Renate Gröpel

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion wird der Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes zustimmen. Die von der CDU beantragte Verlängerung der Fristen für bestimmte Bauvorhaben halten wir für vernünftig. Dasselbe hätten wir allerdings auch von Ihnen bei der Änderung der Landesbauordnung erwartet.
Denn die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern und Wasserzählern in Wohnungen ist ebenfalls vernünftig.
Schon heute sieht die Landesbauordnung den Einbau von Wasserzählern in Neubauten vor. Einerseits soll mit dem kostbarsten Gut, das wir haben, dem Trinkwasser, sparsam umgegangen werden. Andererseits soll dies zu mehr Gerechtigkeit bei den Mietern führen. Jeder soll nur für seinen eigenen Verbrauch zahlen. Dazu gab es auch immer wieder Petitionen. Deshalb wollen wir eine Nachrüstpflicht für die Wohnungen im Bestand mit einer Übergangsfrist von zehn Jahren.
Hamburg hat damit gute Erfahrungen gemacht. Nach zehn Jahren sind circa 80 % der Wohnungen mit Wasserzählern ausgerüstet und der Wasserverbrauch ist um durchschnittlich 15 % gesunken. Im Übrigen sehen wir ebenfalls eine Ausnahmeregelung für den Fall vor, dass unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Zu dem zweiten Punkt, dem Einbau von Rauchwarnmeldern, wissen Sie alle hier im Hause, dass der Landesfeuerwehrverband und die Berufsfeuerwehren seit vielen Jahren eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern fordern. 1999, bei der Novellierung der Landesbauordnung, hat die SPD-Fraktion noch auf Freiwilligkeit gesetzt. Aber trotz vieler Kampagnen der Feuerwehren, vor allem des Landesfeuerwehrverbandes, auch mit Unterstützung des Innenministeriums, wofür wir noch einmal Dank sagen,
hat dies leider nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Nur 5 % der Wohnungen sind mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Jährlich kommen aber bundesweit 700 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben. Auch in Schleswig-Holstein müssen wir immer wieder Tote beklagen, darunter leider auch immer wieder Kinder.
Andere Länder haben es uns vorgemacht. Die USA, Kanada, Großbritannien und Norwegen haben eine Installationspflicht. In den USA ist seit den 70erJahren die Zahl der Todesopfer bei Wohnungsbränden um circa 40 % gesunken.
Als erstes deutsches Bundesland hat Rheinland-Pfalz eine verpflichtende Regelung festgelegt; das Saarland ist dem gefolgt und in Hessen - man höre und staune: mit einer CDU-Regierung - steht eine gesetzliche
Regelung bevor. Bundesweit wird die Aktion „Rauchwarnmelder retten Leben“ vom Deutschen Feuerwehrverband, vom Deutschen Mieterbund und von der Versicherungswirtschaft unterstützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, sehr geehrter Herr Lehnert - - Wo ist er geblieben? - Noch im Mai hat Herr Lehnert groß eine externe Anhörung zum Einbau von Rauchwarnmeldern angekündigt. Aber das war’s. Sie reden nur, wir handeln!
Der Innen- und Rechtsausschuss hat auf Antrag der SPD eine Anhörung durchgeführt. Mit großer Mehrheit wurde der Einbau von Rauchwarnmeldern positiv beurteilt, vor allem natürlich vom Landesfeuerwehrverband, aber auch vom Mieterschutzbund und vom Kinderschutzbund.
Die SPD-Fraktion will heute die jahrelangen Bemühungen der Feuerwehren erfolgreich zum Abschluss bringen und die Änderung der Landesbauordnung beschließen. Ziel ist es, Menschenleben zu schützen und die Arbeit der Feuerwehren erträglicher zu gestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben die einmalige Gelegenheit, heute einen Teil Ihres Wahlprogramms umzusetzen. Das wird nicht wieder kommen. Darin steht, dass Sie die Feuerwehren beim Einbau von Rauchwarnmeldern unterstützen wollen. Reden und schreiben Sie nicht nur, tun Sie es auch! Stimmen Sie mit uns der Gesetzesänderung zu!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste gar nicht, dass das noch so eine brandheiße Debatte werden könnte. Gut, dass wir hier noch keine Rauchmelder haben, die würden jetzt laut anschlagen.
Der Beitrag von Herrn Wagner reizt schon dazu, sich noch einmal zu Wort zu melden. Hier wird von Bürokratieabbau gesprochen. Ich glaube, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Bürokratieabbau machen wir, haben wir gemacht bei der letzten Novellierung der Landesbauordnung; da haben wir so viel freigestellt, was heute keiner mehr dauernd genehmigt und kontrolliert. Das ist das eine.
Das andere ist, was wir hier machen: Für uns ist der Schutz von Menschenleben ein höherwertiges Gut. Das hat mit Bürokratieabbau nichts zu tun.
Die andere Frage haben wir - glaube ich - ausdiskutiert, dass wir es freistellen. Der Landtag in Rheinland-Pfalz und der Landtag im Saarland haben genau dasselbe diskutiert und dort werden offensichtlich keine Probleme damit gesehen, dass man eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern vorsieht.
Ich darf aus einer Pressemeldung vom 14. Mai 2004 zitieren:
„In Hessen sollen neue Wohnhäuser künftig grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung soll in die hessische Bauordnung aufgenommen werden.“
Das haben der hessische Innenminister Volker Bouvier und der Wirtschaftsminister Dr. Aloys Riehl angekündigt, ich glaube, beides CDU-Minister.
- Ja, bei Neubauten! Das haben die anderen Landtage auch gemacht. Wir haben gesagt, wir gehen weiter, das ist kein Problem. Auch dort ist freigestellt, ob leitungsgebunden oder batteriebetrieben. Wir haben gesagt, wir haben einen hohen Bestand an Wohnungen, und wenn wir Sicherheit von Menschen wollen und Menschenleben schützen wollen, dann wollen wir auch in einer angemessenen Frist eine Nachrüstung innerhalb von fünf Jahren machen. Es ist ein geringer Kostenaufwand und hat einen hohen Nutzen.
Deswegen werden wir auch bei unserer Haltung bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir im Parlament sind uns einig, dass wir schon im eigenen Interesse - wenn ich mir das Durchschnittsalter betrachte - rechtzeitig etwas für geeignete Wohnformen für ältere Menschen tun müssen.
Ich möchte an die Ausführungen der Kollegin Fröhlich anschließen und hervorheben, was wir bereits getan haben, da dies vielleicht nicht jedem bewusst ist:
Die Förderprogramme, die die Landesregierung schon seit Jahren unter dem Begriff „Wohnen mit Service“ - früher „Betreutes Wohnen“ - aufgelegt hat, ha
ben inzwischen dazu geführt, dass SchleswigHolstein, was die Versorgung mit Wohnraum mit Serviceleistungen im Pro-Kopf-Vergleich angeht, im Bundesvergleich an zweiter Stelle liegt. Es reicht womöglich nicht aus und könnte noch mehr sein, aber ich glaube, dass es gut war, dass wir schon sehr frühzeitig solche Programme aufgelegt und gesagt haben: Wir brauchen mehr Anlagen „Betreutes Wohnen“ oder „Wohnen mit Service“. Wir sind also schon gut, können jedoch noch besser werden, denn - darüber sind wir uns auch einig - wir wollen, dass man im Alter so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung wohnen kann. Dazu gehören nicht nur altengerechte Wohnungen, sondern auch strukturelle Angebote, die das gewährleisten.
Es geht dabei darum, dass man in der Nähe der altengerechten Wohnung die nötigen Angebote findet, beispielsweise einen Arzt oder Einkaufsmöglichkeiten.
Der aktuelle Seniorenbericht der Hansestadt Lübeck liegt vor. Darin wird unter anderem bemängelt, dass der Weg zum nächsten Arzt in vielen Wohngebieten zu weit ist.
