Dennoch haben wir den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag intensiv beraten und die vorgebrachten Argumente abgewogen. Wir geben ihm aber auch eine Resolution mit auf den Weg - das haben wir noch nie gemacht -, die die Ministerpräsidenten bitte beherzigen mögen. Im Wesentlichen wurde die Resolution auf dem Treffen der norddeutschen Sprecherinnen und Sprecher für Medienpolitik in Bremen beschlossen, richtet sich also keineswegs nur an unsere Ministerpräsidentin.
Der vierte Punkt betrifft den Datenschutz, den wir durch die großzügige Regelung des Staatsvertrages bezüglich des Adresshandels als gefährdet ansehen.
Nun zu meiner speziellen und hier angesprochenen Rolle im Innen- und Rechtsausschuss. Ich fühle mich absolut auf der sicheren Seite. Wir hätten nach Auskunft des Fachmannes der Regierung, Herrn Knothe, Zeit bis zum Januar gehabt, um dies alles zu beraten. Die Formulierung, die ich den Sozialdemokraten für diese Resolution vorgeschlagen hatte, hätte ich gern noch dem Wissenschaftlichen Dienst übergeben. Darüber wird, wie das unter Koalitionspartnern üblich ist, verhandelt. Mit dem Verhandeln sind wir nicht ganz fertig geworden. Letzten Endes ist aber die Formulierung, der Landtag erwarte eine kritische Würdigung besonders der Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesdatenschutzbeauftragten, substanziell das, was ich ursprünglich wollte. Ich wollte nicht das, was dann untergeschoben werden sollte, dass nämlich die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten dies prüfen sollten. Das ist etwas ganz anderes und zu diesen habe ich in diesem Fall kein Vertrauen. Ich weiß ja, wie die Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten zur Frage der Adressbesorgung der GEZ stehen. Dazu musste ich nicht extra eine Resolution beschließen. Die Resolution musste genau zu dem Punkt beschlossen werden, zu dem sie
jetzt auch beschlossen worden ist. Deswegen finde ich, ich habe viel erreicht und es hat sich gelohnt. Vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen des Koalitionspartners. Wir haben an dieser Stelle zwar ein wenig hart, aber sehr gut zusammengearbeitet. So gehört sich das in einer Koalition aus meiner Sicht.
Nebenbei gesagt: Nach unseren Informationen war der Landesdatenschützer genau mit dieser Art Resolution außerordentlich zufrieden. Also bewegen wir uns auch an dieser Stelle sozusagen auf sicherem Terrain.
Gegen das Votum der Datenschutzbeauftragten haben die Länder bereits vor Jahren eine regelmäßige Übermittlung von Meldedaten an die Rundfunkanstalten zugelassen, weil dies für erforderlich gehalten wurde. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen. Sie wissen es zum Teil selber und zum Teil ist es vielleicht auch nicht das Allerwichtigste.
Ich will noch einmal sagen: Die Erfassung aller Haushalte über alle öffentlich und privat verfügbaren Quellen ist mit dem öffentlich-rechtlichen Status der Sendeanstalten nicht vereinbar. Wenn es tatsächlich so ist, dass wir davon ausgehen müssen, dass alle irgendein Empfangsgerät haben und daher gebührenpflichtig sind, so kann die Konsequenz nur in einem steuerfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen. Darüber könnte man sprechen, wenn man - dazu haben wir uns verabredet - noch einmal grundsätzlich über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nachdenkt.
Nun zur Änderung des Rundfunkgesetzes. Mir hat es auch nicht besonders geschmeckt, dass das noch nachgeschoben werden musste. Aber manchmal geht es halt nicht anders und so wollen wir das tun.
Qualitätssicherung in den Medien hat vor allem mit Vielfalt zu tun. Eine solche Vielfalt in den Medien lässt sich aber nicht allein quantitativ über den Zuschaueranteil bestimmen. Ebenso notwendig sind qualitative Aspekte der Sicherung von Vielfalt. Diese kann der sich selbst überlassene Markt nicht gewährleisten.
