Darum wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung parallel oder unabhängig einen weiteren Weg gehen, der auch zum Ziel der Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache führt, nämlich auf Grundlage eines Staatsvertrages. Die hierzu begonnene Initiative der Landesregierung zur Neuaufstellung einer einheitlichen deutschen Küstenwache mit dem Ziel, die nicht bei den Ländern verbleibenden polizeilichen, schifffahrtspolizeilichen, umweltpolizeilichen und fischereiaufsichtlichen Aufgaben im Küstenmeer auf den Bund zu übertragen, unterstützen wir ausdrücklich. Wir brauchen die Küstenwache schnell. Der gemeinsame Antrag aller Fraktionen des Hauses ist ein deutliches Signal über die Grenzen unseres Landes hinaus, das in den anderen Ländern und bei
der Bundesregierung den Ernst unseres Anliegens deutlich macht. Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten. Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu. Sie helfen den Küsten, der Umwelt und den Menschen.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Seit dem Jahr 2000 befasse ich mich im Auftrag meiner Fraktion mit dem Thema Schiffssicherheit, Küstenwache und Havariekommando.
Auch ist anzumerken: Der Schiffsverkehr in der Deutschen Bucht, im Nord-Ostsee-Kanal und in der westlichen Ostsee nimmt, bedingt durch die Öffnung der Grenzen und die fortschreitende Technologie - ich nenne nur das Stichwort „Container“ -, in hohem Tempo zu.
Durch weitere Katastrophen wurden sowohl die Fraktionen als auch die verantwortlichen Regierungsstellen in Bund und Land sensibilisiert. Wir können festhalten: An gutem Willen fehlt es nicht. Deshalb bin ich den Kollegen Maurus und Malerius für ihre Vorarbeit zu diesem Tagesordnungspunkt außerordentlich dankbar.
Wir verfolgen alle das Ziel der bestmöglichen Gefahrenabwehr an unseren Küsten, insbesondere bei Seeunfällen. Schiffshavarien führen in aller Regel zu sich überlagernden Ereignisabläufen, wie Seenotrettung, Schleppen, Bergen, Brandbekämpfung, Schadstoffbekämpfung auf See und an Land, Öffentlichkeitsarbeit und Unfallmanagement.
In einem solchen Fall muss Sachverstand auf unterschiedlichen Gebieten sofort abrufbar sein. Mehr als auf Koordinierung kommt es auf eine klare monokratische Führung an. Diese Führung muss schnellstmöglich einsetzbar sein; denn oft entscheiden die ersten Maßnahmen über Erfolg oder Misserfolg des gesamten Szenarios.
Wir sehen in der Einrichtung des Havariekommandos in Cuxhaven einen richtigen Schritt zu einer solchen einheitlichen Führungsstruktur, womit ich allerdings keine Bewertung in der Hinsicht treffe, ob nicht möglicherweise Neustadt ein besserer Standort gewesen wäre, weil dort bestimmte Voraussetzungen bereits vorhanden waren. Aber diese Diskussion wollen wir hier heute nicht führen.
Bestandteil des Havariekommandos ist ein im 24Stunden-Betrieb tätiges maritimes Lagezentrum, das aus der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der jeweiligen Wasserschutzpolizei der Küstenländer gebildet wird. Im maritimen Lagezentrum werden relevante Informationen gesammelt und verarbeitet.
Im Falle einer komplexen Schadenslage auf See sollen von dort aus die Alarmierungen vorgenommen werden. Der Leiter des Havariekommandos übernimmt dann die Einsatzleitung und gibt die Ziele der Schadensbewältigung vor. Unterstützt wird er von seinen Stäben, die, je nach Erfordernis, zum Beispiel im Bereich der Schadstoff- und der Brandbekämpfung, der Verletztenversorgung, der gefahrenabwehrbezogenen Bergung und der Öffentlichkeitsarbeit gebildet werden.
Die für diese Stäbe vorgesehenen Beschäftigten arbeiten im Regelbetrieb im Havariekommando als Kompetenzzentrum, in dem sie sich für den Einsatzfall vorbereiten und fortbilden. In der Bund-LänderVereinbarung zur Errichtung des Havariekommandos wird die Grundlage dafür gelegt, dass der Leiter im Wege der Organleihe befugt ist, Landesaufgaben im Auftrage der Küstenländer wahrzunehmen.
