Roswitha Strauß
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge wurde dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 26. Januar 2005 zur Beratung überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss befasste sich mit der Vorlage, mit der Schleswig-Holstein der Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge zustimmt, in seiner Sitzung am 27. Januar 2005. Die Vereinbarung regelt das Verfahren der Zuweisung von Notliegeplätzen durch den Leiter des Havarie-Kommandos. Da mit der Vereinbarung auch Belange kommunaler beziehungsweise privater Häfen berührt sein können, ist zur Umsetzung diese gesetzliche Regelung erforderlich.
Einstimmig empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Plenum des Landtages, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Plenum des Landtages einstimmig, den Antrag Drucksache 15/3768 (neu) in der einvernehmlich von den Fraktionen getragenen Änderungsfassung, die dem Haus nunmehr mit der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3941 vorliegt, anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Berichterstattung mache ich besonders gern, weil sie darlegt, dass Landtagsberatungen zu Veränderungen und Verbesserungen führen können.
Der Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW zur Ablehnung der EU-Richtlinie über die Dienstleistungen im Binnenmarkt wurde dem Wirtschaftsausschuss durch Plenarbeschluss am 17. Dezember 2004 zur abschließenden Beratung überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss befasste sich mit der Vorlage in seinen Sitzungen am 12. Januar und 27. Januar 2005. Im Rahmen des Selbstbefassungsrechts der Ausschüsse unterbreitet der Wirtschaftsausschuss dem Plenum einstimmig den Vorschlag, den Antrag Drucksache 15/3844 (neu) in der von allen Fraktionen getragenen Änderungsfassung, die dem Hause mit der Drucksache 15/3942 vorliegt, anzunehmen.
Im Einvernehmen mit dem Sozialausschuss empfiehlt der Wirtschaftsausschuss dem Plenum des Landtages mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag Drucksache 15/3271 abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war für mich als Mitglied des Landtages und in meiner Funktion als Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses meine letzte Berichterstattung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, der Landtagsverwaltung und insbesondere den Mitarbeitern des Wirtschaftsausschusses ganz herzlich zu danken für ihre stete Unterstützung. Ich möchte in diesen Dank die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministeriums und in diesem besonderen Falle natürlich des Wirtschaftsministerium einschließen.
Ich möchte mich von Ihnen mit einem Talisman verabschieden. Er ist von Johann Wolfgang von Goethe aus dem West-östlichen Diwan, und zwar aus dem Buch des Sängers:
Im Atemholen sind zweierlei Gnaden: Die Luft einziehen, sich ihrer entladen. Jenes bedrängt, dieses erfrischt, So wunderbar ist das Leben gemischt. Du danke Gott, wenn er dich presst, Und danke ihm, wenn er dich wieder entlässt.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen für Ihre persönlichen Vorstellungen und Ziele ganz viel Atem. Ich hoffe, dass Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Bericht aus dem Jahr 2002 „Der Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen" hat die EUKommission die fortbestehenden Schranken und Hindernisse aufgelistet und die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen ausgewertet. Die Kommission
gibt zu Protokoll, dass „zehn Jahre, nachdem der Binnenmarkt hätte vollendet sein sollen, festzustellen ist, dass die Vision von einer Europäischen Union mit integrierter Wirtschaft und die Wirklichkeit, die europäische Bürger und Dienstleister tagtäglich erleben, weit auseinander klaffen“.
Die Hindernisse treffen die im Dienstleistungsgewerbe vorherrschenden kleinen und mittleren Unternehmen besonders hart. In der Folgenabschätzung wird deutlich, dass diese Hindernisse die europäische Wirtschaft insgesamt bremsen und ihr Wachstumspotenzial, ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze beeinträchtigen.
Im November 2002 hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen eingeräumt, „dass zehn Jahre nach der geplanten Verwirklichung des Binnenmarktes noch viel getan werden muss, damit der Binnenmarkt für Dienstleister Wirklichkeit wird". Dieses Ziel unterstützen wir mit Nachdruck.
Meine Damen und Herren, der EU-Richtlinienvorschlag ist daher Teil des Wirtschaftsreformprozesses, den der Europäische Rat in Lissabon mit dem Ziel eingeleitet hat, „die EU bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Dazu soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der die vorhandenen Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern beseitigt und den Vertragspartnern, also Dienstleistungserbringern und -empfängern, die notwendige Rechtssicherheit bietet - so der Anspruch; mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf wird dieser Anspruch allerdings nicht erreicht.
Der Bundesrat hat hierzu bereits im April 2004 - Herr Kollege Benker, hier möchte ich Ihnen widersprechen - eine dezidierte, 23-seitige Stellungnahme beschlossen.
- Sie haben gesagt, das seien nur ein paar Überlegungen gewesen. Der Bundesrat hat dezidiert beschlossen. Unter der Federführung des Europaausschusses haben sich die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, Finanzen, für Innere Angelegenheiten, für Recht und für Wirtschaft mit der Richtlinie befasst und in 61 Punkten ihre Bedenken und Stellungnahmen formuliert.
Die CDU-Landtagsfraktion teilt die Auffassung des Bundesrates, dass das Herkunftslandprinzip in Artikel 16 in dieser Form nicht Rechtssicherheit schafft, sondern im Gegenteil, wie in Nummer 51 formuliert, „das rechtsstaatliche Prinzip beeinträchtigt“ und „das
Meine Damen und Herren, im Dezember 2004 kommt der SSW mit einem Schmalspurantrag zur EUDienstleistungsrichtlinie, mit dem erstens nichts, aber auch gar nichts bewegt wird
und der zweitens in sich widersprüchlich ist. Wie inzwischen festzustellen ist - leider -, konnten auch SPD und Grüne nicht widerstehen, da mitzumachen, nach dem Motto: „Herr Lehrer, ich weiß auch etwas."
Meine Damen und Herren, was wollen Sie denn nun eigentlich? Wollen Sie die komplette Ablehnung der Richtlinie? Wollen Sie sich den Beschlüssen des Bundesrates anschließen? Oder wollen Sie neue Hindernisse gegen die Verwirklichung des EU-Binnenmarktes aufbauen? - Die Rede des Kollegen Harms und Punkt 2 Ihres Antrages lassen gar keinen anderen Schluss zu.
In Nummer 3 und 4 seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat ausdrücklich die Bemühungen der Kommission, die vielfältigen Hindernisse in rechtlicher, administrativer und praktischer Art zu beseitigen, damit sich auch die Chancen für kleine und mittlere deutsche Unternehmen erhöhen.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt diese Bemühungen, Herr Kollege Harms. Wir begrüßen es außerordentlich, wenn es in Zukunft auch für deutsche Mittelständler unter anderem in Dänemark einfacher wird, tätig zu sein.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen EUBeitrittsländer gilt nach dem Verhältnis drei/zwei/zwei erst in sieben Jahren.
Meine Damen und Herren von der rot-grünen Koalition, mit diesem Antrag überschreiten Sie die Schmerzgrenze zur Peinlichkeit weit. Wenn Sie den EU-Binnenmarkt nicht wollen, dann sagen Sie es!
Wenn Sie die Ziele von Lissabon ablehnen, dann sagen und begründen Sie das!
