Ich habe es Ihnen schon persönlich geschrieben, wiederhole es aber gern: Der Minister hat uns und den Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort nicht erklären können - darauf warte ich heute hier im Plenum -, ob und wie er die Einsparvorgaben des Finanzministers und die Tariferhöhungen sowohl für das Jahr 2004 als auch für 2005 im gedeckelten Personalhaus
halt der Polizei erwirtschaften will. Wir haben Mitte November. Das Parlament kann doch erwarten, dass ihm der Minister sagt, wie die Vorgaben für 2004 bisher im Personalhaushalt erwirtschaft wurden.
Ich habe dieses Problem bereits in der ersten Lesung des Gesetzes im Juni angesprochen. Die Gewerkschaft der Polizei hat es aufgeworfen und ich habe den Minister in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses erneut auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Wir haben Ihnen vorgerechnet, dass allein die Erfüllung dieser Vorgaben in 2004 einen rechnerischen Gegenwert von 120 Stellen der Besoldungsgruppe A 9 und in 2005 ca. 140 Stellen A 9 ausmacht -insgesamt also 260 Stellen. Dieser Berechnung ist auch nicht entgegengetreten worden. Das Innenministerium hat auf diesen Vorhalt zwar reagiert, aber nicht geantwortet.
In der Bewertung der Stellungnahmen zum POGEntwurf, Umdruck 15/5018, äußerte sich das Ministerium auf die Stellungnahme der GdP zu dieser Frage kurz und knapp wie folgt: „Diese Frage hat keinen Bezug zum Projektauftrag.“
Als ich dieses Problem im Rahmen der Ausschusssitzung am 21. Oktober 2004 erneut aufwarf, verwies mich der Minister hinsichtlich einer Antwort auf seine geplante Pressekonferenz in der darauf folgenden Woche. Nun halte ich es, wie ich bereits sagte, für ein merkwürdiges Parlamentsverständnis, wenn zuerst die Presse und dann die Abgeordneten Antworten auf ihre Fragen bekommen, hätte mich jedoch darüber gefreut, wenn es überhaupt eine Antwort gegeben hätte.
Aber auch auf der besagten Pressekonferenz gab es keine Auskunft darüber, wie sich denn nun die Tariferhöhungen und Einsparvorgaben auf den Personalhaushalt und die Stellensituation bei der Polizei konkret auswirken werden. Solange sich der Innenminister hier um eine klare Aussage herum windet, kann ich behaupten, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei mit der Behauptung, es kämen dem operativen Dienst durch das POG 120 zusätzliche Stellen netto zugute, getäuscht. An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Einschub machen.
Ich habe öffentlich erklärt: Der Minister belügt dann seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. - Diese Erklärung erhalte ich nicht aufrecht, und zwar aus folgendem Grund: Das Wort „Lüge“ hat - anders im politischen Sprachgebrauch - im normalen Sprachgebrauch
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind wunderbare Kommen- tare im Zusammenhang mit Ihrer GdP- Diskussion! - Glocke der Präsidentin)
Ich verstehe die Aufregung des Kollegen Matthiessen gar nicht. Ich kann es jetzt auch lassen und es mit dem Minister noch einmal persönlich besprechen; ich habe kein Problem damit. Ich will nur sagen: Ich unterstelle Herrn Buß nichts Ehrenrühriges. Im Gegenteil, ich unterstelle ihm lautere Absichten, was aber nichts daran ändert, dass er trotzdem auf die Frage, wie die rechnerischen Einsparungen erwirtschaftet werden sollen, bis heute keine Antwort gegeben hat.
Solange die Antwort nicht da ist, gibt es netto nicht 120 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mehr im operativen Dienst. Bei dieser sachlichen Aussage bleibe ich. Herr Innenminister, vielleicht hilft diese Diskussion, den Finanzminister - wie in der Vergangenheit auch - zu einer doch etwas sinnvolleren Haltung gegenüber der Polizei und Ihnen zu bewegen, als das gegenwärtig der Fall ist.
Noch einmal: Bisher ist nicht dargestellt worden, wie der rechnerische Gegenwert von 260 Stellen erwirtschaftet werden soll. Ich vermute, er wird einfach dadurch erwirtschaftet werden, dass 160 Stellen der Polizei entweder nicht besetzt werden, wenn sie frei werden, oder aber Überstunden nicht bezahlt werden. Anders ist eine Darstellung im Personalhaushalt der Polizei gar nicht möglich. Das werde ich den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch weiter so erklären.
Wir haben Zweifel, dass das von Ihnen favorisierte Modell mit einem Landespolizeiamt und acht Polizeidirektionen wirklich die optimale Struktur darstellt. In der Diskussion war unter anderem auch das so genannte 13 + 1-Modell, welches sich in Polizeikreisen größerer Beliebtheit erfreute. Das Innenministerium hatte aus meiner Sicht ziemlich oberfläch
lich - in der Kürze jedoch schlüssig - dargestellt, dass es bei diesem Modell zu einem personellen Mehrbedarf von 20 Stellen gegenüber seinem Modell kommen würde. Zumindest den Kollegen Schlie und mich erreichte dann aber ein Papier aus dem Innenministerium, welches den Personalaufwand beider Modelle als gleich einstufte. Ich will das hier nicht weiter bewerten.
