Protocol of the Session on May 26, 2004

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Das Gutachten zur Wertermittlung liegt uns nicht vor. Wenn ihr es habt, seht ihr einmal: Das ist der Unterschied. Wieso soll die Veräußerung der Landesanteile 60 Millionen € betragen und nicht 40 Millionen € oder 20 Millionen €? Habt ihr das aus unserem Haushaltsantrag entnommen? - Wir wissen es nicht. Wie lauten die Gründungsverträge? - Bisher haben wir keinen davon gesehen. Warum eine Kommanditgesellschaft, Herr Minister, und keine GmbH?

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!)

Wer hat das Gutachten zur Veräußerung erstellt und wie teuer war es? Auch wie teuer dieses Gutachten wieder war, würden wir also gern wissen. Der Überschuss soll zukünftig der Investitionsbank zugute kommen. Was soll mit den Gewinnen geschehen? Frau Kollegin Kähler, das kann ich Ihnen gern sagen: Wir wollen es gern hier im Land haben. Es soll nicht für irgendwelche - ich sage einmal - ideologische Ideen dieser rot-grünen Landesregierung verwendet werden.

(Zuruf der Abgeordneten Renate Gröpel [SPD])

Wo bleibt bei diesem Modell eigentlich der parlamentarische Einfluss, Herr Minister?

Sie sehen also, es gibt eine Menge von Fragen, die wir noch geklärt haben müssen. Auch deshalb finden wir den Antrag der FDP so sympathisch. Entweder zeigt dieses Handeln der Regierung wieder einmal, wie dilettantisch Sie mit solchen Vorgängen hier im Parlament umgehen, oder - das wäre noch viel schlimmer; Herr Minister; auch dies traue ich Ihnen zu - dahinter steckt ein System. Wenn das Zweite zutrifft, dass Sie das mit System machen - ich unterstelle Ihnen, dass Sie es so machen -, dann erwar

ten Sie von uns nicht die Zustimmung zu diesem Vorgang.

(Beifall bei CDU und FDP)

Eines ist klar: Sie treiben unser Land nicht nur in diesem Bereich finanziell in den Abgrund. Wir werden Sie auf diesem Weg nicht begleiten. Wir werden das 2005 verbessern. Aber eines sage ich Ihnen für die nächsten neun Monate voraus: Wir erwarten von Ihnen mehr Transparenz bei der Zusammenarbeit bei solchen großen finanziellen Deals. So, wie Sie es tun, gehen Sie den Weg allein und unsere Unterstützung haben Sie nicht.

Ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss. Wie Kollege Dr. Garg gesagt hat: Erst in der Sache beraten und auch die Stellungnahme des Rechnungshofs abwarten! Wir wollen an diesem Unternehmen beteiligt werden.

(Holger Astrup [SPD]: Was denn?)

- Alles.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Heinold das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zeitweise habe ich gedacht, ich bin auf der falschen Veranstaltung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wir haben heute die erste Lesung, die parlamentarische Beratung beginnt. Aus diesem normalen parlamentarischen Vorgang - erste Lesung, Beratung im Finanzausschuss, zweite Lesung - versuchen Sie jetzt wieder, eine dubiose Finanzmauschelei der Landesregierung zu konstruieren. Das ist geradezu absurd, Herr Arp!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich weiß nicht, ob Sie erwarten, dass es zukünftig vor der ersten Lesung die Beratung im Finanzausschuss gibt. Das wäre zumindest ungewöhnlich.

Seit Jahren, meine Damen und Herren, diskutieren wir darüber, ob das Land NordwestLotto verkaufen soll oder nicht. Wir haben uns mit dem Doppelhaushalt 2004/2005 dafür entschieden, zumindest die linke Seite des Hauses. Für meine Fraktion war immer wichtig - Sie erinnern sich an die Diskussion; ich

(Monika Heinold)

glaube, 1998, als wir den Verkauf nicht wollten -, dass zukünftig die Zweckerträge dem Land in der Höhe zugute kommen wie jetzt auch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Gerade das Beispiel Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hatte gezeigt, dass ein Verkauf, eine volle Privatisierung zwar dazu führt, dass es kurzfristig Mehreinnahmen gibt, dass aber die Konzessionsabgaben in der Mittelfrist heruntergehen. Das ist von uns nie gewollt worden. Insofern ist der Verkauf an die Investitionsbank, so wie jetzt angedacht, unser Modell. Die Investitionsbank ist bei weitem mehr als eine Wohnungsbauförderungsanstalt, Herr Arp. Ich finde, dass Sie damit der Investitionsbank nicht gerecht werden. Im Gegenteil, Sie tun ihr etwas weh.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wir haben die Vorlage des Ministeriums zur Kenntnis genommen. Wir gehen damit jetzt in den Ausschuss. Die Beratung beginnt.

