- Wenn für „bezugsberechtigte“ Schiffe gilt: „Wenn die Verpackungen nicht nach Deutschland zurückkehren und der Verpackungsabfall nicht in Deutschland entsorgt wird, sind sie von der Pfanderhebungspflicht ausgenommen.“,
mit welcher Begründung gilt das nicht auch für den dänischen Dosenkäufer, der den Inhalt in Dänemark genießt und die Dose dort auch entsorgt? Besteht etwa die Sorge, dass er nicht nach Hause zurückkehrt?
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann schreiben Sie einmal eine Verordnung dazu! Dann wäre ich einmal ge- spannt!)
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion ist zuversichtlich, dass der Bundesumweltminister es mit Hilfe der Landesminister schafft, eine vernünftige Novelle vorzulegen.
Ich will nur darauf hinweisen: Das Präsidium vermisst die Glocke hier oben. Wir wären bereit, dafür ein Rückgabepfand zu geben.
Ich will keinen verdächtigen. Auch wird der Finder anonym gehalten. Solange es so ist, werde ich auf die Zeit rein per Mikrofon aufmerksam machen.
- Herr Kollege Astrup, diese Verdächtigung ist zu Protokoll genommen. Sie werden Gelegenheit haben, sie zu präzisieren.
Spaß beiseite. Es geht weiter in der Tagesordnung. Jetzt hat für die Fraktion der FDP Herr Kollege Hildebrand das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der 1. Januar eines Jahres ist für die Bürgerinnen und Bürger immer mit Veränderungen verbunden. Im Jahr 2002 kam zum Beispiel der Euro, in diesem Jahr unter anderem das Dosenpfand. Nachdem am 16. Januar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von Händlern und Getränkeunternehmern für unzulässig erklärt hat, steht wohl zumindest rechtlich dem Dosenpfand nichts entgegen.
Meine Damen und Herren, auch für uns sind durch Verpackungsmüll verdreckte Grünanlagen, Parks und öffentliche Straßen und Wege nicht ansehnlich und auch nicht hinnehmbar. Der Müll nimmt uns den Spaß und die Freude an unserer schönen Landschaft. Ob aber die jetzt gültige Verpackungsverordnung Abhilfe schafft, bezweifeln wir. Die jetzt eingeführten Regelungen zum Dosenpfand sind bürokratisch, kompliziert, nicht immer logisch und verbraucherfeindlich.
Wir alle kennen Beispiele, dass sich Menschen auf der Durchreise an einer Tankstelle oder auf dem Bahnhof eine Brause kaufen, plötzlich Pfand auf die Dose zu zahlen haben und später dorthin zurückreisen müssen, um das Pfand unter Vorlage des Bons erstattet zu bekommen. Ob das jetzt immer ökologisch ist, wage ich zu bezweifeln.
Dass der Bundesumweltminister mit seinen Landeskollegen bereits am 12. Januar über die verbesserungsbedürftigen Teile der Verpackungsverordnung beraten hat, mag zu verbraucherfreundlicheren Regelungen des jetzigen Modells führen. Nach Auffassung meiner Fraktion ist die ganze Diskussion um das Dosenpfand aber eine Einwegdebatte. Das Zwangspfand auf Dosen, sei es von Töpfer oder Trittin, gehört in die Restmülltonne.
Was wir brauchen, ist erstens eine Novelle der Verpackungsverordnung mit dem Ziel, das Zwangspfand auf Dosen abzuschaffen. Daraus resultiert zweitens die Aussetzung des weiteren Vollzugs der momentan geltenden Verordnung. Des Weiteren benötigen wir einen kooperativen und konstruktiven Dialog des Bundes und der Länder mit der Verpackungs- und Getränkewirtschaft, dem Handel und den Verbrauchern zur Einführung eines alternativen Systems. Mit unserer Forderung zur Abschaffung des Zwangspfandes befinden wir uns voll im Einklang mit den Einschätzungen der Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus den Jahren 2000 und 2002. So lässt sich nach Auskunft des Sachverständigenrates nach den bis 2002 verfügbaren Ökobilanzen eine ökologische Überlegenheit von Mehrwegsystemen nicht in allen Fällen belegen. Weiter wörtlich von den Sachverständigen:
„Ein Zwangspfand auf bestimmte Verpackungstypen ist mit zahlreichen Problemen hinsichtlich ökologischer Effektivität und ökonomischer Effizienz verbunden. So ist insbesondere zu befürchten, dass durch eine Zwangsbepfandung der gegenwärtige Mehrweganteil noch weiter zurückgeht.“
„Da nämlich die Kosten, die dem Handel durch die Einführung der erforderlichen Rücknahmeautomaten entstehen, durch nicht eingelöste Pfandgelder gedeckt werden müssen, entsteht unter Amortisationsgesichtspunkten ein Anreiz zur Ausdehnung des Einwegabsatzes.“
- Ich habe ja nur zitiert. Es sind nicht meine Worte. Jedenfalls geht daraus hervor, dass man sehr wohl sehr differenziert darüber diskutieren kann.