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion teilt die Bedenken und unterstützt die Beschlüsse des Bundesrates. Die CDU erwartet von der Bundesregierung, dass sie die Beschlüsse des Bundesrates bei den weiteren Beratungen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie umsetzt.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, wenn Sie daran ganz offensichtlich Zweifel haben, dann ist das Ihr Problem. Mit diesem Antrag bewirken Sie rein gar nichts. Die CDU lehnt ihn ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Benker, eines vorweg: Die CDU verschließt sich nicht einer Ausschussüberweisung. Das möchte ich hier sagen. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen: Ihr Redebeitrag, der Redebeitrag des Kollegen Hentschel und der Redebeitrag von Herrn Harms - dazwischen sind Welten. Die Intentionen, die dort drin sind, haben Sie mitgetragen. Genau an dieser Stelle tragen wir das nicht mit. Wir wollen keine neuen Hindernisse, sondern wir wollen rechtssichere Regelungen haben, um den Binnenmarkt zu erleichtern und es für deutsche Unternehmen zu einem besseren Wirtschaften kommen zu lassen. Das ist unser Anliegen. Dies ist weder von Herrn Harms vertreten worden noch von Ihnen. Wenn Sie die Ausschussüberweisung möchten, werden wir uns nicht sperren, aber der Unterschied bleibt an dieser Stelle im Antrag für uns bestehen.
Herr Präsident, wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, haben sich alle Fraktionen dieses Hauses darauf verständigt, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wirtschaftsminister Rohwer, ich danke für diesen Bericht. Es war ein Berichtsantrag für einen schriftli
chen Bericht und für einen mündlichen Bericht. Den mündlichen Bericht haben Sie gegeben. Sie waren nicht in der Lage, den schriftlichen vorzulegen, weil der Antrag erst am 29. Oktober 2004 eingegangen ist. Okay, wenn die Landesregierung nicht in der Lage ist, das in diesem Zeitraum zu Papier zu bringen, nehmen wir das zur Kenntnis. Wir erwarten den Bericht dann im Wirtschaftsausschuss.
Zu Ihrem Bericht möchte ich ansonsten sagen: Sie können nicht etwas kommentieren, was von der CDU nicht gefordert ist. Wir haben keine regionalen oder Landesmittel gefordert.
Auch insofern ein bisschen dünn, Herr Minister!
Zum Thema selbst: Vor der geplanten Mauteinführung für LKW haben wir in diesem Haus ausführlich über die Dringlichkeit zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen für das Transportgewerbe diskutiert. Es bestand Einigkeit darüber, dass die Kompensation der LKW-Maut insbesondere für den Standort Schleswig-Holstein und das wirtschaftliche Überleben unserer mittelständisch geprägten Transportunternehmen von entscheidender Bedeutung ist.
So negativ das von Rot-Grün verursachte Mautdesaster für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist, für das Versprechen von Bund und Land, die Kompensation für das Transportgewerbe zeitgleich mit der Mauterhebung umzusetzen, hat sich die Zeitschiene hierfür um mindestens eineinhalb Jahre verlängert.
Die letzte vollmundige Ankündigung zu diesem Thema hat der Wirtschaftsminister am 14. September diesen Jahres in einer Pressemeldung zu Papier gebracht:
„Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Harmonisierungsmaßnahmen zeitgleich mit der Einführung der Maut umgesetzt werden.“
Herr Minister, die CDU-Landtagsfraktion will mit ihrem Antrag von Ihnen wissen: Was ist in dieser langen Zeit erreicht worden? Was sind die Fakten? Sie haben eben dargelegt: Nichts ist erreicht worden. Das Ergebnis ist beschämend.
Nichts ist geschehen, weder die Kompensation noch die EU-weite Harmonisierung ist in Sicht. Im Gegenteil. Unser Transportgewerbe ist immer stärkeren Wettbewerbsverzerrungen ausgesetzt und steht unter immer höherem Kostendruck.
Im Klartext, Herr Minister: Das deutsche Transportgewerbe ist auf eine unglaubliche Art und Weise verschaukelt worden, und auch Sie haben nichts dagegen unternommen.
Auf der BGL-Mitgliederversammlung im Oktober 2001 tönte der ehemalige Verkehrsminister Bodewig zu den Diesel-Subventionen unter anderem in Frankreich und Italien:
„Sie können sich darauf verlassen - laufen die Subventionen Ende 2002 nicht aus, so laufen sie bei uns eben an.“
So die Worte. Die Taten sehen anders aus. Anstatt ihr Versprechen einzulösen, hat die Bundesregierung der Fortführung der wettbewerbsverzerrenden Subventionierung von Dieselkraftstoffen in Italien und Frankreich bis Ende 2004 im März 2003 in Brüssel zugestimmt, begleitet von vielen nationalen Ausnahmeregelungen. Deutschland sucht man in diesem Katalog der Ausnahmeregelungen vergeblich.
Bei diesem Kuhhandel zugunsten der Steinkohlesubventionen hat man das mittelständische Transportgewerbe eiskalt über die Klinge springen lassen.
Schlimmer noch: Nicht nur die umstrittenen Dieselsubventionen in Italien und Frankreich werden fortgesetzt, sondern andere EU-Staaten mit noch niedrigeren Mineralölsteuersätzen erhalten langfristige Übergangsregelungen weit unterhalb der EUMindestbesteuerung bis 2010.
Im krassen Gegensatz dazu überschreitet die Mineralölbesteuerung in Deutschland bereits heute das für 2010 anvisierte Mindestniveau um 42 %. Dies ist eine Last, die unser Transportgewerbe nicht länger tragen kann.
Seit 2003 hatte die Bundesregierung Zeit, in Brüssel die Kompensation zum Start der LKW-Maut zum 1. Januar 2005 neu zu verhandeln und umzusetzen. Anträge dazu aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat es zuhauf gegeben. Sie sind alle von Rot-Grün abgelehnt worden. Geschehen ist nichts. Obendrein nimmt der Bund hohe Einnahmeverluste in Kauf; denn, Herr Minister Rohwer, die Absenkung der Mautgebühr auf 12,4 ct pro km gilt für alle Nutzer. Das hier als Harmonisierung zu bezeichnen, ist wirklich frech!
Es gibt keinerlei Entlastung speziell für die deutschen Transportunternehmer, und ich weiß auch, warum Sie unseren Antrag heute nicht behandeln wollten.
Seit Einführung der Ökosteuer, von 1999 bis 2003, haben sich die Insolvenzen der deutschen Transportunternehmen von gut 1.000 auf knapp 2.000 nahezu verdoppelt. Die IHK zu Kiel stellt hierzu in ihrer Resolution vom Juni 2004 unter anderem fest:
„Die unzureichende Kompensation der geplanten Maut führt zu einer erneuten Kostenmehrbelastung von Wirtschaft und Verbrauchern … Das deutsche Transportgewerbe wird in einer ohnehin schwierigen Marktlage zusätzlich beeinträchtigt. Eine spürbare Verbesserung der Wettbewerbsposition wird nicht erreicht; eine EU-weite Harmonisierung der Marktbedingungen ist unverändert nicht in Sicht. In einer solchen Situation gefährden zusätzliche Mehrbelastungen die Marktanteile und die Arbeitsplätze vor allem im mittelständischen Verkehrsgewerbe“.
Meine Damen und Herren, das Fazit ist bitter und lautet: Rot-Grün hat alle Versprechen gebrochen und gefährdet mit dieser Politik wissentlich substanzielle Arbeitsplätze.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal kurz gemeldet, um Folgendes zu sagen. Kollege Harms, der Hinweis, wir könnten uns doch direkt an Berlin wenden, ist wirklich ein Witz und grenzt an Albernheit. Den ganzen Tag, lieber Herr Kollege Harms, tun wir hier fast nichts anderes, als Anträge in Richtung Berlin, Brüssel, auch in Richtung UN zu stellen. Das ist auch durchaus Aufgabe dieses Parlaments.
Wir sind Mitglied des Bundesrates. Wenn wir auch über Maßnahmen reden, ist es diesem Wirtschaftsminister, dieser Regierung nie verwehrt, Anträge in den Bundesrat einzubringen, um unsere Interessenlage zu stärken, wie es Bayern, Hessen und alle anderen tun.
Wenn Sie meinen, dass das kein Anliegen der hiesigen Politik ist, nehme ich das zur Kenntnis. Ich bin erschüttert.