Auf die Bitte, uns doch seine Berechnungen vorzulegen, schrieb der Innenminister, dass eine ausführliche Darstellung der einzelnen Berechnungsschritte aufgrund des Umfangs der Materie nicht möglich sei. Man muss wirklich einmal vor seinem geistigen Auge Revue passieren lassen, dass eine ausführliche Darstellung der einzelnen Berechnungsschritte aufgrund des Umfangs der Materie nicht möglich ist. Ich kann es nicht ändern, so hat uns das Ministerium geantwortet. Das ist schon etwas lapidar und für die umfassendste Reform in der Landesgeschichte der Polizei nach unserer Auffassung zu lapidar. Abgesehen davon können wir auch rechnen. Herr Minister, wir können auch umfangreiche Materie bewältigen, das ist kein Problem. Die Regierung mutet uns das sonst beispielsweise beim Verkauf von Liegenschaften von großen Gesellschaften und anderen Dingen mehr durchaus zu.
Darüber hinaus führt das 8 + 1-Modell zu Überschneidungen von Zuständigkeiten der Polizeidirektionen mit den Landgerichtsbezirken. So bemängelte die Gewerkschaft der Polizei die unsystematische Aufstellung der Bereiche Segeberg/Pinneberg. Sowohl das Justizministerium als auch das Innenministerium haben übereinstimmend festgestellt, dass es durch das so genannte 8 + 1-Modell zu Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden und Polizei bei der neuen Aufstellung des Bereichs Segeberg kommen wird. Das hatten sie übrigens bereits festgestellt, bevor sie die Arbeitsgruppe eingesetzt haben. Ich kann mich an die Innen- und Rechtsausschusssitzung noch erinnern, in der erklärt wurde, es gebe keine Probleme, aber man setze eine Arbeitsgruppe dafür ein.
Unter anderem schreibt das Innenministerium hierzu: Die räumliche Trennung vom Leitstellenstandort Elmshorn ist unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten, zum Beispiel Digitalfunk, unproblematisch. Nur nebenbei bemerkt gibt es diesen Digitalfunk dort aber nicht. Die nächsten fünf Jahre gibt es ihn aller Voraussicht nach auch nicht. Dort gibt es noch den real existierenden Analogfunk mit allen Problemen und Schwierigkeiten, die wir haben. Herr Minister, wir haben Ihnen gesagt: Wir können das Leitstellenkonzept mittragen, aber es fehlt eigentlich
eine andere Reihenfolge: Zuerst die Technik und dann das Konzept, nicht zuerst das Konzept und dann die Technik.
Wir teilen im Gegensatz zu den ministeriellen Stellungnahmen sehr wohl die Befürchtungen der Praktiker vor Ort, seien sie aus dem Justizbereich oder von der Polizei. Die kommen zu einem ganz anderen Ergebnis: Sie behaupten, es werde zu erheblichen Abstimmungsproblemen kommen. Wir sagen aber auch hier: Schauen wir uns das einfach einmal an. Insofern stellt sich für uns weiterhin die Frage, ob die Aufteilung des Bereichs Segeberg wirklich so günstig ist.
Die Fortentwicklung der zweigeteilten Laufbahn bei der Polizei ist zwar nicht unmittelbarer Bestandteil des Gesetzentwurfs, sie war aber sehr wohl Gegenstand der Diskussionen um das Polizeiorganisationsgesetz. Ich sage, dass die Diskussion über die zweigeteilte Laufbahn nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur schleswig-holsteinischen Richtlinie über das Laufbahnverlaufsmodell erst richtig in Fahrt kommen wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich just an dem Tag die Richtlinie des Landes zum Laufbahnverlaufsmodell als verfassungswidrig gekippt, an dem der Innenminister in seiner Abschiedsbilanz die 590 Beförderungen im Polizeibereich aussprach.
Es ist nun nicht mehr zulässig, Beförderungen durchzuführen, wenn dabei unter anderem eine bestimmte Wartezeit auf eine Stelle als Kriterium berücksichtigt wird. Das ist zwar juristisch richtig so, kann aber zu der traurigen Konsequenz führen, dass Polizeibeamte im mittleren Dienst mit der Besoldungsstufe A 8 in den Ruhestand verabschiedet werden. Darüber müssen wir wirklich noch einmal nachdenken. Diesen Beamtinnen und Beamten kann auch die zweigeteilte Laufbahn nicht mehr helfen. Ihre Umsetzung kann aber sehr wohl verhindern, dass es künftig zu solchen Fällen kommt. Die FDP wird die Zweigeteilte Laufbahn umsetzen und dazu auch jeweils die entsprechenden Finanzierungsvorschläge unterbreiten. Es geht dabei um mehr als bloß um eine bessere Besoldung. Es geht um die über einen feuchten Händedruck hinausgehende Anerkennung eines Berufes, in dem sich Menschen für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger täglich in Gefahr begeben. Ich habe es gesagt: Wir werden uns enthalten.