Hier ist noch ein weites Feld städtebaulicher Entwicklung, um eine Struktur zu schaffen, die es Menschen, wenn sie alt sind, ermöglicht, alles Nötige in der Nähe zu haben. Es wäre schon gut, wenn wir gemeinsame Anstrengungen unternähmen, das zu erreichen. Wir haben dabei in Schleswig-Holstein gute Partner in den Wohnungsunternehmen, die das Thema schon lange auf ihrer Agenda haben. Dies betrifft nicht nur die Hansestadt Lübeck. Auch die Kreise haben mittlerweile eigene Wohnungsmarktprognosen und -analysen erstellt, die folgende Aspekte berücksichtigen: Wie sieht die demographische Entwicklung aus? Wie ist die Wohnbevölkerung zusammengesetzt? Wie verändert sie sich und welche Angebote brauchen wir? Die Wohnungsunternehmen wollen für ihre Kunden ein Angebot schaffen, mit dem sie möglichst zufrieden sind und lange bei ihnen wohnen bleiben können.
Wenn wir in dieser Richtung im Ausschuss gemeinsam diskutieren und als Landesregierung und als Landtag das Unsrige dazu beitragen, können wir auch für unser Alter guter Hoffnung sein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde - ich weiß gar nicht, was daran aktuell sein soll, da wir schon seit 18 Monaten darüber diskutieren -
wollen Sie die Debatte über die Eigenheimzulage zu einer Debatte darüber hochstilisieren, ob wir für oder gegen Wohneigentum sind.
Ich erkläre gleich zu Beginn für die SPDLandtagsfraktion: Wir messen dem selbst genutzten Wohneigentum einen hohen Stellenwert zu.
- Ich komme gleich darauf. Das muss aber in der Konsequenz nicht bedeuten, dass wir an der Eigenheimzulage festhalten müssen. Das ist der entscheidende Unterschied: Die Eigenheimzulage ist die steuerliche Subvention mit dem höchsten Volumen. Sie sprachen selber von 11 Milliarden €. Nun sind es trotz der Kürzung immer noch 6 Milliarden €. Sie selbst fordern doch auch Subventionsabbau.
Wir müssen doch bei jeder Subvention kritisch hinterfragen, welche Auswirkungen sie hat und ob sie noch die Ziele erreicht.
Wir stellen fest, dass die Zulage zu Mitnahmeeffekten und zu Siedlungsdruck führt und dass die generelle Förderung ohne Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten oft am Bedarf vorbeigeht und kontraproduktiv ist. Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir sie streichen können.
Unser Landesförderprogramm ist deshalb geeigneter; ich komme darauf zurück, wo wir bei Wohneigentum unsere Schwerpunkte setzen. Die Eigentumsquote beträgt in Schleswig-Holstein übrigens über 50 % und damit liegen wir im guten Mittelfeld, aber wir haben Bedarf in den Städten. Deshalb konzentriert sich unsere landeseigene Wohneigentumsförderung auf die Schwellenhaushalte und auf die Städte, um auch der Stadtumlandbewegung entgegenzuwirken.
Insofern ist unsere eigene Förderung zielgenauer und von daher auch geeigneter und das leistet die Eigenheimzulage nicht. Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass man sie streichen kann.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie wollen uns suggerieren, dass nur die Eigenheimzulage ein
zentraler Baustein für die Wohneigentumsförderung sei. Sie wissen, dass das landeseigene Programm aus der Zweckrücklage Wohnungsbau finanziert ist, und Sie wollen jetzt klammheimlich die anderen Bausteine entfernen.
Herr Wiegard, in Ihrem Papier vom August dieses Jahres über die finanzpolitischen Perspektiven für Schleswig-Holstein, das Sie zusammen mit Herrn Austermann erstellt haben, steht lapidar der Satz: „Revolvierende Mittel des sozialen Wohnungsbaus sind für Schuldentilgung zu nutzen.“
Ich frage Sie: Womit wollen Sie die landeseigene Wohneigentumsförderung bezahlen? Wollen Sie sie streichen? - Auch darauf sind Sie uns eine Antwort schuldig geblieben.
Trotz all der Bekenntnisse der CDU zum Erhalt der Eigenheimzulage wissen Sie doch, dass sie bundesweit zur Disposition gestellt wird. Noch am 15. September hat Ihre Bundesvorsitzende, Frau Merkel, in einem Rundfunkinterview des Senders BerlinBrandenburg erklärt, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern die Eigenheimzulage nehmen und dafür Steuersenkungen ermöglichen wollten.
Das hört sich zunächst gut an, aber Sie wollen mit der Streichung der Eigenheimzulage die Reduzierung des Spitzensteuersatzes von 42 % auf 36 % erreichen. Das betrifft doch nicht die Schwellenhaushalte.
Das müssen Sie dann auch offen sagen, damit alle wissen, was Sie unter Gerechtigkeit für zukünftige Generationen verstehen.
Wir wollen diese Mittel für Investitionen in die Zukunft - vor allem in Bildung und Forschung - einsetzen. In diesen Bereichen ist in der Vergangenheit bereits viel getan worden, aber wir müssen noch mehr tun. Wir wollen dort unseren Schwerpunkt setzen und - dies sage ich als Wohnungsbaupolitikerin - wir werden auch mehr für die Städtebauförderung, für das Stadtumbauprogramm West und für die Fort- und Weiterentwicklung des Programms „Soziale Stadt“ tun.
Bei der letzten Kürzung der Eigenheimzulage standen 25 % der frei werdenden Mittel für zusätzliche Maßnahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Von
dem Stadtumbauprogramm West hat zum Beispiel die Stadt Rendsburg profitiert.
Viele Menschen profitieren davon, wenn wir stabile Nachbarschaften und lebenswerte Wohnquartiere erhalten, und deshalb wäre es auch eine gute Zukunftsinvestition, wenn wir einen Teil dieser Mittel in diesem Bereich umschichten könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPDLandtagsfraktion unterstützt die Bundesregierung und den Bundestag darin, die Eigenheimzulage zu streichen und sie bei Zukunftsinvestitionen vor allem für Bildung und Forschung einzusetzen.
Wir nehmen die Empfehlung des Sachverständigenrates - ich komme zum Schluss, Herr Präsident - und der wirtschaftswissenschaftlichen Institute ernst. Wir wollen Gerechtigkeit für zukünftige Generationen und deshalb lautet mein Appell an Sie, meine Damen und Herren von der CDU: Geben Sie Ihre Blockadehaltung auf!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Uns liegen heute die beiden Staatsverträge zum Lotteriewesen und zur Regionalisierung zur Entscheidung vor. Ich erkläre gleich zu Beginn für die SPD Landtagsfraktion: Wir werden beiden Verträgen unsere Zustimmen geben. Wir stehen ausdrücklich zum Staatsmonopol und somit zur Lotteriehoheit der Länder.
Mit diesem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland sollen der ordnungsrechtliche Vorrang
des staatlichen Glücksspiels gewährleistet und die Zulassung privater gemeinnütziger Lotterien unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Gleichzeitig sind Regelungen zur Durchführung von Lotterien durch Dritte sowie zu den Aufsichts- und Überwachungsbefugnissen der Behörden und zur gewerblichen Spielvermittlung vorgesehen.
Die unterschiedlichen Regelungen in den Ländern, die sich zum Teil hier in Schleswig-Holstein auf die Lotterieverordnung von 1937 stützen, sowie auch eine neuere Rechtsprechung zur Zulassung von privaten Lotterien machten es erforderlich, zu einer Neuordnung und länderübergreifenden Vereinheitlichung zu kommen.
Alle Landesregierungen der 16 Bundesländer haben den Lotteriestaatsvertrag bereits unterzeichnet; er soll am 1. Juli 2004 in Kraft treten. Auch die Parlamente haben fast alle schon beschlossen oder beschließen bis Ende Juni. Meine Damen und Herren von der Opposition, wir wundern uns schon über Ihre ablehnende Haltung. Sie nehmen damit bundesweit eine Außenseiterposition ein. Würde der Landtag heute so beschließen, dann wären wir das einzige Bundesland, das sich in diese Position begeben würde.
- Wir kommen noch dazu! Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt die Ziele des Staatsvertrages, die ich hier nachfolgend noch einmal vortragen möchte und die bei vielen in der öffentlichen Diskussion vollkommen abhanden gekommen sind. Es ist abhanden gekommen, warum wir überhaupt die Befugnis haben, hier ein staatlichtes Monopol haben zu dürfen. Ziel des Staatsvertrages ist erstens, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern.
