gesagt – auf dem Weg hin zur Digitalisierung.