Protokoll der Sitzung vom 11.10.2002

Unser Problem ist, dass wir unseren Nahverkehrsfahrplan in Schleswig-Holstein auf einigen Regionalstrecken nicht so fahren können, wie wir ihn gern fahren würden. Warum? Weil die Sanierung einzelner Regionalstreckenabschnitte nicht so schnell erfolgt, wie wir es gern hätten.

(Zuruf von der CDU)

Für Fernstrecken wird das schwierig sein, aber wenigstens für Regionalstrecken müssten wir es erreichen, dass die Instandhaltungsmittel für diese Streckenabschnitte in die Verfügung der Länder gegeben werden.

(Zuruf des Abgeordneten Uwe Eichelberg [CDU])

- Herr Eichelberg, es hat etwas mit dem zweiten Punkt zu tun. Wir haben gelegentlich darüber gesprochen. Ich dachte auch, dass Sie das unterstützen. Wir wollen den Betrieb der Regionalnetze möglichst vor Ort machen, weil das schneller ist, weil das günstiger ist. Wir haben dazu ein Gutachten vorgelegt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Auch das gehört zu den Rahmenbedingungen, Herr Eichelberg.

Wir können, wenn wir das ermöglichen, unsere Ausschreibungsvorstellungen, unsere Nahverkehrspläne, die wir entwickeln, leichter umsetzen, als wenn wir darauf angewiesen sind, dass die Deutsche Bahn als Netzbetreiber die entsprechenden Maßnahmen umsetzt.

Der Antrag ist insofern an dieser Stelle zu begrüßen. Er ist zu begrüßen, weil er deutlich macht, dass es keinen Rückbau von Netzen geben darf. Auch das ist eine Voraussetzung für Wettbewerbskonzepte. Er ist deswegen zu begrüßen, weil er Qualitätsanforderungen an die Ausschreibung stellt. Aber das ist nichts

Neues. Das wissen wir doch. Wir haben darüber in den Ausschüssen immer wieder gesprochen.

(Zuruf der Abgeordneten Christel Aschmo- neit-Lücke [FDP])

- Liebe Frau Aschmoneit-Lücke, immer dann, wenn wir im Wirtschafts- und im Finanzausschuss Vorschläge gemacht haben, wer eine Ausschreibung aus unserer Sicht gewonnen hat, und um Zustimmung gebeten haben, haben wir gesagt: Erstes Kriterium ist natürlich die Qualität des Angebots, verbunden mit den Kosten. Dass zur Qualität auch die Sicherheit der beförderten Fahrgäste gehört, ist eine Selbstverständlichkeit.

(Christel Aschmoneit-Lücke [FDP]: Aber deswegen brauchen wir den Antrag nicht!)

- Zumindest müssten Sie sagen: Er ist nicht schädlich. Das ist das Mindeste, was Sie sagen müssten. Darauf haben wir es geprüft.

Man kann es positiv wenden und sagen:

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Zugbegleitungspersonal ist in bestimmten Zügen bei den Bedingungen, unter denen wir fahren, schlicht erforderlich.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Teillose! Die Frage stellt sich in der Form, wie Sie es erwähnt haben, überhaupt nicht. Die Ausschreibung ist festgelegt. Wir haben ein Ausschreibungskonzept formuliert, in dem wir Netze gebildet haben. Ich beabsichtige nicht, die Netze, die wir gebildet haben, in Teillose aufzuspalten, weil das keinen Sinn macht.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau das wird hier gesagt. Es wird gesagt, dass geschlossene Netze ausgeschrieben werden müssen, weil es keinen Sinn macht, den Betrieb auf einer Strecke zu vergeben und an einen Dienstleister XY das Zugpersonal zu vergeben. Das wird geschlossen ausgeschrieben. Dabei bleibt das Land auch.

(Uwe Eichelberg [CDU]: Das haben wir in der Vergangenheit gemacht!)

- Deswegen unterstützt dieser Antrag unser Vergabekonzept.

Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss und sage: Dieser Antrag ist hilfreich für die Bemühungen gegenüber der Bundesregierung. Er ist hilfreich für die Verbesserung der Ausschreibungsbedingungen in Schleswig-Holstein. Meine abschließende Bitte nochmals: Unterstützen Sie weiterhin unser Ausschreibungskonzept, auch wenn Sie mit dem einen oder anderen Wettbewerber sprechen. Die haben alle ihre Spezialanforderungen und Wünsche, die wir sicherlich nicht alle zu berücksichtigen brauchen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Erlauben Sie mir bitte eine geschäftsleitende Bemerkung, der derselbe Sachverhalt zugrunde liegt wie bei der letzten Abstimmung. Die Beschlussempfehlung, die vorhin vorgetragen wurde, läuft diesmal zu 100 % in Leere, weil beide Befassungsgegenstände inzwischen obsolet sind. Durch die Neufassung eines Antrags 15/2190 sind sowohl der Antrag 15/1927 als auch der Antrag 15/1985 erledigt. Der Ausschuss möge sich Gedanken darüber machen, dass das nicht zum dritten Mal hier passiert. Wir haben ohne Beschlussempfehlung über die Drucksache 15/2190 der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW abzustimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.

Für die Behandlung weiterer Punkte mit Beratung haben wir nicht mehr genügend Tagungszeit. Also widmen wir uns jetzt mit Leidenschaft den Punkten ohne Aussprache.

(Roswitha Strauß [CDU]: Aber bitte mit Leidenschaft!)

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein und des Landeswahlgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1786

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2103

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2182

Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses das Wort, ersatzweise dem Herrn Abgeordneten Eichstädt.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 15. Mai 2002 überwiesenen interfraktionellen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landeswahlgesetzes in seiner Sitzung am 15. Mai 2002 beraten. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Dann habe ich zunächst über die letzte Drucksache abstimmen zu lassen, also den Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Wer diesem Änderungsantrag auf Drucksache 15/2182 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann lasse ich jetzt über den Antrag in der soeben beschlossenen geänderten Fassung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/1786 in der soeben geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag aller Länder über die Bereitstellung von Mitteln aus der Oddset-Sportwette im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/2136

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf federführend dem Finanzausschuss zu überweisen. Wird Mitberatung

(Präsident Heinz-Werner Arens)

gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes einer Neuordnung von Gemeindegrenzen im Kreis Ostholstein

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/2169

Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2188

Ich erteile dem Berichterstatter für den Innen- und Rechtsausschuss das Wort, dem Herrn Abgeordneten Eichstädt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den ihm durch Plenarbeschluss vom 9. Oktober 2002 überwiesenen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW in seiner Sitzung am 10. Oktober 2002 beraten.

Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes mit der Maßgabe, ihn in folgender Weise zu ändern:

Der Erste Teil - Neuordnung des Gebietes der Gemeinden Bannesdorf auf Fehmarn, Landkirchen auf Fehmarn, Westfehmarn und der Stadt Burg auf Fehmarn - wird wie folgt geändert: