Protokoll der Sitzung vom 14.11.2024

bzw. ob diese Möglichkeit von Ihnen überhaupt gewollt ist.

(Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)

Reicht die Strafandrohung aus dem neuen § 115 a POG aus, oder sollten wir die Person im Sinne der Rechtsklarheit vielleicht besser im § 32 a direkt verpflichten, die Anlegung zu dulden?

Die Erweiterung der Bodycamnutzung auf Wohn- und Geschäftsräume, die Möglichkeit des Pre-Recordings und die Ermächtigung des kommunalen Vollzugsdienstes zur Nutzung ist ein Fortschritt, der die Sicherheit von Einsatzkräften verbessert und das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz unseres Staates stärkt. Wir hatten im Sommer 2023, aber auch schon in der letzten Legislatur eine Gesetzesänderung eingebracht,

(Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD)

die noch weitere wesentliche Elemente enthielt, um die Möglichkeit der Bodycam bestmöglich auszuschöpfen.

(Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider wurden all diese Vorschläge von den Ampelfraktionen abgelehnt.

Begrüßenswert ist aus unserer Sicht auch der Einsatz intelligenter Videotechnik zur Überwachung unerlaubter Handynutzung; denn Ablenkung am Steuer bleibt eine Hauptursache für tödliche Verkehrsunfälle.

Ich frage Sie aber, ist dieser Gesetzentwurf wirklich das Maximum dessen, was möglich ist? – Nein. Wir brauchen mehr und wir brauchen mutigeres

Handeln.

(Beifall der CDU)

Schöpfen Sie in dieser Vorlage alle Möglichkeiten einer automatisierten Datenanalyse aus? – Nein. Heben Sie die digitale Spurensicherung auf das Niveau analoger Hausdurchsuchungen? – Nein. Regeln Sie mit diesem Gesetzentwurf die technischen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung zur Fahndung bei Großveranstaltungen? – Nein. Regeln Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Positionen, ob im öffentlichen Dienst oder in der Sicherheitswirtschaft? –

(Zurufe von der CDU: Nein!)

Nein.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das habt Ihr geübt, gell?)

Herr Minister Ebling, haben Sie in diesem Entwurf das Potenzial erkannt und Regeln aufgestellt, wie die künstliche Intelligenz grundrechtskonform, aber effektiv in die Polizeiarbeit integriert werden kann? – Nein.

Diese und noch viele weitere mögliche Punkte zeigen, dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form bestenfalls ein erster Schritt sein kann, aber nicht der große Wurf, als den Sie ihn uns verkaufen wollen.

(Beifall der CDU)

Wir fordern ein umfassenderes Sicherheitspaket, das uns moderne Ermittlungsmöglichkeiten bietet und unseren Sicherheitsbehörden erlaubt, auf die neuen Bedrohungen flexibel zu reagieren. Wir werden diesen Entwurf auf seinem Weg kritisch begleiten, uns gerne von Experten weiter beraten lassen und auf diesem Weg dann Vorschläge unterbreiten, mit denen die Sicherheitspolitik in Rheinland-Pfalz

(Glocke des Präsidenten)

den Standard setzt, einen Standard, den die Menschen hier verdient haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage es gerne noch einmal, die künstliche Intelligenz kommt nicht ein einziges Mal im Gesetzentwurf des Polizeiund Ordnungsbehördengesetzes vor. Nutzen Sie im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Ihre natürliche, die Innere Sicherheit, und die Menschen in Rheinland-Pfalz werden es Ihnen danken.

(Beifall der CDU)

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter

von Heusinger.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Rheinland-Pfalz – Herr Staatsminister hat es eben gerade gesagt – in einem Land, das sicher ist. Die Polizei leistet großartige Arbeit. Die meisten Menschen fühlen sich im Alltag geschützt, und die Kriminalitätsrate ist in vielen Bereichen niedrig.