Kollege Hentschel und auch Kollege Schröder haben hier Dinge von sich gegeben! Das ist vielleicht auch Ergebnis des sibyllinischen Berichts, den der Minister gehalten hat. Wenn man das gelesen hat, kommt man erst auf der letzten Seite dahinter, dass die Absenkung der Mautgebühr von 15 auf 12,04 ct/km allen Nutzern zugute kommt. Ich habe in meiner Rede schon gesagt, dass man das gemacht hat, um die Steinkohlesubventionen aufrechtzuerhalten. Im Übrigen ein Hinweis:
Die Tonne Steinkohle kostet heute 120 €. Damit ist unsere deutsche Steinkohle fast wieder weltmarktfähig. Aber 17 Milliarden gehen in diese Subvention hinein. Ich erinnere mich noch an die Landtagsdebatte am ersten Sitzungstag zur Eigenheimzulage und so weiter.
Es ging darum, dass wir als Transitland auch die ausländischen, unsere Straßen nutzenden LKWs mit einer Maut belegen.
Dich zu toppen ist fast unmöglich. - Das heißt, wir verzichten hier insgesamt auch auf eine ganz hübsche Summe an Einnahmen. Deshalb liegt es im Eigeninteresse der Bundesregierung dieses Landes, dass die Harmonisierung so schnell wie möglich kommt. Wenn nicht, ist die Kompensation immer billiger als das, was wir an Mauteinnahmen durch den ausländischen Verkehr verlieren. - Das nur einmal zur Klarstellung des Sachverhalts.
Frau Kollegin Böhrk, es geht ein bisschen weiter. Meine
Frage und Bitte an Sie ist, dass Sie die Rechtsverstöße, die Sie hier angesprochen haben, bitte im Einzelnen benennen.
- Normalerweise ist es so, dass die KEF einen Vorschlag macht, 1,09 €, und dann das Verfahren insoweit abgeschlossen ist, dass dieser Vorschlag nur zurückgewiesen werden kann oder nicht, und zwar aus Gründen sozialer Akzeptanz.
Es ist aber nicht möglich nach dem Verfahren, wie es vom Verfassungsgericht festgelegt worden ist, einen eigenen Vorschlag einzubringen
und dies ohne Rückbindung auf die KEF festzulegen. Eine Rückbindung auf die staatsferne KEF wäre notwendig gewesen.
Ich wiederhole den Wortlaut der Bremer Erklärung :
„Die Medienausschüsse erwarten, dass das verfassungsrechtlich geforderte und staatsvertraglich verankerte Verfahren der Gebührenfestsetzung beachtet wird.“
- Weiße Salbe ist das nicht und es ist auch kein überflüssiger Satz, sondern er ist deswegen notwendig gewesen, weil diese Beachtung zu wünschen übrig ließ. Das wissen Sie genauso. Es ist albern, dass Sie aus diesem Bereich wieder herauswollen, nachdem es eine Einstimmigkeit gab.
Es ist auch schade, dass Sie, nachdem die norddeutschen Ausschüsse, versucht haben, eine gemeinsame Position festzulegen, die das duale System sichert, jetzt im Parlament Sperenzien machen. Ich verstehe es nicht, aber Sie können uns das ja im Ausschuss möglicherweise noch erklären.
Würden Sie mir bestätigen wollen, dass man nur etwas angreifen kann, was im Sinne von Patentschutz vorhanden ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit der Vorlage in zwei Sitzungen - am 20. August 2003 und am 1. September 2004 - befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Rohwer, ich danke für diesen Bericht. Wir hätten ihn gern etwas dezidierter schriftlich gehabt, wir haben uns aber verständigt, das ist in Ordnung so. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die große Generalprobe seit gestern läuft und bis zum 30. November laufen wird.
Exakt vor einem Jahr haben wir hier im Landtag über die Mauteinführung diskutiert. Der Kollege Schröder von der SPD überschrieb seine Ausführungen damals mit den Worten: Die Maut ist eingeführt, es hapert am Betrieb. Inzwischen wissen wir: Die Maut ist nicht eingeführt, sondern wir mussten ein Mautdesaster mit Milliardenverlusten für die deutsche Verkehrsinfrastruktur hinnehmen. Die politische Verantwortung für dieses Desaster trägt die rot-grüne Bundesregierung.
Ob der hier angerichtete Schaden von 4,6 Milliarden € inklusive Zinsen durch Forderungen des Bundes an den Auftragnehmer Toll Collect überhaupt oder auch nur annähernd wieder ausgeglichen werden kann, steht in den Sternen. Zudem hat die Forderung von Bundesverkehrsminister Stolpe einen mächtigen Haken: Im Erfolgsfall schwächt sie zwei große deutsche Unternehmen. Obendrein gehört das eine Unternehmen, die Telekom, mehrheitlich dem Bund. Wie auch immer das Ergebnis sein wird: Wieder einmal haben wir Dank der rot-grünen Bundespolitik nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“.
Sicher ist, dass das Mautdesaster dem Norden erheblich geschadet hat und Schleswig-Holstein mit wichtigen Verkehrsprojekten auf dem Abstellgleis gelandet ist oder erhebliche Verzögerungen hinnehmen muss. Dem Bundeshaushalt fehlen Mauteinnahmen in Höhe von 3,4 Milliarden € pro Jahr. Die dramatischen Folgen für die Verkehrsinfrastruktur werden durch die mittelfristige Finanzplanung offenbart. Demnach sinken die investiven Ausgaben für die Bundesfernstraßen von 4,8 Milliarden € - dem Soll für 2004 - auf 4,3 Milliarden € für 2008. Für die Eisenbahnen des Bundes sinken die Ausgaben von 4,4 Milliarden € - dem Soll für 2004 - auf 2,2 Milliarden € in 2008. Für die Bundeswasserstraßen sinken die investiven Ausgaben von 0,6 Milliarden € auf 0,5 Milliarden €. Dies alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Ver
kehrsminister der Länder noch im Frühjahr dieses Jahres gefordert hatten, die Finanzmittel ab 2005 auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben. Diese Mittel wurden von den Landesverkehrsministern mit 5,8 Milliarden € für die Bundesfernstraßen und mit 4 Milliarden € für die Schienenwege beziffert.
Sehenden Auges produziert die Bundesregierung in Deutschland ein Verkehrschaos. Als Haupttransitland benötigen wir aber eine Verkehrsinfrastruktur, die für die Zukunft gerüstet ist. Das gilt insbesondere für Schleswig-Holstein. Um die Situation einigermaßen in den Griff zu bekommen, brauchen wir zum 1. Januar 2005 in Deutschland ein funktionierendes LKW-Mautsystem. Herr Minister, hier stimmen wir absolut überein: Ich gehe davon aus, dass über alle Parteigrenzen hinweg in diesem Hause ein hohes Interesse daran besteht, dass die erste vereinfachte Phase des dritten Anlaufs zur Mauterfassung klappt, und zwar so, dass mit der angepeilten Zahl von 500.000 LKWs inklusive der eingebauten Geräte, den so genannten On-Board-Units, am 1. Januar 2005 gestartet werden kann.
Zu der entscheidenden Frage, ob es bis zum Zeitpunkt der Mauterfassung gelingt, auch nur annähernd eine entsprechende Anzahl der On-Board-Units einzubauen, haben Sie, Herr Minister Rohwer, hier leider nichts gesagt. Das lässt nichts Gutes ahnen. Ich verweise auf das „Hamburger Abendblatt“ vom 7. September. Die aktuellen Presseberichte geben Anlass zu Sorge. Von den angepeilten 500.000 einzubauenden Geräten sind nach Auskunft des Ministers offensichtlich erst rund 80.000 eingebaut. Das sind nur 16 %. Hintergrund sind die Schwierigkeiten mit der so genannten Personalisierung der Erfassungsgeräte. Vor der Auslieferung müssen bestimmte Daten, zum Beispiel Achslast und Schadstoffklasse, für die korrekte Mautberechnung in die On-Board-Units eingegeben werden. Toll Collect hat damit aber erst im Juli begonnen. Offensichtlich gibt es hier Schwierigkeiten. Herr Minister, dazu hätte ich gern von Ihnen etwas gehört. Dieser Bericht war von daher reichlich dünn.
