Es handelt sich hier natürlich um eine Regulierung und Regulierungen sind nicht immer beliebt, gerade in den Kommunen. Es wird zu Protesten kommen, wenn die Landesplanung Vorhaben untersagt. Aber wir sind uns darin einig, dass es sinnvoll ist, so zu
verfahren. Von daher ist die Position des Parlamentes ausgesprochen wichtig. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn die FDP zum Inhalt in irgendeiner Weise Stellung bezogen hätte. Das hat mir in Ihrem Beitrag gefehlt.
Dass dieses Vorhaben, das wir Grüne über viele Jahre hinweg allein verfolgt haben, nämlich die Bekämpfung der zunehmenden Entwicklung der Supermärkte und der Einkaufszentren auf der grünen Wiese zulasten der Kernstädte, zulasten der Urbanität unserer Zentralorte, mittlerweile mehrheitsfähig in diesem Land ist, hat mich außerordentlich gefreut. Ich bedanke mich bei allen Akteuren.
Es ist ein großes Problem, wenn man in den Ortschaften nicht mehr einkaufen kann, die Ortschaften immer mehr Geschäfte verlieren und die Geschäfte aus den Kernstädten nach außen wandern. Gerade für den Teil der Bevölkerung, der nicht so mobil ist, ist das ein Problem. Ich erinnere daran, dass immerhin knapp die Hälfte der Bevölkerung nicht den direkten Zugriff zu einem PKW hat. Das wird immer vergessen. Das sind entweder alte Menschen, aber auch sehr viele junge Leute, sehr viele Frauen mit Kindern und junge Familien, in denen es nur ein Auto gibt und der Mann das dann mit zur Arbeit nimmt. Sie sind darauf angewiesen, mit dem Fahrrad oder zu Fuß einzukaufen. Für sie ist es eine große Belastung, wenn die Einkaufszentren immer weiter auf die grüne Wiese wandern und die Geschäfte im Ort aussterben. Ich erlebe gerade in meinem Heimatdorf Heikendorf, wie die Entscheidung - damals leider gemeinsam von den beiden großen Parteien gefasst -, ein neues Einkaufszentrum am Ortsrand zu bauen, dazu führt, dass wir im Ortskern jetzt zunehmend Leerstände haben. Das ist ein typisches Beispiel.
Ich glaube, dass der Meinungsumschwung in dieser Frage nicht mit der Änderung des Landesraumordnungsplanes erledigt ist. Es kommt vielmehr darauf an, diese Diskussion bei den Kommunalpolitikern vor Ort populär zu machen. Wir müssen die Kommunalpolitiker überzeugen. Es ist Aufgabe aller Parteien, ihnen klarzumachen, dass es keinen Sinn macht, weiter so zu verfahren wie bisher. Die Argumentation, wir brauchen einen Aldi, weil das sozial ist - das ist ja häufig eure Argumentation vor Ort gewesen; ich kenne das - oder wir brauchen ihn, weil das für die Wirtschaft wichtig ist, ist falsch. Viele Bürgermeister
Das typische Beispiel Raisdorf beweist das Gegenteil. Neulich sagte der Bürgermeister von Klausdorf zu mir: Guck mal nach Raisdorf. Die Raisdorfer haben das riesige Zentrum gebaut und haben kaum Steuern. Die Steuereinnahmen habe ich. Das fand ich ausgesprochen klasse ausgedrückt, er hat das auf den Punkt gebracht. Es ist einfach Unsinn, was dort in der Hoffnung betrieben worden ist, großes Geld zu machen. Damit hat man die eigene Ortsstruktur zerstört und schadet letztlich den zentralen Orten. Deshalb bin ich sehr glücklich, dass wir hier ein Stück weitergekommen sind. Ich glaube auch, dass sich die Debatte in diesem Parlament zu dieser Frage gelohnt hat. Ich fordere die FDP-Vertreter ausdrücklich auf, über diesen Punkt noch einmal nachzudenken und mit ihren eigenen Kommunalvertretern vor Ort zu reden, ob nicht ein Umdenken auch bei der freiheitlichen Partei Sinn macht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dadurch, dass durch die Teilfortschreibung des Landesraumordnungsplans das Instrumentarium geliefert wird, die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen noch besser zu steuern, kommen wir dem Ziel, die Innenstädte zu stärken und Kommunen übergreifend zu denken, einen erheblichen Schritt näher.
Um es gleich vorweg zu sagen: Wir sehen hierin keine unzulässige Einschränkung der kommunalen Planungshoheit. Vielmehr glauben wir, dass nicht jede Kommune das Recht hat, einen Aldi oder Lidl anzusiedeln. Das muss vielmehr nach nachvollziehbaren Kriterien vor sich gehen. Wir haben in der Landesplanung klar festgelegt, welche Funktionen die einzelnen Kommunen allein oder auch in Zusammenarbeit mit den anderen zu erfüllen haben. Dabei orientieren wir uns vor allem an dem in der jeweiligen Region vorhandenen Bedarf und daran, wie dieser gedeckt werden kann. Es geht also nicht darum, einzelnen Kommunen den Weg zu höheren Steuereinnahmen zu verbauen oder hier den Wettbewerb zwischen Einzelhandelsunternehmen außer Kraft zu setzen, sondern es geht um eine bessere Planung, damit
Leider fördert die Kleinteiligkeit der kommunalen Familie in Schleswig-Holstein immer noch regionales Kirchturmdenken. Man ist manchmal nicht in der Lage, über die Grenzen eines eigenen Ortes, ja manchmal über die eines Ortsteils, hinweg zu denken. Deshalb brauchen wir eine übergeordnete Planung, um diese Kleinstaaterei in den Kommunen in den Griff zu bekommen und eine gesunde und nachhaltige Entwicklung unserer Region zu gewährleisten.
Unser Ziel ist es, dass die Kommunen noch besser als bisher zusammenarbeiten und man regionale Entwicklungskonzepte aufstellt. Das gilt für alle Bereiche, aber gerade auch, wenn es um die regionalen Einkaufsstrukturen geht. Vielleicht werden dann diese Zusammenarbeitsformen auch irgendwann einmal dazu führen, dass sich die Kommunen zusammenschließen, um als größere Einheit noch besser die Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können. Hätten wir dieses Problem schon gelöst, hätten wir diese Maßnahme eigentlich gar nicht mehr ergreifen müssen.
Natürlich werden die großen Städte und die regionalen Zentren etwas bevorzugt, weil die Teilfortschreibung naturgemäß Rücksicht darauf nimmt, die Innenstädte zu stärken. Wer ein vernünftiges, breites Angebot in den Innenstädten haben will, muss auch die planungsrechtlichen Grundlagen hierfür schaffen. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass für einen neuen Arbeitsplatz im Gewerbegebiet am Rand der Stadt rechnerisch zwei innerstädtische Arbeitsplätze verloren gehen. Wenn man hier nicht gegensteuert, vernichtet man Arbeitsplätze. Das können wir uns überhaupt nicht leisten.
Wettbewerb braucht feste Regeln und Bahnen, in denen er sich entfalten kann. Ungezügelter Wettbewerb nutzt nur wenigen und schadet der breiten Bevölkerung. Auch deshalb sind die Regelungen in der Teilfortschreibung wichtig.
Ein Ansatz, der oft vernachlässigt wird, ist der des Umweltschutzes. Wenn wir nun festlegen, dass Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs nicht mehr automatisch in jedem Gewerbegebiet angesiedelt werden können, wird hoffentlich auch für die Kommunen die Motivation, ein solches Gewerbegebiet immer und überall ausweisen zu wollen, fallen. Das wird hoffentlich auch dazu führen, dass bestehende Gewerbegebiete besser genutzt werden und so wenig wie möglich Flächen für neue Gewerbegebiete versiegelt werden. Wenn es irgendwo eine Möglichkeit
gibt, die Flächenversiegelung nachhaltig zu verringern, indem man auf unsinnige Maßnahmen verzichtet, dann sind es die Gewerbegebiete, die überall aus dem Boden schießen.
Nach meiner Auffassung muss die Zielsetzung der Teilfortschreibung des Raumordnungsplanes auch in der Förderpraxis Konsequenzen haben. Es sollten wirklich nur noch ausgewählte Gewerbegebiete gefördert werden, die auf kommuneübergreifenden einvernehmlichen Planungen beruhen und die den Zielsetzungen des Raumordnungsplanes vollständig entsprechen. Außerdem regen wir an, dass gerade die ruhenden Bundesliegenschaften in den Kommissionsstandorten in diese Überlegungen einbezogen werden müssten. Wir sollten solche Gebiete nur noch in Schwerpunkten fördern, um so unter anderem den Flächenverbrauch entgegenzuwirken und gleichzeitig den Kommunen zu helfen, die ihre Gewerbegebiete bisher noch nicht voll auslasten konnten. Davon gibt es zu Genüge welche.
Mit den schon vorhandenen Liegenschaftskataster bei den Kreisen und kreisfreien Städten lässt es sich bewerkstelligen, die schon vorhandenen Gebiete besser zu vermarkten. Nach unserer Auffassung ist das der bessere Weg, als immer neue Gebiete auszuweisen.
Wir kommen zu den Abstimmungen. Zunächst weise ich darauf hin, dass der Berichtsantrag Drucksache 15/3837 durch die mündliche Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt worden. Der Tagesordnungspunkt ist also erledigt. - Widerspruch höre ich nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 44. Der Ausschuss empfiehlt im Einvernehmen mit dem Antragsteller, den Antrag Drucksache 15/3659 für erledigt zu erklären. Das war in dem enthalten, was der Herr Abgeordnete Ehlers als Verweis auf die Vorlage bezeichnete. - Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Man hat mich darüber verständigt, dass eine ordnungsgemäße Erledigung des nächsten Tagesordnungspunktes, des Tagesordnungspunktes 51, wohl
nicht mehr zu gewährleisten ist, da wir pünktlich um 13 Uhr unterbrechen sollten. Dieser Tagesordnungspunkt wird nach Tagesordnungspunkt 14, voraussichtlich um 16:10 Uhr, aufgerufen werden. Damit treten wir in die Mittagspause ein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die FDP-Landtagsfraktion ihren Antrag eingebracht hat, ging ich davon aus, dass wir noch einmal bekräftigen wollten und müssten, wie wichtig Infrastrukturmaßnahmen für Schleswig-Holstein seien, nachdem auch der Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein erklärt hat, dass die weitere Entwicklung unseres Landes wesentlich davon abhängen werde, dass möglichst schnell die Infrastrukturmaßnahmen auf den Weg gebracht würden. Wir sind - so nehme ich an - wie Sie auch von der gemeinsamen Initiative von Sozialdemokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überrascht worden,