Ein spezielles Problem ist die Ausweisung von Wohngebieten in überschwemmungsgefährdeten Flächen, die zusätzliche Sicherungsmaßnahmen mit hohen Folgekosten nach sich zieht. Ein weiteres Problem ist die Ausweisung von Gewerbegebieten außerhalb der Zentren, die zu einer Zunahme des Individualverkehrs führt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben mangels Anbindung an den öffentlichen Verkehr dann keine Alternative zum Individual
Ein Problem, das auch von den Industrie- und Handelskammern mittlerweile sehr deutlich angesprochen wird, ist die dramatische Zunahme der Ausweisung von Einzelhandelsflächen auf der grünen Wiese. Insbesondere die Möbelgroßmärkte und die Lebensmitteldiscounter liefern sich und dem ortsansässigen Einzelhandel einen Besorgnis erregenden Verdrängungswettbewerb. Diese Entwicklungen haben erhebliche Folgen. Die Ortskerne veröden - mit der Konsequenz, dass die ländlichen Gemeinden an Lebensqualität verlieren. Geschäfte sind nicht mehr fußläufig, sondern nur noch Dörfer entfernt erreichbar. Die Verdrängung von Einzelhandelsgeschäften geht auch immer mit Steuerverlusten und dem Verlust von Arbeitsplätzen einher. Die hier beispielhaft aufgeführten Probleme machen deutlich, dass es Sinn macht, die Instrumente der Landesplanung weiterzuentwickeln. Der Gesetzentwurf geht dabei in die richtige Richtung.
Ich begrüße die Regionalisierung der Landesplanung außerordentlich. Ich begrüße es auch, dass sich die CDU diesem Aspekt auch früher schon gewidmet hat. Die Diskussion über dieses Thema wird ja schon seit längerem geführt. Das bedauere ich überhaupt nicht. Ich finde es sogar Klasse: Wenn der „Hauptvorwurf“ der größten Oppositionspartei in Bezug auf einen Gesetzentwurf der ist, dass sie so etwas auch schon einmal gesagt hat, kann man den Minister nur beglückwünschen. Ich glaube allerdings, dass wir weiterdenken müssen. Die regionalen Planungsverbände ergeben natürlich Sinn, wenn die Regionen hinterher auch die Überwachung der Landesplanung wahrnehmen und sozusagen auch die Aufsichtsbehörde stellen können. Wenn wir in dieser Richtung denken, brauchen wir aber handlungsfähige Regionen in Schleswig-Holstein. Das heißt, wir brauchen die Ansiedlung der Regionalplanung institutionell auf der Ebene der Regionen. Das bedeutet, die Regionen müssen zu Regionalverbänden weiterentwickelt werden, die auch Verwaltungsaufgaben übernehmen können. Das gilt nicht nur für die Landesplanung, welche eine gute Aufgabe ist. Das gilt zum Beispiel auch für den Verkehr, der in der K.E.R.N.-Region ja auch schon überkreislich geregelt wird. Auch viele andere Aufgaben können überkreislich organisiert werden. Ich glaube, wenn wir aus diesen Planungsverbänden schon jetzt Regionalverbände machen, die Verwaltungsaufgaben übernehmen können, wären wir bei der Regionalisierung und der Stärkung der kommunalen Ebene in Schleswig-Holstein einen entscheidenden Schritt weiter.
Es muss auch darüber nachgedacht werden, die Planungsräume neu zu gliedern. Die heutigen Planungsräume sind sehr ungleichgewichtig und entsprechen im Grunde nicht den regionalen Strukturen. So ist zum Beispiel der große Raum, der Hamburg umklammert, der Planungsraum 1 zwar funktional sinnvoll, er macht aber von der räumlichen Struktur, vom räumlichen Zusammenhang her weniger Sinn. Lübeck ist mit dem Umland nur auf der einen Seite - Ostholstein - verbunden, auf der anderen Seite nicht. Das ist natürlich auch ein Problem. Eine Stadt und ihr Umland müssen zusammengehören, wie das in der K.E.R.N.-Region der Fall ist oder wie es oben im Norden in Flensburg sinnvoll geregelt ist.
