Herr Feddersen, ich wiederhole, was ich vorhin gerufen habe. Wenn die CDU ein Gesetz wünscht, dann kann sie doch sagen, in welchem Gesetz und an welcher Stelle sie welche Formulierung haben will. Sie können sich notfalls einen Anwalt oder einen Rechtsprofessor nehmen und ihn beauftragen, wenn Ihnen der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in der Zuarbeit nicht genügt. Wir haben hier hoch bezahlte und sehr gut arbeitende Fachleute, die Ihnen bei den Formulierungen sicherlich zur Hand gehen könnten.
Die CDU fordert einen generellen Vorrang für Küstenschutz. Die Landesregierung soll also suchen, wo überall der Vorrang in bestehende Gesetze eingebaut werden könnte und dann Formulierungen liefern.
Wenn man die Worte und das Ansinnen Ihres Antrages ernst nehmen würde, müsste auf Wunsch der CDU zukünftig ein Vorrang des Küstenschutzes vor der Landesverteidigung, dem binnenländischen Hochwasserschutz oder dem Gesundheitsschutz oder wo überall noch in die betreffenden Gesetze geschrieben werden. Dies gilt umso mehr, als die Antragsteller fordern, dem Küstenschütz gänzlich unspezifisch und generell Vorrang einzuräumen.
Selbst wenn dies formaljuristisch möglich und politisch gewollt wäre, so müsste zumindest eine präzise Definition von der Art und dem Umfang des Küstenschutzes erfolgen, der gemeint ist, bevor ein Vorrangverhältnis zu anderen Allgemeinwohlinteressen festgelegt werden könnte. Andernfalls könnte jede Maßnahme, die irgendetwas mit Küstenschutz zu tun hat, vollkommen unabhängig vom Grad ihrer Sinnhaftigkeit, Angemessenheit oder Wirksamkeit den in der Landesverfassung als Staatsziel verankerten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen aushebeln.
Mit anderen Worten: Der CDU-Antrag ist inhaltlich und formaljuristisch großer Blödsinn und gehört auf den Misthaufen der Geschichte
Was soll dieser Antrag bezwecken? - Es sind ja nicht dumme Leute, die ihn gestellt haben. Sie haben sich etwas überlegt. Es soll ein Bild gezeichnet werden von einer Regierung und einer Koalition, die unser schönes Land der Nordsee - dem blanken Hans - zu opfern entschlossen ist, um ihrer verblendeten Naturschutzideologie frönen zu können. Wählen sie CDU, verängstigte Bürgerinnen und Bürger, da werden sie
geholfen und vor dem Untergang des Landes Schleswig-Holstein gerettet. Das wird ein Wahlkampf, auf den ich mich heute schon freue.
Naturschutz und Küstenschutz sind projektbezogen miteinander zu organisieren. Naturschutz ist für unser Land wichtig. Der Tourismus ist mit seinen 80.000 Beschäftigten eine der wichtigsten Branchen im Land. Der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer ist ein Markenzeichen.
Naturschutz, Naturgenuss, Golfen, Wandern, Radfahren, Segeln - ein schönes Land mit sauberer Energie und sauberem Wasser!
Das gehört zu den weichen Standortfaktoren, von denen uns die Wirtschaftstheoretiker signalisieren, dass wir sie reichhaltig besitzen. Das sieht man auch in der Ansiedlungspolitik, in der wir eine Spitzenstellung einnehmen.
Herr Abgeordneter, bevor Sie weiterreden: Sie müssen jetzt bitte zum Schluss kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Herr Feddersen, dennoch ein kurzes persönliches Wort. 1962 habe ich als Bauernjunge erlebt, dass mein Onkel Hermann sein Vieh in unserer Kohlscheune angebunden hat, weil der Wesselburener Koog zu überfluten drohte. Mi mütt se nix vertelln över Küstenschutz.
Herr Abgeordneter Matthiessen, die politische Bewertung „Blödsinn“ weise ich als unparlamentarisch zurück. Ich bitte, sich in Zukunft daran zu halten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Vorrang für den Küstenschutz in Bezug auf andere Nutzungen und Ansprüche, die gestellt wer
den, haben wir uns fast alle auf die Fahnen geschrieben. Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass der Küstenschutz uneingeschränkt Vorrang vor anderen Ansprüchen und Nutzungen hat, weil das Leben und das Hab und Gut der Menschen hinter den Deichen uneingeschränkt geschützt werden muss. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum die CDU nun beantragt, geltende Gesetze entsprechend anzupassen, ohne dass sie hier auch konkrete Vorschläge vorlegt. Wir haben in unseren Gesetzen überall Passagen, die sich mit den Interessen des Küstenschutzes beschäftigen und in denen genau diese Interessen abgesichert werden.
Zum Beispiel - Herr Kollege Matthiessen machte eben darauf aufmerksam - ist im Nationalparkgesetz genauestens festgelegt, dass Maßnahmen des Küstenschutzes nicht eingeschränkt werden dürfen. Das heißt, dass man in einem Gesetz zum Schutz der Natur in der Nordsee genau diesen Schutz der Natur dort einschränkt, wo der Küstenschutz berührt ist. Dem Küstenschutz wird somit ein Vorrang vor den Naturschutzinteressen eingeräumt.