Die Differenz zwischen eingebauten und angeblich 152.000 gelieferten On-Board-Units macht die Sache nicht überschaubarer. Appelle an die Transportunternehmen bringen nichts, wenn die Geräte nicht entsprechend lieferbar sind. Herr Minister Rohwer, ich gehe davon aus, dass jeder Transportunternehmer, wenn er die Gelegenheit hat, diese auch wahrnimmt und die Geräte einbauen lässt, weil er sonst erhebliche Schwierigkeiten, nämlich Zeitverlust, hat. Ich gehe gleich noch einmal darauf ein.
Es bedarf keiner großen Phantasie, sich das Chaos vorzustellen, das durch die so erzwungene manuelle Eingabe an den Tankstellen entstehen wird; ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten für die Transportunternehmen, die durch den Zeitaufwand der manuellen Eingabe entstehen.
Herr Minister Rohwer, an dieser Stelle noch ein Hinweis: Von entscheidender Bedeutung - gerade auch für die schleswig-holsteinischen Transportunternehmen - ist natürlich auch, dass zeitgleich mit der Einführung der Maut auch die Harmonisierung umgesetzt wird. Ich denke, nach einem Jahr oder nach 14 Monaten ist dafür Zeit genug gewesen. Sie haben dazu nichts gesagt. Herr Minister, ich bitte Sie daher, nicht nur Appelle zu leisten, sondern sich entsprechend einzusetzen und Druck zu machen.
- Ich komme zu meinem letzten Satz. - Ich mag mir auch nicht vorstellen - das müssen wir uns ebenfalls vergegenwärtigen; der Herr Minister hat es angesprochen -, welcher erneute Imageschaden für Deutschland entsteht, wenn es heißt „Deutschlands Logistik im Chaos“ und die entsprechenden Bilder um die Welt gehen. Dies zu verhindern ist unter anderem Ziel des CDU-Antrags. Sich dafür einzusetzen, fordern wir die Landesregierung auf. Die Bundesregierung muss durch konsequentes Controlling den neuen Termin zum 1. Januar 2005 in der Gesamtkonzeption sicherstellen. Eine weitere Verzögerung der Mauteinführung hätte katastrophale Folgen für den Ausbau der schleswig-holsteinischen, ja der gesamtdeutschen Verkehrsinfrastruktur.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hentschel, es ist schön, hier Zahlenspiele zu machen. Am Ende aber versteht niemand mehr etwas.
Was Sie zuletzt vorgetragen haben, ist wirklich ein Verwirrspiel allererster Sahne. Im Bundeshaushalt war geplant, für Verkehrsinvestitionen - ich glaube - ungefähr 4,5 bis 5 Milliarden € - auszugeben. On top sollten die Mauteinnahmen kommen. Dann hat man im Rahmen der Haushaltsberatungen wegen der desaströsen Haushaltslöcher diesen Ansatz um die geplanten Mauteinnahmen reduziert und gesagt: Okay, das finanzieren wir über die Maut. Am Ende fehlen genau diese Gelder.
Das, was Sie sich haben erzählen lassen, diese Rechnereien mögen nach außen ganz schön klingen. Im Kern fehlen uns aber nicht nur die 2,5 Milliarden aus den Mauteinnahmen, sondern auch das, was man
vorher heruntergerechnet hat. Das ist das Desaster in Deutschland und speziell in Schleswig-Holstein.
Fakt ist auch nicht das, was in Papieren steht oder in irgendwelchen Reden gesagt wird, sondern das, was real gebaut und umgesetzt wird. Die Bürgerinnen und Bürger stellen an jeder Stelle fest, dass hier nichts vorangeht.
- Lieber Herr Kollege Benker, lieber Herr Minister Rohwer, ich möchte auch an einer anderen Stelle noch etwas klarstellen. 14 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Erfolgsbilanz Schleswig-Holsteins in Sachen A 20, dass wir einen allerersten Planfeststellungsbeschluss haben. Es gibt noch nicht einen einzigen Spatenstich in Sachen A 20, und zwar für das Teilstück Lübeck bis Geschendorf. Alles andere ist im Rahmen der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit noch von der CDU-Regierung, die vorher regiert hat, gemacht, geplant und gebaut worden.
Während man heute in Mecklenburg-Vorpommern freie Fahrt hat, steht man in Lübeck nach wie vor im Stau. Das ist die Realität nach 14 Jahren Wiedervereinigung und der Politik der Landesregierung.
Ich will gar nicht bestreiten, dass einige SPDAbgeordnete darunter auch heftig gelitten haben, aber das sind die Fakten und alles andere ist Schönfärberei.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Eichstädt, mir fiel so ein: „Was lange währt, wird endlich gut.“ Herzlichen Glückwunsch! Ich persönlich weiß nicht genau, wie oft wir in diesem Plenum schon das Ladenschlussgesetz debattiert haben, aber eines weiß ich sicher: Es ist nicht das letzte Mal. Fakt ist, dass das rot-grüne Herumdoktern am Ladenschlussgesetz auf Bundesebene nie den gewünschten Erfolg gebracht hat. Deshalb haben die Länder bereits vor mehr als einem Jahr den marginalen Modifizierungen des Bundesgesetzgebers einen Korb erteilt und gleichzeitig eine Bundesratsinitiative in die Wege geleitet, mit der die Zuständigkeit für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergehen sollte.
Um dies mit Unterstützung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu erreichen, hatte meine Fraktion bereits im April 2003 einen entsprechenden Antrag eingebracht. Die Kollegin Aschmoneit-Lücke ist darauf eingegangen. Er ruht sanft in den Ausschüssen. Zu unserem Bedauern konnte sich die SPD damals nicht mit diesem zukunftweisenden Verfahren anfreunden. Im Gegenteil, der CDU-Antrag wurde von der SPD, namentlich vertreten durch den Kollegen Eichstädt, vehement abgelehnt. Die Überschrift seiner Ausführungen lautete: „Regelungsmöglichkeiten der Länder lehnen wir ab.“
Ein Jahr und vier Monate später, Herr Kollege Eichstädt, ist die SPD, sind Sie, verehrter Herr Kollege Eichstädt, offensichtlich auch bei der CDU angekommen. Zitat aus Ihrer Pressemitteilung vom 21. Juli 2004: „Wir sind in den Startlöchern. Sobald die Bundesregierung gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder überträgt, werden wir ein modernes Ladenschlussgesetz … einbringen.“ Das ist erfreulich. Herzlichen Glückwunsch! Aber wie heißt es so schön, Herr Kollege Eichstädt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Ich vermute, den Durchbruch beim Ladenhüter Ladenöffnungszeiten
werden wohl eher CDU und FDP in diesem Land gestalten, und das ist gut so.
Meine Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesrechtliche Regelung zum Ladenschluss nicht erforderlich. Mit dem Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat soll den Ländern eine Neukonzeption des Ladenschlussrechts ermöglicht werden. Das entspricht genau der Intention des CDU-Antrages vom April 2003.
Wir freuen uns daher sehr, dass die FDP unsere Intention noch einmal aufnimmt und stimmen dem Antrag natürlich zu. Entscheidend ist, dass rot-grün in Berlin diese Möglichkeit nicht blockiert und eine entsprechende Freigabe durch ein Bundesgesetz auf der Grundlage von Art. 125 a Abs. 2 Grundgesetz erfolgt. Dann erst können wir auch für SchleswigHolstein ein modernes und kundenfreundliches Ladenschlussgesetz gestalten.
