Deshalb gilt unser Dank heute eigentlich, wenn wir das Ergebnis bewerten, Edmund Stoiber, Erwin Teufel und Roland Koch, denn hätten die das nicht bewirkt, hätten Sie heute nicht 100 Millionen DM mehr.
Kollege Astrup, lassen Sie mich meine Ausführungen zu Ende führen. Die Bandbreite, die Sie zu Anfang beschlossen haben, 12 DM pro Einwohner - mehr oder weniger; das sollte die Grenze dessen sein, was an Auswirkungen kommen kann -, hieße möglicherweise 30 Millionen DM weniger. Jetzt haben Sie voraussichtlich 70 Millionen DM mehr. Das ist das Ergebnis, aber es wurde nicht durch Sie erreicht.
Zum Föderalismus! Ich finde es wirklich schade, dass Sie in dieser Regierungserklärung keinen einzigen konkreten Vorschlag dazu gemacht haben. Herr Möller hat eben zwar so ein bisschen angedeutet, was auch sein sollte, aber Frau Simonis hat gesagt - ich zitiere das einmal -: „Ich bin dafür, dass wir den bundesdeutschen Föderalismus entflechten.“ Und dann kommt nichts mehr. Wie wäre es denn einmal mit Vorschlägen?
Es macht doch in der Tat keinen Sinn, dass der Deutsche Bundestag über die Festlegung der Kraftfahrzeugsteuer in Schleswig-Holstein beschließt, nicht aber der Schleswig-Holsteinische Landtag, obwohl die daraus fließenden Geldmittel nicht dem Bund, sondern ausschließlich dem Land zustehen. Das gilt ebenfalls für eine ganze Reihe anderer Steuern und Abgaben.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU - Martin Kayenburg [CDU]: So ist es! Genau! - Zuruf des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])
Ich habe Ihren Worten eben entnommen, Herr Möller, dass Sie auch in diese Richtung denken. Das ist gut so. Nur finde ich in der ganzen Regierungserklärung mit keinem einzigen Wort Vorschläge dazu, wie wir das einrichten wollen. Außer Allgemeinplätzen kein konstruktiver Vorschlag, wie wir Aufgaben und Finanzbeziehungen entflechten können!
Ich weise einmal darauf hin: Seit 1949 haben wir nichts Wesentliches geändert, sondern es eigentlich komplizierter gemacht.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Ich bitte darum, nur noch einen Satz anfügen zu dürfen. Wir müssen einfach erkennen, dass das, was für das Verhältnis Bund - Länder gilt, genauso auf das Verhältnis Land - Kommunen zu übertragen ist. Zu den Rückschlüssen und Konsequenzen, die wir daraus für die Neuordnung der Aufgaben und Finanzbeziehungen ziehen müssen, hätte ich von Ihnen hier in diesem Landtag ebenfalls gern Vorschläge gehabt und nicht in Pressemeldungen darüber, was Sie in den Bundesrat einbringen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Anträge sind nicht gestellt worden. Damit sind die Tagesordnungspunkte erledigt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich Gäste. Auf der Besuchertribüne sitzen jetzt Mitglieder der Senioren-Union Norderstedt sowie weitere Schülerinnen und Schüler der Herder-Schule, Rendsburg. - Herzlich willkommen!
Berichterstattung ist erbeten worden; sie kann erfolgen. Ich erteile dazu Herrn Minister Müller das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Seit Anfang der 90er-Jahre sind Mobilfunksendeanlagen und Handys verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt, nicht zuletzt dank der Einführung der neuen UMTS-Technologie.