Auf der Tribüne begrüße ich eine Besuchergruppe des Max-Planck-Gymnasiums, Kiel, mit Austauschschülern der Endrop-Skolen aus Fredensborg, Dänemark. - Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nehmen Sicherheit sehr ernst. Sie muss gewährleistet werden durch Prävention, Intervention, aber eben auch durch Repression. Die Repression, also die Strafverfolgung, liegt in den Händen von Polizei und Justiz. Hierfür müssen sie anständig ausgestattet sein, auch personell. Das Geld hierfür muss vom Parlament bereitgestellt werden. Gleichzeitig ist es aber auch parlamentarische Aufgabe, unseren Teil dazu beizutragen, dass die vorhandenen und ja auch begrenzten Mittel so effizient wie möglich eingesetzt werden. Insofern ist das für mich kein Widerspruch.
Für mich ist es eine Daueraufgabe, Verwaltungen auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. Es ist eine Daueraufgabe, bei der ich auch weiterhin auf den Sachverstand und auf das konstruktive Mitdenken der Polizei selbst setze, so wie wir das spätestens seit der Reformkommission III erlebt haben.
Dazu muss die Polizei aber zunächst einmal von möglichst vielen Aufgaben befreit werden, damit der Polizeihaushalt auch wirklich nur Sicherheitsfragen finanzieren muss. Hierbei ist zum Beispiel auch zu hinterfragen, ob wir wirklich ein eigenes Landespolizeiorchester brauchen. Wir sind immer für die Abschaffung des Orchesters eingetreten und sehen die von Innenminister Buß vorgeschlagene Zusammenlegung mit Hamburg als einen guten und möglichen Kompromiss an.
Ich weiß, dass man mit solchen Positionen bloß von einer einzigen Grünen Applaus bekommt, sonst eigentlich keinen. Wir Grüne sind gottlob nicht dafür bekannt, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, sondern wir sind dafür bekannt, Problemlösungen konsequent zu Ende zu denken, auch wenn man dafür unbequeme Positionen einnehmen muss. Wir fürchten uns auch nicht davor.
Leider wählen andere Parteien manchmal einen anderen Weg, der kurzfristige Zustimmung verspricht. Ich sage einmal: Der Verkehrskasper in Polizeihänden lässt grüßen. Anders ist die von Sachargumenten weitgehend befreite Haltung der Opposition zu diesem Thema nicht zu erklären.
Zu den parlamentarischen Aufgaben gehört es auch, die Grundzüge der Polizeiorganisation gesetzlich zu regeln. Hierin unterscheiden sich die Polizeibehörden von den meisten sonstigen Landesbehörden. Glücklicherweise konnten wir hierbei auf die äußerst professionelle Arbeit eines erfahrenen Praktikers zurückgreifen, der dieses Mammutprojekt von Anfang bis Ende umsichtig und professionell gemanagt hat. Herrn Pistol und seinem Team sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt.
Wahrscheinlich ist ein solches Projekt nur mit einem guten Ergebnis zu bewältigen, wenn man im Ansatz ergebnisoffen arbeitet und am Anfang lediglich die Eckpunkte und die wichtigsten Parameter der neuen Ordnung festlegt. Dieser wichtigste Eckpunkt war die weitest mögliche Straffung der Stabsorganisation, also des Verwaltungsaufwands innerhalb des Polizeiapparats. Hierfür wurden verschiedene Modelle geprüft, unter anderem auch die so genannte 13 + 1Variante. Es ist dann aber das 8 + 1-Modell geworden, weil dieses Modell das Minimum an Organisationseinheiten darstellt und gleichzeitig dem Grundsatz der maximal möglichen Zentralisierung gerecht wird.
Leider lehnt die CDU das vorliegende Modell trotzdem einfach nur ab, weil angeblich die 13 + 1-Variante nicht genug geprüft sei. So lautet jedenfalls die Begründung im Ausschuss. Diese Begründung finde ich ein bisschen mager.
- Regen Sie sich doch nicht so auf, Sie haben das Ihre gesagt, ich sage das Meine, meine Güte! Wir sind jedoch - im Gegensatz zur CDU - davon überzeugt, mit diesem Polizeiorganisationsgesetz eine moderne und leistungsfähige Polizeistruktur zu schaffen, die allerdings eine weitere und fortwährende Überprüfung überhaupt nicht ausschließt. Ich sagte das bereits eingangs. Das muss jeder wissen, der im öffentlichen Dienst ist. Der öffentliche Dienst hat sich - wie jeder