Ich mache es kurz: Wie schon mehrfach dargelegt, will die CDU die Ladenöffnung von Montag bis Samstag rund um die Uhr ermöglichen und die bisherigen Regelungen für Sonn- und Feiertage inklusive Bäderregelung erhalten. In diesem Sinne werden wir es gestalten. Ich wäre wirklich sehr froh, wenn wir an dieser Stelle demnächst einen Durchbruch in Schleswig-Holstein bekommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umweltausschuss hat sich mit der Vorlage in drei Sitzungen befasst, der federführende Wirtschaftsausschuss in vier Sitzungen, zuletzt am 9. Juni 2004. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem beteiligten Umweltausschuss mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit 1990 ist Deutschland wiedervereinigt, seit dem 1. Mai 2004 ist die EU-Osterweiterung vollzogen. In diesen 15 Jahren hat es die Landesregierung nicht geschafft, Schleswig-Holsteins Infrastruktur auf diese einzigartigen Veränderungen auszurichten. Seit neun
Jahren würgen wir an der Planung für die Weiterführung der A 20 auf schleswig-holsteinischem Gebiet. Lediglich bis zum Antrag auf Linienbestimmung der A 20 durch den Bund hat es die Landesregierung - im Übrigen nur auf Druck des Parlamentsbeschlusses von 1995 - gebracht. Das ist ein jämmerliches Ergebnis dieser rot-grünen Regierung, die das wichtigste Verkehrsprojekt für Schleswig-Holstein durch ständige Koalitionsquerelen nicht vorangebracht, sondern sträflich verschleppt hat.
Während man inzwischen zügig durch MecklenburgVorpommern sausen kann, steht man an der schleswig-holsteinischen Grenze in Lübeck nach wie vor stundenlang im Stau.
Meine Damen und Herren, der Anschluss der A 20 an die A 1 südlich von Lübeck ist das letzte Teilstück, das noch unter dem vereinfachten Planungsverfahren für „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“, dem so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, geplant, finanziert und gebaut wird. Gestern konnte erfreulicherweise der Brückenschlag zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein über die Wakenitz vollzogen werden. Man kann ohne Übertreibung hinzufügen, dass dieser Brückenschlag ohne das Beschleunigungsgesetz noch lange nicht hätte erfolgen können. Nach all dem Gezerre ist dies sicher ein besonderes Highlight für das Zusammenwachsen von Ost und West.
Aber im Gegensatz dazu gibt es in SchleswigHolstein für die Weiterführung der A 20 bisher keinen einzigen Planfeststellungsbeschluss, geschweige denn Spatenstich, für ein weiteres Teilstück in Richtung Westen.
Wenn das so weitergeht, Herr Minister Rohwer, wird Stettin weit eher an die A 20 angebunden sein, als wir über die Elbe sind.
Vor diesem Hintergrund ist die CDULandtagsfraktion der Meinung, dass es dringend geboten ist, alles für eine beschleunigte Planung der A 20 zu tun. Dies gilt insbesondere für die Elbquerung bei Glückstadt.
Die EU-Osterweiterung bietet viele Chancen für unser Land, aber sie bedeutet auch neue Herausforderungen, auf die Schleswig-Holstein nicht oder nur schlecht vorbereitet ist. Deshalb müssen wir unsere
eigenen Anstrengungen deutlich erhöhen. Uns läuft die Zeit davon.
Neben den politischen Querelen innerhalb der Landesregierung behindert auch das Planungsrecht für die alten Bundesländer ein zügiges Vorankommen bei komplexen Bauvorhaben. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, eine Bundesratsinitiative einzuleiten, die den Bundesgesetzgeber dazu veranlasst, für die TEN-Verkehrsprojekte und -netze die gleiche Planungsgesetzgebung zuzulassen, die für „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ galten.
Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz hat sich bewährt.
Die strengen Fristen für Behörden und insbesondere die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, haben zu einer erheblichen Verkürzung der Genehmigungsverfahren geführt, ohne dass der Rechtsschutz von Betroffenen eingeschränkt worden ist.
Ich kann und will hier nicht alle Verkehrsinfrastrukturprojekte, die im TEN-Leitschema für SchleswigHolstein enthalten sind, aufzählen, aber im Kern beinhalten sie alle für Schleswig-Holstein wesentlichen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, für die wir dringend ein beschleunigtes Planungsverfahren brauchen. Ausweislich einer Kleinen Anfrage im Bereich Straße sind es unter anderem die A 7, A 215, A 1, A 24 sowie die A 20 einschließlich der westlichen Elbquerung sowie der Ausbau der A 1 über den Fehmarnbelt. Darüber hinaus sind diverse Schienenverbindungen darin enthalten und auch der Nordostseekanal.
Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz tritt nach der derzeitigen Rechtslage am 31. Dezember 2004 außer Kraft. Gegenüber einer Bundesratsinitiative, die Geltungsdauer dieses Gesetzes bis 2019 zu verlängern, verhält sich die Bundesregierung bisher abwartend.
Eine räumliche Beschränkung des Gesetzes auf die neuen Länder wird der Herstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet in einem wachsenden Europa einfach nicht mehr gerecht.
Ich bin sicher, dass der Zeitpunkt für eine derartige Bundesratsinitiative genau richtig ist. Sowohl der
Bundeswirtschaftsminister als auch alle Ministerpräsidenten beklagen viel zu lange Planungszeiten, die den Wirtschaftsstandort Deutschland immer mehr ins Hintertreffen bringen. Nehmen wir sie beim Wort und machen wir einmal Nägel mit Köpfen! Ich bin sicher, dass Schleswig-Holstein mit dieser Bundesratsinitiative offene Türen einrennt und eine Mehrheit erhält, zumindest bei den unionsgeführten Ländern.
Ich bitte um Ihre Zustimmung und Abstimmung in der Sache. Wir werden uns einer Ausschussüberweisung dabei selbstverständlich nicht widersetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Missverständnis aufräumen. Es geht hier nicht darum, TEN-Projekte sozusagen mit EU-Geldern zu finanzieren. Es geht darum, dass wir auf nationaler Ebene vordringliche Verkehrsprojekte einem vereinfachten Verfahren nach dem so genannten Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz unterziehen.
- Zu Ihnen komme ich gleich noch, Herr Kollege Hentschel, keine Sorge! - Das ist der Kern.
Ich möchte noch etwas zu einem Missverständnis sagen, das ständig durch die Gegend geistert. Wir haben das schon einmal bei der Debatte über den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals durchdekliniert. Es gibt ein TEN-Netz. Um in ein Projekt zu kommen, muss das extra beschlossen werden. Dennoch gibt es
ein Leitschema als Notwendigkeit für das Zusammenwachsen Europas mit Verkehrsverbindungen, die dort untergebracht sind.
Zu einer weiteren Fehleinschätzung: Um in ein solches Projekt hineinzukommen, damit es gebaut wird, muss die Bundesregierung einen Antrag stellen. Wir haben jetzt erfreulicherweise gehört, was hier in diesem Parlament noch vor zwei Jahren abgelehnt worden ist, dass der Nord-Ostsee-Kanal auf EU-Ebene auf Projektebene gehoben worden ist. Aber dazu muss die Bundesregierung einen Antrag an die EU stellen, damit das dann auch umgesetzt und gebaut werden kann. - Das dazu.
Nun zu Ihrem Beitrag, Herr Kollege Hentschel! Sie haben sich wirklich alle Mühe gegeben, fünf Minuten zu überbrücken, ohne irgendetwas zu der Planungsbeschleunigung sagen zu müssen.
