Ein zweites Argument, auf das ich eingehen möchte. Ich akzeptiere ja, wenn Sie argumentieren, das Lotteriewesen müsste in staatlicher Hand bleiben, da wolle man eine soziale Schutzfunktion übernehmen. Ich sage Ihnen aber: Wenn Sie Spielsucht - was man durchaus als Krankheit bezeichnen kann - bekämpfen wollen, wenn Sie davor schützen wollen, wenn Ihnen das so wichtig ist, dann müssten Sie konsequenterweise das Spiel verbieten.
Denn es macht überhaupt keinen Unterschied, ob der Staat organisiert oder ob das Private tun. Wenn Sie die Menschen davor wirklich schützen wollen, dann müssen Sie das verbieten. Anders macht das keinen Sinn, anders ist das ein reines Scheinargument.
Zum Dritten! Sie behaupten hier, Sie würden die Bundesrepublik weiter voranbringen, indem Sie dem ersten Staatsvertrag, dem so genannten großen Staatsvertrag, zustimmen. Ich behaupte, Sie schotten uns mindestens zehn Jahre von der weiteren europäischen Entwicklung ab. Denn würden Sie einmal woanders hingucken als nur in den Norden, wenn Sie beispielsweise einmal in den Süden oder in den Westen schauen würden, würden Sie sehen, dass sich dort mittlerweile ganze Länder zu Spielbündnissen zusammenschließen. Portugal, Griechenland, Spanien und die Niederlande haben sich bereits zu einem Spielverbund zusammengeschlossen.
Sie verbauen deutschen Unternehmen Möglichkeiten und Sie treiben sie geradezu ins Ausland. Davon hat die Bundesrepublik überhaupt nichts.
Ein Letztes, weil die beiden Zahlen, einmal 6 Millionen € und einmal 15 Millionen €, hier im Raum standen: Ich möchte wiederholen: 6 Millionen € nach der Barwertmethode berechnet hießen innerhalb von zehn Jahren einen Ausfall von 45 Millionen € für Schleswig-Holstein, einen Verlust von 45 Millionen €. Legen wir die Zahl 15 Millionen € zugrunde - ich habe das gerade nachrechnen lassen -,
dann hieße das berechnet nach der Barwertmethode - ich komme zum Schluss, Herr Präsident -, einen Ausfall von 119 Millionen € in zehn Jahren für dieses Land.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich auf den letzten Beitrag von Herrn Dr. Garg eingehen. Was ist eigentlich, wenn das Unternehmen nächstes Jahr Schleswig-Holstein verlässt und nach Niedersachsen geht? - Dann fehlen uns 8 Millionen € Einnahmen, die uns nämlich nach der Regionalisierung sonst verblieben.
Dann haben wir gar keine Einnahmen mehr in Schleswig-Holstein. Mit der Regionalisierung würden uns nämlich 8 Millionen € bleiben.
Das sind die hochgerechneten Zahlen, die Sie dem entnehmen können. Deshalb sind die ganzen Annahmen, die Sie hier machen, auf 15 Jahre gerechnet, hypothetisch. Frau Heinold hat gerade gesagt: Rechnet das doch auf 30 Jahre, dann kommen wir noch zu viel besseren Summen!
- Sie wissen doch nicht, ob das Unternehmen hier in Schleswig-Holstein bleibt. Und diesem Unternehmen - reden wir doch einmal Klartext - tut der Staatsvertrag weh und nicht der Regionalisierungsvertrag. Den Unternehmen ist es völlig egal, wie die Mittel verteilt werden, sondern die Beschränkungen, die wir in dem Staatsvertrag drin haben, die tun den Unternehmen weh. Und ich kann deren Interessen verstehen, dass sie dagegen sind und alles Mögliche mobilisieren. Aber wir müssen auch einmal Klartext reden.
Wir stehen zum Staatsmonopol. Wir waren uns im Finanzausschuss einig, Herr Dr. Garg. Da habe ich gesagt, damit kann ich leben. Das ist eine Haltung: Die CDU sagt, sie wollen das nicht, die FDP sagt, wir wollen das nicht, wir haben eine andere inhaltliche Auffassung. Ich finde, dann sollten wir das auch dabei belassen und nicht alles noch einmal ansprechen, was damit überhaupt nichts zu tun hat. Wir wollen das staatliche Monopol. Wir stehen schon zu den Zielen, anders als Sie. Deshalb habe ich sie eben vorgetragen. Wir wollen schon, dass der Staat seine Verpflichtung einhält und da steuernd eingreift, wo er kann.
Das Gambelli-Urteil besagt genau das, dass nicht der Staat sagen kann: Ich brauche mehr Einnahmen und deswegen bleibt das Monopol bei mir und ich ermuntere alle, macht mal und fördert die Spielsucht. Da steht drin, dass das genau falsch ist und damit nicht begründet werden kann, gewerbliche Spielevermittler abzuhalten. Deshalb haben wir Beschränkungen drin, was wir auch nur in zumutbarem Rahmen machen dürfen, aber immer nur vor dem Hintergrund, dass wir tatsächlich zu den Zielen dieses Staatsmonopols auch stehen, wenn wir schon die gesellschaftspolitische Verantwortung für das Glücksspiel und die Lotterien und für diese Menschen haben.
Da haben Sie eine andere Auffassung. Aber offensichtlich - um auf das Thema noch einzugehen - findet in Europa im Moment etwas anderes statt. Herr Dr. Garg, Sie haben das alles noch einmal aufgeführt.
Alle anderen 16 Bundesländer sehen das offensichtlich ganz anders, auch Ihre Regierungen sehen das anders und die Gefahren des europäischen Marktes offensichtlich nicht so.
Das wird sich doch in Baden-Württemberg genauso abspielen wie in Niedersachsen oder in RheinlandPfalz oder was weiß ich wo in den Bundesländern. In allen 16 Bundesländern
- nein, Herr Kayenburg - müsste die Diskussion doch genauso sein und gefragt werden, was in Europa stattfindet, und deshalb müssten sie auch dem Staatsmonopol nicht ihre Zustimmung geben. Sie haben das aber gemacht, weil sie diese staatliche Ordnung wollen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Gröpel, wenn Sie sich dann wieder etwas beruhigt haben, möchte ich Ihnen zur Versachlichung noch etwas erzählen.