Herr Kollege Matthiessen, ich habe mich gemeldet, weil ich eine Ihrer Bemerkungen nicht so stehen lassen wollte, und zwar die Bemerkung bezüglich der Genehmigungspraxis des Kreises Nordfriesland. Hier gibt es keine Willkürentscheidungen. Die Entscheidungen der Kreisbauaufsicht werden auf der Grundlage von Recht und Gesetz getroffen.
Es ist gute Praxis, Genehmigungen für die Direktvermarktung dort zu erteilen, in diesem Fall einem Erdbeerfeld für den Zeitraum, in dem die Erdbeeren abgeerntet werden. Es hat kein Mensch etwas dagegen, wenn dort Blumenkohl, Kartoffeln oder sonst etwas mit verkauft wird. Das wird toleriert. Wenn aber das Feld abgeerntet ist und man anschließend ein Sortiment wie in einem üblichen Lebensmittelladen hat, kann es dafür dort keine Genehmigung geben.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Matthiessen.
Herr Kollege Maurus, Erdbeer-Petersen wollte für die Dauer der Saison einen Erdbeerverkaufsstand aufstellen und nach der Saison wieder mit nach Hause nehmen. Sein Hof liegt nämlich im Reußenkoog. Da kommen keine Touristen vorbei.
An anderer Stelle sind vergleichbare Fälle von der Verwaltung nicht bis vor das Oberwaltungsgericht beanstandet worden. Nicht umsonst fand sich dieser Fall in der Berichterstattung des „Stern“, in der Berichterstattung von dpa, in der Berichterstattung in „Panorama“, also bundesweit, und im Fernsehen. Erdbeer-Petersen hat sich über seine plötzliche Berühmtheit sehr gewundert.
Wir lehnen den CDU-Antrag aus dem Grund ab, weil vieles, was dort vorgeschlagen ist und aus meiner Sicht vollständig, was sich an Daten darstellen lässt, zum Beispiel die HIT-Datenbank - - Lieber Lars, ich versuche gerade, etwas zu deinem Beitrag zu sagen.
Ihr sagt, es wäre eine schöne Idee, die HITDatenbank im Rahmen der Viehzählung zu nutzen. Ich habe mitgeteilt, dass es dazu bereits ein Antragsverfahren gibt. Das muss natürlich von der EU zertifiziert werden. Die Aussichten dafür sind gut.
Zu der Frage, warum Schweine und Schafe noch nicht darin erfasst sind: Das kommt. Schweine werden jetzt erst in das System eingeführt. Da kann man nicht sagen, man will jetzt auf die Daten zurückgreifen. Das wird alles zu seiner Zeit erfolgen.
Ich will damit sagen, dass die Verwaltung das, was die CDU meinte hier fordern zu müssen, bereits realisiert. Sie wollen ja mit Ihrem Antrag herausgehen und sagen: Wir haben einen Antrag gestellt. Daraufhin - das ist ganz Klasse - hat sich das in SchleswigHolstein entwickelt.
Meine Frage, was Sie eigentlich mit den Daten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsverbände wollen, haben weder Claus Ehlers noch Claus Hopp einer Antwort für würdig befunden. Sie fordern es aber in Ihrem dürftigen, sehr kurz formulierten Antrag. Es ist doch eine berechtigte Frage. Sie sollten einmal erläutern, welche Daten davon für die Agrarstatistik überhaupt erheblich und tauglich sind.
Claus Hopp, wenn Sie in Ihrer Fraktion Überlegungen anstellen, die Daten des Tierseuchenfonds dem Zugriff der allgemeinen Agrarstatistik zu öffnen, dann will ich mich dem nicht verweigern. Es ist nur so, dass aus der Landwirtschaft im Hinblick auf fiskalische Deklaration von Viehbeständen die Forderung kam, die Deklaration im Tierseuchenfonds unter datenschutzrechtlichen Erwägungen davon abzukoppeln. Wenn die Landwirtschaft dort jetzt andere Überlegungen anstellt, sind wir die Letzten, die sich dem verweigern. Ich habe nur gesagt: Vorsicht an der Bahnsteigkante. Fragen Sie erst einmal Ihre Berufskollegen, ob sie das auch so sehen,
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Die Schlüsselbemerkung der Debatte kam von Herrn Maurus bei der Verteidigung von Nordfriesland. Er hat nämlich gesagt: Dort wird nach Recht und Gesetz verfahren. - Das wird sicherlich so sein. Das will ich gar nicht bestreiten. Aber das ist auch ein Problem unserer Debatte. Es ist ein Problem in einer Debatte, wenn Sie einen so allgemeinen Antrag stellen.
Lieber Claus Ehlers, ich bin ganz sicher, dass du mehr Kraft, Zeit und Gehirnschmalz hättest investieren können als die vier Zeilen, die ihr auf das Papier gebracht habt. Wenn ihr konkrete Vorschläge gemacht hättet, hätte man darüber reden können - normalerweise im Ausschuss, das ist ein vernünftigerer Ort - als jetzt im Plenum.
