Verehrte Damen und Herren, weil ich mich durch meinen Amtseid verpflichtet fühle, die Folgen einer Klage der EU-Kommission abzuwenden, und aus Überzeugung in der Sache werde ich das Nötige tun, um den gesetzlichen Auftrag der Richtlinie zu erfüllen.
Die Kommission würde die Bundesrepublik nämlich vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, sie differenziert inzwischen aber schon nach Bundesländern. Formell würde zwar die Bundesrepublik verklagt, als Begründung würde aber aufgeführt werden, die Gebiete X, Y oder Z seien von den Bundesländern A, B oder C nicht beziehungsweise nicht in ausreichender Abgrenzung gemeldet worden. Diesen Schuh möchte ich mir nicht anziehen.
Wir müssen also die Gebiete in einer ausreichenden Abgrenzung melden, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Im Falle der Halbinsel Eiderstedt liegen alle Zahlen vor, und das nicht erst seit gestern und auch nicht nur einmal. Wir haben die zahlreichen Gutachten, die es gibt, auf Wunsch sowohl dem Landrat als auch dem Kreisbauernverbandsvorsitzenden zur Verfügung gestellt. Das heißt, die erste Forderung des SSW-Antrages ist bereits erfüllt. Diese Daten sind öffentlich und jedermann zugänglich. Wir haben bereits vor der Veranstaltung in Garding angeboten, darüber zu sprechen. Das wurde vom Kreisbauernverband abgelehnt. Wir haben angeboten, jetzt darüber zu sprechen. Auch da bestand der Wunsch, zuerst die Daten zu bekommen, sie auszuwerten und danach mit uns zu reden. Dieses Gesprächsangebot
Diese Zahlen sind eindeutig. Sie belegen, dass für diese Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie neben dem Wattenmeer Eiderstedt das wichtigste Rastvorkommen in Schleswig-Holstein ist.
Lassen Sie mich zur so gefürchteten und viel kritisierten Verträglichkeitsprüfung kommen. Die Verträglichkeitsprüfung wird oft als das bürokratische Monster dargestellt, das viel Zeit und noch mehr Geld verschlinge und die Entwicklung einer Region zum Erliegen bringe. Ich gebe zu: Hier hat es in der Anfangszeit Unsicherheiten gegeben. Mittlerweile konnten spätestens seit dem Jahr 1999/2000 Erfahrungen gesammelt werden. Auf keiner der noch vor kurzem durchgeführten 80 Veranstaltungen zur FFH-Tranche wurde dies jemals als ernsthaftes Problem beschrieben. Unser Erlass beschreibt das Genehmigungsverfahren und die unteren Naturschutzbehörden als dafür Zuständige. Ich gehe davon aus, dass sie sehr verantwortlich mit diesem Instrument umgehen.
Was verlangt diese Verträglichkeitsprüfung von jemandem, der ein größeres Projekt vorhat? Welcher Grundgedanke steht dahinter? Es ist der Vorsorgegedanke. Bevor man etwas baut, möge man sich Gedanken darüber machen, welche Folgen das auf die Umwelt hat. Es möge derjenige, der Vorsorge für einen Hemmschuh hält, nachher nach vorn kommen und klar erklären, dass er auch in Zukunft ohne zu überlegen handeln möchte und sich hinterher überraschen lässt, was dabei herauskommt. Das war jahrelanges Handeln im Bereich der Umwelt, das jahrzehntelang betrieben wurde, das Rot-Grün mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz in Berlin zum Glück beendet hat.
Wir beklagen heute an vielen Stellen den Verlust von Schönheit in der Natur. Man hat Pestizide wie DDT eingeführt, um erst hinterher zu erfahren, dass wir dadurch den Seeadler fast ausgerottet hätten. Man hat Moore entwässert und teuer zu entwässernde nasse Wiesen geschaffen und damit nicht nur der Natur geschadet, sondern auch den Kranich an den Rand des Verschwindens gebracht.
Heute werden jedes Jahr Millionen von Steuermitteln aufgebracht, um wenigstens einiges zu reparieren, es wieder ins Lot zu bringen. Diese Politik des Blindmachens wollen wir nicht weiter fortführen.
Wir können unseren Kindern diese Reparaturkosten nicht aufbürden. Darum wollen wir vorher schauen, was die Folgen unseres Handelns sind. Ja, das kostet Zeit. Ja, das kostet manchmal auch Geld. Aber diese Investitionen sind um ein Vielfaches geringer als die Reparaturkosten 10, 20, 30 Jahre nachher mit den aufgelaufenen Zinsen und Zinseszinsen.
Lassen Sie mich noch ein paar kurze Sätze zu der Veranstaltung am 26. November in Garding und vorhin vor den Toren des Landtages sagen. „Beinhart“ war einer der Kommentare überschrieben. In der Tat, in Garding haben wir kräftige Worte gebraucht. Wir haben uns gegenseitig klar gemacht, was Sache ist. Ich will heute wie auf der Demonstration draußen vor dem Landtag die Hand reichen. Die Landesregierung will weder heute noch im Januar über die Meldung von Gebieten beschließen. Die Landesregierung möchte ein Beteiligungsverfahren, ein ernst gemeintes Beteiligungsverfahren eröffnen.
Ich zitiere aus einer Internetdokumentation: Der jetzt vorliegende Arbeitsentwurf gehe nach entsprechenden Vorprüfungen im Frühjahr 2004 in das FFHDialogverfahren. Die Meldung erfolge erst nach dem Dialog im Sommer 2004.
