Kurz erwähnen möchte ich, dass wir auch andere Anregungen aufgenommen haben, so zum Beispiel auf Wunsch der Gemeinden Änderungen im Vollstrekkungsrecht. Darüber hinaus haben wir eine Klarstellung vorgenommen - das sagt jetzt die Ministerin aus Flensburg -, wodurch die Kommunen berechtigt sind, eine Überwachung des Verkehrs vorzunehmen.
Ich möchte abschließend nicht darauf verzichten, darauf hinzuweisen, dass Sie sich in Zukunft auf eine neue Anpassung der Verfahrensvorschriften in diesem Gesetz freuen können.
- Ja, gut, es geht gleich weiter. Es wird sich dann um eine Anpassung im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation handeln. Hier arbeiten Bund und Länder bereits an einer Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Das wird uns in SchleswigHolstein dann auch erreichen.
Vielleicht darf ich abschließend den Tipp geben, dass wir uns das Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens - bei dem wir uns jetzt so einig geworden sind -, nämlich die Beschleunigung des Verfahrens, für die nächste No
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Ausschussdienst und Stenographischer Dienst
Bevor ich zur Abstimmung komme, möchte ich in der Besucherloge die ehemaligen Abgeordneten Gunnesson und Jensen begrüßen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse über den Gesetzentwurf der CDU in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit haben wir den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ich vermute, Herr Abgeordneter Schlie wird alle Roten, Gelben, Grünen und Blauen in sein Nachtgebet einschließen.