Im Anschluss daran bittet die Ministerpräsidentin gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verfassung des Landes, die Ministerinnen und Minister zu vereidigen.
Ich bitte die Ministerinnen und Minister, zur Vereidigung nach vorn zu kommen. Ich werde die Vereidigung in der Weise vornehmen, dass ich die Eidesformel verlese und Sie bitte, den Eid so zu leisten, dass Sie nach der Eidesformel einzeln zu mir
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst
kommen und die Worte nachsprechen: „Ich schwöre“, gegebenenfalls mit dem Zusatz „so wahr mir Gott helfe“. Der Eid kann auch ohne diese religiöse Beteuerung geleistet werden.
(Die Anwesenden erheben sich - Die Mini- sterinnen und Minister werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben, so wahr mir Gott helfe.)
Ich wünsche Ihnen in Ihrem verantwortungsvollen Amt alles Gute zum Wohle der Menschen in unserem Lande.
Ich möchte Ihnen noch einmal von dieser Stelle aus im Namen des gesamten Hauses die Glückwünsche aussprechen und auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Regierung und Parlament im Interesse des Landes hoffen.
„gemäß Artikel 26 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein habe ich Frau Ministerin Annemarie Lütkes mit Wirkung vom 28. März 2000 zu meiner Vertreterin bestellt.
Ferner darf ich Ihnen mitteilen, dass ich mit Wirkung vom 29. März 2000 folgende Staatssekretäre ernannt habe:
Auf Vorschlag der Landesregierung habe ich gemäß § 48 Abs. 1 des Beamtengesetzes für das Land Schleswig-Holstein mit Ablauf des 28. März 2000 nachstehende Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt:
Meine Damen und Herren, damit sind wir fast am Ende unserer heutigen Tagung angelangt. Ich bitte noch um Ihre Aufmerksamkeit für folgende Hinweise.
Im Anschluss an diese Plenarsitzung findet der Empfang der Parlamentarischen Gesellschaft im Schleswig-Holstein-Saal statt.
Die sitzungsfreie Zeit - die so genannten Osterferien dauert vom 8. April bis zum 25. April. Ich darf Ihnen nach den Anstrengungen und Mühen der vergangenen Wochen und Monate einen erholsamen Urlaub wünschen.