Das ist ein jämmerliches Ergebnis für ein immerhin an herausragender Stelle der Regierungskoalition angehörendes Mitglied. Wenn Sie hier sagen, die Bürgerrechte würden durch dieses Planungsbeschleunigungsgesetz ausgehebelt, dann frage ich mich, was bei der Umsetzung des Teilstücks der Überquerung der Wakenitz passiert ist. Wenn Sie das als Aushebelung des Bürgerwillens bezeichnen, weiß ich nicht mehr, was Sie wollen.
Ich will Ihnen an dieser Stelle noch etwas anderes sagen. Die Summe von Einzelinteressen ergibt nicht das Allgemeinwohl.
Wir haben die Auswahl der TEN-Netze genommen, um einen Hebel zu haben und eine Beschleunigung unserer Planungsverfahren auf Bundesebene in Gang zu setzen. Ich stehe jedem besseren Vorschlag jederzeit positiv gegenüber. Wichtig ist das Ergebnis und wichtig ist, dass wir endlich zum Handeln kommen.
Noch ein Satz zu Ihnen, Herr Kollege Hentschel: Sie haben die Finanzen angesprochen; das ist völlig richtig. Aber Sie wissen ganz genau: Ohne einen Planungsbeschluss kriegen Sie überhaupt keinen Meter gebaut. Darum geht es.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zusammenlegung der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ mit der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ zur „Innovationsstiftung Schleswig-Holstein“, Drucksache 15/3133, ist durch Plenarbeschluss am 22. Januar 2004 dem Wirtschaftsausschuss federführend und dem Finanzausschuss, dem Bildungsausschuss und dem Umweltausschuss zur Mitberatung überwiesen worden.
Die Ausschüsse haben sich in jeweils mehreren Sitzungen - beim federführenden Wirtschaftsausschuss waren es vier Sitzungen einschließlich einer umfangreichen Anhörung der Vertreter der „Energiestiftung Schleswig-Holstein“ und der „Technologiestiftung Schleswig-Holstein“ sowie auch der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern - mit dem Gesetzentwurf befasst.
Die Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuss waren von dem Signal der im Landtag vertretenen Fraktionen geprägt, für nötig erachtete Änderungen am Gesetzentwurf fraktionsübergreifend getragenen Formulierungen zuzuführen. Diese Absicht ist im Laufe der Beratungen auch bis auf den Punkt der zahlenmäßigen Zusammensetzung des Stiftungsrates erfolgreich gewesen.
Im Zuge des so beschriebenen Verfahrens schloss sich der beteiligte Bildungsausschuss schon früh der zu erwartenden Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses an, sah der Finanzausschuss im Blick auf interfraktionell getragene Änderungsanträge von einer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab und stimmte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12. Mai 2004 der am gleichen Tag vom Wirtschaftsausschuss verabschiedeten Beschlussempfehlung zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der oben genannte Gesetzentwurf ist durch Plenarbeschluss am 28. April 2004 dem Wirtschaftsausschuss zur Beratung überwiesen worden. Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit der Vorlage in seiner Sitzung am 29. April 2004 befasst und schlägt dem Landtag einstimmig vor, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf des Landesseilbahngesetzes wird die Richtlinie 2000/9 EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr im Rahmen der Landeskompetenz vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Dies ist selbst dann erforderlich, wenn im jeweiligen Bundesland Seilbahnen nicht betrieben werden.
Sowohl der Wirtschaftsausschuss als auch der Innen- und Rechtsausschuss haben den Gesetzentwurf in ihren Sitzungen am 7. April beraten. Während der mitberatende Innen- und Rechtsausschuss den Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP zur unveränderten Annahme empfohlen hat, war das Votum des federführenden Wirtschaftsausschusses für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs über Seilbahnen für den Personenverkehr in Schleswig-Holstein einstimmig. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hentschel, ich verwahre mich in aller Deutlichkeit gegen diese Angriffen und den Versuch, die CDU in irgendeiner Form in eine rechte Ecke zu stellen.
Dass dieses Land so aussieht und so freundlich gegenüber allen Menschen ist, die zu uns kommen wollen, ist im Übrigen ein wesentliches Verdienst der CDU, die dieses Land die meiste Zeit regiert hat.
Wir haben die Rahmenbedingungen gesetzt und wir haben dafür gesorgt, dass es hier so aussieht, wie es aussieht. Wenn Sie Probleme, die es unbestreitbar in dieser Frage gibt, missbrauchen, um hier einen politischen Ton in den Wahlkampf zu bringen, der von jeder Seite betrachtet unangebracht, unanständig und unangemessen ist, und wenn Sie glauben, dass Sie den Menschen, die hier Probleme haben und mit denen auch wir teilweise Probleme haben, damit einen Gefallen tun, dann ist das falsch, Herr Kollege Hentschel.
Ich verwahre mich in aller Deutlichkeit - auch ganz persönlich - gegen solche Anwürfe.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mitte der 60er-Jahre mahnte Ludwig Erhard die deutsche Politik immer wieder, die Wirtschaft nicht mit immer höheren Sozialkosten zu belasten. Sein berühmtes Wort vom „Maßhalten" haben wir noch im Ohr.
Damals hat man ihn ausgelacht, heute wissen wir, dass er Recht hatte - aber warum, das haben Sozialdemokraten und Grüne offensichtlich bis heute nicht verstanden.
Ich weiß nicht, ob wir den Gipfel des Irrsinns schon erreicht haben, aber die neuerlich wieder aufkeimende Debatte über die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen markiert schon einen gewissen Höhepunkt.
Im Dezember 2003 ist es der CDU/CSU nach langen und zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss gelungen, Mindestlöhne als Bedingung der Zumutbarkeit für die Arbeitsaufnahme durch Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger zu verhindern - Stichwort: Hartz IV. Keine zwei Monate später mehren sich aus den Regierungsfraktionen Forderungen, die Reformgesetze für den Arbeitsmarkt doch noch „nachzubessern".
In den Gazetten, unter anderem in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. Februar 2004, sprechen sich Herr Bütikofer von den Grünen, Herr Rainer Wend, SPD, Vorsitzender des Wirtschaftausschusses im Bundestag, und die Gewerkschaften für Mindestlöhne aus.
Meine Damen und Herren, dass die Erfolgsaussichten für dieses Ansinnen nicht sonderlich groß sind, macht den Vorgang nicht weniger schädlich. Wirtschaftsminister Clement hat zwar diesem Ansinnen eine klare Absage erteilt und auch der Bundeskanzler hat sich „not amused" geäußert. Aber können wir deshalb schon davon ausgehen, dass dieser Irrsinn nicht doch noch kommt? An der Durchsetzbarkeit von SuperMinister Clement sind Zweifel angebracht. Die Ausbildungsplatzabgabe lässt hier leider grüßen.
Deswegen kann ich den FDP-Antrag - obwohl ich ihn hier für überflüssig halte - nach dem Motto „Wehret den Anfängen" durchaus nachvollziehen.
Deutschland befindet sich nicht erst seit heute in einer tiefen wirtschaftlichen Krise. Wir wissen seit langem, dass wir uns mehr leisten, als wir leisten.
Die bittere Wahrheit ist: Deutschland fällt im globalen Wettbewerb zurück. Unser Anteil am Weltmarkt ist von 1991 bis 2002 um 1,6 Prozentpunkte gesunken. Vielfach sind unsere Produkte nur noch deshalb konkurrenzfähig, weil immer größere Anteile daran nicht in Deutschland, sondern durch Zulieferer aus Niedriglohnländern ersetzt werden.
Der Punkt ist: Wir können nur um so viel teurer sein, wie wir besser sind. Aber vielfach sind wir eben nicht mehr besser, sondern nur teurer. Die Folge: Die Produktion wird verlagert. Die Arbeitsplätze gehen verloren.