Wie sind Stand und Entwicklung von Mobilfunkanlagen in Schleswig-Holstein? Von bundesweit zirka 40.000 Standorten befinden sich zwischen 1.000 und 1.200 in Schleswig-Holstein. Mit Abschluss des Netzaufbaus ist mit zirka 300 weiteren Stationen zu rechnen. UMTS soll nach den Zielvorgaben - und dies ist notwendig für die Lizenzvergabe - bis 2003 25 % und bis 2005 50 % der Bevölkerung erreichen. Rund zwei Drittel der bestehenden GSM-Basisstationen beziehungsweise -Standorte sollen auch für dieses Netz genutzt werden. Sowie rechtlich wie technisch sind mittlerweile weit gehende Kooperationen zwischen den Netzbetreibern möglich. Diese Kooperationen werden sicherlich nicht zuletzt auch aus Kostenund Akzeptanzgründen stark genutzt werden. Damit würde der Antennenwald nicht so stark wachsen, wie man bei einem Erreichungsgrad von 25 % bis 50 % der Bevölkerung durch UMTS vermuten könnte.
Derzeit ist die Novelle der Verordnung des Bundes über elektromagnetische Felder in Vorbereitung. Die Bundesregierung führt dazu in einem Hintergrundpapier zur Vorsorge vom 1. Juli dieses Jahres aus:
„Die geltenden Grenzwerte, die dem internationalen Standard entsprechen, gewährleisten nach heutiger Kenntnis den Schutz der Be
völkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren. Grundlage hierfür wird die Empfehlung der Strahlenschutzkommission bilden, die noch in Arbeit ist. Allerdings fehlt es bisher an Studien zu Langzeiteffekten.“
Auf die Ergebnisse der Strahlenschutzkommission warten wir gespannt, vor allem darauf, wie sie neueste wissenschaftliche Erkenntnisse bewertet und welche Empfehlungen sie zur Vorsorge abgibt.
Meines Erachtens gibt es hier in der Forschung erheblichen Handlungsbedarf. Nach wie vor gibt es biologische Effekte durch hochfrequente elektromagnetische Felder des Mobilfunks. Über die möglichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen gibt es bis heute keine Langzeitstudien.
Aufgrund der wissenschaftlichen Unsicherheiten sollte man meines Erachtens über ein Vorgehen nachdenken, wie es in der Schweiz erfolgt. Dort hat man sich auf Vorsorgewerte für Mobilfunksendeanlagen geeinigt, die ein Zehntel unseres Grenzwertes betragen. In Schleswig-Holstein werden vom Mobilfunk derzeit knapp 2% des Grenzwertes ausgeschöpft. Dieser Wert ist das Ergebnis eines Gutachtens, das ich im vergangenen April vorgestellt habe. Das Gutachten gibt beispielsweise die Emissionssituation durch hochfrequente Felder in Schleswig-Holstein wieder. Dieses Gutachten finden Sie im Internet in unserem InfoNetUmwelt Schleswig-Holstein.
Die komplexe Materie Mobilfunk bedarf meines Erachtens notwendigerweise der besseren Darstellung und Erläuterung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Anrecht darauf, vor Ort ausreichend über derartige Infrastrukturprojekte informiert zu sein.
Seit 1996 wurden Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zum Beispiel durch die Akademie für Natur und Umwelt, für die Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte und Gemeinden durch die Landesregierung sowie darüber hinaus durch die staatlichen Umweltämter und - kürzlich - durch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände initiiert. Ziel war und ist diese Information vor Ort für unsere Bürgerinnen und Bürger.
In punkto Information sind natürlich auch die Anlagenbetreiber, das heißt die Mobilfunkunternehmen gefordert. Gespräche mit Vertretern der Landesregierung ergaben, dass die Netzbetreiber in SchleswigHolstein die Planungen insbesondere für die Sendemasten bei den Kreisen und kreisfreien Städten offen legen. So kann die kommunale Ebene bereits in der Planungsphase steuernd einwirken. Diese Verfahrensregelung ist auch Bestandteil einer offiziellen Vereinbarung der Betreiber mit den kommunalen Spitzenver
bänden auf Bundesebene. Neben einer Vereinfachung dient sie dazu, Konflikte frühzeitig auszuräumen. Zu den Informationspflichten der Betreiber gehört sicherlich auch eine nachvollziehbare und einfache Kennzeichnung von Handy-Geräten. Diese Forderung kann ich nur unterstützen.
