Heinz Maurus

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Herr Kollege Matthiessen, ich habe mich gemeldet, weil ich eine Ihrer Bemerkungen nicht so stehen lassen wollte, und zwar die Bemerkung bezüglich der Genehmigungspraxis des Kreises Nordfriesland. Hier gibt es keine Willkürentscheidungen. Die Entscheidungen der Kreisbauaufsicht werden auf der Grundlage von Recht und Gesetz getroffen.
Es ist gute Praxis, Genehmigungen für die Direktvermarktung dort zu erteilen, in diesem Fall einem Erdbeerfeld für den Zeitraum, in dem die Erdbeeren abgeerntet werden. Es hat kein Mensch etwas dagegen, wenn dort Blumenkohl, Kartoffeln oder sonst etwas mit verkauft wird. Das wird toleriert. Wenn aber das Feld abgeerntet ist und man anschließend ein Sortiment wie in einem üblichen Lebensmittelladen hat, kann es dafür dort keine Genehmigung geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits am 27. August mit den Anträgen zum Thema „Zukunft Meer: Mehr Schiffssicherheit in der Ostsee“ auseinander gesetzt und Grundsatzpositionen und Forderungen formuliert, sodass ich mich heute auf meine damaligen Aussagen beziehen kann. Der uns nunmehr vorliegende Bericht spiegelt die Diskussionen um die Seesicherheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag, im Deutschen Bundestag, im Europäischen Parlament und in der IMO wieder und ist eine gute Sachstandsgrundlage für künftige Beratungen zu diesem Thema. Für diese Fleißarbeit bedanke ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung.
Gestatten Sie dennoch einige kurze Anmerkungen zum Bericht. Erstens. Die Ratifikation und Umsetzung aller relevanten internationalen Konventionen sind unterstützenswert. Wir beobachten in diesem Zusammenhang, dass auf dem Gebiet der maritimen Sicherheit allerdings mehr und mehr auch regionale Ansätze festzustellen sind. Hier stellt sich anschließend wieder die Frage der Harmonisierung.
Zweitens. Das Vorschreiben von Tankertransitrouten in der Ostsee sehen wir als eine Möglichkeit zur Verbesserung des Seeverkehrs, auch im Rahmen der verfügbaren IMO-Instrumente.
Drittens. Die Verantwortlichkeit der Flaggen- und Hafenstaaten zu stärken, halten wir für ein richtiges
Anliegen im Interesse der Verbesserung des Meeresumweltschutzes. Die so genannte „Flag State Implentation“ ist ein aktuelles Thema auf der Tagesordnung der IMO. Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhütung von Meeresverschmutzung ist ebenfalls eines der Instrumente, die zur Verfügung stehen sollte.
Viertens. Die Stationierung von Notschleppern entlang der Hauptschifffahrtsrouten ist ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme. In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir, mein Unverständnis über das derzeitige die Notschlepper betreffende Ausschreibungsverfahren deutlich zu machen. Das Bundesverkehrsministerium hatte versäumt zu begründen, warum die neuen Schlepper mehr Kosten verursachen als die derzeit vorhandenen gecharterten Schlepper.
Von daher kann eine Ausschreibung für die zukünftigen Notschlepper erst im nächsten Jahr beginnen. Das ganze Verfahren ist ein einziger Skandal.
Ich erwarte, dass das Land Schleswig-Holstein jetzt endlich - in den noch verbleibenden Tagen - intensiv auf die Ausschreibungskriterien Einfluss nimmt.
Es handelt sich bei Notschleppaufgaben nicht um eine allgemeine Dienstleistung in der Seefahrt. Hier muss erfahrenes, kompetentes und hoch motiviertes Personal beschäftigt werden, das nachgewiesene Erfahrungen beim Schleppen und bei Bergungen von havarierten Schiffen besitzt.
Ebenso sind beste Revierkenntnisse und Deutschsprachigkeit Voraussetzung für eine schnelle und sichere Arbeit in Notfällen auf See.
Andere EU-Nationen wie England, die Niederlande oder Frankreich sichern aus gutem Grund mit nationalen Besatzungen ihre Küsten. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und nicht leichtfertig das Sicherheitsinteresse der Küstenbevölkerung ignorieren und für Billiglösungen auf See Tür und Tor öffnen. Dies ist nicht akzeptabel.
Fünftens. Die Einrichtung von Notliegeplätzen gehört zu einem schlüssigen Sicherheitskonzept. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass notwendige Maßnahmen an einem Havaristen in einem Notliegeplatz häufig effektiver gehändelt werden können als auf hoher See.
Von daher stimmen wir auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Einrichtung von Notliegeplätzen zu. Wir haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine vernünftige Lösung für die Belange der Seesicherheit, aber auch der Hafenbetreiber gefunden. Die finanziellen Schadensregelungen sind durchdacht und nach allen möglichen Eventualitäten durchleuchtet. Sollte es im Einzelfall doch noch zu unvorhersehbaren Ungerechtigkeiten bei der Bewältigung eines Schadensfalles kommen, müssten wir uns dieses Gesetzes noch einmal annehmen. Es ist in der Tat sehr schnell gegangen und auch sehr kooperativ. Herzlichen Dank hierfür!
Das Land Schleswig-Holstein kommt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Umsetzung einer entsprechenden Anforderung der EU nach. Die EU hatte zwar die Umsetzung bereits bis Februar 2004 gefordert, aber mit knapp einem Jahr Verspätung liegt die Landesregierung im europäischen Vergleich immer noch im akzeptablen Rahmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Reaktion auf terroristische Anschläge nahm die Internationale Schifffahrtsorganisation, wie wir eben schon gehört haben, im Februar 2002 die Arbeiten zur Schaffung von Regelungen zur Abwehr äußerer Gefahren für den Seeverkehr auf. Die Beratungen führten zu dem Vorschlag einer Änderung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz menschlichen Lebens auf See, dem so genannten SOLAS-Abkommen, das nach den verheerenden Terroranschlägen in New York durch ein Kapitel Regelungen besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt und in Hafenanlagen ergänzt wurde. Die technischen Ausführungsbestimmungen hierzu finden wir in einem internationalen Code, den der Kollege Malerius eben angesprochen hat. Es ist der ISPS-Code.
Dies sind die Rechtsgrundlagen für nationalstaatliche Regelungen, zu denen letztlich auch das hier vorliegende Hafenanlagensicherheitsgesetz gehört. Nachdem Innenminister Buß im Mai letzten Jahres mit seinem ursprünglichen Entwurf eines Hafenanlagensicherheitsgesetzes im Innen- und Rechtsausschuss wegen unter anderem vorgesehener überzogener Sicherheitsstandards gescheitert ist, haben wir heute die Chance, in zweiter Lesung ein praktikables Gesetz auf den Weg zu bringen.
Von diesem Gesetz werden von 31 Häfen mit 98 Hafenanlagen in Schleswig-Holstein 61 betroffen sein. Die Häfen Schleswig-Holsteins haben bereits auf eigene Kosten und auf eigenes wirtschaftliches Risiko hin umfangreiche investive, operative und administrative Leistungen erbracht, um auch zeitgerecht die Anforderungen des ISPS-Codes erfüllen zu können. Für die deutsche Seewirtschaft bedeutete dies für die Reeder Investitionen von rund 55 Millionen € im Jahr 2004. In den Folgejahren werden 34 Millionen € in Ansatz gebracht. Für die Unternehmen in den deutschen Seehäfen kommen zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nochmals Kosten von etwa 50 Millionen € hinzu.
Vor dem Hintergrund der gerade erst vorgestern auf der 4. Internationalen Maritimen Konferenz in Bremen beschworenen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen müssen wir die Kostenbelastungen der Hafenbetreiber im Auge haben, zumal es eigentlich um den Schutz vor Terroranschlägen geht. Dieser Schutz des Staates und seiner Bürger ist eigentlich eine originär staatliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund sind auch Belastungen, wie sie nunmehr im Gesetz über Verwaltungsgebühren zur Genehmigung
von Gefahrenabwehrplänen zu finden sind, nicht nachvollziehbar.
Wenn hier die Rede davon ist, dass ein solcher Plan bis zu 3.000 € an Gebühren auslösen kann und für die Genehmigung von Planänderungen 61 € pro aufgewendeter Stunde in Rechnung gesetzt werden, vermag ich das nicht nachzuvollziehen. Hier stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, aber auch nach der Angemessenheit solcher Gebühren.