- Sie können anschließend sagen, dass sie das alles nicht wollen, wir stehen dazu! Zweitens sollen übermäßige Spielanreize verhindert werden. Drittens soll eine Ausnutzung des Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken ausgeschlossen werden. Viertens soll sichergestellt werden, dass Glücksspiele ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchgeführt werden. Fünftens soll sichergestellt werden, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden.
- Herr Garg, gerade über den letzten Punkt, das heißt über die Verwendung von Lotterieeinnahmen, werden wir uns ja noch in der nächsten Landtagstagung zum Gesetz über Lotterien und Sportwetten ausführlich unterhalten.
Um insbesondere den gemeinnützigen Vereinen und Organisationen weiterhin die wirtschaftliche Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen zu ermöglichen, ist im Lotteriestaatsvertrag vorgesehen, dass für so genannte Lotterien abweichende Regelungen getroffen werden können. Der Reinertrag muss aber ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.
Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung, dass gewerbliche Spielvermittler, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, ihre Tätigkeit anzuzeigen haben. Durch diese Anzeigepflicht soll der zuständigen Behörde die Kontrolle über die gewerblichen Spielvermittler ermöglicht werden. Die Tätigkeit bleibt weiterhin unter zumutbaren Bedingungen möglich.
Insgesamt trägt der Lotteriestaatsvertrag mit seinem ordnungsrechtlichen Ansatz auch dem so genannten Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung. Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der Staat - hier bezogen auf Italien - sich nicht auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung berufen kann, um einschränkende Maßnahmen zu rechtfertigen, wenn er zur Teilnahme an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten mit dem Ziel ermuntert, daraus Einnahmen zu erzielen.
Bei der Zulassung von Lotterien und Sportwetten können Beschränkungen zugunsten staatlicher Veranstalter nur erlassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung der sichtlichen und finanziellen Folgen für den Einzelnen sowie für die Gesellschaft und zum Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung erforderlich sind. Alle Bundesländer sind einvernehmlich der Auffassung, dass der Lotteriestaatsvertrag mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist und mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Warum bedarf es nun darüber hinaus noch eines Regionalisierungsstaatsvertrages?
In den letzen Jahren sind verstärkt gewerbliche Spielvermittler aufgetreten, die in ganz Deutschland und zum Teil auch im Ausland Spielteilnehmer akquirieren und Spielerträge an ein oder mehrere Lotto- und Totounternehmen vermitteln. Dadurch kommen die Lotterieerträgen aus diesen Spielvermittlung der Lot
to- und Totogesellschaft - beziehungsweise dem Land - zugute, in dem der gewerbliche Spielvermittler die Spieleinsätze tätigt. Sie kommen dann nicht dem Land zugute, in dem die Spielteilnehmer ihren Wohnsitz haben, wie es die Lotteriehoheit der Länder vorsieht. Diese Tätigkeiten sind im Grunde nicht zulässig und wurden bisher lediglich geduldet. Daher hatte die Finanzministerkonferenz bereits am 20. September 2001 einstimmig beschlossen, diese Umsätze zukünftig zu regionalisieren. Daraufhin ist der Entwurf des Staatsvertrages erarbeitet und von der Finanzministerkonferenz am 11. September 2003 genehmigt worden. Mit der Regionalisierung soll durch eine Art Finanzausgleich der rechtmäßige Zustand wieder hergestellt und somit der Lotteriehoheit der Länder Rechnung getragen werden.
- Dazu komme ich jetzt. Herr Garg, das bedeutet konkret, dass Schleswig-Holstein in der jetzigen Situation Einnahmeverluste hinnehmen müsste, da bei NordWestLotto in Schleswig-Holstein überproportional viele Spieleinsätze von gewerblichen Spielvermitteln eingezahlt werden. Schleswig-Holstein müsste also in den sauren Apfel beißen und die anderen Bundesländern anteilmäßig an seinen Einnahmen beteiligen. Wir wären sozusagen zurzeit Geberland.
Abgesehen davon, dass Schleswig-Holstein in anderen Fällen Nehmerland ist und vom Föderalismus profitiert, kann heute niemand von uns sagen, wie die Aktivitäten der gewerblichen Spielvermittler in Zukunft sein werden. Sie können flugs in ein anderes Bundesland wechseln oder es können sich in anderen Bundesländern ebenso gewerbliche Spielvermittler niederlassen. Dann würde Schleswig-Holstein natürlich auch an den dortigen Einnahmen beteiligt werden. Ohne die Regionalisierung bestünde also ebenso ein Risiko von Mindereinnahmen. Daher begeben wir uns langfristig auf die sichere Seite.
Die SPD-Landtagsfraktion geht allerdings davon aus, dass die Länder auch alle Einnahmen gemäß dem Regionalisierungsstaatsvertrag melden. Der Finanzausschuss hat aus gutem Grund sehr kritisch nachgefragt, ob es eine Postwettannahmestelle in Bayern gibt und wenn ja, ob die Einnahmen ebenso regionalisiert werden.
Wir haben nicht nur großes Vertrauen in unsere Landesregierung, sondern auch in die bayerische Staatsregierung und denken, dass sie sich an diesen Vertrag hält. Dieses Vertrauen sehen wir bestärkt durch das Schreiben des Staatssekretärs Meyer aus dem bayerischen Finanzministerium an unseren Staatssekretär
Döring. In dem Schreiben vom 8. Juni 2004 wird ausdrücklich bestätigt, dass auch die von gewerblichen Spielvermittlern der Postwettannahmestelle in Bayern erzielten Einnahmen nach den Vorschriften des Staatsvertrages der Regionalisierung unterworfen würden.
Da hier aber ein Rechtsstreit der Staatlichen Lotterieverwaltung des Freistaates Bayern anhängig ist und niemand sagen kann, wie der Prozess ausgeht beziehungsweise wie das Gericht entscheidet, möchten wir als SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorsorge treffen. Für den Fall, dass der Prozess für die bayerische Landesregierung negativ ausgeht und die Einnahmen nicht regionalisiert werden können, fordern wir mit unserem gemeinsamen Antrag in der Drucksache 15/3346 die Landesregierung auf, Neuverhandlungen aufzunehmen.
In § 5 Abs. 2 des Regionalisierungsvertrages heißt es:
„Die nach Abs. 1 vorgenommene Regionalisierung ist zu ändern, sofern sich nachträglich herausstellt, dass unzutreffende Daten zu Grunde gelegt worden sind. Jedes Land ist berechtigt, innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Jahres, für das die Regionalisierung vorgenommen wurde, eine Prüfung der vorgenommenen Berechnungen zu verlangen.“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich will auch nicht verhehlen, dass wir in diesem Fall ebenso davon ausgehen, dass die Landesregierung prüfen wird, ob nicht auch in Schleswig-Holstein eine derartige Postwettannahmestelle eingerichtet werden kann.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen: Im Gegensatz zu Ihnen von CDU und FDP stehen wir zur gesellschaftspolitischen Verantwortung des Staates beim Glücksspiel und bei den Lotterien. Mit diesem Staatsvertrag wollen wir das Monopol für staatliche Lotterien und Wetten sichern.
Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Lotteriehoheit der Länder zu beachten ist. Dazu dient der Regionalisierungsstaatsvertrag. Daher werden wir beiden Staatsverträgen unsere Zustimmung geben. Gleichzeitig bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich auf den letzten Beitrag von Herrn Dr. Garg eingehen. Was ist eigentlich, wenn das Unternehmen nächstes Jahr Schleswig-Holstein verlässt und nach Niedersachsen geht? - Dann fehlen uns 8 Millionen € Einnahmen, die uns nämlich nach der Regionalisierung sonst verblieben.
Dann haben wir gar keine Einnahmen mehr in Schleswig-Holstein. Mit der Regionalisierung würden uns nämlich 8 Millionen € bleiben.
Das sind die hochgerechneten Zahlen, die Sie dem entnehmen können. Deshalb sind die ganzen Annahmen, die Sie hier machen, auf 15 Jahre gerechnet, hypothetisch. Frau Heinold hat gerade gesagt: Rechnet das doch auf 30 Jahre, dann kommen wir noch zu viel besseren Summen!