Ich will aber auch sehr deutlich sagen, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung natürlich mit einer bitteren Pille verbunden ist. Mich wundert ein bisschen, dass dazu noch niemand etwas gesagt hat. Es ist so, dass wir durch den Verkauf den jährlichen Überschuss in Höhe von 4 Millionen € verlieren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist schon etwas, von dem ich nicht sage, dass es eine fröhliche Veranstaltung ist. Dennoch halten wir das Konzept insgesamt für zukunftstauglich. Sie haben es selbst gesagt: Letztlich kommen uns als Land die Überschüsse der Investitionsbank auch wieder zugute. Das ist sozusagen ein Trost. Es ist nicht nur der Trost, dass Sie das verstanden haben, sondern für uns ist es auch ein Trost, dass es insgesamt kein Minusgeschäft ist. Wir erhalten zukünftig die Zweckerträge und nach wie vor natürlich auch die Überschüsse der Investitionsbank, wenn sie wie bisher gut wirtschaftet.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich außerordentlich auf die parlamentarische Beratung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag, mit dem der Verkauf der NordwestLotto an die Investitionsbank beschlossen werden soll, ist praktisch der Schlusspunkt einer langen Geschichte, denn schon vor Jahren hatte die CDU einen entsprechenden Antrag in den Haushaltsberatungen in den Landtag eingebracht. Ich will nicht verhehlen, dass der SSW genau wie die Mehrheit des Hauses damals die entsprechenden Anträge der CDU zur Privatisierung der NordwestLotto ablehnte. Unser Argument war dabei, dass die Erträge von NordwestLotto einen wichtigen jährlichen Beitrag zum Landeshaushalt ausmachten. Mit diesen Erträgen wurden viele gemeinnützige Vereine in SchleswigHolstein unterstützt. Kurz und gut: Wir wollten den Goldesel nicht schlachten.

Leider zwang uns die schlechte Finanzlage schon bei der Aufstellung des Haushalts für 2003, diese Haltung zu überdenken. Der SSW trug im Haushalt 2003 den Verkauf des NordwestLotto schweren Herzens mit, um die großen Haushaltslöcher zu stopfen. Allerdings war uns schon damals klar, dass die Bedingungen des Verkaufs so ausgestaltet sein müssen, dass zum einen der Landeshaushalt langfristig nicht belastet wird und zum anderen die gemeinnützige Arbeit auf hohem Niveau weiter finanziell unterstützt werden kann. Aufgrund der Neustrukturierung der Landesbank und wegen der Diskussion um eine Neuordnung des Glückspielwesens nicht nur in SchleswigHolstein, sondern in der gesamten Bundesrepublik hat die Landesregierung den schon beschlossenen Verkauf im Haushaltsverlauf 2003 richtigerweise zurückgestellt.

Jetzt liegt uns also ein Gesamtpaket vor, womit wir ein neues Lotteriegesetz, zwei Staatsverträge und den Verkauf des NordwestLotto an die Investitionsbank für 2004 beschließen können. Die Kollegin Heinold hat in ihrer unvergleichlichen Art gerade darauf hingewiesen, dass wir uns erst am Anfang der Beratung befinden.

Der SSW ist mit der gefundenen Konstruktion bei der Veräußerung von NordwestLotto einverstanden. Durch die von der I-Bank neu zu gründende Gesellschaft, die eine Konzession für die Veranstaltung von Lotterien und Wetten erhält, sind in Zukunft Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land abzuführen. Wie wir bei den Beratungen zum nächsten Tagesordnungspunkt noch sehen werden, wird dadurch die Finanzierung der gemeinnützigen Arbeit weiterhin gesichert, ohne dass der Landeshaushalt damit belastet wird. Natürlich ist es richtig, bei der endgültigen Festsetzung der Konzessionsabgaben

(Anke Spoorendonk)

auch darauf zu achten, dass die I-Bank den an das Land zu entrichtenden Kaufpreis zu vernünftigen Bedingungen refinanzieren kann.