Die Pflicht zur Durchführung von Fensterprogrammen ist eine Möglichkeit, regionale Vielfalt bei privaten Fernsehsendern wenigstens ansatzweise sicherzustellen. Dies ist bisher ohne gesetzliche Grundlage im Zuge des Genehmigungsverfahrens geschehen. Wir haben nunmehr eine Lösung gefunden, dies gesetzlich festzuschreiben, dabei eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit der Redaktionen sicherzustellen und bei alldem nicht in Konflikt mit der europäischen Niederlassungsfreiheit oder der grundgesetzlichen Berufsfreiheit zu geraten. Wün
schenswert wäre nun, dass sich die Länder untereinander auf die Anforderungen an die Fensterprogramme einigen könnten.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Haltung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich seit der letzten Landtagstagung nicht geändert. Positiv ist weiterhin, dass beim Gebühreneinzugsverfahren für die Befreiung von der Zuzahlung die Vorlage der entsprechenden Bescheide ausreichend sein soll, ohne dass die Betroffenen nach dem bisherigen Verfahren unerwünschte und überflüssige weitere Nachforschungen seitens der GEZ hinnehmen müssen. Das war sehr unerfreulich und das wurde - das darf ich jetzt auch noch einmal sagen - intern von den Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten überhaupt nicht bemängelt. Das Verfahren wurde vielmehr von außen bemängelt.
Zum einen besteht für uns weiterhin das Dilemma der Gebührenhöhe unverändert weiter. Einerseits ist die Erhöhung nicht annähernd das, was die Rundfunkanstalten benötigen, um ein qualitativ hohes Niveau erhalten zu können beziehungsweise auszubauen. Andererseits würde eine höhere Gebühr eine unangemessene Belastung für den Bürger bedeuten. Aber auch die Art und Weise der Verhandlung, nachdem der KEF-Bericht vorlag, ist schwer nachvollziehbar und sehr ungewöhnlich, um die Worte von Frau Böhrk aufzugreifen.
Zum anderen halten wir es aber immer noch nicht für richtig, dass der kommerzielle Adresshandel genutzt werden darf. Auch wenn es sich hier „nur“ um Adresskauf handeln soll, so steht dieses weiterhin im Widerspruch zu den geforderten Prinzipien der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit, da neben dem Adresskauf weiterhin auch die Meldedateien genutzt werden dürfen. Das Argument, dass alle anderen Länder den Adresshandel schon betreiben, macht es nicht besser. Gerade dies führt dazu, dass wir der Vorlage zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht unsere Zustimmung geben werden.
Was die Entschließung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeht, so entspricht diese der Bremer Erklärung der für Medienfragen zuständigen
Ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage, die die ersten drei Punkte der Vorlage während ihrer gemeinsamen Sitzung beschlossen haben. Darüber hinaus ist einer der Diskussionspunkte aus der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses aufgenommen worden. Dabei geht es insbesondere um das, was der Kollege Kubicki ausführlicher dargestellt und was auch die Kollegin Fröhlich genannt hatte. Auch wir halten es nach wie vor für notwendig, frühzeitiger über Verhandlungen zu einem solchen Staatsvertrag in Kenntnis gesetzt zu werden, um uns aktiver an der Mitgestaltung beteiligen zu können.
Bezüglich der im Landtag von FDP und SSW genannten kritischen Haltung zum Adresshandel haben wir nunmehr eine Antwort des NDR erhalten, in der uns die Haltung der ARD mitgeteilt wurde. Das ist hoch interessant zu lesen. Ich kann nur jedem empfehlen, diesen „schönen“ Umdruck zu lesen. Sie haben überhaupt nicht verstanden, was wir wollen. Ich muss wirklich bitter sagen: Beim SWR oder beim Justiziar scheint Kritik überhaupt nicht anzukommen. Dort wird immer mit sich selber argumentiert und auf das Gesetz verwiesen. Das Gesetz werden wir aber jetzt erst beschließen. Die Erklärung, die dort abgegeben wurde, fand ich juristisch wirklich interessant.
Unabhängig davon wollen wir aber, dass dieses Thema weiterverfolgt wird. Deshalb werden wir der Entschließung zustimmen.