Das ist doch eine Hypothese.
- Sie wissen doch nicht, ob das Unternehmen hier in Schleswig-Holstein bleibt. Und diesem Unternehmen - reden wir doch einmal Klartext - tut der Staatsvertrag weh und nicht der Regionalisierungsvertrag. Den Unternehmen ist es völlig egal, wie die Mittel verteilt werden, sondern die Beschränkungen, die wir in dem Staatsvertrag drin haben, die tun den Unternehmen weh. Und ich kann deren Interessen verstehen, dass sie dagegen sind und alles Mögliche mobilisieren. Aber wir müssen auch einmal Klartext reden.
Wir stehen zum Staatsmonopol. Wir waren uns im Finanzausschuss einig, Herr Dr. Garg. Da habe ich gesagt, damit kann ich leben. Das ist eine Haltung: Die CDU sagt, sie wollen das nicht, die FDP sagt, wir wollen das nicht, wir haben eine andere inhaltliche Auffassung. Ich finde, dann sollten wir das auch dabei belassen und nicht alles noch einmal ansprechen, was damit überhaupt nichts zu tun hat. Wir wollen das staatliche Monopol. Wir stehen schon zu den Zielen, anders als Sie. Deshalb habe ich sie eben vorgetragen. Wir wollen schon, dass der Staat seine Verpflichtung einhält und da steuernd eingreift, wo er kann.
Das Gambelli-Urteil besagt genau das, dass nicht der Staat sagen kann: Ich brauche mehr Einnahmen und deswegen bleibt das Monopol bei mir und ich ermuntere alle, macht mal und fördert die Spielsucht. Da steht drin, dass das genau falsch ist und damit nicht begründet werden kann, gewerbliche Spielevermittler abzuhalten. Deshalb haben wir Beschränkungen drin, was wir auch nur in zumutbarem Rahmen machen dürfen, aber immer nur vor dem Hintergrund, dass wir tatsächlich zu den Zielen dieses Staatsmonopols auch stehen, wenn wir schon die gesellschaftspolitische Verantwortung für das Glücksspiel und die Lotterien und für diese Menschen haben.
Da haben Sie eine andere Auffassung. Aber offensichtlich - um auf das Thema noch einzugehen - findet in Europa im Moment etwas anderes statt. Herr Dr. Garg, Sie haben das alles noch einmal aufgeführt.
Alle anderen 16 Bundesländer sehen das offensichtlich ganz anders, auch Ihre Regierungen sehen das anders und die Gefahren des europäischen Marktes offensichtlich nicht so.
Das wird sich doch in Baden-Württemberg genauso abspielen wie in Niedersachsen oder in RheinlandPfalz oder was weiß ich wo in den Bundesländern. In allen 16 Bundesländern
- nein, Herr Kayenburg - müsste die Diskussion doch genauso sein und gefragt werden, was in Europa stattfindet, und deshalb müssten sie auch dem Staatsmonopol nicht ihre Zustimmung geben. Sie haben das aber gemacht, weil sie diese staatliche Ordnung wollen.
Wir stehen dazu und werden diesem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den Beitrag von Herrn Kayenburg eingehen. Ich denke, dass man das nicht so unwidersprochen stehen lassen kann, Herr Kayenburg,
wenn Sie zum wiederholten Mal behaupten, dass die Wohnungsbauprogramme nicht genügend Eigentumsförderung vorsähen. Wenn Sie das in den letzten Jahren verfolgt haben, dann wissen Sie, dass mindestens die Hälfte der Mittel für die Eigentumsförderung - gerade in den Städten - vorgesehen ist,
um der Stadt-Umlandwanderung entgegenzuwirken. Bei der staatlichen Förderung ist es eben so, dass sie an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden ist. Auch dort haben wir aber bessere Möglichkeiten, weil es in den Städten etwas teurer ist. Das hat ja auch schon Wirkungen gezeigt. Auch die übrigen Programme, die wir haben, haben dazu geführt, dass gerade die Städte gestärkt werden.
Dann komme ich noch einmal zu Ihrem Vorbehalt: Wenn die Wohnungsbaufördermittel von Berlin nicht weiter gekürzt werden.
Im Vermittlungsausschuss hat jedes Mitglied der CDU-Bundestagsfraktion die Hand gehoben, als es um das Vermittlungspaket ging und als es um Einsparungen ging - auch in den Bereichen Wohnungsbauprogramme, Soziale Stadt, Städtebauförderung; die Mittel waren ja vorher aufgestockt worden.
Hier dürfen Sie sich also auch nicht aus der Verantwortung schleichen.
Im Übrigen haben wir ja in Schleswig-Holstein eine gute Situation bei der Wohnungsbauförderung. Von den 81 Millionen €, die wir zur Verfügung stellen, sind 8 Millionen € Bundesmittel. Das heißt, wir sind zum größten Teil in der Lage, unser Wohnungsbauprogramm, das wir zudem erhöht haben von 2002 mit 59 Millionen € auf jetzt 81 Millionen €, aus Rücklagen zu finanzieren. 2004 werden wir diese 81 Milli
onen € noch einmal haben. Das zeigt also, das Land kommt hier seinen Verpflichtungen nach.
Aber lassen Sie mich noch ein positives Beispiel würdigen, das die Stadt-Umland-Kooperationen betrifft. Das ist das Gebiet Rendsburg-Büdelsdorf, wo es einen Zehn-Jahres-Vertrag gibt und wo jetzt der Startschuss für ein gemeinsames Projekt erfolgt ist. Wenn es denn das Ziel ist, dass das hier im Land Schule macht, dann - so glaube ich - sind wir auch auf dem richtigen Weg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
- Nein. Ich werde gleich auf das eingehen, was Frau Schwalm von mir aus der Zeit von vor zwei Jahren zitiert hat. Das ist nach wie vor richtig. 2001 hätten wir auf 7 Millionen DM verzichten müssen, wenn wir Ihrem Antrag gefolgt wären. Das wäre ein Investitionsvolumen von 70 Millionen DM gewesen. Dazu haben wir uns nicht in der Lage gesehen. Insofern haben sich die Zeiten geändert, indem die Nettoerträge nicht mehr nachbleiben. So einfach ist das.
In den letzten beiden Jahren hätten wir, wären wir Ihrem Gesetzentwurf damals gefolgt, insgesamt sogar - jetzt noch in DM gerechnet - bei 11 Millionen oder 12 Millionen DM Verzicht gelegen. Das konnten wir uns schlichtweg nicht leisten. Davon haben diejenigen profitiert, für die wir neue Wohnungen gebaut haben und die sie brauchen.
Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen vor. Ich glaube, hier im Haus, aber auch im Land werden wir breite Zustimmung dafür erfahren - vom Mieterbund und von allen, die uns kritisiert haben. Auch die SPD-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 31. Oktober 2004 vorsieht.
Seit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe 1992 hat es immer wieder heftige Diskussionen über den Sinn und den Zweck gegeben und die SPD-Fraktion hat bisher das Gesetz im Grundsatz auch für sozial gerecht gehalten. Durch Fehlbelegungsabgabe sollten Fehlförderung und Fehlsubvention vermieden werden. Auch heute reden ja alle wieder vom Abbau von Subventionen. Nur dann, wenn es konkret wird, gibt es große Widerstände bei den Betroffenen. Das ist hier nicht anders.
Mit der Abgabe sollen eben nicht die angeblichen Fehlbeleger aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sondern diejenigen, die in einer niedrigen Einkommenssituation öffentliche Förderung erhalten haben, sollen bei gestiegenem Einkommen einen angemessen Mietzuschlag bezahlen. Diese Einnahmen fließen
eben in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zurück. Deswegen - der Minister hat es schon erwähnt - konnten von 1992 bis 2002 immerhin circa 50 Millionen Nettoerträge wieder eingesetzt werden, das heißt zur Mitfinanzierung von 43.000 Wohnungen. Das ist doch nicht wenig Geld und es ist ein Stück Gerechtigkeit für diejenigen, für die die Wohnungen gebaut worden sind.
Für die SPD-Fraktion war aber auch immer der Anteil der Verwaltungskosten ein großer Kritikpunkt. Wenn er jetzt 2002 bei 44 % lag und in den Folgejahren weiter steigt, steht das in keinem Verhältnis mehr zu den Einnahmen. Wenn zukünftig keine Nettoerträge mehr nachbleiben aus der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe, bleibt nur die Konsequenz, dieses Gesetz aufzuheben. Da stimmen wir mit Ihnen allen überein.
Die Ursachen für den Rückgang der Einnahmen sind vielschichtig. Der Minister hat auf einige hingewiesen, auch Sie, Frau Schwalm. So laufen die Bindungen für die Sozialwohnungen aus, die nach dem Kostenmietrecht gefördert wurden. Aber - das darf ich noch einmal erwähnen - aufgrund der erheblichen Anstrengungen in den 90er-Jahren im Wohnungsbau haben wir zum Glück einen entspannten Wohnungsmarkt und so ist auch das Mietpreisniveau gesunken, das heißt die Mietpreisspanne für die Abgabe ist geringer geworden, und das ist im Sinne der Mieterinnen und Mieter nur zu begrüßen - auch wenn es dazu führt, dass wir dadurch weniger Einnahmen haben.
Auch die Förderpolitik der SPD im Wohnungsbau in den letzten Jahren hat dazu beigetragen, Fehlbelegung erst gar nicht entstehen zu lassen. Das war der Grund für die Einführung der vereinbarten Förderung. In Schleswig-Holstein waren wir Vorreiter. Seit dem 1. Januar 2002 ist die vereinbarte Förderung zur Regelförderung im Bundesgesetz geworden. Darauf können wir stolz sein, weil auch das dazu beiträgt, Fehlbelegung überhaupt gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das Wohnraumförderungsgesetz lässt zudem sehr flexible Regelungen bei der Belegung von öffentlich geförderten Wohnungen zu. Auch hier sind die Forderungen des Landtages vom September 2000 - ich erinnere daran - auf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in das Gesetz aufgenommen worden, flexible Regelungen zu schaffen. Zudem gibt es die Möglichkeit, ganze Gebiete, vor
allem Gebiete der sozialen Stadt, freizustellen, um problematischen Entwicklungen entgegenzuwirken.
Für die SPD-Fraktion ist es wichtig festzuhalten, dass durch den Wegfall der Einnahmen aus der Abgabe das Wohnungsprogramm nicht gefährdet ist. Das heißt, gerade mit der neuen sozialen Wohnraumförderung können wir zielgerichtet Wohnungsbau für diejenigen fördern, die nach wie vor auf staatliche Förderung angewiesen sind - kinderreiche Familien, Ältere und diejenigen, die immer noch ein niedriges Einkommen haben.
Gleichzeitig tragen das Städtebauförderungsprogramm und das Programm soziale Stadt dazu bei, stabile Bewohnerstrukturen in den Stadtteilen zu erhalten und zu schaffen.
Im Ergebnis begrüßt die SPD-Fraktion die Aufhebung des Gesetzes mit dem zeitlichen Ausstieg für alle Erhebungszeiträume zum 31. Oktober 2004. Wir bitten um Überweisung federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, ich will noch einmal kurz auf Ihren Wortbei
trag eingehen, dass andere die Fehlbelegungsabgabe schon abgeschafft hätten. Die Gründe bei Stadtstaaten wie Hamburg oder Berlin sind einfach nicht vergleichbar mit dem Wohnungsbestand in SchleswigHolstein. Schleswig-Holstein ist das erste Flächenland, das die Abgabe abschafft. In NordrheinWestfalen war jetzt gerade im Landtag eine heftige Debatte. Im Grunde sind alle bei ihren Argumenten geblieben, dass es tatsächlich ein Stück Subventionsgerechtigkeit ist, die beizubehalten ist. Alle anderen Flächenländer haben aus dem eigentlichen Ansatz der Fehlsubventionierung heraus den Schritt nicht getan, das abzuschaffen. Dies nur, weil das bei Ihnen vielleicht nicht so bekannt ist, Herr Kubicki. Wir in Schleswig-Holstein sind das erste Flächenland, wo das gemacht wird. Das haben auch die Wohnungsunternehmen schon sehr wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Maurus, ich glaube, dass wir heute zu einer Einstimmigkeit hier im Hause kommen, was Ihren Antrag betrifft. Das tut ja auch einmal ganz gut nach den turbulenten Debatten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle kennen Sylt als eine schöne Insel mit hohem Freizeit- und Erholungswert, liebenswerten Orten und einzigartigen Naturschutzgebieten, insgesamt eine Insel mit großer Lebensqualität. Wenn wir Sylt als Touristen besuchen, finden wir ein umfangreiches Angebot von Freizeitanlagen mit Ferienwohnungen und Hotels -
lieber Kollege Neugebauer, es gibt dort auch einen Campingplatz; deswegen kenne ich Sylt auch.
Aber gibt es auch ausreichend bezahlbaren Wohnraum für diejenigen, die auf der Insel wohnen und arbeiten?
Mit Sorge sieht nicht nur der Deutsche Mieterbund die Entwicklung auf dem Sylter Wohnungsmarkt, sondern auch wir als SPD-Landtagsfraktion. So stoßen die geplanten Wohnungsverkäufe des Bundes auf der Insel auf heftige Kritik. Die überwiegend in Westerland, List und Hörnum liegenden Wohnungen sind teilweise seit Jahrzehnten von Syltern bewohnt, die kaum eine Chance haben, die Wohnungen zu den allgemein üblichen Preisen auf der Insel zu erwerben. Deshalb wollten die Stadt Westerland und die Gemeinden List und Hörnum die Liegenschaften erwerben, um auf der touristisch geprägten Insel bezahlbaren Dauerwohnraum zu erhalten.
Leider sind die Verkaufsverhandlungen gescheitert, weil der vom Bund ermittelte Verkehrswert von den Gemeinden nicht bezahlbar ist.
Daher stimmen wir - wie gesagt - dem Antrag der CDU zu, alles zu versuchen, um den Bund hier zu einem Einlenken zu bewegen.
Wie aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 3. April dieses Jahres nachzulesen ist, hat die Landesregierung bereits alles in ihrer Macht Stehende getan, um für die bestehenden Wohnungsverkäufe auf der Insel Sylt eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Dafür herzlichen Dank an die Landesregierung.
So wäre nach Ansicht der Landesregierung bei der Ermittlung des Verkehrs- wertes zu prüfen, ob und inwieweit sich das Gebot der Nutzung der Wohnungen als Dauermietwohnung für die ansässige Bevölkerung und die damit verbundene potenzielle Nutzungseinschränkung als ein den Verkehrswert beeinflussender Umstand darzustellen ist. Auf diese Frage haben die Kommunen und der Gutachterausschuss des Kreises Nordfriesland bereits hingewiesen.
Nachdem die Verkaufsverhandlungen zwischen den Inselgemeinden und dem Bund scheiterten, hat sich auch unsere Ministerpräsidentin Heide Simonis mit Schreiben vom 6. März 2003 an den Bundesminister der Finanzen für eine nochmalige Überprüfung des Kaufpreisangebotes der Kommunen eingesetzt und mit dieser Zielrichtung hat sich ebenfalls der Innen
minister bei einem Besuch persönlich an den Verteidigungsminister gewandt.
Doch leider ist eine direkte Einflussnahme auf die Wohnungsverkäufe des Bundes durch die Landesregierung nicht möglich, da sie nicht Verhandlungspartner ist.
Ich freue mich aber über die entschlossene Haltung der Landesregierung, weiterhin gegenüber dem Bund ihren Standpunkt zu vertreten und zu versuchen, auf eine Annäherung bei den Verkehrswertvorstellungen des Bundes und der Sylter Kommunen hinzuwirken. Außerdem geht aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage auch hervor, dass die Inselgemeinden ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten angewandt haben, um dem Verdrängungswettbewerb in den Wohnungsbeständen für die Inselbewohner durch die mögliche Umwandlung in Zweit- und Ferienwohnungen zu begegnen. Und zudem wurden in den Jahren 1995 bis 2002 insgesamt 208 Wohneinheiten mit Mitteln der sozialen und allgemeinen Wohnraumförderung gefördert. Das heißt, hier haben die Inselgemeinden und die Landesregierung alles in ihren Möglichkeiten Stehende getan, um angemessenen und bezahlbaren Wohnraum für die eingesessenen Bürgerinnen und Bürger auf Sylt zu erhalten oder neu zu schaffen.