Wenn man den Ansatz des Innenministers von 61 € pro Stunde zugrunde legt, die 3.000 € für die Plangenehmigung und -prüfung, dann ist ein Mitarbeiter 49,81 Stunden zugange, um diesen Plan zu prüfen. 49,18 Arbeitsstunden, also länger als eine Woche, von morgens bis abends, das erscheint mir wirklich abwegig und überprüfenswert. Daher plädieren wir in diesem Falle für den Wegfall einer Gebührenregelung.
Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, nämlich die Frage der Zuständigkeit. Wenn wir immer deutlich machen, dass Hafenwirtschaft ein Wirtschaftsbereich ist, dann sollten wir auch darauf achten, dass die Kompetenzen und Zuständigkeiten in einem Hause liegen. Wir werden morgen über Notliegeplätze sprechen. Dort ist der Wirtschaftsminister zuständig. Wir haben ansonsten in allen Bereichen der See- und Hafenwirtschaft die Zuständigkeit des Wirtschaftsministers. Gerade wenn wir dem Bereich der See- und Hafenwirtschaft in Zukunft noch mehr Bedeutung zumessen, sollten wir die Zuständigkeit in einer Hand lassen.
Wir schlagen Ihnen vor, unserem Antrag zuzustimmen. Da das gesamte Haus dem nicht folgen wird, beantragen wir alternative Abstimmung, um unsere Punkte, die wir besonders herausgestellt haben, noch einmal zu unterstreichen.
Herr Präsident! Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, jetzt den Tagesordnungspunkt 31 zu beraten und den Tagesordnungspunkt 26 morgen nach den Punkten 36 und 65 einzufügen.
Herr Präsident, ich bitte auch hier um alternative Abstimmung über den Ursprungsantrag der CDU und die Beschlussempfehlung.
Selbstverständlich. - Wir bitten darum, dass über die Absätze getrennt abgestimmt wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stationierungsentscheidung ist getroffen, die Betroffenheit wieder groß, die Suche nach Lösungsmöglichkeiten laut, ich hoffe, genauso intensiv und anhaltend. Es ist nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hause über Truppenabbau diskutieren und uns über Konversionsmaßnahmen, die notwendig sind, Gedanken machen. Ich habe allerdings immer den Eindruck, wenn die heiße Diskussion zu Ende ist, plätschert das mehr oder weniger dahin.
Wenn wir den Auftrag der Streitkräfte ansehen, wissen wir: Wenn sich Sicherheitslagen verändern, hat das Auswirkungen auf Stationierungen und Streitkräfte.
Wir wissen auch, dass es längst überfällig wäre, sich noch einmal neu über Sicherheit auszutauschen und die Sicherheitsbegriffe, wie wir sie kennen, zu definieren.
Das ist gerade nach dem September noch einmal sehr deutlich geworden. Es ist ja interessant, wenn Herr Hay hier anspricht, welche neuen Aufgaben auf die Marine zukommen werden. Ich weiß, dass der Innenminister mit dem Flottenchef gesprochen hat, weil dort ebenfalls neue Aufgaben in der Diskussion stehen.
Man muss sich der Diskussion dann auch stellen. Da sind nicht wir, sondern die Kollegen im Deutschen Bundestag gefordert. Auch das wird wieder Auswirkungen auf Stationierungen und Streitkräfte haben, genauso wie die Diskussion über die Wehrpflicht, an der nicht nur die Wehrpflicht hängt, sondern auch die ganze Reservistenkonzeption. Wie diese Armee ohne Reservisten funktionieren soll, lasse ich einmal dahingestellt.
Lassen Sie mich nun zu den konkreten Punkten kommen, die mich ein Stück weit bedrücken. Wir haben es hier nicht nur mit dieser Stationierungsent
scheidung zu tun, sondern - der Kollege Benker hat das noch einmal kurz angerissen - auch mit den Stationierungsentscheidungen der Vergangenheit, die auf uns zukommen. Wir werden in den Jahren 2006 bis 2010 erleben, wie ein Standort nach dem anderen schließt, wie eine Einheit nach der anderen abzieht. Wir sehen schon heute die Folgen, die auf uns zukommen könnten, wenn jetzt nicht endlich angefangen wird, wirklich die Ärmel aufzukrempeln und heranzugehen.
Wir haben in diesem Land schon leer stehende Kasernen. Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn da theoretische Spielchen gespielt werden zwischen Landesplanung, Kreis, Kommune und Bund, wenn es zum Beispiel darum geht, ob die Kaserne, obwohl sie direkt an einen Ort angrenzt, im Innen- oder im Außenbereich liegt. Wenn es dann heißt, Moment mal, das uns vorgelegte Planungskonzept lasse sich nicht umsetzen, weil kein Bestandsschutz vorhanden sei, das Militär damals mit seinem Militärprivileg geplant habe und heute eigentlich gar nichts da sei - das sind Diskussionen, die ich fortsetzen könnte, wenn ich mehr Zeit hätte, die wir uns aber nicht leisten können.
Entweder wollen wir Konversion, dann müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass dort Arbeitsplätze geschaffen werden und Entwicklungen vonstatten gehen, und dürfen nicht behindern, dann muss die Landesplanung eben angepasst werden.
Darin schließe ich auch den Denkmalschutz mit ein. Wenn die in einer Gemeinde gelegene Kaserne einer anderen Nutzung zugeführt werden könnte und der Denkmalschutz dies verhindert, ist das doch Unsinn; das können wir uns einfach nicht leisten. Wir brauchen Arbeitsplätze in diesem Land.
Frau Ministerpräsidentin, da sind Sie in besonderem Maße mit gefordert.
Das Zusammenspiel zwischen Bund und Land klappt nicht. Mir ist es unbegreiflich, wie der Bundesfinanzminister und die Landesregierung absolut gegeneinander vorgehen können. Wir haben in der Vergangenheit das gute Instrument des Verbilligungserlasses gehabt. Das hat gezeigt, dass sich der Bund zügig von seinen Liegenschaften trennen konnte. Heute soll dieses Instrument auf einmal nicht mehr gehen. Herr Hay, auch in der Vergangenheit war es so, obwohl es nicht expressis verbis in der Änderung von
§ 63 der Bundeshaushaltsordnung stand - das ist der Paragraph, der sich mit dem Verbilligungserlass auseinander setzt -, dass der Besserungsschein bei allen Verträgen, die nach dem Verbilligungserlass zustande gekommen sind, immer mit dabei war, weil man nicht wollte, dass eine dritte Seite die Geschäfte macht.
- Ich komme zum Schluss. - Hier hat diese Regierung eine ganze Menge zu verbessern. Sie haben noch wenige Monate die Chance dazu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es nach immerhin zehn Monaten Beratungszeit gelingt, heute ein FriesischGesetz in zweiter Lesung zu verabschieden.
Dieses Gesetz entspricht der Intention der EUSprachen-Charta, ist Ausfluss unserer Landesverfassung und unterstreicht die Bedeutung des Friesischen als Kleinod und Kulturgut in Schleswig-Holstein sowie die Bedeutung der Minderheiten insgesamt.
Das Gesetz beruht auf dem Freiwilligkeitsprinzig, es ist kostenneutral, ist aber vor allem eine Referenz an die Friesen und eine Referenz an die Minderheit.
Was ab morgen in den Amtsstuben der Region möglich ist, muss auch hier in diesem Hause möglich sein.
Lef Fuarseter, lef Wüfhaur, lef Karming, hat es en slocht Rocht, man di Wai wiar lüng. Dit jest Lop haa wü aur dit Rocht fan di Friisen di tau-en-twuntigst Janiwaari 2004 leesen. Deling haa wü nü di taust Lop tö faaten. Hat heenbinai en Jaar waaret, dit Rocht fan di Friisen fasttöskriiwen, man nü staant et suurt üp wit, dat’s tö ark Amt ön Friislön ön jaar ain Spraak snaki en skriiv ken. Dit es dach ek swaar tö railin. Diartö kumt, dat nemen wat boowenüp bitaali skel. Didiar fastskrewen Rocht es foral tö Iar fan di Friisen en jaar Spraak. Di Friisen wust al langsen, hoken’s sen en hur’s henhiir, man nü staant di uk en di Präambel. Didiar fastskrewen Rocht sair jüst dit salev üs die EU-Spraaken-Charta. Jen Lopmuar uur nü jitjens di Artikel 5 Abs. 5 fan üüs „Landesverfassung“ tjuk önerstreken! Nü haa di Friisen en fastkrewen Rocht, man aarberi - dit skel’s diarme nü salef.
Hat es en Früger fuar mi, dat wü deling jir en des Hüs wes en seeker me jen Stem töstemi ken. Let üüs altermaal töhop uk fiirerhen me Hart en Haur fuar di Friisen en jaar Saak iinstuun. Dit fastskrewen Rocht fan die Friisen diar uk mi di Friihair, jir ön des Hüsdeling Friisk tö snakin. Fuul Dank fuar’t Töhiiren.
Herr Präsident, ich bitte, bei dem Antrag Drucksache 15/3784 unter Punkt 4 folgende Änderung vorzuneh
men: Das Wort „Übertragung“ soll gestrichen werden, da dies der verkehrte Terminus ist. Dafür soll „Abgabe/Verwertung“ gesetzt werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Malerius, zu Ihrer Havarieprognose zu Beginn Ihrer Ausführungen sage ich Ihnen nur: Passen Sie auf, dass Sie 2005 nicht zum „Grundgänger“ des Jahres werden!
In der Ostsee sind wir uns bei der Problemanalyse einig. Die Situation ist von zunehmendem Schiffsverkehr gekennzeichnet und wir wissen, dass die Gefahren durch Havarien und Schiffsunglücke in Zukunft nicht geringer werden, denn die Häfen Russlands und der baltischen Staaten werden immer häufiger Ausgangspunkte für Öltransporte sein. Die Schiffsbewegungen steigen heute bereits rasant an. Es passieren schon annähernd 50.000 Schiffe jährlich die Kadetrinne und so ist es wichtig, Gefahrenvorsorge zu treffen.
Das Beispiel des Tankers „Prestige“ hat uns bereits im Jahre 2002 einmal mehr vor Augen geführt, wie dramatisch so etwas sein kann. Sie sank vor der spanischen Küste nach einer weiten Reise von Lettland durch die gesamte Ostsee, den Großen Belt, Skagerrak, die Nordsee, die Straße von Dover und den Ärmelkanal. Aus purem Zufall ist die Katastrophe nicht bei uns eingetreten, aus purem Zufall sind wir vor unvorstellbaren Folgen für die Natur, die Fischerei, die Tourismuswirtschaft und unsere Infrastruktur verschont geblieben. Wir haben schlichtweg wieder einmal Glück gehabt.
Dies ist uns allen bewusst und von daher haben wir uns in diesem Hause viele Male mit der Schiffssicherheit auf unseren Meeren befasst und Forderungen in Richtung Bund, in Richtung EU und an andere Meeresanlieger gestellt. In der Tat gibt es eine Vielzahl von Beratungen im Deutschen Bundestag, im Europäischen Parlament und in der IMO, die sich mit unseren Anliegen befassen.
Wenn ich mir heute den Antrag von Rot-Grün ansehe, dann finde ich dort in der Tat nicht viel Neues, sondern vielmehr eine Zusammenstellung aktueller Diskussionslagen und Beschlüsse, erkenne manche Anregungen, die von uns oder auch der CDU/CSUBundestagsfraktion in die Diskussion eingebracht wurden, und frage mich: Was wollten die Antragsteller mit diesem Wiederholungsantrag, mit dieser Zusammenfassung der aktuellen Diskussion um mehr Schiffssicherheit eigentlich erreichen? Da kommt einem in den Sinn, dass es IHK-Untersuchungen gibt, in denen ein Großteil, was beide Regierungsfraktionen hier angesprochen haben, bereits enthalten ist, da
kommt einem in den Sinn, dass es auch eine große Studie gibt, von der Staatskanzlei in Auftrag gegeben, die um die 65.000 € gekostet hat und in der auch ein Teil dieser Punkte angesprochen ist. Hier muss man eines noch einmal feststellen: Wenn wir uns alles betrachten, die Situation und die Beschlusslage, so haben wir hier mit Sicherheit kein Beratungsdefizit, sondern vielmehr ein Handlungsdefizit und ein Umsetzungsproblem. Da ist dann die Ministerpräsidentin dieses Landes, liebe Frau Simonis, gefordert. Aber wir wissen ja, Berlin ist weit von den Meeren entfernt und der Einfluss von Heide dort nahe null.
Da helfen auch inszenierte medienwirksame Kongresse in Vorwahlkampfzeiten nicht weiter. Da wird uns auch das Begrüßen altbekannter Forderungen und die Wiederholung von Selbstverständlichkeiten nicht viel weiterbringen.
So ist es doch selbstverständlich, dass Pläne der Unfallmanagement- und der Hafensicherheitsbehörden miteinander vernetzt werden und die Ostseeanrainerstaaten im Bereich der Schiffssicherheit zusammenzuarbeiten haben. Da ist es doch selbstverständlich, dass Pläne für Notliegeplätze aufgestellt werden. Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf, eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung abzuschließen. Dabei ist doch bekannt, dass der erste Entwurf einer solchen Vereinbarung bereits aus dem Januar 2003 stammt. Das ist also wieder kein neuer, visionärer Vorschlag, sondern das Verkaufen alter Hüte, und darin hat unsere Ministerpräsidentin ja wahrlich ausreichend Erfahrung.
Bemerkenswert ist, dass Sie die Regierungsfraktion auffordert, tätig zu werden und sich für den Abschluss der Vereinbarung einzusetzen. Das zeigt auch, welches Vertrauen Sie selbst zu Ihrer eigenen Regierung haben.
Das Vorschreiben von Tankertransitrouten in der Ostsee sehen wir, wie ebenfalls schon diskutiert, als eine Möglichkeit zur Verbesserung des Seeverkehrs im Rahmen der verfügbaren IMO-Instrumente an. Ebenfalls ist die Stationierung von Notschleppern entlang der Hauptschifffahrtsroute eine sinnvolle Maßnahme. Der Vorschlag ist aber ebenfalls nicht neu.
So könnte ich jetzt, wenn ich nur ausreichend Zeit hätte, einen Punkt nach dem anderen aufnehmen bis hin zur Ausbildung, wo Dinge geregelt sind, bis hin zur Verantwortlichkeit der Flaggen- und Hafenstaaten, wo aktuelle Diskussionen laufen. Ich schließe
schlichtweg mit dem Satz: Dieser Antrag ist nichts anderes als die Zusammenfassung all dessen, was zurzeit in der aktuellen Diskussion ist. Wir sollten uns als Land Schleswig-Holstein darauf konzentrieren, die Dinge, die wir selbst in Angriff nehmen können, in Angriff zu nehmen und umzusetzen. Dann haben wir schon eine Menge zu tun. An den Verhandlungstischen auf internationaler Ebene sitzt die Bundesregierung und auch die hat in der Tat eine Menge zu tun.
Verehrte Frau Ministerpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir waren uns in der Situationsanalyse einig. Die Situation auf der Ostsee ist so, wie es die Vertreter aller Fraktionen - und auch die Ministerpräsidentin - hier dargestellt haben. Eines in allem Ernst: Schleswig-Holstein und seine Ministerpräsidentin sind doch nicht der Dreh- und Angelpunkt dieser Diskussion, sondern die Entscheidungen werden an ganz anderer Stelle getroffen. Sie werden in unserem nationalen und im Europäischen Parlament getroffen!
Wir wissen auch, wie schwierig es ist, in der IMO internationale Übereinstimmung zu bekommen, um tatsächlich etwas mehr Schiffssicherheit zu erreichen. Nur darauf sollten wir uns tatsächlich konzentrieren und das muss hier noch einmal deutlich gesagt werden.
Der Antrag, den Rot-Grün hier vorgelegt haben, ist die Zusammenstellung der Dinge, die aktuell diskutiert werden und zum Teil von uns und von meiner Bundestagsfraktion mit initiiert wurden. Von daher haben wir kein Problem, Ihrem Antrag zuzustimmen; das werden wir auch machen. Nur: Wir sollten uns bewusst sein, dass Schleswig-Holstein in dieser Frage nicht Dreh- und Angelpunkt ist. Entscheidungen werden nicht hier im Hause getroffen, sondern woanders.
Am Rande eine Bemerkung, die mir am Herzen lag und die ich kurz angesprochen habe: Wir haben hier im eigenen Land und in eigener Zuständigkeit eine Menge zu regeln. Vielleicht wäre es sinnvoll, dass wir uns auch über diese Dinge unterhalten. Insofern würde ich es begrüßen, wenn wir nicht in der Sache ab
stimmen würden. Wenn Sie das wollen, werden wir zwar zustimmen, aber ansonsten hätten wir dazu im Wirtschaftsausschuss eine ganze Menge beizutragen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit großem Interesse habe ich den Ausführungen des Innenministers gelauscht. Dennoch komme ich nur zu dem Schluss: Das, was Sie hier vorgelegt haben, Herr Minister, ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Es ist ein riesiges Kuddelmuddel!
- Da komme ich gleich drauf. Wie Sie selbst angeführt haben, gibt es das Gutachten von Dr. Schliesky, der sehr detailliert zwischen den Aufgaben der Gemeinden, der Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden und der Aufgaben der Ämter unterschieden hat. Wenn wir den Amtsbürgermeister jetzt de facto mit dem Bürgermeister gleichsetzen, dann heißt das auch, dass er die Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie ebenfalls mit erfüllt. Sie selbst waren Bürgermeister und wissen, dass der Bürgermeister in einer Gemeinde mit der Motor des ganzen Geschehens ist. Das kann der Amtsbürgermeister in seiner jetzigen von Ihnen zugedachten Funktion nicht. Er ist und bleibt Kopf der Verwaltung. Ich zitiere aus dem Gutachten von Schliesky:
„Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 1979 die Schleswig-Holsteinische Amtsordnung nur mit der Maßgabe für verfassungsgemäß erklärt, dass auch weiterhin im Hinblick auf Quantität und Qualität der Selbstverwaltungsaufgaben die Gemeinde der maßgebliche Akteur bleibt, vor allem hinsichtlich der eigenverantwortlichen Willensbildung und Entscheidungsfindung.“
Im Grunde genommen wollen Sie etwas ganz anderes. Dann sagen Sie es auch! Mit dieser Verfassung legen Sie den Einstieg in den Ausstieg aus der herkömmlichen Amtsordnung. Sie wollen eigentlich mehr zum niedersächsischen Samtgemeindemodell hin.
- Selbstverständlich! Herr Hentschel hat das noch einmal sehr deutlich gemacht. Wenn Sie sich den Gesetzentwurf genau ansehen, dann sehen Sie, dass das rot-grünes Kuddelmuddel ist. Es ist nichts Halbes und nichts Ganzes!
Herr Präsident, ich bitte, über Antrag und Bericht getrennt abstimmen zu lassen.
Herr Präsident, ich bitte auch hier um getrennte Abstimmung über Antrag und Bericht.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
Ich bitte zu berichtigen: in der 45. Tagung!
Frau Präsidentin, ich habe den Kollegen Astrup eben so verstanden, dass er die Anträge insgesamt an den Ausschuss überweisen möchte. Dieser Ausschussüberweisung würden wir zustimmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Klaus Schlie ist auf die Vorstellungen der Union eingegangen. Ich habe gesehen - darüber freue ich mich auch -, dass Sie, verehrte Frau Kollegin Heinold, unsere Broschüre in der Hand haben, in der wir uns mit den Eckpunkten einer effizienten Verwaltungsstrukturreform auseinander setzen. Herr Minister, ich stelle sie Ihnen nach meinem Redebeitrag zur Kenntnisnahme zur Verfügung.
Ich hatte von dieser Debatte etwas mehr erwartet.
Was herausgekommen ist, ist nichts anderes als ein Feuerwerk der Ideen, das zu einem bunten Himmel geführt hat, aber keine klare Linie aufweist. Sehe ich mir Ihren Antrag Drucksache 15/3382 an, frage ich mich am Schluss nur: Was wollen Sie eigentlich?
Der Innenminister und die Ministerpräsidentin nehmen auf Ihrer Pressekonferenz zur interkommunalen Zusammenarbeit Vorschläge des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages oder - besser gesagt - des Verbandes der Leitenden Verwaltungsbeamten auf. Analysiert man dieses Modell, kommt man sehr schnell zu dem Schluss, dass hier der Einstieg in die Samtgemeinden, wie wir sie in Niedersachsen bereits finden, vorbereitet wird. Der Kollege Hentschel schaut etwas weiter südlich und kommt zu dem Modell der Amtsgemeinde mit der Ortsgemeinde.
Ich frage Sie: Wo finden Sie die Unterschiede zu unserer derzeitigen schleswig-holsteinischen Kommunalverfassung? Da haben Sie die Gemeinden mit den Ortsbeiräten. Ich war zehn Jahre lang Bürgermeister in einer solchen Gemeinde mit fünf Ortsteilen, die früher auch einmal selbstständig gewesen sind und in denen wir funktionsfähige Ortsbeiräte haben. Die Frage ist immer nur, wie man sie einbindet. Ich habe nicht ganz verstanden, in welche Richtung Sie dort eigentlich marschieren wollen.
Wie Sie die Schulverbandsvorsteher bei den Ämtern unterbringen wollen, müssen Sie mir noch einmal erklären. Nach dem Gesetz ist die Gemeinde Schulträger. Selbst wenn Sie unterschiedliche Gemeinden haben, bleibt jede Gemeinde Schulträger, es sei denn, Sie haben Gymnasien oder Realschulen und mehrere Gemeinden außerhalb des Amtes. Dann finden Sie einen Schulverband. Die Zweckverbandslösung, die Sie den Ämtern zuschreiben, finden Sie dort nicht.
Wissen Sie, was mich gefreut hätte? - Mich hätte gefreut, wenn die Regierungsfraktionen hier im Haus schlichtweg dazu gekommen wären, uns einen sehr klaren Vorschlag zu unterbreiten, zu sagen: Das haben wir vor, dort wollen wir hin, die Gesetzesvorlage wird nach dieser Grunddiskussion erarbeitet und darüber stimmen wir ab. Bisher liegt uns ein Sammelsurium unterschiedlicher Ideen vor, die uns hier nicht weiterbringen.
Frau Präsidentin, ich schlage vor, dass der Bericht und die beiden Anträge zur federführenden Beratung in den Sozialausschuss und zur Mitberatung in den Wirtschafts- und Umweltausschuss überwiesen werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs sagen: Das ist ein ganz ordentlicher Bericht, den der Innenminister hier vorgelegt hat. Wenn ich sage „ganz ordentlich“, dann ist das für einen Nordfriesen das höchste Lob, das er überhaupt aussprechen kann.
Mit diesem Bericht wird aber auch klar, wie schwierig es ist, gemeinsam mit Partnern zu vernünftigen Strukturen zu kommen, wie mühsam es ist, Ressortegoisten, eingefahrene Verwaltungsgleise und Mehrfachzuständigkeiten zugunsten effizienter Strukturen und schlanker Aufgabenerledigung zu verlassen.
Herr Minister, Sie haben es angesprochen, das jüngste Treffen der norddeutschen Innenminister, die IMK Nord in Kiel, war ein eindrucksvolles Beispiel dafür. Wenn ich mir die Pressemitteilung zu diesem Event ansehe, dann wird mir sehr schnell klar, dass wir gemeinsam zur Herstellung der Sicherheit auf See und zur Gewährleistung der Sicherheit an unseren Küsten noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten haben. Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, bei Ihren Bundestagsfraktionen. Die sollten sich daran machen, die Bundeskompetenzen auf See vernünftig zu bündeln und zu straffen und nicht noch neue, zusätzliche aufzubauen.
Ich weiß ja, dass die Übertragung einer neuen Aufgabe auch dazu reizt, neue Forderungen zu stellen, neue Strukturen zu schaffen, neues Material einzufordern. Aber es stellt sich hier doch die Frage: Ist das wirklich nötig oder kann ich nicht auf bestehende Strukturen zurückgreifen?
Ich meine, dass gerade das SOLAS-Übereinkommen - Safety of Life at Sea -, bei dem es um den Terrorismus im Seeverkehr geht, danach schreit, eine Neuordnung der Kompetenzen anzugehen, weg vom BMVBW - das ist das Ministerium, das sich in jüngster Zeit gerade durch Pleiten, Pech und Pannen einen besonderen Ruf verschafft hat - hin zu einer neuen Institution deutsche Küstenwache, in die auch - wie wir das gefordert haben - Zoll, BGS, Fischereiaufsicht und Teile der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingegliedert werden sollen.
Ein entsprechender Antrag liegt im Deutschen Bundestag vor, gestellt von der Fraktion von CDU und CSU. Ein weiterer Antrag dazu liegt im Deutschen
Bundestag vor, gestellt von den Freien Demokraten. Meine Damen und Herren von Rot-Grün, Sie haben hier eine Menge zu tun. Leisten Sie bei Ihren Bundestagsfraktionen Überzeugungsarbeit, damit wir hier ein Stück weiterkommen!
Der BMVBW prüft und überlegt zurzeit, dass er weitere Planstellen und Kosten für Sachmittel benötigt, um SOLAS umzusetzen. Er stellt in einem Schreiben fest, dass die Erhöhung des Sicherheitsniveaus mit Kosten verbunden ist, an denen auch die Länder zu beteiligen seien. Verehrter Herr Minister, über diesen Punkt würde ich im Ausschuss gern etwas Näheres erfahren, gerade auch unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten.
