Die CDU hat im Untersuchungsausschuss - Sie mögen sich nicht mehr daran erinnern - gefordert, die Todesermittlungsakten herbeizuziehen. Haben Sie das vergessen, Herr Kayenburg? Ja, warum macht man das denn?
Damit Sie ein Stück aufmerksam auf Ihre Sprache werden, möchte ich Ihnen ein Zitat Ihres Spitzenkandidaten vorlesen. Er hat gesagt:
Es gilt die anderen zu treffen! Das Gewehr! - Ich sage Ihnen: Diese Art der Sprache sollten wir alle hinterfragen. Schauen Sie einmal durch, was Sie verzapfen, und stellen Sie sich hier nicht als Unschuldslämmer hin.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: Sie sind eine solche Heuchlerin, Frau Heinold!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur, weil der Kollege Kayenburg das Thema politische Brandstiftung angesprochen hat, möchte ich noch Folgendes sagen. Zweierlei ist unstreitig. Erstens. Die Opposition behauptet jetzt unverhohlen, stellt zumindest einen Zusammenhang her zwischen dem Verhalten der Justizministerin unseres Landes und dem Tod eines Menschen, der aus einer Flucht resultierte. Tatsächlich gibt es bisher keinerlei Hinweise oder gar Beweise für ein persönliches Fehlverhalten der Minis
Zweitens. Unstreitig ist auch der von der Frau Ministerpräsidentin hier angesprochene unsägliche Beweisantrag der CDU-Fraktion im 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, durch den die Frau Ministerpräsidentin persönlich durch Beiziehung von Todesermittlungsakten in Zusammenhang mit Todesfällen - öffentlich und in der Presse - im Umfeld der damaligen Beteiligten gebracht werden sollte, um sie persönlich und politisch zu diskreditieren.
Drittens - das ist meine Schlussbemerkung -. Ich habe vorhin zum heutigen Fall gesagt, das sei unanständig. Das ist, finde ich, milde ausgedrückt.
(Klaus Schlie [CDU]: Vielleicht könnten Sie unterbinden, dass die Minister der Regierung ständig dazwischenrufen! Der Finanzminis- ter macht ständig Bemerkungen! - Zuruf: Warum sind Sie so nervös?)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe von der Frau Ministerpräsidentin nicht gerade erwartet, dass sie hier am Rednerpult sagen würde, dass sie unseren Antrag unterstützt und ihm Folge leisten wird. Das war nicht zu erwarten. Das, was Sie, Frau Ministerpräsidentin, dann tatsächlich gesagt haben, habe ich auch nicht erwartet. Der weitere Verlauf der Debatte erschüttert mich auch ein Stück.
Sie stellen sich nämlich auf der einen Seite hier hin - gerade die Frau Ministerpräsidentin! - und äußern Betroffenheit über den tragischen Verlauf dieser Flucht, auf der anderen Seite sagen Sie - ich zitiere hoffentlich richtig -, wir sollten es nicht zu einer „wahltaktischen, parteipolitischen Instrumentalisierung“ nutzen. Als Nächstes holen Sie die Keule her
Sie holen den parlamentarischen Untersuchungsausschuss heraus. Wir reden hier über den Verlauf eines Ausbruchs in Lübeck und die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind. Darüber wird hier diskutiert. Politische Ablenkungsmanöver stehen nicht auf der Tagesordnung.
Deshalb will ich konkret etwas zu der Frage der politischen Verantwortung sagen. Es ist doch völlig logisch - das hat dieser Tage sogar schon ein Journalist in den „Kieler Nachrichten“ geschrieben -, dass sich niemand hier hinstellt und sagt, die Frau Ministerin persönlich habe Herrn Bogner quasi freigelassen. Sie ist nicht persönlich für das Zuschließen der Justizvollzugsanstalt verantwortlich. Sie hat eine andere Verantwortung. Sie hat eine politische Verantwortung.
Das wirklich Traurige ist - unabhängig von der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit -, dass wir hier über die Frage des Rücktritts von Frau Justizministerin Lütkes angesichts der vorliegenden Sachlage im Parlament überhaupt noch miteinander diskutieren müssen. Das ist das wirklich Traurige.
Zeigen Sie mir eine vergleichbare Situation, in der politische Verantwortung nicht darin mündet, dass das Amt aufgegeben wird!
Dass das für den Einzelnen schwer ist und in einer politischen Situation schwierig sein kann, haben wir 1992 erfahren, als Gerhard Stoltenberg als Verteidigungsminister zurückgetreten ist und der damalige Spitzenkandidat Hennig den Posten des Staatssekretärs los war. Aber politische Verantwortung hat ihre besondere Qualität darin, dass man nicht für das persönliche Handeln Verantwortung trägt, sondern dass man für die Fehler Verantwortung trägt, die im eigenen Verantwortungsbereich geschehen sind.
Dass hier zahlreiche Fehler geschehen sind, weitere aufzuklären sind, wissen wir. Wenn politische Verantwortung in diesem Land noch eine Bedeutung hat, kann Frau Lütkes ihr Amt nur aufgeben. Ansonsten geht die Angelegenheit als einmalig in die Justizgeschichte unseres Landes ein. Ich glaube, die Wählerinnen und Wähler werden am 20. Februar ein eindeutiges Votum fällen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir jetzt über einen Antrag in der Sache abstimmen, der nach unserer Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit bedarf. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag Drucksache 15/3853 in der Sache seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Antrag Drucksache 15/3853, Entlassung der Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Ich darf bitten, dass Sie im Saal bleiben, weil wir vor dem Eintreten in die Mittagspause noch gemeinsam drei Tagesordnungspunkte zu erledigen haben.
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen- und Giroverband für SchleswigHolstein von 1995
Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage deshalb vor, den Antrag federführend dem Finanzausschuss und mitberatend dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem so seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist damit einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines FreienElektronen-Lasers im Röntgenlaserbereich