Die SPD-Landtagsfraktion appelliert daher an den Bund, das Kaufpreisangebot der Sylter Kommunen nochmals zu prüfen und eine zufrieden stellende Lösung zu suchen, mit dem Ziel, soziale Strukturen und Bewohnerstrukturen in den Inselgemeinden zu erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kayenburg! Ihre Forderung nach einer Werftenkonferenz ist eigentlich überflüssig, weil der Termin für die maritime Konferenz schon lange feststeht: im Mai in Lübeck.
Dort wird das Thema Werften auch gebührend behandelt werden.
Meine Damen und Herren, wir debattieren heute zum Thema Werftenpolitik nicht nur, weil in Kiel 750 Stellen bei HDW abgebaut werden sollen, nicht nur,
weil 750 Arbeitsplätze weniger für die Landeshauptstadt Kiel eine nach den Entscheidungen bei Heidelberger und anderen Firmen besonders bittere Pille sind, nicht nur, weil von einem solchen Stellenabbau Familien und viele Zulieferer betroffen wären, und hoffentlich nicht, weil wiederum eine Wahl bevorsteht, sondern weil HDW ein Symbol ist für den Erhalt des Werftenstandortes Deutschland und für den Erhalt des Werftenstandorts Kiel.
Wir werden uns gemeinsam mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft für den Erhalt der Arbeitsplätze einsetzen.
Wir scheuen uns auch nicht, mit der CDU an einem Strang zu ziehen, wenn es darum geht, für eine 50-%Beteiligung des Bundes an der Wettbewerbshilfe zu streiten.
- Ich habe Ihnen auch zugehört, Herr Kayenburg.
Nach monatelangen Gerüchten gab es nun in der letzten Woche die bittere Gewissheit, dass bis Mai 2004 750 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren sollen. Erklärt wird dies als Reaktion auf die Krise im Handelsschiffbau. Wer sich jedoch die Entwicklung von HDW in den vergangenen zwei Jahren anschaut, der ahnt, dass es um mehr geht als um eine Krise im Handelsschiffbau. Hier gab es auch eindeutig Krisen im Bereich des Managements.
Dass wiederum die Arbeitnehmer als erstes die Last auf die Schulter gebürdet bekommen, ist dabei keine Überraschung. Manager, die heute Schwierigkeiten in ihren Unternehmen haben, reagieren zur Freude der Analysten mit dem Reflex, erst einmal Arbeitnehmer zu entlassen. Das führt zumindest zu kurzfristigen Kursgewinnen, spricht jedoch nicht unbedingt für verantwortliches Handeln der Führungskräfte.
Auch an die Führung der HDW in den letzten Jahren muss es erlaubt sein die eine oder andere Frage zu stellen. Wenn die Ministerpräsidentin zu Recht die Perspektive von HDW als Universalwerft aufzeigt,
so muss gefragt werden, ob die Entscheidungen der letzten Jahre immer dazu angetan waren, eben dieses Ziel mit dem unternehmerischen Nachdruck zu verfolgen. Das erklärte Ziel des Vorgängers des jetzigen Vorsitzenden Burmester, Herrn Lederer, war es doch, HDW für die Zukunft fit zu machen.
Warum, so frage ich, hat dann Babcock 500 Millionen € aus dem Unternehmen gezogen? Warum, so frage ich, gibt es ein Vorstandsmitglied, das seit mehreren Jahren für die Akquisition von Handelsschiffen zuständig ist, aber nicht einen einzigen Auftrag an Land gezogen hat?
Und wenn man sich die Erklärungsversuche von Klaus Lederer für das Abziehen von 525 Millionen € von HDW auf der Zunge zergehen lässt, wächst das Vertrauen in deutsche Unternehmer nicht unbedingt. Und es hilft heute HDW wenig zu wissen, dass der inzwischen insolvente Babcockkonzern 525 Millionen € Schulden bei HDW hat. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Verantwortungsgefühl nicht für irgendein Unternehmen, sondern für die Menschen, die in einem Unternehmen arbeiten, bei deutschen Unternehmern immer unterentwickelter ist. Lassen Sie mich dies als Lübeckerin an dieser Stelle sagen: Auch der Niedergang von Flender ist letztlich im Kern durch das Missmanagement der Unternehmensführung entschieden worden.
Es ist nicht so, wie es heute auch wieder bei Herrn Kayenburg anklang und wie die Opposition glauben machen will, dass diese Situation durch eine zu geringe Werftenhilfe entstanden wäre. Das ist nicht wahr. Aus vielen Gesprächen vor Ort weiß ich, dass das auch so gesehen wird, und ich weiß auch, dass die über 800 Beschäftigten der Flenderwerft, die von der Insolvenz betroffen sind und um den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten, sehr gut nachvollziehen können, wie ihren Kollegen bei HDW jetzt zumute ist.
Der Bezirksleiter der IG-Metall, Frank Teichmüller, hat deutlich gemacht, dass die Überlegungen der Unternehmensführung von HDW, die jetzt zur Entlassung von 750 Mitarbeitern führen sollen, in keinem Fall schlüssig sind. Er hat sicherlich Recht, wenn er feststellt, dass der Marineschiffbau allein nicht ausreicht, eine Werft auszulasten. Er hat sicherlich auch Recht, wenn er im Bereich von kleinen Kreuzfahrtschiffen, Luxusyachten und Roll-on-Roll-off-Fähren auf die Konkurrenz in der Bundesrepublik hinweist. Auch sein Fazit ist richtig, dass die Werft mit der Entscheidung für den Arbeitsplatzabbau als Universalwerft gefährdet wird. Und wenn man weiß, dass die Belegschaft 550.000 Stunden auf Arbeitszeitkonten angespart hat, dann ist es auf den ersten Blick bei diesem Volumen, das 370 Arbeitsplätzen für ein Jahr entspricht nicht schlüssig, zuerst an Entlassungen zu denken. Bedenkenswert dürfte der Vorschlag sein, die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich von 35 auf 30 Stunden zu verringern, damit die Flexibilität zu erhöhen und gleichzeitig zu einer Qualifizierung der Beschäftigten beizutragen.
Meine Damen und Herren! Es liegt im Interesse einer starken Industrienation, eigenständigen Schiffbau aufrecht zu erhalten. Von daher ist die Bundesregierung aufgefordert, ebenfalls die Idee eines Werftenverbundes für die nächsten Jahre mit zu unterstützen. Dies kann auch dadurch geschehen, dass man sowohl unserer als auch der neuen Forderung der CDU zustimmt und der Bund wiederum 50 % der Wettbewerbshilfen übernimmt. Diese konkrete Forderung vermisse ich im Übrigen in Ihrem gemeinsamen Antrag.
Bedauerlicherweise, Herr Kubicki, ist dies nach 1998 durch die Bundesregierung nicht geschehen.
Aber dass in den Jahren zuvor die Wettbewerbshilfe des Bundes unter Regierungsverantwortung von CDU/CSU und FDP von 63 auf 50 % und schließlich auf ein Drittel zurückgeführt wurde, daran wird man ja wohl auch heute noch einmal erinnern dürfen.
In Sachen Wettbewerbshilfe haben wir in den vergangenen Jahren das getan, was uns möglich war, und dies war nicht wenig. Von 1987 bis 2001 hat das Land Schleswig-Holstein für die Werften rund 236 Millionen € Wettbewerbshilfe aufgebracht. Wenn die
FDP nun heute wieder fordert, die Möglichkeiten der Wettbewerbshilfe voll auszuschöpfen, so ist dies in der Tat billig. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Wenn Sie in den Artikel der „Lübecker Nachrichten“ gucken, können Sie dort lesen, wie die Auftragslage bei den anderen Werften ist. Wenn Sie bei FSG, bei Lindenau und bei anderen sehr gut ist, dann hängt das nicht ursächlich mit dem Bereitstellen der Wettbewerbshilfe zusammen.