Auch über die bisherigen Beratungen und Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitskreises „Maritime Security", des so genannten BLAMS, der ja die Umsetzung der Bund/Länder-Angelegenheiten aus Kapitel XI-2 des SOLAS-Übereinkommens regelt, sollten wir im Ausschuss sprechen. Ebenso bitte ich, uns über die derzeit im Bundesinnenministerium laufenden Überlegungen unter dem Arbeitstitel „Küstenwache neu“ zu informieren.
Ich hatte vorhin gesagt, dass es gilt, noch eine Menge Überzeugungsarbeit zu leisten. Ich nehme das auf, was Sie hier in den Raum gestellt haben: Auch wir werden uns dieser Aufgabe stellen. Ich darf Ihnen gestehen, dass auch ich erstaunt über die Äußerungen des niedersächsischen Innenminister war, zumal ich sie dann mit den Aussagen seiner Vorgänger Bartling und Glogowski - ich glaube, so hieß der andere - verglichen habe. Ich habe festgestellt, dass sich die Aussagen von Minister Schünemann kein Stück von denen seiner Vorgänger unterscheiden. Wir werden hier noch einmal Gespräche führen. Der niedersächsische Ministerpräsident Wulff hat anlässlich unserer Gespräche in Ahrensburg deutlich gemacht, dass Niedersachsen auf dem Weg zu einer neuen deutschen Küstenwache einen zweistufigen Weg haben wolle. Zunächst sei eine staatsvertragliche Lösung angestrebt und in einem zweiten Schritt werde man über eine Kompetenzneuordnung beraten müssen. Wir werden am Ball bleiben.
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik ist gerade ganz neu das Gutachten „Meeresumweltschutz Förde und Ostsee“ im Februar 2004 auf den Tisch gekommen. Herr Präsident, gestatten Sie mir, dass ich abschließend daraus zitiere. Wenn man dort etwas weiter hinten liest, findet man folgende Stelle:
„Der Umweltrat regt dringend an, die vielfältigen Entscheidungsbefugnisse zu bündeln. Die hoheitlichen maritimen Dienste des Bundes sollten in einer deutschen Küstenwache unter der Zuständigkeit eines Bundesministeriums zusammengefasst und einem einheitlichen Kommando sowohl für Routineaufgaben als auch für das Notfallmanagement unterstellt werden. Die entsprechenden Länderaufgaben sollten mittelfristig in einer solchen Küstenwache eingebunden werden. Effektives Notfallmanagement und effektive Brandbekämpfung erfordern eindeutige Führungsstrukturen anstelle Kooperation und Koordination. Dementsprechend sollte auch das Havariekommando ein zwar wichtiger, aber gleichwohl nur erster Schritt in Richtung auf die Zusammenfassung aller Aufgaben des Notfallmanagements auf dem Wasser sein. Mit dem einheitlichen Havariekommando ist unter den gegenwärtigen kompetenzrechtlichen Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland versucht worden, die notwendigen Konsequenzen aus den Mängeln im Notfallmanagement bei der Havarie der ‚Pallas’ zu ziehen. Eine Reduzierung der Länderkompetenzen zugunsten des Bundes ist auf der Grundlage des geltenden Rechts schwer möglich, sondern würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern. Letzteres darf jedoch mindestens mittelfristig kein Hinderungsgrund sein; denn das Grundgesetz dient dem Schutz des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt. Es bezweckt offensichtlich nicht, eine effektive Gefahrenabwehr zu verhindern.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich bitte um Ausschussüberweisung.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass hier in diesem Hause sowohl im Jahre 1988 als auch im Jahre 1992 das Thema Küstenschutz von der CDU auf die Tagesordnung gebracht wurde? Ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung unter dem damaligen Innenminister Bull zunächst diesen Vorstellungen ablehnend gegenüberstand?
Die sozialdemokratische Seite habe ich hier nicht zu vertreten.
Ich bestreite das an dieser Stelle mit Nichtwissen. Im Übrigen glaube ich aber, dass das Thema Küstenwache bereits von Herrn Steenblock thematisiert worden ist, als er 1995 noch im Bundestag war. Ich zitiere eine Pressemitteilung meiner Fraktion aus dem Jahre 1999. Darin steht: „Im Zentrum unserer Forderungen steht die Einführung einer einheitlichen Küstenwache.“ Ich meine, wir brauchen uns hier im Hause gegenseitig zu diesem Thema nicht zu konfirmieren. Es kommt vielmehr darauf an, nach außen zu wirken. Wir haben einen Innenminister Klaus Buß, seines Zeichens Sozialdemokrat, der nun wirklich nichts unterlassen hat, um das Thema vorwärts zu bewegen. Keiner kämpft wie Klaus Buß für die einheitliche deutsche Küstenwache im Interesse SchleswigHolsteins.
Insofern kommt der Bericht viel zu bescheiden daher. Wir setzen uns aber gern auch bei unseren Berliner Kollegen noch einmal dafür ein. Ich glaube, Herr Steenblock steht da auch fest an unserer Seite. Hauptverhinderer einer länderübergreifenden Regelung ist der niedersächsische Innenminister Schünemann, seines Zeichens Mitglied der CDU, dicht gefolgt vom Bremer Kollegen Rösekamp, ebenfalls CDU. Also, uns brauchen Sie nicht zu konfirmieren; wir sind uns alle einig. Fahren Sie nach Niedersachsen zu Ihren Parteifreunden und werden Sie an geeigneter Stelle vorstellig. Ich wünsche Ihnen gute Reise nach Hannover und Bremen. Wir fahren nach Berlin.
Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung in Richtung FDP. Offensichtlich hat die FDP die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt. Sie bleibt deutlich hinter der CDU zurück. Herr Kollege Behm, die Menschen interessieren sich nicht für Verwaltungszuständigkeiten. Die Menschen haben ein großes Interesse an Sicherheit vor ihren Küsten. Darauf kommt es an, und nicht auf Bürokratenhickhack.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dpa meldet heute um 08:38 Uhr: Im schwedischen Teil der Ostsee treibt ein 7 km langer und 4 km breiter Ölteppich auf die Küste zu. Wie die Küstenwacht im Karlskrona am Freitag mitteilte, hat das Öl bei Stavsten bereits einen Strand erreicht und bedroht Seevögelkolonien. Das äußerst zähflüssig auf der Wasseroberfläche treibende Öl sei wahrscheinlich illegal aus einem auf der Ostsee fahrenden Schiff abgelassen worden.
Die vielen Katastrophenmeldungen der letzten Jahre im Zusammenhang mit Schiffsunfällen in Nord- und Ostsee machen in dramatischer Weise eines deutlich: Die Reduzierung der von der ständig zunehmenden Befahrung für Nord- und Ostsee ausgehenden Gefahren - ich nenne insbesondere die zahlenmäßig zunehmenden Havarien und schädlichen Umwelteinflüsse - muss eine vordringliche nationale Aufgabe sein.
Mit der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes und dem Abbau der Grenzkontrollen im Rahmen des Schengener Abkommens ist es zu einer noch stärkeren Internationalisierung und Mobilität der organisierten Kriminalität gekommen. Insbesondere die Öffnung der Grenzen Richtung Osten hat zusätzliche Aufgaben mit sich gebracht. Schon beim Anblick der vielfältigen Präsenz der zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben eingesetzten Schiffseinheiten des Bundes und des Landes während der Kieler Woche drängt sich die Frage auf, ob eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung organisiert ist und - noch wichtiger - ob sie wirklich effizient durchgeführt werden kann.
Es ist nicht mehr zu übersehen: Es muss zu einer Bündelung der Aufgaben kommen. Es muss zu einer Konzentration der Kräfte und Mittel und insbesondere zu einer klaren Kompetenzverteilung kommen. Dann erreichen wir auch mehr Effizienz und, wie ich meine, eine erhebliche Kostenreduzierung. - Dies sind nicht meine Worte, sondern dies waren die Worte des
Kollegen Meinhard Füllner in der 54. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags am Freitag, dem 4. März 1994. Also vor knapp zehn Jahren stand das Thema, mit dem wir uns heute erneut befassen, auf der Tagesordnung.
Es war damals so aktuell wie heute. So müssen wir uns doch zu Recht fragen: Was hat sich denn eigentlich getan? Wie weit sind wir eigentlich trotz der Erkenntnisse aus dem „Pallas“-Desaster, die wir am 17. November 1999 erneut in einen Antrag mit der Forderung zur Einrichtung einer effektiven Küstenwache haben einfließen lassen, tatsächlich gekommen? Nach wie vor fordern wir die Schaffung klarer Kompetenzen und übersichtlicher effektiver Strukturen.