Wichtig ist mir auch, dass die zukünftige Regionalversammlung demokratisch repräsentativ zusammengesetzt ist. Wir dürfen nicht den Fehler der Amtsverwaltungen wiederholen, dass am Schluss ein Gremium entsteht, in dem nur noch die beiden großen Parteien vertreten sind. Das wäre etwas, was wir nicht mittragen würden. Das sage ich hier deutlich. Wenn es auf regionaler Ebene eine Planungsversammlung gibt, müssen in ihr die Parteien, wie sie in den Kommunalparlamenten vorhanden sind, repräsentativ vertreten sein. Das heißt, wir fordern eine demokratische Beteiligung aller gewählten Vertretungen. Dazu gehören neben den großen Parteien nicht nur die kleinen Parteien, sondern auf kommunaler Ebene insbesondere die vielen Wählergemeinschaften, die natürlich berücksichtigt werden müssen. Diese Wählergemeinschaften werden zukünftig in zunehmenden Maße eine starke Rolle in der Kommunalpolitik spielen.
Ich freue mich, dass die Diskussion um eine Weiterentwicklung des Planungsrechtes voranschreitet, und hoffe auf konstruktive Auseinandersetzungen im Ausschuss.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Allgemeinen wird im Land über zu viel Planung geklagt. Bedenkt man aber, wie komplex die unterschiedlichen Nutzungsansprüche heute sind und welchen Umfang sie haben, muss man feststellen, dass Planung unverzichtbar ist, auch wenn wir uns
die Umsetzung in vielen Bereichen durchaus anders vorstellen können. Mit dem Landesplanungsgesetz hat das Land ein rechtliches Instrument, um unser Land für die Zukunft zu gestalten. Wir brauchen ein übergeordnetes Planungsinstrument, um eine zukunftsorientierte Planung zu ermöglichen, die alle Anforderungen, die an unser Land gerichtet sind, aufgreift und gegeneinander abwägt.
Vor ungefähr vier Jahren haben wir uns ausführlich über den Gesetzentwurf der CDU zum Landesplanungsgesetz ausgetauscht. Herr Kollege Schlie hat eben gerade darauf hingewiesen. Das von der CDU verfolgte Ziel war seinerzeit die Stärkung der regionalen Planungsebene. Der SSW hat in der Debatte damals darauf hingewiesen, dass wir für eine Stärkung und umfassendere Beteiligungsmöglichkeiten der einzelnen Planungsebenen sind. Insofern sind wir froh, dass die Landesregierung die CDU-Idee aufgegriffen hat. Das muss man ehrlicherweise sagen.
Der damalige Gesetzentwurf der CDU ließ jedoch zu viele Fragen offen. Er beinhaltete auch weitere Knackpunkte, die wir nicht mittragen konnten. Insofern ist es schön, dass sich das Ganze weiterentwickelt hat.
Heute liegt uns der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vor. Die wichtigsten Änderungen, die der Gesetzentwurf beinhaltet, beziehen sich just auf eine stärkere Regionalisierung der Landesplanung. Wir begrüßen den Gesetzentwurf daher, denn er greift das auf, was die kommunalen Landesverbände bereits seit langem fordern und worüber wir vor vier Jahren anhand des CDU-Entwurfes schon einmal diskutiert haben.
Durch eine verstärkte Regionalisierung und eine Stärkung der regionalen Planungsebenen soll den Städten, Kreisen und Kommunen jetzt die Möglichkeit eröffnet werden, sich besser zu beteiligen und mitzugestalten. Somit bekommt die kommunale Ebene die Möglichkeit, ihre Stärken zu fördern und ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Mit dieser neuen Selbstständigkeit können die kommunalen Ebenen in ihren Regionalplänen künftig schneller und einfacher auf Veränderungen reagieren. Ihnen wird die Möglichkeit an die Hand gegeben, effektiv und transparent zu planen, denn unsere Städte, Kreise und Kommunen kennen sich untereinander und kennen auch die kommunalen Gegebenheiten.
Hier ist es also durchaus sinnvoll, der kommunalen Ebene diese Chance zu geben. Dies war übrigens auch immer der Wunsch der kommunalen Landesverbände und ich gehe davon aus, dass sie dieses jetzt als Chance erkennen und entsprechen nutzen.
Die Raumordnungsplanung greift die unterschiedlichen Nutzungsansprüche in den Planungsräumen auf, wägt ab und plant die weitere Entwicklung. Dies hat natürlich Auswirkung auf alle Bereich der Bevölkerung. Um alle Belange entsprechend berücksichtigen zu können, gibt es bei der Aufstellung oder Änderung von Raumordnungsplänen immer einen Kreis, der entsprechend zu beteiligen ist. Durch diese Beteiligung werden die Betroffenen vorzeitig in die Planung einbezogen und haben somit die Möglichkeit, auf Änderungen entsprechend Einfluss zu nehmen.