Das Gesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes kommt uns allen sehr bekannt vor. Das liegt daran, dass es sich hierbei um eine in der SeptemberTagung des Landtages beschlossene Gesetzesänderung in einer anderen Form handelt. Hintergrund ist, dass der zu beschließende Rundfunkstaatsvertrag in § 25 Abs. 4 durch die voraussichtlich heute zu beschließende Änderung geändert wird. Durch diese Änderung soll die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters gewährleistet und dem Veranstalter eine eigene Zulassung erteilt werden, damit diese Form der Berichterstattung in den Regionalfensterprogrammen eine stärkere Unabhängigkeit erhält. Daneben kann der Betrieb auch von der zuständigen Landesmedienanstalt ausgeschrieben werden. Es können auch weitere landesrechtliche Regelungen dazu gemacht werden.
Mit der heutigen Vorlage dieses Gesetzentwurfs nehmen die Regierungsfraktionen diese Änderungen auf und setzen die in der Debatte im September umstrittene Regelung bezüglich der Gestaltung, Produktion und technischen Zusammenführung bei Sendebeiträgen mit Schleswig-Holstein-Bezug erneut um.
Wir werden diesen Punkt in der Ausschusssitzung sicherlich nochmals ausführlich erörtern. Insbesondere werden wir uns noch einmal mit den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes zum Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit auseinander setzen. Es handelt sich heute um die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs. Daher stimmen wir der Vorlage zu.
Für die Ministerpräsidentin, die dienstbedingt in Berlin ist, spricht jetzt die stellvertretende Ministerpräsidentin, Frau Lütkes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Ministerpräsidentin danke ich der Mehrheit sowohl im Innen- und Rechtsausschuss als auch heute hier im Landtag dafür, dass Sie heute beabsichtigen, dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. Der Staatsvertrag, den 16 Länder abgeschlossen haben, und die Kompromisse, die er enthält, sind in den zurückliegenden Monaten intensiv diskutiert worden. Es ist gut, dass der SchleswigHolsteinische Landtag als erstes Parlament die Ratifikation dieses Vertrags abschließen möchte und damit einen großen Beitrag zur Planungssicherheit leistet.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält eine Gebührenerhöhung, die seinen Finanzrahmen für die kommenden vier Jahre erweitert, wenn auch nicht in dem Ausmaß, das die Anstalten anfangs erhofft hatten. Wir wissen alle, dass die abgesenkte Gebührenerhöhung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor große Herausforderungen stellt und Sparbemühungen erforderlich macht, die über das Bisherige hinauszugehen haben. Aus den aktuellen Wirtschaftsplänen der Anstalten für das nächste Jahr ist erkennbar, dass sich die Anstalten, aber insbesondere unser NDR, dieser Aufgabe stellen wollen, aber auch stellen müssen.
Ein wesentliches Ziel des Staatsvertrags ist es, die Angemessenheit und damit die grundsätzliche Akzeptanz der Rundfunkgebühren zu gewähren. Die Diskussion hat in den vergangenen Monaten eines klar gemacht: Der Staatsvertrag stellt nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Herausforderungen, nein, auch die Bürger und Bürgerinnen. Sie müssen in gesamtwirtschaftlich schwieriger Lage diese Gebührenerhöhung tragen. Dies wird hoffentlich mit weiterhin qualitätsvollen und abwechslungsreichen Programmen belohnt.
Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Entschließungsantrag gestellt, den die Landesregierung unterstützt.
Er betont noch einmal, dass bei strukturellen Fortentwicklungen und beim künftigen Vorantreiben von weiteren Strukturreformen das verfassungsrechtlich geforderte und staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet werden wird. Eine gleiche Erklärung hat die Ministerpräsidentin mit anderen Ländern beim Abschluss des Staatsvertrags zu Protokoll erklärt.