Deswegen werden wir auch bei dem von CDU und FDP nachgereichten Antrag um alternative Abstimmung zu unserem Antrag bitten. Denn die SPDFraktion hat einen Antrag in Richtung Bundesregierung eingebracht, in dem wir fordern, dass sich diese bei der EU-Kommission für die Beibehaltung der Landesbürgschaften für Schiffbau und Schifffahrt einsetzt.
Hier zeigt sich, dass bedauerlicherweise die Zögerer und Zauderer auf der EU-Ebene nicht nur ohne Courage sind, gegen die Dumping-Preise in Südkorea vorzugehen, nein, sie betreiben gleichzeitig auch eine widersprüchliche Politik, wenn sich ein EU-Kommissar um das Überleben der Werften sorgt, während ein anderer prüfen lässt, ob Landesbürgschaften weiterhin erfolgen dürfen. Wer die Landesbürgschaften für den Schiffbau ernsthaft infrage stellt, der stellt die Existenz des deutschen Schiffbaus infrage.
Ein erheblicher Teil der in Deutschland gebauten Schiffe wird während der Bauphase oder während ihres späteren Einsatzes durch Bürgschaften gedeckt,
soweit es sich um volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich tragfähige Projekte handelt. Ein Wegfall oder eine wesentliche Verschlechterung des Bürgschaftsinstrumentariums würde in Deutschland viele Werften und Tausende von Arbeitsplätzen in der maritimen Wirtschaft gefährden.
Wir fordern die EU auf, endlich wirksame Maßnahmen zur Förderung der maritimen Wirtschaft in Europa und zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen im Schiffbau zu ergreifen. Wir hoffen, dass von der Welthandelsorganisation endlich gegen den unfairen Wettbewerb aus Südostasien entschieden wird.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich richte an die Unternehmensführung von HDW den Appell, auf den Betriebsrat und die Gewerkschaft zuzugehen und die Vorschläge von dieser Seite gemeinsam zu überprüfen. Eines muss mit allem Nachdruck festgestellt werden: Die Mitarbeiter von HDW haben mehrfach ihren Beitrag zur dauerhaften Sicherung des Unternehmens geleistet.
Jetzt ist die Unternehmensführung gefordert, mehr vorzuschlagen als nur eine fragwürdige Entlassung von 750 Arbeitnehmern.
Wir werden gemeinsam mit der Landesregierung das in unseren Kräften Stehende tun, um die HDW als Universalwerft zu stützen. Wir werden auch national jede Zielsetzung fördern, den Werftenstandort Deutschland durch einen Werftenverbund unter deutscher Führung langfristig zu sichern. Meine Damen und Herren der Opposition, lassen Sie uns dieses Ziel gemeinsam verfolgen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Herr Stritzl, wir sollten zum Text Ihres Antrags zurückkommen. Da steht weder etwas von der Wiedereinführung der Vermögensteuer noch der Erbschaftsteuer. Es geht um das Steuervergünstigungsabbaugesetz, das 17 Änderungen enthält. Ich will mich auf zwei konzentrieren, die Sie zum Teil in Ihrer Begründung aufgeführt haben.
Beim Lesen des Antrags habe ich mich schon gewundert. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, im Bundesrat jeglichen gesetzlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Steuer- und Abgabenlast entgegenzuwirken
und deshalb auch dem Steuervergünstigungsabbaugesetz die Zustimmung zu verweigern.
Lassen Sie mich einen Bestandteil des Gesetzes herausgreifen, der auch in der vorherigen Debatte schon eine Rolle gespielt hat, und das ist die Reform der Körperschaftsteuer. Wir alle wissen, dass sie zu einer Bagatellsteuer verkommen ist und deshalb eine Änderung zwingend erforderlich ist. Herr Wiegard hat gesagt, Herr Stritzl, Sie haben gesagt, dass wir in der Bundesregierung verantwortlich sind. Das ist richtig. Wir wollen das jetzt korrigieren. Die CDU und die CSU, allen voran Herr Stoiber, haben in den letzten Monaten lautstark eine Änderung gefordert. Was ist denn nun? Ihre jetzige Ablehnung zu dem Gesetz jedenfalls ist vollkommen unverständlich. Sie müssen sagen, was Sie eigentlich wollen.
Also geht es doch nur um Taktik, aber nicht um seriöses Handeln, nach dem Motto: „Nur anklagen und
warnen, aber keine konkreten Rezepte nennen und politische Mitverantwortung verweigern.“
Was ist Ihre Alternative? Mehr Schulden? Weniger Investitionen? Höhere Mehrwertsteuer?
Dazu gibt es von Ihnen keine Antwort.
Ich darf, auch wenn Sie es nicht gern hören mögen, daran erinnern: Die Steuer- und Abgabenlast ist in der Zeit der CDU-geführten Bundesregierung immens gestiegen.
Bei den Sozialversicherungsabgaben waren es fast 9 % von 33,3 % auf 42,1 %. Seit 1998 - auch wenn Sie es nicht hören mögen, auch Sie nicht - sind die Beiträge unter der SPD-geführten Bundesregierung zum erstenmal wieder gesenkt worden.
Auch die Steuern- und Abgabenquote bei Familien ist seitdem gesunken, genauso wie die Steuer- und Staatsquote.
Das ist so, ob Sie das wahrhaben wollen oder nicht. Das können Sie in den Statistiken nachlesen.
In jeder Zeitung wird das anhand von Schaubildern veröffentlicht. Sie müssen einmal genau hingucken.
Mit den jetzigen steuerlichen Gesetzesänderungen stellen wir uns den Problemen des Landes und handeln und laufen vor der Verantwortung nicht weg.
Es besteht gar kein Zweifel: Der weltweite ökonomische Abschwung hat Deutschland böse erwischt.
Dies erfordert von uns in den finanziellen Konsequenzen drastische Anpassungen der laufenden und
künftigen Haushalte. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass der Staat seine Handlungsfähigkeit behält.
Dazu gehört auch Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit. Das Steuervergünstigungsabbaugesetz hat dies zum Ziel,
- Herr Kubicki, lieber Wolfgang.
Zum Inhalt gehören der Abbau von Steuervergünstigungen und die Streichung von Subventionen. Die Opposition ruft doch ständig nach Steuervereinfachung und Abbau von Subventionen. Wo sind denn Ihre Vorschläge dazu?
Wenn es konkret wird, verweigern Sie das. Aber mit diesem Gesetz geschieht das.
Ich gehe auf den Mehrwertsteuersatz ein. So soll im Steuervergünstigungsabbaugesetz unter anderem die Ermäßigung bei der Umsatzsteuer auf drei Ausnahmen beschränkt werden. Damit wird dem Regelsteuersatz wieder Geltung verschafft und die gleichmäßige Besteuerung der Umsätze durchgesetzt. Das dient der Steuervereinfachung und der Sicherung der Steuerbasis.
Im Übrigen, der Umsatzsteuersatz von 16 % stellt im Vergleich zu anderen Staaten der Europäischen Union einen eindeutigen Standortvorteil für Deutschland dar.
Lediglich Luxemburg hat einen niedrigeren Satz von 15 %. Spanien liegt ebenfalls bei 16 %. Alle anderen Staaten haben einen teilweise wesentlich höheren Umsatzsteuersatz. Daher stellt die Streichung von Ausnahmen eine verkraftbare Belastung dar. Jedenfalls vertreten wir diese Auffassung.
Liebe Kollegen, seit dem 1. Januar 1999 - -
Ich versuche, in der letzten halben Minute den Rest meiner Rede vorzutragen. - Seit dem 1. Januar 1999 sind einschließlich des laufenden Jahres 2002 allen Steuerzahlern bereits 58 Milliarden € durch die Steuerreform der Bundesregierung zurückgegeben worden. In den nächsten Jahren kommen noch einmal 110 Milliarden € hinzu.
Diese Kraftanstrengung lässt sich angesichts negativer weltwirtschaftlicher Konjunkturauswirkungen auf unsere Steuereinnahmen nur schultern, wenn neben einem umfassenden Sparprogramm Steuervergünstigungen und Subventionen gestrichen werden. Dies kommt allen Steuerzahlern gleichmäßig und gerecht zugute. Gleichzeitig verhindern wir damit, dass die Verschuldung des Staates wieder rapide zunimmt, wie das im Bund unter der CDU-geführten Bundesregierung kontinuierlich vor 1999 der Fall war. Diese Schulden wären eine zusätzliche Hypothek für unsere Kinder, die diese Zeche dann mit mehr Steuern in der Zukunft bezahlen müssten.