Der Veräußerungspreis ist auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens auf 60 Millionen € festgesetzt worden. Wenn ich mich recht erinnere, waren das in etwa auch die Beträge, mit denen damals die CDU rechnete. Wenn jetzt gesagt wird, bei einer vollständigen Privatisierung von NordwestLotto wäre es möglich, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, so ist das aus unserer Sicht reine Spekulation.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD])

Denn das hängt natürlich auch von den Konzessionsbedingungen ab. Dazu würde eine völlige Privatisierung den Einfluss der Politik auf das Lotteriewesen in Schleswig-Holstein verringern. Da die I-Bank weiterhin im Besitz des Landes ist, behält das Land bei der vorgeschlagenen Lösung durch die Vertretung der Landesressorts in den Gremien der I-Bank weiterhin einen bestimmenden Einfluss.

Der SSW begrüßt, dass wir im Ausschuss die Gelegenheit haben, uns noch ganz intensiv mit dieser Problematik zu befassen. Auch wir sind der Meinung, dass der Antrag der FDP in die Beratung mit einfließen soll. Wir haben ihn erst jetzt auf den Tisch bekommen und meinen, dass alle Anträge wie in gewohnter Weise zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen werden sollen.

(Beifall bei SSW und SPD)

Ich erteile Herrn Finanzminister Dr. Stegner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte bereits mit dem Haushaltsgesetz 2004/2005 beschlossen, Anteile an NordwestLotto zu veräußern. Bereits im Haushalt 2003 war ein Verkauf angedacht. NordwestLotto kann jedoch erst veräußert werden, wenn durch ein Lotteriegesetz die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen worden sind. Das war im letzten Jahr nicht mehr möglich. Die Verabschiedung des Lotterie- und Sportwettengesetzes, das hier in der Tat in erster Lesung beraten wird - das haben Sie inzwischen gemerkt -, ist die Voraussetzung für die Privatisierung von NordwestLotto und wird - so hoffe ich - vom Landtag Ende Juni beschlossen.

Aus dem sachlichen Zusammenhang heraus ist nun eine Entscheidung über die Privatisierung des NordwestLotto Schleswig-Holstein geboten. Sobald der Landtag dem Gesetz zustimmt, ist geplant, staatliche Lotterien und Sportwetten durch eine Kommanditgesellschaft als Tochter der IB veranstalten zu lassen.

Die Veräußerung der Kommanditanteile an der GmbH & Co KG NordwestLotto Schleswig-Holstein ist zeitnah nach In-Kraft-Treten des Gesetzes - möglichst zum 1. August 2004 - vorgesehen. Wir möchten den Landtag bitten, dieser Veräußerung zuzustimmen. Die geplante Lösung sieht vor, nach In-Kraft-Treten des Gesetzes den Lotteriebetrieb aus dem Vermögen des Landes auf eine noch zu gründende GmbH & Co KG auszugliedern. Die Komplementär-GmbH wird im ausschließlichen Eigentum der Investitionsbank Schleswig-Holstein stehen; die Kommanditanteile werden sich zu 100 % im Eigentum des Landes befinden.

Die bisherige NordwestLotto Verwaltungsgesellschaft wird dabei mit der KG verschmolzen. Diese Transaktionsstruktur ist die wirtschaftlichste Lösung. Gerade wir sind zum sparsamen Haushalten verpflichtet. Die Konstruktion gewährleistet ferner, dass die Kriterien der Brüsseler Verständigung II durch die Investitionsbank weiter eingehalten werden. Anstaltslast und Gewährträgerhaftung der IB werden sich insofern nicht auf die GmbH & Co KG erstrecken.

Im Anschluss an die Ausgliederung und Verschmelzung sollen die Kommanditanteile des Landes an der KG an die IB zu einem Preis von 60 Millionen € veräußert werden. Der Veräußerungspreis ist auf der Grundlage eines unabhängigen Gutachtens ermittelt worden, mit dem eine Unternehmensbewertung des Landesbetriebes NordwestLotto auf Basis der Discounted-Cash-Flow-Methode erfolgte.

Die Kommanditgesellschaft erhält auf Dauer angelegte Konzessionen, auf deren Basis sie die einzelnen Lotterien und Wetten veranstalten darf. Für die Lotterien und Wetten sind Konzessionsabgaben und die Lotteriesteuer an das Land abzuführen. Die Höhe der Konzessionsabgaben, die einen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten müssen, wird auf der Grundlage einer noch zu erlassenden Landesverordnung festgelegt und soll den bisherigen Vorauszahlungen auf die Zweckerträge entsprechen. Die bisher im Landeshaushalt vereinnahmten Überschüsse verbleiben in Zukunft der KG als Tochter der IB. Das heißt, wir haben die notwendigen Einnahmen für das Land und die Konzessionsabgaben und Lotteriesteuern werden weiter abgeführt. Der Einfluss des Landes ist durch