Das ist keine Internetinformation aus SchleswigHolstein. Das ist die bayerische Informationsseite des Umweltministeriums, von Herrn Dr. Schnappauf. Das ist der Weg, den Bayern geht. Wir müssen uns mit unserem Dialogverfahren nicht verstecken, wenn Bayern den gleichen Weg beschreitet.
Wir wollen dieses Verfahren bis zum Sommer abgeschlossen haben. Wir wollen das Unsrige tun, damit das möglich ist, zum Beispiel anbieten, gemeinsam nach Brüssel zu fahren, gemeinsam Brüsseler Experten einzuladen - mit dem Kreisbauernverband, mit der Arbeitsgemeinschaft -, um ihren Informationsbedarf einzubauen, zu sehen, welche Bausteine nötig sind.
Ich will für unsere Gebietskulissen werben, die wir für fachlich richtig, notwendig und zwingend halten. Ich sage aber auch deutlich: Mit naturschutzfachlichen Argumenten können wir auch zu einer anderen Gebietskulisse kommen, so dies naturschutzfachlich begründet ist und so die EU-Kommission dies akzeptiert. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen werden. Wir werden nicht mit jeder Kulisse, mit der wir in das FFH-Verfahren hineingegangen sind, herausgehen.
Ich biete - entgegen den Bedenken der Kommission - noch einmal an, auf eine Schutzgebietsverordnung zu verzichten. Lassen wir das Ordnungsrecht außen vor! Wir können zu freiwilligen vertraglichen Regelungen kommen. Das wollen wir differenzieren. So habe ich das gerade draußen beschrieben. Wir wollen einen Grundschutz im Bereich des Grünlandumbruchverbots, was Dauergrünland betrifft, einen Verzicht auf eine Absenkung bei den Gewässerständen. Das ist ein Grundschutz, den wir in der Tat flächendeckend brauchen. Es gibt vieles Weitere, das wir in den Berichten aufgeschrieben haben, von dem zumindest die Kollegin Sassen schon Probleme hatte, es zu verstehen. Darum sage ich das noch einmal so deutlich.
Sie sind nicht flächendeckend notwendig. Sie sind kurzfristig möglich. Sie werden honoriert werden. Das ist ein faires Angebot der Landesregierung zur Umsetzung von NATURA 2000. Ich bin zu Gesprächen bereit.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Schnö- sel! - Schämen sollten Sie sich! - Pfui! - Werner Kalinka [CDU]: Welches Niveau haben Sie denn? - Zuruf von der CDU: Gar keins! - Werner Kalinka [CDU]: Auf solche Minister kann man stolz sein!)
Ich eröffne die Aussprache. Die Regierung hat den Bericht gegeben. Für die anstragstellende Fraktion, die FDP, erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort.
ten, damit es zur Information des Parlaments in einer einigermaßen angemessenen Form kommt. Ich komme gleich noch einmal darauf zurück.
Gestern haben wir hier zwei Berichte als Tischvorlage bekommen. Eben habe ich den Umweltminister gehört. Ich habe ihn auch vor einer halben Stunde oder einer Stunde draußen vor der Tür gehört. Das, was er dort gesagt hat, und das, was er eben gesagt hat, ist mit dem einen Tag alten Bericht überhaupt nicht mehr in Einklang zu bringen.
Sehr geehrter Herr Umweltminister, wie Sie mit dem Parlament, wie Sie mit uns umgehen, so gehen sie eben auch mit den Betroffenen vor Ort um.
Wenn es nicht irgendwann einmal ein Gerücht gegeben hätte - ganz gleich, ob durch eine gezielte Indiskretion oder eine unbedachte Äußerung entstanden -, dass 13.000 ha im Norden Eiderstedts als Vogelschutzgebiet oder - wie es so schön heißt - als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen werden sollte, hätte es nicht die Einladung des Kreisbauernverbandes an den Umweltminister und damit auch nicht seine konkrete Aussage auf der Veranstaltung in Garding gegeben, dass nicht nur 13.000 ha, sondern 30.000 ha, also ganz Eiderstedt mit Ausnahme der Ortslagen und Ackerköge, besonderes Schutzgebiet werden soll. Insofern haben die Bewohner Eiderstedts jetzt immerhin den zweifelhaften Vorteil zu wissen, woran sie sind. Die zukünftig Betroffenen in den anderen geplanten besonderen Schutzgebieten SchleswigHolsteins können sich auf eine Weihnachtsüberraschung im Januar freuen, wie ich bereits sagte, nämlich dann, wenn das Kabinett den Entwurf über sämtliche Vogelschutzgebiete beschlossen hat.
Zur Beteiligung. Sie haben gesagt, das Kabinett wolle das Beteiligungsverfahren eröffnen. Ich zitiere aus Ihrer eigenen Vorlage von gestern, Drucksache 15/3112. Dort ist unter I. Folgendes zu lesen:
„Die Landesregierung wird voraussichtlich im Januar 2004 über die Gebietsvorschläge … befinden und ihn“
So gestern hier schriftlich auf den Tisch gelegt. Das ist das Beteiligungsverfahren, das Sie hier vorschlagen.
„Die oberste Naturschutzbehörde informiert die Betroffenen … über die ausgewählten Gebiete und leitet die Gebietsauswahl aufgrund eines entsprechenden Beschlusses … weiter.“
Im Gesetz ist nur von Information die Rede. Ein sehr ausführliches Beteiligungsverfahren, wie Sie es hier eben beschrieben haben, ist zumindest in der Vorlage von gestern nicht nachlesbar.