Das können Sie gern tun. Wir als Ministerium bereiten die Situation gern in der nächsten Legislaturperiode auf, stellen das der Opposition und dir zur Verfügung.
Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir bereits seit längerer Zeit daran arbeiten. Ich will an einigen Stellen aufzählen, was alles schon geschehen ist, bezie
hungsweise wo ein paar der Probleme liegen, bei denen man sich dann konkret entscheiden muss. Noch einmal: Das kann man tun, aber nicht auf einer so kurzen, einfachen und oberflächlichen Basis wie dem vorgelegten Antrag.
Selbstverständlich wollen auch wir, so weit möglich, Doppelerhebungen vermeiden. Aber die in dem CDU-Antrag geforderte Nutzung der Verwaltungsdaten aus dem Grundantrag, den LSV-Daten, der HITDatenbank und dem Tierseuchenfonds praktizieren wir schon dort, wo es heute rechtlich möglich ist. Wir nutzen zum Beispiel Daten aus dem Grundantrag für die Erhebung vom ökologischen Landbau oder über Agrarumweltprogramme - natürlich immer unter strikter Berücksichtigung des Datenschutzes. Dort schicken wir in Schleswig-Holstein die Fragebögen nur noch an die Landwirte, die laut Grundantrag in die entsprechenden Kategorien fallen. Damit sind wir Vorreiter. Viele andere Länder, übrigens auch unionsgeführte Länder, befragen nach wie vor flächendeckend und machen damit schlechte Erfahrungen.
Man darf sich allerdings in der Tat nicht Illusionen hingeben. Es gibt eine Reihe von Statistiken, zum Beispiel Daten im Zusammenhang mit Direktzahlungen aus der EU, die anlass-, prüfungs- und sanktionsrelevant sind. Auch das muss man dazu wissen und sagen. - Ich danke dir, dass du nickst. Wir sind einer Meinung. Dann kann man aber nicht einfach pauschal in vier Zeilen sagen: „Schafft das mal ab“, weil wir sofort wissen, an welche Grenze wir bei der EU stoßen; nicht, weil wir hier einen Dissens hätten, überhaupt nicht, sondern weil wir an Grenzen der EU stoßen.
Ich mache es noch einmal konkret. Ich bin gern bereit, den ganzen Weg beim Statistikabbau mit euch mitzugehen. Ich frage die Experten der Landwirtschaft. Ich hoffe, dass dieser Antrag mit dem Bauernverband besser abgestimmt ist als der über die Milchquoten, über die wir hier vor einigen Monaten debattiert haben. Ist die Landwirtschaft bereit, auf Pachtpreisstatistiken zu verzichten? Sind die Landwirte bereit, auf Aussagen über den Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschärfung zu verzichten? Ist es okay, wenn wir keine Informationen mehr über den Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft oder keine detaillierten Angaben mehr über angebaute Feldfrüchte haben?
eine ganze Menge von Informationen, die man vielleicht in anderen Debatten gern hätte - ich weiß, wer die Kleinen Anfragen stellt, die wir immer beantworten müssen -, nicht mehr vor. Bestimmte Entscheidungen fallen dann auch ohne die Daten. Wenn das gewollt ist, schreiben wir das gern in einen Antrag hinein. Dann kann man darüber konkret diskutieren. Das aber hat die CDU nicht getan.
Es gibt immer so einen Grundtenor, als habe die Landesregierung nicht schon längst gehandelt. Aus diesem Grund möchte ich noch etwas zum Thema Hase und Igel sagen. Sie wissen, manche Leute fordern. Diese Landesregierung hat schon längst gehandelt. Ich habe mir - dank der guten Amtshilfe zwischen Innenministerium und Landwirtschaftsministerium - gerade noch einmal ein paar Zahlen geben lassen. Stand 31. Dezember 2004: Von den 959 Verwaltungsschriften, die wir haben, sind 363 außer Kraft gesetzt worden, in 2004 sind 47 Verordnungen aufgehoben und außer Kraft gesetzt worden, 15 Gesetze sind außer Kraft gesetzt worden.
Diese Landesregierung hat an der Stelle schon längst gehandelt. Das ist ausgesprochen gut so. Im Konkreten gehen wir weiter. Ich bitte um konkrete Vorschläge in der nächsten Legislaturperiode von der Opposition, lieber Claus Ehlers.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. - Wer dem Antrag der Fraktion der CDU zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge sowie die dazugehörigen Verfahrensregelungen
b) Zukunft Meer: Mehr Schiffssicherheit in der Ostsee Getroffene und geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Schiffssicherheit in der Ostsee
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Wirtschaftsausschusses, der Frau Abgeordneten Strauß, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge wurde dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 26. Januar 2005 zur Beratung überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss befasste sich mit der Vorlage, mit der Schleswig-Holstein der Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge zustimmt, in seiner Sitzung am 27. Januar 2005. Die Vereinbarung regelt das Verfahren der Zuweisung von Notliegeplätzen durch den Leiter des Havarie-Kommandos. Da mit der Vereinbarung auch Belange kommunaler beziehungsweise privater Häfen berührt sein können, ist zur Umsetzung diese gesetzliche Regelung erforderlich.