Solange es noch weiße Flecken auf der Landkarte gibt - damit meine ich nicht die Funklöcher, sondern die wissenschaftlich nicht erforschten Auswirkungen auf die Gesundheit des Mobilfunks -, kann man dies weder verharmlosen noch irgendwelche Panik verbreiten.
Die Landesregierung wird an dieser Fragestellung weiter dranbleiben. Das Umweltministerium wird dazu seinen Beitrag leisten.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW sowie der Abgeordneten Rolf Fi- scher [SPD] und Günter Neugebauer [SPD])
Ich danke dem Herrn Minister für den Bericht. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Scheicht das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen bestätigt das, was mein Kollege Uwe Eichelberg bereits am 9. Mai 2001 in seiner Kleinen Anfrage zu UMTS-Sendeanlagen festgestellt hat. Meine Damen und Herren, Herr Astrup, Frau Fröhlich, es ist wirklich überaus traurig, dass die Landesregierung und Ihre eigenen Parteigenossinnen und -genossen so wenig informiert sind. Deshalb sind auch die fünf geforderten Prüfbereiche, die jetzt im Bericht besonders hervorgehoben wurden, als peinlich zu bezeichnen - jedenfalls zu diesem Zeitpunkt. Der Minister hatte wahrscheinlich so lange Funkstille, sonst wäre ja schon einmal etwas gekommen,
da diese und andere Themen bereits am 2. Juli 2001 in Berlin im Auschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer öffentlichen Anhörung zum Mobilfunk ausführlich diskutiert wurden und die Umweltexperten von SPD und CDU die Bundesregierung aufforderten, bei der anstehenden Novelle der Immissionsschutzverordnung über die bestehenden Grenzwerte hinaus Vorsorgewerte einzuführen - nachzule
sen unter www.bundestag.de, Herr Minister - und damit die Strahlung im Umfeld von Sendeanlagen zu senken. Die Forderungen der Union wurden dadurch bestätigt, dass die Bundesregierung ihre Forschungspolitik unabhängig vom jetzigen Forschungsstand zum Elektrosmog entscheidend verändern muss.
Die Umwelt setzt sich aus einer Merkwelt und aus einer Wirkwelt zusammen. Die Merkwelt eines Individuums ist der von ihm wahrgenommene Teil der Umgebung, die Wirkwelt der Teil, der auf das Individuum auch durch sein Handeln einwirkt. Beide Welten sind nicht identisch.
Veränderungen der Wirkwelt haben sehr wohl Auswirkungen auf die Merkwelt. Problematisch wird das allerdings dann, wenn sich Handlungen in der Wirkwelt nicht unmittelbar, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung auf unsere Wahrnehmungen in der Merkwelt auswirken. Das ist bei vielen Umweltproblemen der Fall.
Herr Minister Müller, Sie schauen schon so kritisch, deswegen ein Beispiel: Ein von mir beschriebener Fall ist gegeben, wenn in der Landwirtschaft in unserer Wirkwelt ein bestimmtes Mittel eingesetzt wird, seine gesundheitlichen Risiken aber erst Jahre später in unserer Merkwelt offenkundig werden. Ein ähnliches Problem kann es beim Elektrosmog geben. Deshalb gilt es die noch offenen Fragen über die gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequent gepulster Hochfrequenz, insbesondere im Hinblick auf Langzeitwirkungen, schnellstens durch weitere Forschungsanstrengungen aufzuklären.
Die CDU vermisst eine von der Landesregierung Schleswig-Holstein ausgehende, umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen und Felder, über die Funktionsweise der Mobilfunktechnologie sowie über den rechtlichen Hintergrund der Aufstellung von Mobilfunkanlagen vor Ort. Die CDU fordert insbesondere, dass endlich die Unterrichtung der Betroffenen in den so genannten sensiblen Gebieten geregelt wird.
Wir beantragen deshalb die Überweisung des Berichts zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss.