Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Zuge der Vorlage dieses Gesetzentwurfs gelernt, dass es ein Kurortegesetz, eine Pflegesatzschiedsstellenverordnung, eine Landesverordnung über die Beiräte für Naturschutz und ähnliche Gesetze gibt. Was haben die alle gemeinsam? – Sie werden jetzt endlich digital. Genauer gesagt ermöglicht der vorliegende Gesetzentwurf den Bürgerinnen und Bürgern künftig in diesen und in vielen weiteren Bereichen der Landesverwaltung die digitale Kommunikation mit den Behörden. Das ist ein wichtiger Schritt – das wurde heute schon gesagt – auf dem Weg hin zur Digitalisierung.

Ich glaube, der weitere Schritt, nämlich die E-Akte, wird gerade flächenweit eingeführt. Da sind wir gar nicht so weit hintendran. Das heißt, dieses Ausdrucken und Abheften gibt es, glaube ich, gar nicht mehr, zumindest nur noch in selten Fällen, wird es aber in Zukunft irgendwann ganz bestimmt gar nicht mehr geben.

Das Landesrecht umfasst 1.300 Einzelnormen, in denen die Schriftform angeordnet wird. Die Schriftform ist neben der Textform, der elektronischen Form, der notariellen und gerichtlichen Beurkundung ein gesetzliches Formerfordernis. Für das Erfordernis der Schriftform ist ein wesentlicher Grund, dass die Urheberin bzw. der Urheber zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Im elektronischen Geschäftsverkehr entstehen oftmals Brüche – wir haben das eben gehört –, aber die Landesregierung hat dieses Problem erkannt und das gesamte Landesrecht einem Screening unterzogen, ob auf die Schriftform verzichtet werden kann. Ich finde, das Ergebnis lässt sich sehen. Bei

28 Normen kann auf die Schriftform verzichtet werden, und bei 263 weiteren wird nun zusätzlich die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die umfangreiche Recherche möchte ich der Landesregierung und allen Beteiligten herzlich danken. Das war bestimmt eine Menge Arbeit.

Natürlich bleiben wir bei der Verwaltungsdigitalisierung nicht stehen. Das Nutzerkonto des Bundes – das habe ich mir übrigens erst vor ein paar Tagen eingerichtet –, auch BundID genannt, soll den Bürgerinnen und Bürgern künftig als zentrale Plattform den rechtlichen Empfang von Verwaltungsakten und Bescheiden ermöglichen. Zusammen mit der heutigen Gesetzesänderung bringt uns das auf dem Weg zur digitalen Verwaltung ein gutes Stück voran. Für die grüne Fraktion kann ich bereits jetzt Zustimmung ankündigen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Digitalisierung unserer Verwaltung ist ein notwendiges Vorhaben, das bisher nur unbefriedigend durchgeführt worden ist. Mit dem neuen Gesetz zur Reduzierung der Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz soll nun ein wesentlicher Schritt in Richtung der Modernisierung und Effizienz unseres Verwaltungssystems vorgenommen werden.

Im Fokus steht der Abbau von Bürokratie durch die Abschaffung unnötiger Papierarbeit, die den Verwaltungsprozess seit Jahrzehnten dominiert. Unsere Bürger haben das Recht auf eine Verwaltung, die der Zeit entspricht. Hier setzt der neue Gesetzentwurf nun an.

Er schafft Voraussetzungen für einen durchgehenden digitalen Dialog, der die bisherigen unnötigen Verzögerungen und den Stau von Schriftstücken eindämmt. In zahlreichen Einzelnormen sollen Anpassungen erfolgen, die die elektronische Kommunikation neben der Schriftform als alternativen Kommunikationsweg in vielen Verwaltungsbereichen anbieten. Diese Maßnahme entspricht nicht nur unseren Forderungen, sondern auch dem Bedürfnis unserer Bevölkerung, die zunehmend digitalen Zugang zu behördlichen Dienstleistungen erwartet.

Wir befürworten auch den Ansatz, dass parallel zur neuen elektronischen Form die Papierform teilweise als Alternative weiterhin verfügbar bleibt, um allen Anforderungen gerecht zu werden.

Unserer AfD-Fraktion ist es ein Kernanliegen, die Verwaltungskosten und die Verwaltungsbürokratie deutlich zu senken. Durch die künftige Vermeidung von Medienbrüchen wird dies ebenfalls möglich.

Die Umstellung von Papier auf elektronische Prozesse reduziert die Ausgaben und administrative Belastung, sodass die frei werdenden Ressourcen in den profitierenden Stellen sinnvoller eingesetzt werden können. Der altbekannte Verwaltungsstau kann so deutlich abgebaut und reduziert werden.

Dieser Gesetzentwurf, der einen sinnvollen Beitrag zu einer modernisierten Verwaltungsstruktur legt, ist ein lang erwarteter Fortschritt für RheinlandPfalz. Schließlich bedeutet digital auch nachhaltig. Durch die gezielte Reduktion der Papierverwendung wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch die Effektivität der Verwaltungsabläufe gesteigert. Wir werden diesen Gesetzentwurf daher unterstützen.

Danke.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Philipp Fernis.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht eines Bürokraten kann man das Leben so zusammenfassen: am Anfang eine Wiege, am Ende eine Bahre, dazwischen Formulare. – Es ist schön, dass wir auch jetzt ein Stück Modernisierung auf den Weg bringen.

Wir haben nach wie vor eine ganze Reihe von Schriftformerfordernissen – insbesondere wenn eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist –, die die Dinge mitunter in der heutigen Zeit verlangsamen. In einer Zeit, in der man Bankgeschäfte auch mit großen Volumina ganz selbstverständlich digital tätigt, in der die digitale Kommunikation der Alltag ist, in der sogar in pandemischen Zeiten Regierungen in digitaler Form, in Videokonferenzen, zusammengearbeitet haben, stößt in der Tat zu Recht auf Unverständnis, wenn man allzu häufig auf einer Amtsstube eine Nummer ziehen, seine Lebenszeit mit Warten verbringen oder gegebenenfalls Papier mit der guten Deutschen Post verschicken muss.

Deshalb ist es richtig, dass mit diesem Gesetzentwurf ein erster und großer Schritt gemacht wird, um in Zukunft von dieser Papierform in die digitale Form zu kommen. Ich will ausdrücklich dazu sagen: Das ist ein Schritt, und es sind noch viele Schritte zu gehen. Es ist gut, dass sich die Landesregierung konsequent auf diesen Weg gemacht hat, weil es genau darum gehen muss, dass letzten Endes eine vollständig digitalisierte Vorgangsbearbeitung das ist, was dann in allen rheinland-pfälzischen Verwaltungen einfach Standard

wird.

Ich will gerade mit Blick auf die Herausforderungen des Fachkräftemangels, aber auch auf die Chancen, die darin liegen, dazu sagen: Der nächste Schritt muss dann sein, dass es nicht nur eine digitale, sondern in weiten Teilen, dort, wo es sich um gebundene Entscheidungen handelt, die automatisierungsfähig sind, auch eine automatisierte Vorgangsbearbeitung wird. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in diesem Bereich in die richtige Richtung, den die Freien Demokraten selbstverständlich unterstützen. Ich freue mich ganz besonders auf die weiteren Schritte.

Herzlichen Dank.

(Beifall des Abg. Marco Weber, FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, so ein Schriftformerfordernis kann schon sehr nervig sein. Ich kenne das selbst. Man schreibt eine E-Mail an die Stadtverwaltung, und dann schreiben sie dir zurück, gute Idee, aber können Sie es bitte schriftlich einreichen? – Dann gehen Sie hin und drucken die E-Mail aus, setzen Ihre Unterschrift darunter und geben es in der Amtsstube ab.

Ich glaube, das passiert vielen Menschen so, weil sie gar nicht wissen, wo überhaupt ein Schriftformerfordernis besteht. Das ist auch klar, das sind ganz alte Gesetze. Damals gab es vielleicht noch keinen Computer oder die Techniken, die man dafür braucht.

(Abg. Marco Weber, FDP: Was?)

Ja, Marco, das haben wir. Vielleicht muss man sich einmal den Abbau der Bürokratie anschauen, welchen die FDP vielleicht in den letzten 75 Jahren mit beschlossen hat.

Deswegen kann ich es eigentlich nur begrüßen, dass sich die Regierung an diese Sisyphosarbeit setzt und sich alles ansieht. Ich weiß nicht, welcher Rechtsreferendar von Ihnen das machen muss; der tut mir leid. Es wird aber wahrscheinlich für jemanden, der so fleißig ist, eine Zukunft geben.

Auf jeden Fall werden wir uns das genau anschauen; denn bei allem Witz über die Materie ist es doch so, dieses Schriftformerfordernis hat manchmal auch Schutzzwecke. Das müssen wir uns im Detail noch einmal anschauen. Das ist eine Fleißarbeit, Herr Kollege, die auf uns zukommt. Wir schauen es uns stichprobenartig an, aber ich gehe davon aus, dass es entsprechend von der Verwaltung vorgeprüft ist und seine Richtigkeit haben wird.

Vielen Dank.

(Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der SPD)

Es liegt ein Überweisungsvorschlag für den Gesetzentwurf vor, und zwar an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Es liegen keine Gegenstimmen oder Enthaltungen vor, damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/10756 – Erste Beratung

Zur Begründung erteile ich Staatsminister Ebling das Wort.

Danke schön. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Bundesland, und wir werden alles dafür tun, dass das so bleibt. Deshalb ist es uns auch wichtig, heute mit diesem neuen, deutlich veränderten, reformierten, auch inhaltlich aufgerüsteten Polizeiund Ordnungsbehördengesetz für gute Rahmenbedingungen unserer Polizei und unserer kommunalen Ordnungsbehörden zu sorgen.

Wir haben vor wenigen Tagen feststellen können, dass wir das, was die haushaltstragenden Fraktionen und die Regierungskoalition den RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern versprochen haben, nämlich unsere Polizei personell deutlich besser auszustatten, erreicht haben. Wir haben aktuell so viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, wie es das in der Geschichte dieses Landes noch nie gab. Es sind über 10.000.

Wir haben auch erlebt, dass Ministerpräsident Schweitzer an dieser Stelle bei seiner ersten Regierungserklärung deutlich gemacht hat, wir werden nicht stehen bleiben, sondern die nächste Marke ist gesetzt. Wir werden auf 10.500 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gehen, hoch qualifizierte, hoch motivierte Beamtinnen und Beamte, die jeden Tag dafür sorgen, dass wir auch weiterhin ein sicheres Bundesland bleiben werden.

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Wir erleben zurzeit – geräuschlos, aber hoch effektiv –, dass wir die kriminalpolizeiliche Arbeit in Rheinland-Pfalz reformieren und stärken, auch deshalb stärken, weil wir eine Verschiebung der Kriminalität haben durch die Digitalisierung, aber auch Internationalisierung hinein in die Welt des Internets.

Dafür stellen wir ebenfalls die entsprechenden Weichen, auch im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit, für die Polizei und für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, wenn ich nur daran denke, dass wir die Anzeigenbearbeitung zentralisieren und damit erheblich schneller werden.

Unsere technische Ausstattung ist gut, und sie wird von vielen anderen Bundesländern beäugt. Bei uns fährt A 6 auf der Straße und sorgt für robuste Sichtbarkeit. Wir haben gerade aktuell zwei neue Polizeihubschrauber in Betrieb genommen, das sind die modernsten der modernsten Maschinen, nebenbei bemerkt, mit Investitionen von über 30 Millionen Euro nur für diese Veränderung und Verbesserung der technischen Ausstattung.

Wir sind das Land, das konsequent die Möglichkeiten einer Bodycam flächendeckend einsetzt, umsetzt und in der Vergangenheit auch erweitert hat. Wir werden zudem Ende November die erste neue Generation für unsere Polizeischutzboote auf den Flüssen in Rheinland-Pfalz in Betrieb nehmen.

Das braucht eine gute Klammer, einen modernen Rechtsrahmen, der der Digitalisierung, der Internationalisierung, aber natürlich auch der fortschreitenden Rechtsprechung gerecht wird und die aktuellen Rechtsetzungen in Bezug auf das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz aktualisiert.

Das Gesetz ist aber noch viel mehr. Es erweitert deutlich die Befugnisse für die Polizei und für die kommunalen Ordnungsbehörden. Es ist eine Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Wir schaffen damit für die Beamtinnen und Beamten Rechtssicherheit bei ihrem Handeln, und auch das ist wichtig, weil es ihnen den Rücken stärkt und ihre wertvolle Arbeit tagtäglich zu unterstützen hilft.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, deswegen bin ich froh, dass wir Ihnen diesen ausgewogenen Entwurf heute vorstellen können, der den Befugniskatalog für Polizei- und Ordnungsbehörden erweitert und dem Rechnung trägt – um ein paar Beispiele zu nennen –, was wir Vision Zero nennen, nämlich unserem Ziel der deutlichen Reduzierung von tödlichen Unfällen im Straßenverkehr, auch mit den Möglichkeiten eines neuen Rechtsrahmens für einzusetzende Videotechnik, die die unerlaubte Benutzung elektronischer Geräte verhüten hilft.

Wichtig ist mir aber auch, dass wir die Einsatzmöglichkeiten der Bodycam erweitern, auch für Wohnungen vorsehen durch unsere Polizei, weil es gerade dort im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu den besonders speziellen Gefahrensituationen und Eskalationsformen kommen kann. Auch das schafft Sicherheit für die Beamtinnen und Beamten, stärkt aber auch die präventive Wirkung.