Der Entschließungsantrag greift auch die Frage des Datenschutzes beim Gebühreneinzug auf, den wir heute schon erörtert haben. Ich erkläre ausdrücklich im Namen der Ministerpräsidentin: Die Landesregierung ist bereit, die anderen Länder noch einmal um eine nochmalige Prüfung dieser Materie zu bitten. Das Ergebnis könnte gegebenenfalls im Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag berücksichtigt werden. Die grundsätzlichen Auffassungen der Datenschützen sind hier schon erörtert worden, aber, wie Sie hier schon gesagt haben, Verträge muss man entweder schließen oder es lassen. Bis dahin wird der NDR die Möglichkeiten, die nach seiner Auffassung rechtlich gegeben sind, sensibel und natürlich nur für den Gebühreneinzug nutzen. Der Datenschutzbeauftragte muss - ebenso wie gegebenenfalls die Rechtsaufsicht - sorgfältig darüber wachen.
Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Landesrundfunkgesetz zu ändern, wird von der Landesregierung auch unterstützt. Die Landesregierung begrüßt das Ziel, das Instrumentarium zur Stärkung der Regionalfenster weiter zu komplettieren. Der Achte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bietet dafür die Grundlage. Die Regionalfenster bei RTL und SAT.1 sollen künftig gesondert zugelassen werden. Es ist richtig, für das Zulassungsverfahren und für die Beteiligung des Hauptprogramms des Veranstalters an der Auswahl der Fensterprogrammveranstalter spezielle Regelungen zu treffen, die die allgemeinen Vorschriften des Landesrundfunkgesetzes ergänzen.
Der Rundfunkstaatsvertrag gibt ferner vor, dass der Hauptprogrammveranstalter die Finanzierung der Regionalfenster sicherzustellen hat. Es ist sachgerecht, gesetzlich klarzustellen, dass es dazu natürlich eines Vertrages zu angemessenen Bedingungen bedarf. Die Landesregierung empfiehlt, in den Ausschussberatungen zu prüfen, ob eine Anhörung Be
troffener zweckmäßig war. Sie könnte dazu dienen, die Details der beabsichtigten Regelung abzusichern. Die Landesregierung hatte sich dieses Vorgehen für den Anfang der nächsten Legislaturperiode bereits vorgenommen.
Wieder einmal ist im Zusammenhang mit anderen Ländern das Rundfunkrecht im Konsens fortentwickelt worden, um in unserem dualen Rundfunksystem die wichtige Funktion des Rundfunks zu sichern und weiter zu gewährleisten. Mit dieser Funktionstüchtigkeit darf nicht gespielt werden. Das sagen wir, die Landesregierung. Die Ministerpräsidentin lässt Ihnen ausdrücklich über mich sagen: Dies sagen wir ausdrücklich mit Blick auf die Kündigungsdrohung aus Niedersachsen hinsichtlich des NDR-Staatsvertrags.
Der NDR, der geradezu ein Modell einer leistungsfähigen modernen Rundfunkanstalt - und das sogar im internationalen Vergleich - ist, und seine hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das nicht verdient. Diskussionen über Optimierungen in allen Bereichen dürfen niemals ausgeschlossen werden und werden auch im NDR nicht ausgeschlossen. Solche Diskussionen bedürfen aber - ebenso wie die gute Zusammenarbeit im Norden - keiner Drohung aus Niedersachsen.
Weitere Wortmeldungen zu Debattenbeiträgen liegen nicht vor. Gleichwohl gibt es eine Wortmeldung des Herrn Oppositionsführers zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte einige Bemerkungen zum Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion machen. Wir werden der Resolution zustimmen. Wir beantragen die Überweisung des Antrages zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes an den Ausschuss. Wir werden das Gesetz zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus datenschutzrechtlichen Gründen überwiegend ablehnen. Einige Kolleginnen und Kollegen werden aber aus grundsätzlichen Erwägungen heraus diesem Gesetzentwurf wegen der abzuschließenden Gebührenerhöhung zustimmen.
Wir kommen im Rahmen von Tagesordnungspunkt 11 zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3747. Der Aus
Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf Drucksache 15/3747 ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einiger Abgeordneter der CDU gegen die Stimmen der übrigen Abgeordneten der CDU sowie der Stimmen der FDP bei Enthaltung des SSW angenommen.