Aufgrund dieser Tatsachen wollte das Bundesumweltministerium ursprünglich auch gar keine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen erheben. Herr Trittin hat es sich dann aber anders überlegt und anders entschieden. Ein richtiger Ansatzpunkt von Herrn Trittin bei der Novelle der Verpackungsverordnung ist die Differenzierung zwischen ökologisch vorteilhaften und nicht vorteilhaften Einwegverpackungen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Wären in der Vergangenheit übrigens die Anteile dieser ökologisch vorteilhaften Einwegverpackungen, wie zum Beispiel der Getränkekarton, der
Mehrwegquote für Getränke zugerechnet worden, dann wäre der Grenzwert für die Einführung des Pflichtpfandes auf Einweggetränke von 72 %, lieber Holger Astrup, nicht unterschritten. Auch das ist ein interessanter Gesichtspunkt.
Unsere Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Bundestag mit dem Ziel eingebracht, ein Modell handelbarer Lizenzen für ökologisch noch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen einzuführen. Aus unserer Sicht hätte dies den Vorteil, dass keine irreversiblen Investitionen erforderlich werden, flexibler auf Ökobilanzen reagiert werden kann und das Ziel „Hin zu ökologisch vorteilhaften Verpackungsarten“, das wir alle gemeinsam verfolgen, mit weniger Aufwand erreicht wird.
Meine Damen und Herren, wir haben nach so kurzer Zeit logischerweise noch keine abgesicherten Erkenntnisse. Wir sollten die Abläufe, das Käuferverhalten und die Preisentwicklung aufmerksam beobachten und in die Novellierung des Gesetzes einfließen lassen.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt dem Abgeordneten Lars Harms.
(Holger Astrup [SPD]: Die Glocke ist wieder da! Ich nehme den Verdacht gegen den Kol- legen Kayenburg zurück!)
- Nein, es ist verfrüht, Herr Kollege Astrup. Es ist die Ausschussglocke, es ist nicht die Landtagsglocke.
(Holger Astrup [SPD]: Dann halte ich mei- nen Verdacht aufrecht! - Martin Kayenburg [CDU]: Ich werde gleich eine persönliche Erklärung von Ihnen verlangen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel vielleicht auch zum Thema „Jetzt gibt es einen auf die Glocke“.
Man hört immer wieder: Die Wirtschaft ist flexibel, der Staat ist nicht in der Lage, Aufgaben flexibel und kostengünstig zu bewerkstelligen. Nur die Wirtschaft kann sich in Windeseile auf alle Arten von unvorhersehbaren Ereignissen einstellen und schnell und flexi
1991 hat der damalige Umweltminister Töpfer festgelegt, dass, wenn die Recyclingquote unter 72 % liegt, das Dosenpfand kommt. Jahrelang dümpelte die Recyclingquote genau um diesen Wert herum. Jeder wusste, das Dosenpfand wird kommen, das hält weder Pferd noch Esel auf. Trotzdem hat sich die sonst als so flexibel geltende Wirtschaft nicht darauf eingestellt. Im Gegenteil, man hat 12 Jahre lang die Augen vor der Wirklichkeit verschlossen und gehofft, dass der Kelch an den Getränkeherstellern und den Einzelhändlern noch einmal vorbeigeht. Man hoffte auf einen Politikwechsel, obwohl man eigentlich hätte wissen müssen, dass eine von der CDU/FDP erlassene Regelung, die dann von Rot-Grün weiterverfolgt wurde, eine recht breite parlamentarische Basis hat.
An diesem Erfolg der Kohl-Regierung - davon gab es nicht so fürchterlich viele - wollten auch CDU und CSU trotz Stoiber nicht knabbern. Die Wirtschaft wusste also, was auf sie zukommen würde. Man versuchte es dann mit einer Vielzahl von Eilklagen, obwohl die Regelung schon viel länger bestand und somit eigentlich schon uraltes Recht war, das in den Jahren zuvor nie hinterfragt wurde. Die Aussichten, solche Prozesse zu gewinnen, waren gleich Null. Die Wirtschaft wusste das. Was übrig blieb, war eine Mischung aus Bockigkeit und Unprofessionalität der Getränkeindustrie.