Trotzdem haben aber viele Menschen das Gefühl, dass es unsicherer wird. Die Berichterstattung über Gewalt, Extremismus oder auch Übergriffe auf Rettungskräfte und die Polizei selbst, das alles hinterlässt Spuren und sorgt für Verunsicherung. Dieses Sicherheitsgefühl der Menschen sollten, nein, müssen wir ernst nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gehört zu unserer Verantwortung, es nicht zu ignorieren, sondern aktiv daran zu arbeiten, dass die Menschen Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und den Rechtsstaat haben, aber – das ist für uns als Koalition ein ganz entscheidender Punkt und für uns als Grüne natürlich auch – Innere Sicherheit darf nicht nur immer neue Maßnahmen, immer mehr Überwachung und immer schärfere Gesetze bedeuten.

Innere Sicherheit, wie wir sie verstehen, heißt eine Polizei, die gut ausgestattet ist, auf Augenhöhe mit der Gesellschaft arbeitet, die modern, aber auch rechtsstaatlich und verhältnismäßig agiert und die vor allem das Vertrauen der Menschen hat, die sie schützen soll.

Die Polizei braucht einen klaren Rahmen für ihr Handeln, und diesen Rahmen müssen wir regelmäßig anpassen. Das tun wir mit diesem neuen vorgelegten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Zuletzt haben wir das Gesetz im Jahr 2020 angepackt. Jetzt ist es an der Zeit, erneut zu prüfen, was die Polizei braucht und was der Rechtsstaat verlangt. Ich bin froh, dass die Landesregierung hier einen Vorschlag gemacht hat; denn es ist unsere Aufgabe, für ein modernes und handlungsfähiges Polizeirecht zu sorgen, das die Sicherheit der Menschen und ihre Grundrechte in Balance hält.

Heute geht es um die erste Lesung. Die Details werden wir in den kommenden Wochen im Ausschuss intensiv besprechen. Deshalb möchte ich hier nur auf die aus unserer Sicht wesentlichen Punkte eingehen, die der Entwurf vorsieht.

Ein für uns zentraler Punkt ist die Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel in Fällen häuslicher Gewalt. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Fälle häuslicher Gewalt nehmen zu, und das betrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem Frauen. Wenn eine elektronische Fußfessel helfen kann, Wohnungsverweise oder Kontaktverbote durchzusetzen und Frauen besser zu schützen, dann sollten wir das tun.

Es geht nicht darum, Illusionen zu schüren. Natürlich wird die Fußfessel nicht alle Fälle häuslicher Gewalt verhindern, aber sie ist ein weiteres Instrument

im Werkzeugkasten der Polizei, um gefährdete Frauen zu schützen.

Zudem finde ich es wichtig, dass wir uns nicht nur auf die Einführung der Maßnahme beschränken, sondern auch evaluieren wollen, wie sie wirkt. Eine faktenbasierte Innenpolitik heißt für uns nämlich auch, Maßnahmen nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und zu schauen, ob sie den gewünschten Effekt haben. Das sollte hier auch gelten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verfassungstreue von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Der Entwurf sieht vor, dass künftig auch nach Eintritt in den Polizeidienst eine Überprüfung möglich ist, allerdings nur dann – das ist sehr wichtig –, wenn konkrete Hinweise auf einen Pflichtverstoß vorliegen. Das ist nämlich kein Generalverdacht gegen die Polizei, im Gegenteil. Es geht darum sicherzustellen, dass diejenigen, die im Namen des Staates handeln, fest auf dem Boden der Verfassung stehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt – er wurde schon angesprochen – ist der Einsatz der Bodycam in Wohnungen. Wir haben diese Maßnahme in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Ich verstehe die Bedenken. Die Bodycam soll die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten schützen, aber sie greift auch in die Privatsphäre der Menschen ein. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass die Bodycam in Wohnungen nur unter engen Voraussetzungen eingesetzt werden darf, nämlich ausschließlich zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib und Leben. Damit entsprechen wir den Voraussetzungen des Artikels 13 Absatz 5 unseres Grundgesetzes.