Weiter ist im Nationalparkgesetz geregelt, dass es das Ziel ist, Vorland zu erhalten und auszuweiten. Dies soll natürlich so naturgemäß wie möglich geschehen und selbstverständlich auch Küstenschutzaspekte berücksichtigen. Und genau dies erfolgt im Rahmen des Vorlandmanagementkonzepts, das von allen Seiten - vom Naturschutz und vom Küstenschutz - anerkannt ist. Auch hier gibt es keine Probleme, die durch neue Gesetzesbestimmungen geregelt werden müssten.
Das Landesnaturschutzgesetz wurde in dieser Wahlperiode mehrfach beraten. Am Anfang der Wahlperiode versuchten wir als SSW, den Vorrang des Küstenschutzes dahin gehend umzusetzen, dass für Küstenschutzmaßnahmen keine Ausgleichszahlungen mehr gezahlt werden sollten.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben diesen Antrag vehement abgelehnt und sich damit gegen den Vorrang für den Küstenschutz ausgesprochen.
Da stellt sich die Frage: Was soll Ihr Antrag? Sie haben Ihre Chance gehabt, den Küstenschutz voranzubringen, und haben diese nicht genutzt. Jetzt müssen Sie eben mit der Kritik vor Ort leben. Die scheint auch sehr groß zu sein.
Wir haben kürzlich das Landesnaturschutzgesetz beraten und uns bei der Novellierung dieses Gesetzes auch wieder Gedanken zum Küstenschutz gemacht. Auf Initiative des SSW und bei großem Entgegenkommen von Rot-Grün haben wir festgelegt, dass sich weiterhin die für den Küstenschutz zuständige Behörde um den Küstenschutz kümmert und dies nicht den Naturschutzbehörden überlassen wird. Dadurch kümmern sich auch in Zukunft die Küstenschutzfachleute um den Küstenschutz, ohne dabei aber die Interessen des Naturschutzes zu vergessen. Dieses Nebeneinander und Miteinander verschiedener Interessen ist der richtige Weg.
(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD - Anke Spoorendonk [SSW]: Sehr richtig!)
Während sich alle Parteien im Landtag eingehend mit dem Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz befasst haben und sich rechtzeitig in Form von Anträgen im Ausschuss beteiligt haben, hat die CDU zu diesem Zeitpunkt geschlafen und eben nichts für den Küstenschutz getan.
Die Beispiele des Nationalparkgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes sollen nur zeigen, wie konkret das schon umgesetzt wird oder auch in der politischen Beratung war, was die CDU jetzt noch einmal plakativ fordert. Bei den betreffenden Beratungen haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, allerdings friedlich und ruhig gepennt und manchmal sogar direkt gegen die Interessen des Küstenschutzes gearbeitet.
Vor diesem Hintergrund ist es dann schon dreist, in einem Antrag von der Landesregierung zu verlangen, sie möge sich doch einmal über entsprechende Änderungen zur Anpassung von Gesetzen Gedanken machen,
und ihr dafür - das ist der Hammer - eine Frist bis zum Jahresende zu setzen. Ihr habt dreieinhalb Jahre trotz vielfältiger Gelegenheiten nichts getan und wollt euch jetzt immer noch die Arbeit von anderen Leuten abnehmen lassen!
Was jetzt in Zukunft im Bereich des Küstenschutzes ansteht, ist nicht die Schaffung von neuen Gesetzen, sondern die Berücksichtigung der Küstenschutzinteressen, wenn es beispielsweise um die Neustruktu
rierung der Verwaltung geht. Die Zukunft der ALRs und damit die des für den Küstenschutz zuständigen ALR in Husum ist in der Diskussion. Hier ist es wichtig, dass wir weiter eine besondere Behörde haben, die für den Küstenschutz zuständig ist und in der Küstenschutzfachleute tätig sind. Eine solche Behörde muss die Möglichkeit bekommen, mit anderen Beteiligten - zum Beispiel mit den Wasser- und Bodenverbänden - zum Wohle des Küstenschutzes zusammenzuarbeiten. Hier lohnt es sich, Energie hineinzustecken.
Der vorliegende Antrag hilft dem Küstenschutz überhaupt nicht. Placebos schützen nicht vor Sturmfluten, das tun nur Taten. Die haben Sie in den vergangenen dreieinhalb Jahren, in denen ich hier im Landtag bin, immer vermissen lassen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf in Erinnerung rufen: Etwa ein Viertel der Landesfläche Schleswig-Holsteins sind Küstenniederungen, in denen etwa 344.000 Menschen leben und arbeiten. Ohne Küstenschutzmaßnahmen könnten die Niederungen bei besonders schweren Stürmen überflutet werden. Die Landesregierung ist sich der großen Verantwortung bewusst.
Der Schutz der Menschen und deren Hab und Gut vor Überflutung hat daher eine hohe Priorität. Ich will Ihnen nicht verheimlichen, dass ich mich durchaus gefreut habe, als ich vor einiger Zeit die Verantwortung für den Küstenschutz wieder übertragen bekommen habe. Es ist nämlich ein spannendes Politikfeld, das ich sehr gern ausfülle. Ich habe nicht umsonst meine Sommerreise nach Nordfriesland und Dithmarschen und auf die Insel Fehmarn gemacht, um auch das der Öffentlichkeit deutlich zu machen: Der Küstenschutz nimmt bei mir eine ganz wichtige Position ein.
Ich habe öffentlich mehrfach betont und sage es hier noch einmal: Im Zweifel hat der Küstenschutz Vorrang vor dem Naturschutz, aber eben nur im Zweifel, Herr Feddersen.