Wir haben mit Sicherheit kein Beschlussproblem. Aber Sie, Herr Innenminister, haben ein massives Umsetzungsproblem.
Die Diskussion um die Aufstellung einer nationalen Küstenwache kommt dem Bohren dicker Bretter gleich. Mit unserem Antrag, den wir in letzter Sekunde doch noch durch einen interfraktionellen Antrag haben ersetzen können, unterstreichen wir in diesem Hause nochmals das gemeinsame Ziel, eine neue deutsche Küstenwache aufzustellen, in die Personal und Material der bisherigen Aufgabenträger überführt werden sollen.
Wer auf See länger Verwaltungswirrwarr, Ressortegoismen und Kompetenzgerangel duldet, handelt verantwortungslos gegenüber der Sicherheit auf See, den Menschen sowie der Natur und Umwelt. Von daher sind jetzt wirklich alle Mittel bis hin zur Verfassungsänderung auszuschöpfen.
Die Gelegenheit dazu ist günstig, da auch beim Bund - sowohl bei Regierung als auch beim Parlament - Drive in das Thema kommt. Auch im Zuge der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern besteht die Möglichkeit, eine klare Aufgabenregelung auf See zu vereinbaren.
Glauben Sie mir, der nächste Seeunfall kommt bestimmt. Die Menschen werden kein Verständnis dafür haben, wenn Sie dann ausführen müssen, Herr Minister: Infolge rechtstheoretischer Betrachtungen von verfassungsmäßig festgelegten Zuständigkeiten im Rahmen des Föderalismus war uns der Aufbau effektiver Strukturen zur Gewährleistung der Sicherheit auf See und zur Bekämpfung von Seeunfällen nicht möglich.
Wir als CDU-Fraktion werden dem gemeinsamen Antrag zustimmen. Ich bitte jedoch noch darum, Punkt 4 dahin gehend zu ergänzen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dem Landtag bis zur 40. Tagung einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Durch die Einfügung des Wortes „schriftlichen“ haben wir keine Probleme.
Ich freue mich auf die Diskussion, die wir dann im Februar etwas detaillierter fortsetzen werden. Ich würde es begrüßen, auch wenn wir heute in der Sache abstimmen können, wenn wir dieses Thema im Innen- und Rechtsausschuss noch etwas detaillierter behandeln könnten; denn ich gehe davon aus, dass eine ganze Reihe von Informationen dort noch einmal aufgearbeitet werden müsste.
Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass die SPDBundestagsfraktion den von der CDU/CSUFraktion eingereichten Antrag zur Schaffung einer einheitlichen deutschen Küstenwache unterstützen wird?
- Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich hoffe das. Ich wäre im Laufe meiner Rede darauf gekommen.
Ich weiß, dass die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag einen solchen Antrag eingebracht hat. Ich hoffe sehr, dass die SPD-Bundestagsfraktion diesen Antrag unterstützen wird. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in Ihren CDU-Fraktionen in Niedersachsen und Hamburg ähnlich wirken würden, wie wir es in Mecklenburg-Vorpommern versuchen.
Wenig hilfreich ist, wenn Sie, Herr Maurus, einfach sagen, der Innenminister habe ein Umsetzungsproblem. Das ist wirklich wenig hilfreich; denn Ihnen müsste bekannt sein - es ist Ihnen auch bekannt -, dass ich für die hier genannten vier Ministerien auf Bundesebene nicht zuständig bin. Wäre ich das, dann hätte ich kein Umsetzungsproblem. Das kann ich Ihnen versichern.
Ich behaupte, dass das, was die Landesregierung - oder auch der Innenminister - tun kann, in der Zeit geschehen ist. Auf jeder Konferenz der Innenminister der Küstenländer ist dies Thema, so auch auf der nächsten, zu der ich selber einberufen werde. Ich bearbeite meine Kollegen intensiv, den Weg in Richtung einer gemeinsamen deutschen Küstenwache mitzugehen, allerdings bisher mit wenig Erfolg. Auf einen Punkt bin ich allerdings stolz, der zu meinem
Bedauern überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen ist: Auch wenn Sie den Bund hinzunehmen, ist Schleswig-Holstein bisher das einzige Land, das zumindest einen Schritt in Richtung einer einheitlichen Küstenwache gegangen ist, indem es nämlich seit dem 1. Januar 2003 den operativen Teil der Fischereiaufsicht in die Wasserschutzpolizei integriert hat. Das hat bisher noch niemand nachgemacht.
Mecklenburg-Vorpommern hat zwar unser Material in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen, bisher aber noch nicht umgesetzt. Niedersachsen und Hamburg wehren sich bisher dagegen. Ich habe das oft genug angeregt.
Ein weiterer Punkt ist das Havariekommando. Ich will das hier nicht ausbreiten. Ich bilde mir wirklich ein, sagen zu dürfen, einen nicht ganz unerheblichen Anteil daran zu haben, dass das Havariekommando nun endlich nach langen Diskussionen gekommen ist.
Wir sind uns alle einig: Das Havariekommando ist ein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer einheitlichen deutschen Küstenwache, der notwendig war, um zumindest in der Zeit bis dahin eine Führungsorganisation zu haben, die im Katastrophenfall - so wie es hier dargestellt ist - wirklich in der Lage ist, Kräfte zu bündeln und einheitlich zu führen. Das ist mit dem Havariekommando gelungen und damit ein erfolgreicher Zwischenschritt.
Wie muss es weitergehen, wie sind die Probleme gelagert, wenn wir zu einer einheitlichen deutschen Küstenwache kommen müssen? Herr Harms, da bin ich etwas anderer Auffassung in der Reihenfolge: Vordringlich ist aus meiner Sicht, dass auf Bundesebene die Bereitschaft hergestellt wird, die im Augenblick noch vorhandenen - wie ich immer sage - vier Reedereien zu einer einheitlichen Reederei zusammenzuwerfen. Dem dient auch der von Herrn Maurus gestellte Antrag.
Es muss zweitens auf Länderebene die Bereitschaft gegeben sein, die Zuständigkeiten in den Bereichen auf den Bund zu übertragen oder zumindest zu sagen, wir wollen, dass der Bund diese Aufgaben wahrnimmt. Das ist in der Umsetzung relativ einfach. Entweder durch eine Verfassungsänderung oder durch entsprechende Staatsverträge. Ob man das eine oder andere Mittel wählt, ist letztlich, wenn man den Erfolg will, relativ gleichgültig. Eines der Mittel muss es sein.
Das sind die Probleme. Vorweg gehen muss aber der Bund. Ich hoffe, dass die SPD-Fraktion des Bundes
tages dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion - oder einem ähnlichen - zustimmt und dass auf diese Weise auf Bundesebene etwas in Gang gesetzt wird, was wirklich ein großer Schritt hin zu einer einheitlichen Küstenwache wäre. Lassen Sie uns bitte in diesem für Schleswig-Holstein so wichtigen Punkt eng zusammenarbeiten und die gegenseitigen Zuständigkeiten beachten. Wir leisten, was wir können. Da, wo wir nicht zuständig sind, können wir nicht erfolgreich sein. Uns das vorzuhalten, ist wenig hilfreich. Ich wiederhole mich hier. Was ich tun kann, das tue ich, darauf können Sie sich verlassen.
Das hätten wir gern gemacht. Wir machen formal darauf aufmerksam, dass der interfraktionelle Antrag auf dem Änderungsantrag basiert. Der Ursprungsantrag ist Drucksache 15/3161. Wir sind mit dem Verfahren so einverstanden, dass wir unserem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen. Damit ist der Ursprungsantrag obsolet. Gleichzeitig darf ich daran erinnern, dass wir unter Nummer 4 des Änderungsantrags einen schriftlichen Bericht erwünschen.
Ik grööt di Präsident. Lef Wüfhaur en Karming jir ön Sool! Ik frügi mi, dat ik deling Söl’ring snaki ken. Lars Harms heer en Gesets iinbraacht, en diaraur forhaneli wü deling. Didiar Gesets starket di friisk Spraak - en diarme uk dit Söl’ring.
Man nü gair’t fiirer üp Hoogdütsk. Dieser Gesetzentwurf entspricht der Intention der EU-Sprachen-Charta und basiert nicht zuletzt auf unserer Landesverfassung. Dort heißt es in Artikel 5 Abs. 2:
„Die nationale dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“
Dieses Verfassungsgebot müssen wir uns immer wieder vor Augen führen. Es muss für uns alle ständige Herausforderung sein. Daher sind alle Initiativen grundsätzlich begrüßenswert, wenn sie einen Beitrag zur Förderung des Friesischen und damit zur Erfüllung dieses Verfassungsgebotes leisten.