Wir unterstützen die Bundesregierung auf dem eingeschlagenen Weg einer gerechten Verteilung der Lasten und der Sicherung des Handlungsspielraums des Staates und wir begrüßen vor allem die damit verbundene Entlastung der Länder und Gemeinden, damit wir unsere wichtigen Aufgaben wahrnehmen können. Den CDU-Antrag lehnen wir daher ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Fraktion, vor allem aber auch im Namen von meinen Kollegen Dr. Henning Höppner und Dr. Ulf von Hielmcrone, möchte ich der Landesregierung mit dem federführenden Innenministerium ein großes Lob aussprechen.
Mit der Antwort auf unsere Große Anfrage zur Baukultur in Schleswig-Holstein liegt ein 111 Seiten starkes, sehr gutes und umfassendes Nachschlagewerk von hoher Qualität vor. Es ist sozusagen ein
Highlight. Es bietet eine ausgezeichnete Grundlage für eine breite Diskussion hier im Landtag, in den Fachausschüssen und - wie ich hoffe - auch mit allen Beteiligten vor Ort. Deshalb sind wir der Auffassung, dass diese Große Anfrage federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Bildungs-, den Sozial- und den Agrarausschuss überwiesen und dort beraten werden soll.
Was war der Anlass für diese Große Anfrage? Im letzten Jahr hat das Bundesbauministerium mit den bundesweit tätigen Kammern und Verbänden der planenden Berufe die Initiative Architektur und Baukultur auf den Weg gebracht. Sie wird von Bundesländern, Kommunen und der Bau- und Wohnungswirtschaft begleitet und unterstützt. Der in diesem Rahmen erarbeitete Statusbericht Baukultur in Deutschland ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet.
Mit unserer Großen Anfrage wollten wir wissen, wie es um die Baukultur in Schleswig-Holstein steht. Lassen Sie mich an dieser Stelle der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit ihrem Präsidenten, Herrn Ferdinand, und dem Geschäftsführer, Dr. Alberts, sowie Frau Piehler, der Pressereferentin, ausdrücklich danken. Sie hat uns die Anregung dazu gegeben und uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Worum geht es? Ziel ist es, Bewusstsein und Verständnis für die Baukultur zu stärken. Das Bild der gebauten Umwelt ist auch ein Spiegelbild der Gesellschaft. Ebenso sind Stadtgestaltung und gute Architektur Standortfaktoren für Städte und Gemeinden. Es geht nicht nur um elitäre Architektur, sondern um sozial und human gestaltete und gebaute Umwelt. Es geht um qualitätsvolles und zukunftsfähiges Bauen. Es geht darum, Baukultur als umfassenden Ausdruck für Lebensqualität in Stadt und Land zu begreifen.
Die Antwort macht deutlich, dass die Landesregierung der Baukultur mit den bereits vorhandenen Instrumenten von Förderprogrammen, der Raum-, Stadt- und Ortsplanung sowie der Ausbildung, Weiterbildung und Nachwuchsförderung einen hohen Stellenwert beimisst. Lassen Sie mich einige Beispiele herausgreifen: Die Städtebau- und Wohnraumförderprogramme enthalten städtebauliche, soziale und ökologische Qualitätsziele. Das Land setzt in seinen Förderprogrammen auf Qualitätswettbewerbe und gibt ideelle Anreize, zum Beispiel mit dem Landespreis für zukunftweisendes Bauen in SchleswigHolstein.
Die GMSH wird ihrer Vorbildfunktion bei landeseigenen Hochbaumaßnahmen durch den Leitfaden für
nachhaltiges Bauen gerecht. Nachhaltigkeitskriterien sind auch in den Förderprogrammen für Ökotechnik und Ökowirtschaft enthalten. Projekte der Dorfentwicklung und der ländlichen Regionalentwicklung werden auf ihre gestalterische Qualität und die Grundsätze der Nachhaltigkeit überprüft. Bei öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen ist auf eine landschafts- und regionaltypische Baukultur zu achten. Die Hochschulen, aber auch die Volkshochschule, die Akademie Sankelmark und natürlich die Architekten- und Ingenieurkammer tragen der Bedeutung von Architektur und Baukultur in unserem Land in besonderem Maße Rechnung. Architekturforen vor Ort und landesweite Veranstaltungen zum Tag der Architektur sollen ein breites Interesse am Thema wecken.
Baukultur wird leider immer noch als das Anliegen von Spezialisten wie Architekten, Stadtplanern, Bauingenieuren oder der Verwaltung verstanden. In anderen europäischen Ländern - wie zum Beispiel in Finnland - ist das Bewusstsein viel stärker ausgeprägt. Nicht nur seit PISA ist Finnland für uns ein Vorbild. Zum Beispiel gibt es in Helsinki kaum Graffiti. Dies hat auch etwas damit zu tun, dass man das, was man schätzt und in dem man einen Wert erkennt, sorgsam behandelt.
Ob Menschen sich in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf wohl fühlen, ob in Gemeinden investiert wird oder ob sie attraktiv für Besucher sind, hat etwas mit der Qualität der gebauten Umwelt zu tun. Daher ist Baukultur ein Anliegen der gesamten Gesellschaft. Die SPDLandtagsfraktion hofft, dass es auch ein Anliegen des gesamten Parlaments ist. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, die Baukultur als ein Stück Lebensqualität und einen Standortfaktor für unser Land im öffentlichem Bewusstsein zu stärken und zu fördern.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der SPD-Landtagsfraktion möchte ich dem Innenministerium für den umfassenden und informativen Bericht zur Entwicklung des Bund-LänderProgramms „Soziale Stadt“ sehr herzlich danken. Es ist ein sehr guter Bericht. Er zeigt die Erfolge auf, er weist aber auch auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Programms hin.
Worum geht es bei dem Programm „Soziale Stadt“? Der Hintergrund ist die Zunahme von problematischen Stadtteilentwicklungen. Es handelt sich meist um hoch verdichtete einwohnerstarke Stadtteile, die in vielerlei Hinsicht erhebliche Defizite aufweisen. Es sind Stadtteile mit hoher Arbeitslosigkeit, mit zunehmend einkommensschwachen Haushalten und vielfach mangelnder Integration von Migrantinnen und Migranten. Diese Entwicklung führt zu sozialen Spannungen und überforderten Nachbarschaften.
In der gerade vorgelegten Wohnungsmarktprognose bis 2015 für Schleswig-Holstein wird die demographische Entwicklung aufgezeigt. Vorrangig in den großen Städten wird ein Bevölkerungsrückgang erwartet, jedoch bei einem gleich bleibend hohen Anteil benachteiligter Haushalte. Das heißt, die Probleme werden verschärft, wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird. Eine zukunftsfähige Entwicklung solcher Stadtteile ist nur mithilfe eines umfassenden Ansatzes durch eine zielgerichtete Bündelung von Programmen mit dem Leitprogramm „Soziale Stadt“ möglich.
Ich möchte an dieser Stelle dem Innenministerium danken für die Hilfestellung, die es den Kommunen, deren Beauftragten und anderen Projektträgern bei der Projektentwicklung anbietet und dass es bei Bedarf Gespräche mit den potenziellen Fördermittelgebern koordiniert, um die Förderungsfähigkeit einzelner Projekte zu erreichen. Wir haben gehört, wie schwierig das manchmal ist. So werden vorrangig in den Gebieten „Soziale Stadt“ Mittel der Wohnraumförderung zur Modernisierung des Wohnungsbestandes eingesetzt. Zusammen mit dem Städtebauförderungsprogramm und dem Programm „Soziale Stadt“ sind es drei investive Programme, die auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Baugewerbe beitragen.
Für die soziale Stadtteilentwicklung ist grundsätzlich eine Förderung aus dem Programm Arbeit für Schleswig-Holstein, ASH 2000, möglich. Dazu kommt das Bundesprogramm „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten“. So wurden Qualifizierungsangebote für Jugend