Wie ich bereits gesagt habe, hat die Raumordnungsplanung Auswirkung auf alle Bereiche der hier im Land lebenden Bevölkerungsteile, also auch auf die hier im Land lebenden Minderheiten und Volksgruppen. Daher ist es nach Auffassung des SSW nur logisch und folgerichtig, wenn der Kreis der Anzuhörenden um die Minderheiten und Volksgruppen erweitert wird, um ihnen die Möglichkeit der Beteiligung einzuräumen. Dies sollte nach Auffassung des SSW auch entsprechend im Gesetz wieder zu finden sein. Wir werden sicherlich hierzu einen Antrag stellen.
Hier sehen wir als Ansprechpartner im Übrigen das Koordinierungsorgan für die dänische Minderheit den gemeinsamen Rat - „Det sydslesvigske Samråd“-, für die Sinti und Roma den Landesverband der Sinti und Roma und für die Friesen den Friesenrat - „Di Frasche Rädj“. Dies sind die übergeordneten Ansprechpartner, wenn es um die Belange der hier lebenden Minderheiten und Volksgruppen geht. Das heißt, man muss das Ganze nicht auf die einzelnen Organisationen herunterbrechen, sondern hat konkret übergeordnete Ansprechpartner, und es ist relativ einfach zu regeln, dass die Minderheiten in den Anhörungen dabei sein können.
Eine weitere Ergänzung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir im Bereich der Nutzung im Freiraum. Unter § 2 Abs. 5 wurde explizit den Belangen der Wasserwirtschaft und insbesondere dem vorbeugenden Hochwasserschutz Rechnung getragen. Dies ist auch gut und richtig, aber wo bleiben die Belange des Küstenschutzes? Nach Auffassung des SSW muss auch dem Küstenschutz entsprechend Rechnung getragen werden. Wenn wir bedenken, welchen Stellenwert der Küstenschutz für unser Land hat und dass dies auch in anderen Gesetzen wie zum Beispiel im Nationalparkgesetz entsprechend berücksichtigt ist, bin ich der Auffassung, dass wir den Küstenschutz auch im Landesplanungsgesetz und in den Raumordnungsplänen wieder finden müssen.
regionale Ebene stärker in die Landesplanung einzubinden. Dies begrüßt der SSW ausdrücklich und ich hoffe, dass die Ergänzungsvorschläge des SSW entsprechend berücksichtigt werden - ich bin mir darüber fast sicher - und daher freue ich mich auf die Ausschussberatungen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratungen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3472, an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen. - Das ist so. Dann darf ich fragen, wer dem seine Zustimmung geben will. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundesregierung und Union haben sich nach jahrelangem Streit endlich auf einen Gesetzestext zur Zuwanderung verständigt. Wir als SPD-Landtagsfraktion haben diese dpa-Mitteilung heute Vormittag mit Freude und Erleichterung zur Kenntnis genommen.
Es ist ein Kompromiss, aber es gibt endlich eine bundeseinheitliche Regelung für eine zumindest begrenzt erweiterte, wirtschaftlich vernünftige Zuwanderung ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt. Der humanitäre Flüchtlingsschutz ist verbessert worden, und es wird verbindliche Integrationsmaßnahmen geben, für die auch die Kostenfrage geklärt zu sein scheint. Die Kosten sollen erfreulicherweise nicht den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden, sondern - auch das sagt die dpaMeldung - in den nächsten 6 Jahren sollen jährlich 50.000 Integrationskurse vom Bund bezahlt werden.
in Schleswig-Holstein ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Schleswig-Holstein zu gewähren, enthält das offenbar mit allen Formulierungen festgezurrte Kompromisspapier leider nicht. Wir bleiben trotzdem bei dieser Forderung und ermuntern die Landesregierung und insbesondere unseren Innenminister, bei den anstehenden Innenministerkonferenzen und in den noch zu treffenden Folgeregelungen zum Zuwanderungsgesetz sich für diese Forderung einzusetzen.
Wir sind nämlich der Auffassung, dass wir diese humanitäre Altfallregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge brauchen, und wir als SPD-Landtagsfraktion wollen jedenfalls auch weiterhin darauf hinwirken. Kriterien könnten sein langjähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, hier geborene und mittlerweile schulpflichtige Kinder, keine Straffälligkeit und Bestreiten des Lebensunterhalts aus eigener Erwerbstätigkeit beziehungsweise nur nicht selbst zu verantwortender Sozialhilfebezug. Das heißt, Sozialhilfebezug nur deshalb, weil keine Vermittlung in Erwerbstätigkeit möglich war. Für die Betroffenen ist es nämlich ein Teufelskreis, wenn sie einerseits vom Zugang zum Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, ihnen andererseits aber der nicht selbst verschuldete Sozialhilfebezug wieder nachteilig ausgelegt wird, wenn es um den Aufenthalt geht.
Wir verbinden mit unserem Antrag deshalb auch die Forderung in Richtung Bund, den nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt - er bleibt ja nachrangig gegenüber den deutschen Arbeitsplatzbewerbern - deutlich zu vereinfachen, um Flüchtlinge und Asylbewerber von Sozialhilfeleistungen unabhängig zu machen.
Meine Damen und Herren, da eine konkrete Altfallregelung beim Kompromiss um das Zuwanderungsgesetz nicht zustande gekommen ist, ist eine Regelung durch die Innenministerkonferenz aus unserer Sicht umso unverzichtbarer. Sollten den Ländern im Zuwanderungsgesetz zumindest Regelungskompetenzen für einzelne Härtefälle zugestanden werden, wäre eine Landesregelung für Schleswig-Holstein ebenfalls angezeigt. Wir gehen davon aus - der Text liegt noch nicht vor -, dass die insbesondere Dank Verhandlungsdruck und Verhandlungsgeschick aus Schleswig-Holstein im Zuwanderungsgesetzentwurf enthaltene Härtefallregelung im endgültig zu verabschiedenden Gesetzestext verblieben ist beziehungsweise verbleiben wird. Danach könnte wenigstens in Einzelfällen „einem Ausländer auf Ersuchen einer von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Stelle eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden, wenn dringende humanitäre oder
Wir hätten dann endlich auch die immer wieder von uns geforderte Rechtsgrundlage für unsere Härtefallkommission und für eine noch erfolgreichere Arbeit dieser Kommission. Wir könnten unserem Innenminister auch ganz persönlich zu seinem Verhandlungserfolg gratulieren, denn er hat in der Tat dazu beigetragen, dass diese Formulierung in das Bundeszuwanderungsgesetz Einlass finden wird.
Wir bitten den Innenminister, das Anliegen unseres Antrags, also die Schaffung eines konkreten Bleiberechts für Flüchtlinge mit langjähriger Duldung, auf Bundesebene genauso beharrlich zu vertreten. Dann sind wir von dem Erfolg genauso überzeugt und werden ihm später dafür danken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Puls, lassen Sie mich zunächst beginnen: Ich war eigentlich davon ausgegangen - ich hatte auch die dpa-Meldung gelesen, was jetzt verabschiedet worden ist -, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen, weil faktisch alle Regelungen, auch die Härtefallregelungen, die Sie eben angesprochen haben, vereinbart sind. Ich glaube nicht, dass da noch etwas geändert wird, aber das kann der Innenminister vielleicht nachher aus seiner Sicht noch erläutern, welche Möglichkeiten er da noch sieht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden, also der Schutz verfolgter Menschen, wie wir ihn wollen und wie ihn unsere Verfassung garantiert, findet nur dann auf Dauer die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung, wenn gleichzeitig kein Zweifel daran besteht, dass unberechtigte Zuwanderung im Ergebnis nicht zu einem faktischen oder gar rechtlich abgesicherten Daueraufenthalt in Deutschland führen kann. Schon die Diskussion über eine erneute Altfallregelung gibt ein falsches politisches Signal. Sie würde nicht nur Personen belohnen, denen es beispielsweise gelungen ist, unter Missbrauch des Asylrechts nach Deutschland einzureisen und eine faktisch längere Aufenthaltsdauer zu erreichen, zugleich wird auch eine Anreizwirkung auf diejenigen Menschen ausgeübt, die noch in ihrem Heimatland sind. Bei ihnen wird die
Hoffnung und der Eindruck erzeugt, man könne in Deutschland ohne das Vorhandensein politischer oder religiöser Verfolgung auf Dauer Aufnahme zu finden, sofern es nur gelingt, lange genug dort zu bleiben und dann unter irgendeine Altfallregelung zu fallen. Dies wäre ein fatales Signal, weil es den Zuwanderungsdruck auf Deutschland weiter verstärken, den Zuwanderungskompromiss ad absurdum führen und den Integrationsbemühungen für die hier legal lebenden Ausländerinnen und Ausländer entgegenwirken würde.
Deutschland hat mit dem Asylkompromiss aus dem Jahr 1992 und dem nun gefunden Zuwanderungskompromiss vernünftige Entscheidungen getroffen. Es ist dabei ein humanes und weltoffenes Land geblieben. Im Zuge des Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien war es Deutschland, das mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge aus dieser Region aufgenommen hat. Das waren mehr Menschen als alle anderen EU-Staaten zusammen aufgenommen haben. Unser Land hat damals in einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung all diesen Menschen Schutz und Sicherheit gegeben.