Das ist ein sehr restriktiver Ansatz, und ich halte das für richtig; denn Wohnungen sind Kernbereiche unserer Privatheit. Wir können diesen wichtigen Privatbereich nur schützen, wenn wir solche Maßnahmen nur unter strengen Bedingungen erlauben. Trotzdem, auch hier würde ich mir wünschen, dass wir die Maßnahme evaluieren und herausfinden, ob sie wirklich den gewünschten Schutz bietet.

Der Entwurf sieht außerdem vor, den kommunalen Vollzugsdienst, den KVD, mit Bodycams auszustatten. Mit der Einführung der Bodycam kommen auch Aufgaben auf die Kommunen zu, Speicherung, Auswertung, Löschen. All das muss datenschutzkonform und zuverlässig geschehen. Hier müssen wir sicherstellen, dass die Kommunen die notwendigen Ressourcen haben und gut unterstützt werden.

Pre-Recording, automatische Datenanalyse, all das wurde auch schon genannt. Hierüber werden wir reden, auch über die Frage der Verfassungsgemäßheit. Wir haben uns bei der automatischen Datenanalyse an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hessendata orientiert. Das ist meines Erachtens eine gute Lösung.

Der Entwurf für das neue Polizeigesetz bringt viele Veränderungen mit sich, und ich bin sicher, dass wir über einige Punkte intensiv diskutieren werden. Das ist aber gut so; denn am Ende geht es darum, dass wir die Balance finden,

die Balance zwischen einer modernen und handlungsfähigen Polizei und dem Schutz der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Ich freue mich auf die bevorstehende Diskussion im Ausschuss und darauf, gemeinsam eine Lösung zu finden, die der Gesellschaft als Ganzes dient.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Für die AfD-Fraktion erteile ich deren Fraktionsvorsitzenden Dr. Bollinger das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kriminalität im öffentlichen Raum ist in den letzten Jahren förmlich explodiert. Sexualdelikte sind auf einem Allzeithoch. Wir müssen unsere Polizei personell und materiell für ihre wichtige Aufgabe rüsten und ihr einen geeigneten Rechtsrahmen für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen.

Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz den aktuellen technologischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen. Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs wird die Ausweitung des Einsatzbereichs von Bodycams auf Innenräume als wesentliche Neuerung behandelt, eine Forderung, die wir als AfD seit längerer Zeit vortragen. Der erfolgreiche Einsatz von Bodycams im öffentlichen Raum hat sich bewährt, indem er sowohl die Sicherheit der Einsatzkräfte als auch der Bürger gesteigert und Schutz vor Übergriffen und unberechtigten Vorwürfen gewährt hat.

Dennoch bleibt die Novelle hinter den Anforderungen zurück, was den Einsatz von Bodycams in privaten Räumlichkeiten betrifft. Diese Einsätze bergen ein erhöhtes Risiko für eskalierende Situationen, die eine verlässliche Dokumentation erfordern. Die Regelungen zur Bodycamnutzung in privaten Wohnungen fehlen aber komplett. Aus diesem Grund fordern wir eine klare und rechtlich durchsetzbare Grundlage, die den Beamten im Einsatz rechtliche Sicherheit bietet. Insbesondere bei dem Einsatzstichwort „Gefahr im Verzug“, beispielsweise bei eskalierenden Situationen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Eine solche Regelung würde den Schutz sowohl der Einsatzkräfte als auch der betroffenen Personen erhöhen und eine zuverlässige Beweisdokumentation sicherstellen.

Ein weiterer Kernpunkt ist die Einführung des sogenannten Pre-Recordings, also der Vorabaufnahmen. Auch dies ist eine langjährige AfD-Forderung. Es ermöglicht eine lückenlose Dokumentation, indem die Aufnahme bereits vor

dem eigentlichen Start einer polizeilichen Lage beginnt. Diese Funktion kann wesentlich dazu beitragen, die Umstände eines Einsatzes besser aufzuklären und präventiv zu wirken. Wir unterstützen diese Maßnahmen natürlich, da sie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit polizeilichen Handelns erhöht und gleichzeitig eine bessere Beweissicherung gewährleistet.