Dies tut auch der vorliegende Gesetzentwurf zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum. Dennoch muss man sagen: Der Gesetzesentwurf ist sehr weit formuliert, lässt den öffentlichen Verwaltungen Gestaltungsspielraum, setzt auf Freiwilligkeit und bringt letztlich die nahezu rechtliche Gleichstellung des Friesischen mit dem Niederdeutschen - ich verweise auf die EU-Sprachen-Charta - und der Minderheitensprachen generell mit den Fremdsprachen.
Dieser Gesetzentwurf ist eine Referenz an das Friesische, ist eine Referenz an die Friesen. Es wird der gute Wille des Parlaments deutlich - mehr aber nicht. Das müssen wir hier alle wissen und das müssen auch die Friesen wissen. Eine nahezu rechtliche Gleichstellung ist nun einmal keine vollkommene Gleichstellung. Bei bindenden Verpflichtungen im Gesetz wäre es nicht mehr kostenneutral, würde manche Verfahren komplizieren und würde auf wenig Verständnis, selbst in den Verwaltungen und im öffentlichen Raum in Nordfriesland, stoßen.
Denn wenn wir uns die Verwaltungen/den öffentlichen Raum im Kreis Nordfriesland ansehen, stellen wir sehr schnell fest, dass auch dort nicht mehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die friesische Sprache beherrschen, geschweige denn friesisch schreiben können und dies orthographisch richtig. Dies ist in Nordfriesland regional unterschiedlich. Ich habe mich einmal auf Sylt umgesehen. In den sieben Bürgermeisterbüros haben wir keine friesisch sprechenden Mitarbeiter mehr. Im Amt Landschaft Sylt sprechen von 40 Mitarbeitern gerade noch zwei friesisch, zwei Halbtagskräfte. Dies mag nur einen kleinen Einblick gewähren.
Daher bleibt neben dem hier vorliegenden Gesetzentwurf noch viel zu tun, um dem Verfassungsgebot tatsächlich Rechnung zu tragen, vor allem in den Kindergärten, in den Schulen und in der Erwachsenenbildung, um unsere friesische Sprache als Kulturgut und Teil der Identität der Friesen zu erhalten, zu pflegen und fortzuentwickeln.
Wir freuen uns auf die weitere Beratung im Ausschuss, wir freuen uns auf die Anhörung. Wir werden den Gesetzentwurf positiv begleiten.
Frau Kollegin, können Sie mir sagen, welche Gründe im Ministerium liegen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Matthiesen, Sie haben mit Ihrem Beitrag hier nur eines deutlich gemacht, nämlich dass Sie aus den Debatten der letzten Jahre überhaupt nichts dazugelernt haben.
Es sollte doch mittlerweile selbst der Fraktion der Grünen klar sein, dass man Umweltschutz und Naturschutz nur mit den Menschen und nicht gegen die Menschen machen kann.
An die Nationalparkdebatte erinnere ich mich sehr genau. Ich habe sie hier im hohen Haus mitgeführt. Ich kann mich an Äußerungen auch aus Ihrer Fraktion erinnern, die vor Ort so lauteten: Wir haben die Mehrheit. Wer die Mehrheit hat, hat die Macht. Wer die Macht hat, bestimmt.
- Das ist sehr wohl wahr. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich mich noch sehr wohl an diese Debatte erinnern kann.
Eines kann man Ihnen wirklich nicht vorwerfen. Herr Hentschel, Sie halten in der Tat Wort. Sie halten Wort, und zwar hinein bis in Ihren vorletzten Koalitionsvertrag, in dem Sie sehr deutlich machen, was Sie im Bereich der Natur- und Umweltschutzpolitik vorhaben. Sie haben ausgeführt, dass Sie die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes haben wollen.
Sie haben ausgeführt, die geltenden Landwirtschaftsklauseln seien abzuschaffen, die Biosphärenreservate sollten ebenso wie die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie ein gesetzliches Fundament erhalten, bezüglich der FFH-Richtlinie solle die Bundesratsinitiative, die Sie damals vorhatten, das Ziel verfolgen, die FFH-Richtlinie in ihrem umfassenden Naturschutzansatz vollständig und konsequent umzusetzen.
Sie haben es später noch einmal deutlich gemacht und gesagt, sie werden die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union in ihrem umfassenden Naturschutzansatz schnell, konsequent und vollständig umsetzen. Sie haben den Naturschutzverbänden für zu benennende Gebiete Vorschlagsrechte eingeräumt.
Das alles passiert heute. Wir können heute erleben, was Sie in Ihrem Koalitionsvertrag vor sieben Jahren zu Papier gebracht haben.
Meine Aufforderung und die Aufforderung meiner Fraktion ist: Lernen Sie doch aus den Diskussionen, die wir gehabt haben, dazu. Die Spielräume sind Ihnen von der Kollegin Todsen-Resse deutlich gemacht worden. Wenn ich die Unruhe auf der Regierungsbank richtig definiere, Frau Ministerpräsidentin, wird hier noch etwas Bewegung hineinkommen.
Mit Ihrem Kopfschütteln demonstrieren Sie nur das, was ich vorhin zitiert habe. Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Astrup, wir haben gestern in aller Deutlichkeit unseren Vertagungsantrag begründet. Wir haben ihn damit begründet, dass sich Bundesratsentscheidungen haushaltsrelevant auswirken werden und die Arbeit im Vermittlungsausschuss zum Zeitpunkt unserer Haushaltsberatung nicht abgeschlossen sein wird. Sie haben diesen Antrag abgeschmettert
oder abgelehnt, ohne auch nur mit einem Wort auf die Begründung einzugehen.
Von der SPD habe ich hier gestern nichts gehört.
Obwohl jedem hier deutlich ist, dass Ihr Haushalt, den wir heute hier beraten, nichts anderes als ein Seifenblasenhaushalt ist
- das haben wir Ihnen mehrfach deutlich gemacht -, mussten wir uns mit der Situation abfinden. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, wir hätten etwas nicht auf die Reihe bekommen, ist eine Frechheit sondergleichen, Frau Heinold. Wer hier etwas nicht auf die Reihe bekommen hat - diese Frage stellt sich in der Tat. Denn wenn Sie die Tagesordnung umstellen, ist es Ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass diejenigen, die hier tangiert sind, auch im Hause anwesend sind.
Was ist das denn für eine Art und Weise zu sagen, wenn wir nicht Ihren Vorstellungen nachkämen, fangen Sie mit den Haushaltsberatungen einfach an!
Ich sage noch einmal sehr deutlich: Hier ist der Antrag nach Artikel 21 Abs. 1 gestellt worden, den Minister hierher zu zitieren - das wiederhole ich -, und zwar zu den Tagesordnungspunkten der Haushaltsberatung.
Da wollen wir einmal sehen, ob Sie es wagen, sich gegen die Verfassung dieses Landes zu wenden.
Um den Zusammenhang noch einmal zu unterstreichen, wie hier bereits angemerkt worden ist: Nach § 42 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ist sowohl der Finanzminister als auch der Wirtschaftsminister mit dieser Frage befasst und sie haben sich zu dieser Frage zu äußern.
Daher wiederhole ich: Wir bestehen auf die Zitierung nach Artikel 21 Abs. 1. Unser Vorschlag ist und bleibt - wir kommen Ihnen entgegen, um dem Minister das Anreisen zu ermöglichen -, die für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkte heute aufzurufen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Diskussion um Kitas veranlasst mich, hier einige Worte dazu zu sagen. Wir kommen hier mit Unterstellungen nicht weiter. Ich weiß nicht so richtig, wo ich den Gipfel der Scheinheiligkeit ausmachen soll.
Wenn ich diese Debatte richtig verfolgt habe - ich bin mir sicher, dass ich das getan habe -, dann ist festzustellen, dass es eine enorme Auseinandersetzung zwischen SPD und Grünen um das Thema Flexibilisierung der Standards im Kindergartenbereich gab.
Ich kann mich auch noch sehr gut an Pressemitteilungen von Martin Hentschel oder anderen Kollegen aus der grünen Fraktion erinnern, die sehr deutlich gemacht haben, dass es mit ihnen keine Standardflexibilisierung geben soll.
- Richtig verstanden. Vielen Dank, Frau Fröhlich. - Ich weiß nicht, wie Sie sich hier hinstellen und sagen können, das ganze Thema Kindergartenfinanzierung sei letztlich durch die Kommunen unterlaufen worden.