Wir sind also für Schiffshavarien grundsätzlich gewappnet und sollten zunächst einmal die Ergebnisse abwarten, die die Einrichtung des Havariekommandos produziert hat. Bei einer einheitlichen Küstenwache und einer Grundgesetzänderung wird aber mehr gemacht, als das Management von Schiffshavarien zu regeln. Die CDU will auch die Fischereiaufsicht und die Kriminalitätsbekämpfung auf See auf den Bund übertragen. Das kann für uns nur der letzte Weg sein.
Hier kommen wir zu dem Punkt. Ist eine Verfassungsänderung notwendig? Damit geben wir nicht nur ein Stück föderaler Struktur ab. Wir könnten auch mehr Probleme als Klarheit schaffen. So sieht es zumindest ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung der
„Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Ermächtigung kann demnach nicht für sämtliche Kooperationsformen verlangt werden. Es ist schlicht unmöglich, alle in der Praxis entwickelten und sachgerechten Formen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Verfassungstext zu bezeichnen.“
Letzter Gedanke! Wir sollten im Rahmen der anstehenden Vereinbarungen genau abwägen, welche Aufgaben sich möglicherweise für eine Übertragung an den Bund anbieten und ob dies im Wege von Staatsverträgen zu geschehen hat oder ob am Ende vielleicht doch eine Verfassungsänderung notwendig ist, die zumindest die FDP-Fraktion vermeiden will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass es zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gekommen ist. Die Forderung nach einer einheitlichen deutschen Küstenwache hat im Landtag schon mehrfach eine Rolle gespielt, wobei immer Einigkeit bestand, dass wir dies gemeinsam wollen. Auch die Grünen haben dies immer wieder gefordert, auch schon vor dem „Pallas“-Unglück. Wer auf der Internetseite unserer Fraktion unter dem Suchwort „Küstenwache“ recherchiert, findet im Zusammenhang mit Schiffssicherheit 15 Pressemitteilungen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Keine Schleich- werbung! - Veronika Kolb [FDP]: Das allein reicht nicht, Herr Matthiessen!)
Auch die nach der Havarie des Holzfrachters „Pallas“ eingesetzten Kommissionen und Arbeitsgruppen haben sich in ihren Empfehlungen für eine deutsche Küstenwache ausgesprochen.
Damit war vor allen Dingen die in Ihrem Hause, Herr Innenminister, angesiedelte Zentralisierung der Aufgaben gemeint.
„Die entscheidenden und durchgreifenden Schritte müssen aber jetzt vom Bund gemeinsam mit den Küstenländern erfolgen. Im Zentrum unserer Forderungen steht die Einführung einer einheitlichen deutschen Küstenwache!“
Diese Forderung mündete dann auch in die Befassung hier im Landtag am 17. November 1999, worauf wir uns heute wieder beziehen.
Ich sage das deswegen so ausführlich, um darauf hinzuweisen, dass die CDU mit ihrer Initiative keineswegs Neuland betreten hat. Gleichwohl: Wir sind uns einig. Da gebührt Ihnen unser Dank, Herr Maurus.
Dabei möchte ich deutlich machen, dass uns der Weg, wie wir zu einer einheitlichen deutschen Küstenwache kommen, nur in zweiter Linie interessiert. Hier gilt: Nicht der Weg ist das Ziel sondern das Ergebnis.
Wenn der Weg über eine Änderung der Bundes- und Landesverfassungen nicht in absehbarer Zeit zu realisieren ist, kann man auch den Weg über Staatsverträge gehen. Die Hauptsache ist, dass wir auf kürzestem Weg zu einer einheitlichen Küstenwache kommen, nachdem mit der Einrichtung eines zentralen Havariekommandos bereits ein wichtiger Schritt gemacht wurde.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und sehe, dass noch zweieinhalb Minuten Redezeit übrig sind. Ich glaube, das war ein freitagnachmittagsfreundlicher Vortrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass es dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gut zu Gesicht steht, mit einer Stimme zu sprechen, wenn wir über den Schutz und die Sicherung unserer Meere und Küsten debattieren. Wir hatten bisher zwei Anträge vorliegen,
lieber Herr Kollege Kubicki, die beide dieses Ziel vor Augen hatten. Doch wie so häufig unterschieden sich die Anträge letztlich in der politischen Ausführung. Darauf will ich gleich noch einmal eingehen. Zunächst einmal begrüßen wir, dass wir uns gemeinsam melden. Ich danke den Kollegen Maurus und Malerius dafür,