Nur zur Versachlichung: Die Kieler Firma, von der hier mehrfach gesprochen wurde, war bereit, mit dem Land einen Vertrag abzuschließen, für die Laufzeit des Staatsvertrages ihren Sitz hier in Kiel zu behalten. Es waren allerdings die Ministerpräsidentin und der Finanzminister diejenigen, die nicht einmal zu einem Gespräch bereit waren.
Das ist der Unterschied. Und deshalb lassen Sie diese Unterstellungen gegenüber einem in SchleswigHolstein ansässigen Unternehmen. Sie schaden damit nur dem Land Schleswig-Holstein und sonst niemandem.
Zweitens zum Thema Staatsmonopol! Es wird nicht lange dauern und dann werden wir es erleben, dass besonders die Engländer, aber auch andere Länder und die Polen, hier am deutschen Lottoblock teilnehmen werden. Dann haben wir uns alle eigentlich nur geschadet.
Die Fragen, liebe Kollegin Spoorendonk, - die nicht geklärt sind, habe ich vorhin alle aufgezeigt. Das ist erstens die des Staatsmonopols im ausländischen Wettbewerb. Die ist bis heute nicht geklärt. Deshalb wollten wir eine Regelung haben. Die zweite Frage war die der Regionalisierung. Das ist die Frage, die mit der Postannahmestelle in Bayern noch offen ist. Wir wissen inzwischen, dass es drei gibt. Solange das nicht geklärt ist, war mein Appell hier an das Haus, noch ein paar Monate zu warten. Das soll nicht so sein, deshalb werden wir jetzt abstimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, damit schließe ich die Aussprache. Es ist von der CDUFraktion beantragt worden, nach § 63 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung namentlich über die beiden Gesetzentwürfe zu den Staatsverträgen abzustimmen. Wir haben eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vorliegen, die Drucksachen 15/3343 (neu) und 15/3346, also die Staatsverträge, anzunehmen. Über diese Annahmeempfehlung ist namentliche Abstimmung beantragt worden.
Herr Präsident, ich bitte um Klärung der Frage, ob es zulässig ist, über zwei Gesetzentwürfe in einer Abstimmung namentlich abzustimmen. Ich bezweifele das.
(Holger Astrup [SPD]: Wir müssen über bei- de namentlich abstimmen! - Weitere Zurufe von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Ich kann das im Moment nicht sagen. Aber vorsichtshalber werden wir die Abstimmung getrennt durchführen. Damit gilt die Beschlussempfehlung des Ausschusses inhaltlich genauso. Für beide Gesetzentwürfe ist Annahme empfohlen worden.
Wir haben in namentlicher Abstimmung zunächst über die Drucksache 15/3343 (neu) abzustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, stimmt mit Ja, wer nicht zustimmt, mit Nein oder gegebenenfalls mit Enthaltung.
(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Der Beschlussempfehlung sind gefolgt 48 Abgeordnete, die Beschlussempfehlung abgelehnt haben 38 Abgeordnete. Damit hat dieser Gesetzentwurf eine Mehrheit gefunden. Wir haben nach dem selben Verfahren in namentlicher Abstimmung über die Drucksache 15/3346 abzustimmen. Die Beschlussempfehlung lautet Annahme. Ich bitte um Abstimmung. (Namentliche Abstimmung)2
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Für die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit für den Gesetzentwurf, Drucksache 15/3346, haben 47 Abgeordnete gestimmt, dagegen haben 38 Abgeordnete gestimmt. Gleichzeitig gebe ich bekannt, dass ich das Ergebnis der ersten Abstimmung korrigieren muss. Auch hier hat die Nachzählung ergeben, dass es 47 Befürwortungen und 38 Gegenstimmen waren. Beide Gesetzentwürfe sind mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Wir haben noch in offener Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3523, abzustimmen. Wir stimmen in der Sache ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben wir mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP so beschlossen.
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, will ich Besucherinnen und Besucher begrüßen. Auf der Tribüne haben Mitglieder der IG-Metall-Seniorengruppe aus Rendsburg Platz genommen. - Herzlich willkommen im Landeshaus!
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Eisenberg das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, unterstellen zu dürfen, dass alle Mitglieder dieses hohen Hauses ein gemeinsames Ziel verfolgen: Wir alle wollen, dass jeder Schulabgänger im Land ein Beschäftigungs- und Ausbildungsangebot erhält. Wir alle wissen aber auch, dass das Erreichen dieses Zieles nicht leicht ist.
Gerade in Schleswig-Holstein haben die Betriebe und Unternehmen im abgelaufenen Jahr über Bedarf Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt und sie werden es auch jetzt wieder tun. Dafür, meine Damen und Herren, gebührt ihnen auch an dieser Stelle unser Dank.
Unser Dank gilt auch den Handwerkskammern und den Industrie- und Handelskammern für ihre Akquisitionsbemühungen. Unser Dank gilt auch der Presse, die sich gerade jetzt in hervorragender Weise um die Vermittlung von Ausbildungsplätzen bemüht.
Meine Damen und Herren, der unwürdige Eiertanz um die Ausbildungsplatzabgabe ist zum Glück gestern beendet worden.
„Dieser bürokratische Moloch“, wie er von einem Kommentator in einer heutigen Tageszeitung bezeichnet wird, hätte keinen einzigen Arbeitsplatz
Auch in diesem Jahr gibt es im Rahmen des Bündnisses für Ausbildung in Schleswig-Holstein zusätzliche Mittel, um der im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 % gestiegenen Zahl der Schulabgänger Ausbildungsplätze zu sichern. Zusätzlich dazu sollen Angebote in den berufsbildenden Schulen geschaffen werten - hoffentlich auch Geld für Lehrerstellen bereitgestellt werden - und die deutsche Sprache von jugendlichen Migranten gefördert werden. Wir werden zu prüfen haben, ob diese Gelder tatsächlich auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden, oder ob es wieder einmal bei Ankündigungen bleibt.
Sicher ist: Auch Lehrstellenakquisition ist notwendig. Die CDU-Landtagsfraktion wird ihren Teil dazu beitragen, nachdem sie den Kammern bereits im Februar angeboten hatte, sich mit diesen zusammen bei den Betrieben vor Ort für Ausbildungsplätze einzusetzen, und das ist auch geschehen. Der Kollege Ritzek hat dies heute in der Zeitung deutlich gemacht.
Meine Damen und Herren, das ist aber nur die eine Seite der Medaille und sie überlagert das eigentliche Problem. Versäumt hat es die Landesregierung bisher, die immer wieder angemahnten Ausbildungshemmnisse zu beseitigen. Dazu gehört neben dem Wegfall von Ausbildungsplätzen aufgrund der von der rotgrünen Landesregierung mit verschuldeten miserablen wirtschaftlichen Lage des Landes vor allem auch die fehlende Qualifikation von Auszubildenden. Ich verweise auf den Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom heutigen Tag, ich verweise aber auch auf die heutige Ausgabe der „Eckernförder Nachrichten“, in der die Bildungsministerin wie folgt zitiert wird: Erschreckend sei, dass ein durchschnittlicher Hauptschüler heute einer Mechanikerlehre kaum noch gewachsen sei. Die Antwort auf diese drängende Frage wird allerdings von dieser Landesregierung seit nunmehr 16 Jahren nicht gegeben, Frau Erdsiek-Rave!
Warum eigentlich werden unsere Hauptschülerinnen und Hauptschüler nicht rechtzeitig auf den Beruf vorbereitet?