Parallel dazu hat der Innenminister nämlich einen Haushaltserlass herausgeschickt und deutlich gemacht, dass es zwingend notwendig ist, nicht nur die Haushalte von Bund und Land zu konsolidieren, sondern auch in den Kreisen Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen.
Die Mehrheiten in den Kreisen im Land haben sich das wahrlich nicht leicht gemacht. Nehmen Sie nur den Kreis Nordfriesland, den Sie eben auch zitiert haben. Er hat ein Haushaltsvolumen von 130 Millionen €, eine Verschuldung von 31 Millionen €, einen Fehlbedarf für den Haushalt des Jahres 2004 von 11 Millionen €, jetzt gerade festgestellt. Die setzen sich hin, machen ein Haushaltskonsolidierungsprogramm, kürzen und prüfen, wo sie sparen können, kratzen mit Mühe und Not 1 Million € zusammen und kriegen dann von der Landesregierung, nachdem sie die Förderung von 11 % auf 6 % herunternehmen und damit im Landesvergleich noch immer gut liegen, den Vorwurf gemacht, sie hätten eine Vereinbarung torpediert und sonstige Spielchen gespielt. Dafür habe ich kein Verständnis.
Da ich noch elf Minuten Redezeit habe, darf ich auch noch auf ein paar andere Dringe zu sprechen kommen. Das ist heute meine siebte Haushaltsberatung. So schwach, wie ich sie gerade von Regierungsseite empfinde, habe ich sie noch nie empfunden. Keine vernünftige Analyse der Situation des Landes,
keine plausible Erläuterung der Maßnahmen, die uns aufzeigen, wie das wirtschaftliche Ungleichgewicht wieder ausgeglichen werden soll, keine vernünftigen konzeptionellen Überlegungen, nur Schönfärberei und der Vorwurf der Schlechtrederei.
Regierungskunst müsste sich eigentlich dadurch auszeichnen, dass man zunächst einmal ganz realistisch die eigene Situation analysiert, auf der Grundlage dieser Analyse die entsprechenden Maßnahmen trifft, um eine vernünftige Zukunftsplanung zu betreiben. Davon sehe ich nichts.
Sie, Frau Ministerpräsidentin, werfen uns in regelmäßigen Abständen immer wieder vor, wir redeten das Land schlecht. Vor diesem Hintergrund möchte ich auf die Vergleiche, die Rankings, die andere durchgeführt haben, zu sprechen kommen. Ich nehme die Analyse der Bertelsmannstiftung. Dort werden im Land anhaltende Strukturdefizite ausgemacht.
„Dass sich Schleswig-Holstein insgesamt im Ranking 2003 nicht verbessern konnte, liegt ganz wesentlich an den … noch nicht überwundenen Strukturdefiziten des Landes … Im Zielgrößenbereich Beschäftigung fällt Schleswig-Holstein um drei Ränge auf Platz 9 zurück.“
Schleswig-Holstein verbessert sich „weniger stark als der Durchschnitt der Länder“.
„Mehr als 18 % der Arbeitsplätze in der Hansestadt sind durch Schleswig-Holsteiner besetzt. Etwa 140.000 Menschen pendeln täglich aus Schleswig-Holstein nach Hamburg.
Diese hohe Zahl an Auspendlern belastet die Erwerbstätigenquote, bei der das Land … eine lediglich unterdurchschnittliche Performance erreicht. Mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote in Höhe von insgesamt 11,1 %... konnte Schleswig-Holstein zwar seinen 5. Platz halten, entwickelte sich aber auch hier schlechter als der Durchschnitt aller Länder …
Die angespannte Haushaltslage mit den einhergehenden zunehmenden Zinsbelastungen schränkt den landespolitischen Handlungsspielraum in der Arbeitsmarktpolitik auch in Zukunft ein und könnte das Land im Aktivitätsbereich Beschäftigung noch weiter zurückfallen lassen.
Auch vor diesem Hintergrund sind eine konsequente Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Verbesserung der Standortrahmenbedingungen zur Stärkung der industriellen Basis durch Ansiedlungen die wichtigsten und vielleicht einzig realisierbaren Ansätze der Landespolitik, mit denen eine Stabilisierung der Beschäftigungslage … erreicht werden kann.“
Ich erinnere auch an den Hinweis von Professor Driftmann, der deutlich das Investitionsklima ansprach. Im Rahmen der FFH-Diskussion tragen Sie kräftig dazu bei und vertreiben noch die letzten Unternehmer, die bereit sind, zu expandieren oder sich hier anzusiedeln.
Es heißt weiter:
„(Es) … erscheint problematisch, dass die Gesamtausgaben des Landes für Forschung und Entwicklung gesunken sind …
Dies ist vor allem deshalb bedenklich, weil sich die Innovationsschwäche der schleswigholsteinischen Wirtschaft an vielen Einzelindikatoren ablesen lässt: So liegt das Land bei den Patentanmeldungen … auf dem vorletzten Platz im Ländervergleich …
Auch im Zielgrößenbereich Sicherheit“
- der Innenminister ist auch schon gegangen -
„konnte sich Schleswig-Holstein gegenüber dem Ranking 2001 nicht verbessern und erreichte … lediglich“
- man höre und staune! -
„noch Platz 13 …
Die Quote nicht aufgeklärter Straftaten ist lediglich in den Stadtstaaten und in Mecklenburg-Vorpommern … höher als in Schleswig-Holstein.“
Danach kommen die Defizite in der Bildungspolitik. So geht das weiter und weiter und weiter. Und dann stellen Sie sich hierhin und sagen: Reden Sie das Land nicht schlecht, statt klar zu analysieren und zu sagen: Das sind die Defizite, die wir haben, und da müssen wir jetzt ansetzen.
Wir werden einen Haushalt aufstellen, der eine sichere Planung beinhaltet und das Land tatsächlich nach vorn bringt.
Thomas Stritzl hat vorhin gesagt:
„Willst du Schleswig-Holstein vorne sehen, musst du die Tabelle drehen.“
Ich kann nur fortführen:
„Und das nächste Mal anders wählen.“
Herr Präsident! Ich bitte, über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, hier die Nummer 24, separat abstimmen zu lassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Heinold, das ist schon ein starker Tobak, den Sie uns hier vorführen.
Es ist das vornehmste Recht des Parlaments, sich intensiv und ausgiebig mit dem Haushalt zu befassen. Mit den Haushaltsberatungen - und letztlich mit dem Haushalt - liefern wir in allen Bereichen Grundlagen und setzen Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Verwaltung unseres Landes. Die Haushaltsberatungen sind von daher die wichtigsten Beratungen in diesem Hause. Am Rande sage ich: Die Vereinbarung, den Haushalt an herausragender Stelle als ersten Punkt der Tagesordnung zu beraten, ist richtig und der Bedeutung angemessen.
Nun mag man sagen: Kein Grundsatz ohne Ausnahme. Wenn es von den Themen und der Terminlage so ist, dass dem Grundsatz nicht gefolgt werden kann, weil der Finanzminister des Landes im Vermittlungsausschuss das Land vertreten muss und kein anderes Mitglied der Landesregierung dazu fähig ist, mag man Verständnis dafür finden. Kein Verständnis können wir jedoch für Ihre Beratungsstrategie aufbringen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Vermittlungsausschuss heute und - ohne Hellseher sein zu müssen sage ich - auch
noch morgen mit Themen zu befassen haben wird, die sich unmittelbar auf den Haushalt des Landes Schleswig-Holstein auswirken werden.
Beispielhaft nenne ich an dieser Stelle nur drei Themen: Mit auf der Tagesordnung stehen das Thema Subventionsabbau, das Haushaltsbegleitgesetz des Bundes in Verbindung mit der Steuerreform und die Gemeindefinanzreform. Ich frage Sie, Frau Ministerpräsidentin, und Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank: Wollen Sie hier im Lande gegenüber den Verwaltungen und den Bürgern überhaupt Planungssicherheit herstellen? Wie wollen Sie dies erreichen? Wie wollen Sie dem Grundsatz von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gerecht werden? So, wie Sie diese Beratungen hier angelegt haben, wird dies nicht zu erreichen sein, zumal Sie obendrein angekündigt haben, dass es im Jahr 2004 mit Ihnen keinen Nachtragshaushalt geben wird.
Zwingen Sie uns bitte nicht dazu, die Haushaltsberatungen auf der Basis dieses unzulänglichen Entwurfs, den der Oppositionsführer zu Recht zu Beginn der Haushaltsberatungen schon einmal als einen Seifenblasenhaushalt betitelt hat, weiterführen zu müssen.