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Diese Probleme werden mit der EU-Osterweiterung weiter verschärft. Wir werden es mit neuen Konkurrenten zu tun bekommen, die hungrig nach Wohlstand sind, die leistungsbereite, gut ausgebildete Arbeitnehmer, niedrige Steuern und Abgaben vorweisen können und die unmittelbar vor unserer Haustür liegen. Hinzu kommt die hohe Vitalität dieser Beitrittsländer. Das Durchschnittsalter der Polen liegt unter 30 Jahren, das der Deutschen heute schon bei 41 Jahren, Tendenz rasant steigend.
Vor diesem Hintergrund die Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme von Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern an die Bedingung von Mindestlöhnen zu knüpfen, ist verantwortungslos.
Es gibt keinen Anspruch auf Nichtstun. Wir haben das viel zu lange geduldet, obwohl wir es uns nicht leisten konnten. Wir alle wissen, dass wir es seit Jahren nur auf Pump finanzieren. Genau diese Erkenntnis ist doch die Grundlage für die so genannten HartzGesetze.
Die Einführung von Mindestlöhnen bedeutet eine weitere Verschärfung unserer bestehenden Probleme und schadet den Arbeitsuchenden. Den von der Kollegin Aschmoneit-Lücke prognostizierten Folgewirkungen kann ich nur zustimmen.
Aber, meine Damen und Herren, die heutige Debatte über Mindestlöhne beleuchtet nur einen kleinen Teilaspekt unserer Hauptprobleme. Um wieder mehr Innovationskraft, mehr Wettbewerbskraft zu erreichen und den Herausforderungen unserer demographischen Entwicklung gerecht zu werden, brauchen wir wesentlich grundlegendere Veränderungen. Arbeitsmarkt, Sozialsysteme, Steuern, Bildung und
Forschung und Bürokratieabbau sind die Stichworte. Dass Rot-Grün dazu nicht in der Lage ist, beweist nicht zuletzt die erneute Diskussion über die Einführung von Mindestlöhnen. Und das Chaos bei der Umsetzung von Hartz IV macht auch nicht gerade hoffnungsfroh.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Rechtfertigungsbericht des Ministers zur Kenntnis genommen.
Ich habe auch den wiederholten Appell, den wiederholt unnötigen Appell in Richtung Gemeinsamkeit in Sachen A 20 zur Kenntnis genommen. Herr Minister, ich darf Ihnen mitteilen, dass die CDU seit Anbeginn für die A 20 ist, dass wir alles tun, damit sie irgendwann auch realisiert wird. Ich darf persönlich sagen: Ich bin eine Abgeordnete, die sämtliche Varianten der A 20 in ihrem Wahlkreis hat. Ich habe da nie gewackelt.
Wenn ich den Redebeitrag von Ihnen, Herr Müller, kommentieren darf, dann fällt mir dazu ein: Je dünner die Suppe ist, umso dicker sind die Backen, die dabei gemacht werden.
Meine Damen und Herren, in letzter Minute hat der Wirtschaftsminister in Sachen A 20 und der Abstimmung mit Niedersachsen die Kurve gekriegt. In einem Anflug von Selbsterkenntnis haben Sie, Herr Minister Rohwer, öffentlich eingeräumt - Zitat -: „Die Zeit der Spielchen ist vorbei“. Das ist keine Heldentat, sondern ein beschämender Tatbestand.
Sie, Herr Minister Rohwer, haben die Fakten in Niedersachsen nicht zur Kenntnis nehmen wollen und lieber blinde Kuh gespielt. Statt mit voller Kraft reale Verkehrspolitik zu machen, haben Sie eifrig an der Legende gestrickt - das ist hier heute ja auch noch einmal richtig losgegangen -, mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen habe es mit der CDU auch einen Wechsel der A 20-Planung gegeben. Ständiger Tenor Ihrer Verlautbarungen, Herr Minister - auch heute! -, mit den Genossen hätten wir die Anbindung der A 20 an die A 1 gehabt.
Aber die böse CDU will ja plötzlich die Küstenautobahn.
Meine Damen und Herren, Herr Minister, das ist schlicht falsch. Sie wissen das.
Die Fakten sind: 2001 wurde die Küstenautobahn wieder Bestanteil des niedersächsischen Raumordnungsprogramms. - SPD-Regierung!
2001 wurde die Entscheidung für die Tiefwasserhafen Wilhelmshaven getroffen. - SPD-Regierung! 1999 wurde mit dem Bau des Wesertunnels begonnen - SPD-Regierung! -, der jetzt im Januar 2004 eingeweiht worden ist.
Folgerichtig hat daher - so kann ich nur sagen - das SPD-geführte Niedersachsen nie auch nur einen Planungsschritt für einen Anschluss der A 20 an die A 1 bei Sittensen unternommen.
Auf meine Frage im Wirtschaftsausschuss am 23. Mai 2003, inwieweit unter der SPD-Regierung die Planungen zum Anschluss der A 20 an die A 1 vorangetrieben worden seien, antwortete der Abteilungsleiter des Wirtschaftsministeriums, Dr. Zeichner - Zitat! -, „dass dies genau und einvernehmlich bis zur A 26 durchgeführt worden ist.“
Fazit: Die Regierung Wulff befindet sich in Sachen A 20 präzise in der Kontinuität ihrer Vorgängerregierung.
Nicht die Regierung Wulff, Herr Minister Rohwer, hat einen Wechsel vollzogen, sondern Sie haben über Jahre im Abseits agiert und da schießt man bekanntlich keine Tore.
Leider haben Sie, Herr Minister Rohwer, mit Ihren Spielchen viel Zeit vergeudet. Schleswig-Holstein gerät mit seinem wichtigsten Verkehrsprojekt immer mehr ins Hintertreffen. Mit den Auflösungserscheinungen in Berlin wird der Kampf um die Finanztöpfe immer schärfer und es ist nicht abzusehen, wann der Bau der A 20 denn überhaupt einer Realisierung zugeführt werden kann.
Wenn Sie, Herr Minister, immer noch behaupten - auch heute -, dass Sie bis 2011 auf ganzer Länge mit der A 20 über die Elbe sein werden, kann ich nur sagen: Toll Collect lässt grüßen!
Denn neun Jahre nach dem Planungsauftrag durch den Landtag haben wir für die A 20 noch nicht einmal die Linienbestimmung durch den Bund. Bis heute haben Sie den dafür notwendigen Antrag nach § 16 des Fernstraßengesetzes nicht an den Bund gestellt. Aber selbst wenn dies schon geschehen wäre, wären wir planerisch noch lange nicht am Ziel.
Bis es überhaupt zum allerersten Spatenstich für einen Teilabschnitt der A 20 westlich der A 7 kommen kann, sind noch viele Planungshürden zu nehmen. Von dem noch zu erstellenden Vorentwurf bis zum nötigen Planfeststellungsbeschluss sind noch jede Menge Planungsschritte zu gehen. Ob dann ausgeschrieben werden kann, hängt davon ab, wie die Finanzierung in Berlin gesichert ist.
Sie haben selber darauf hingewiesen - darin kann ich Ihnen nur beipflichten und das unterstützen -: Das grüne Störfeuer in dieser Angelegenheit ist auch nicht zu unterschätzen. Ich gebe Ihnen Recht: Ich finde es unerhört, dass sich ein stellvertretender ehemaliger Ministerpräsident dieses Landes in dieser Form in Berlin aufführt.
Herr Minister, wenn Sie sich selbst ins Abseits stellen, ist das durchaus zu verkraften. Aber wenn Sie mit Ihrer Politik unser Land immer mehr ins Abseits bringen, ist das nicht zu verkraften.
Deshalb fordere ich Sie, fordert meine Fraktion Sie auf: Machen Sie wenigstens, so lange Sie noch im Amt sind, Ihren Job und schließen Sie endlich einmal ein Tor für Schleswig-Holstein!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich melde mich nur noch einmal ganz kurz, weil Sie nun doch den Versuch unternommen haben, mit einem Schlenker zu sagen, es war die CDU in Niedersachsen. Herr Minister, das versuchen Sie. Ich habe es auch in der Rede gesagt. Die Legendenstrickerei ist das, was Ihnen sozusagen das Selbstverständnis für Ihren jetzigen Schritt geben mag, richtig ist es nicht. Wenn Sie mir als Verkehrspolitiker hier sagen wollen, dass Fakten wie ein Wesertunnel und wie eine Entscheidung für den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven von einer SPD-Regierung ohne Bedeutung getroffen worden sind, dann reden Sie darüber mit Ihren Genossen. Wenn Sie hier so tun, wenn die SPD an der Regierung geblieben wäre, hätten Sie die Anbindung der A 20 an die A 1 bekommen, dann ist das falsch, und Sie wissen das.
Bauen Sie hier also keinen Popanz auf. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie diese Entscheidung getroffen haben, was ich Ihnen vorgeworfen habe ist, wie lange Sie dafür gebraucht haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss hat den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 15/2896 in seiner Sitzung am 14. Januar 2004 beraten. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuss schlägt dem Plenum des SchleswigHolsteinischen Landtages einstimmig vor, gemäß der Nummer 12 des Antrages der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 15/3153 die Landesregierung aufzufordern, dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vor der Sommerpause über die Umsetzung des Programms „Fahrradfahren in Schleswig-Holstein“ zu berichten.
Frau Präsidentin! Der Wirtschaftsausschuss hat sich mit dieser Vorlage beschäftigt und empfiehlt dem Plenum Kenntnisnahme.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die CDU feststellen: Das duale Ausbildungssystem ist nach wie vor ein Exportartikel deutscher Bildungseinrichtungen. Ich plädiere wirklich dafür, dass wir politisch alles unterlassen, was dieses System aus den Angeln heben könnte.
- Das, was Sie, Herr Kollege Baasch, gesagt haben, war dazu angetan, dass dies demnächst erfolgen wird.
Wir müssen etwas tun, hat der Kollege Hentschel gesagt. Herr Kollege Hentschel, ich kann Ihnen insoweit folgen. Aber was wir auf gar keinen Fall brauchen, ist eine Ausbildungsplatzabgabe in dem von meinen Vorrednern genannten Sinne. Wer Ausbildung in Deutschland erhalten will, muss die Betriebe stärken. Das heißt: weniger Belastung, weniger Steuern, weniger Abgaben, weniger Bürokratie. Die Ausbildungsplatzabgabe erreicht genau das Gegenteil.
Gestatten Sie mir auch noch ein Wort zu Ihnen, Herr Minister Rohwer. Ich habe mich sehr gefreut, als ich Ihre erste Pressemitteilung zu diesem Themenkomplex gelesen habe. Ich war begeistert: ordnungspolitisch und wirtschaftspolitisch klar. Als ich dann aller
dings am heutigen 14. November in den „Kieler Nachrichten“ lesen musste: „Mahnbrief an die SPDSpitze“, habe ich zum wiederholten Mal das ungute Gefühl gehabt: ein Mann mit theoretischen Fähigkeiten, aber ohne Rückgrat.
Im Interesse Ihres Landes, unseres Landes, erwarte ich einfach von Ihnen Stehvermögen und nicht, dass Sie zum wiederholten Male Ihre Überzeugung kampflos
der Konsensmühle der rot-grünen Koalition opfern und sie kleinschreddern lassen.
Herr Kollege Müller, das, was Sie hier vorgetragen haben, war ja im ersten Teil ganz nett. Dann haben Sie auch den Schwenk zur Ausbildungsplatzabgabe elegant hingekriegt. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Antrag, der hier vorliegt, irgendetwas zu verlässlichen Rahmenbedingungen, zur Entlastung der Betriebe oder zur Klarheit beiträgt, dann lesen Sie ihn bitte einmal in Ruhe durch.
Der Antrag ist genau das Abbild dessen, was wir auf rot-grüner Regierungsebene im Berlin pausenlos vorgesetzt bekommen: Rinn in die Kartoffeln, rutt ut die Kartoffeln - falls, vielleicht, vorsichtig, sollte, regional, dies und das.
Wir brauchen für ganz Deutschland verlässliche Rahmenbedingungen und nicht solch einen Mist!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Müller, auch ich gratuliere Ihnen natürlich ganz herzlich zu Ihren akademischen Weihen. Insofern war Ihr Beitrag heute vielleicht auch so etwas wie eine Antrittsvorlesung, mit der Analyse des Berichtes hatte er wenig zu tun.
Meine Damen und Herren, wer gehofft hatte, dass dieser Bericht zur Förderung von Existenzgründungen zu mehr Klarheit beitragen würde oder gar weiterführende Erkenntnisse der Landesregierung erwartet hatte, ist bitter enttäuscht. Der präzise Auftrag des Parlaments, eine echte Bilanz vorzulegen, die die einzelnen Fördermaßnahmen in Bezug auf Förderkriterien, eingesetzte Finanzmittel, jeweilige Kosten und Erfolgsquoten evaluiert, wird mit diesem Bericht auf eine geradezu dreiste Weise ignoriert. Stattdessen erhalten wir Jubelpassagen über das Gründungsland Schleswig-Holstein, wir erhalten altbekannte Statistiken und Grafiken, die dann sogleich in ihrem beschreibenden Teil relativiert werden. Unter dem Kapitel „Entwicklung der Gründungszahlen seit 1996“ ist zu lesen:
„Wenn auch die Daten vermitteln, dass das Gründungsgeschehen sich insgesamt auf einem relativ stabilen Niveau halten konnte, können die aus der Gewerbeanzeigenstatistik vermittelten Werte bei aller Interpretation kein exaktes Datenbild ergeben.“
Weiter:
„Nur der Vollständigkeit halber wird erwähnt, dass eine nicht bezifferbare Anzahl von Gründungsvorhaben überhaupt ohne die Inanspruchnahme von Förderprogrammen umgesetzt wird.“
Was will uns die Landesregierung damit sagen? Allein mit dem Verlesen der Relativierungen in diesem Bericht ließe sich problemlos eine Viertelstunde
verbringen. Eine Aussage lässt sich daraus allerdings ableiten: Tatsächliche Kenntnisse hat die Landesregierung nicht.
Schlimmer noch: Selbst dort, wo ein Bezug von Förderungen und Erfolgsquote möglich wäre, stellt die Landesregierung ihn nicht her. Die Frage ist: Warum nicht?
Auf Seite 10 belegt eine Grafik den eklatanten Einbruch der Förderzahlen seit 1999 bei den bewährten Förderinstituten Deutsche Ausgleichsbank und der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein. Dem steht eine eklatante Erhöhung der Förderzahlen bei der Bundesanstalt für Arbeit im gleichen Zeitraum gegenüber. 15 Seiten weiter unter dem Kapitel „Arbeitsplatzeffekte durch Existenzgründungen“ findet sich die interessante Aussage:
„Insgesamt war dabei der durchschnittliche zusätzliche Beschäftigungseffekt bei durch die Deutsche Ausgleichsbank geförderten Gründungen … signifikant höher, als bei Gründungen durch Überbrückungsgeldempfänger…“
Diese Erkenntnis erzwingt geradezu die Schlussfolgerung: Die Reduzierung der Förderinstrumente zugunsten ständig steigender Aufgabenwahrnehmung und Aufblähung der Bundesanstalt für Arbeit führt eben nicht zu mehr Arbeitsplätzen, sondern markiert eine eklatante Fehlentwicklung.
Das Fatale an dieser Entwicklung ist, dass die Gelder der Bundesanstalt für Arbeit nahezu ausschließlich durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aufgebracht werden und die Arbeitskosten entsprechend belasten.