Dafür bestehen mehrere Gründe: Erstens ist es ein altes und gewichtiges Anliegen des Tierschutzes; zweitens sollte Tierschutzpolitik zuerst und grundsätzlich das Wohl der Tiere in den Mittelpunkt stellen; drittens bedeutet es nicht das Aus für Zirkusse, viele existieren - das wurde auch schon angesprochen - durchaus als erfolgreiche Unternehmen ohne Tierhaltung; und viertens werden auch bei einer streng definierten Positivliste genug Tierarten übrig bleiben, um attraktive Tiervorstellungen zu repräsentieren. Tiervorführungen sind interessant, sie begeistern das Publikum. Die Tiere haben auch Spaß daran, um das einmal zu erwähnen. Das kennen wir nämlich von unseren Haus- und Nutztieren durchaus, die ja
die intensive Beschäftigung mit ihnen und das Lernen durchaus mögen, nicht zuletzt mein lieber kleiner Hund Elli, der es immer besonders liebt, wenn ich mich mit ihm beschäftige. Tiere sollten daher als Teil der Zirkuskultur erhalten bleibe. Ich selbst liebe übrigens solche Vorstellungen auch. Mein persönlich tollstes Erlebnis war einmal im Berliner Tempodrom, wo mit vier deutschen Edelschweinen eine Löwennummer nachgeahmt wurde, bei der sich das Publikum dann vor Lachen bog.
Ob Elefanten gänzlich ungeeignet sind, muss fachlich überprüft werden. Raubkatzen - Herr Kubicki hat das eingeworfen - sind da sicherlich sehr viel kritischer zu beurteilen. Aber damit sind wir schon mitten in der Fachdebatte, die dann dem Ausschuss vorbehalten sein sollte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Kollegen Matthiessen will ich es wirklich kurz machen. Was die Hessen gemacht haben, ist ein erster Schritt, und das ist natürlich zu unterstützen. Natürlich geht das in meinen Augen nicht weit genug. Ich bin da einig mit Herrn Kollegen Garg.
Wir können den Antrag jetzt schon unterstützen, weil er weitreichender ist, weil er zielführender ist, weil er selbstverständlich auch Zeit lässt, dass die Landesregierung etwas Entsprechendes für den Bundesrat formulieren kann. Insofern ist es okay. Wir werden das auch im Ausschuss so deutlich machen.
Ganz wichtig ist für mich Folgendes auch im Hinblick auf das, was Herr Matthiessen gesagt hat: Man kann Herrn Kollegen Garg vieles vorwerfen, das tue ich ab und zu auch einmal, aber dass er sich nicht für den Tierschutz und nicht gegen Tiertransporte einsetzt, kann man ihm nun wirklich nicht vorwerfen. Insofern muss ich sagen, was Heiner Garg in dem Bereich macht, ist in Ordnung. Deswegen möchte ich Sie alle auffordern, den FDP-Antrag im Ausschuss zu unterstützen, ihn nicht zu sehr umzuformulieren, weil er so, wie er ist, eigentlich recht gut ist. Es ist einen Versuch wert, eine weitreichendere Regelung als die, die die Hessen vorgeschlagen haben, im Bundesrat durchzusetzen.
Verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um es von vornherein klar herauszustellen, das ist hier keine Debatte, wie von allen Rednern auch betont, für oder gegen den Zirkus oder das Zirkusvergnügen. Ich glaube, jeder hier im Raum liebt Zirkusse und wünscht sich viele leuchtende Kinderaugen bei deren Betrachtung. Es geht darum, nicht artgerechte Haltungsbedingungen für Wildtiere zu unterbinden, die in einer auf Wanderschaft befindlichen Einrichtung nicht erfüllt werden können. Das sind nun einmal Zirkusse.
Die jüngsten Meldungen aus der Presse zum Leiden der Elefantin „Sikim“, aber auch die fast täglich in meinem Haus eintreffenden Mängellisten aus Kontrollberichten der Amtstierärzte über Zirkusbetriebe bestärken uns in der Auffassung, dass bei der Haltung und Zurschaustellung von Tieren in Zirkusbetrieben ein dringender Handlungsbedarf besteht. Darin sind wir uns auch alle einig.
Das Land Hessen will nun die seit über einem Jahr geplante und angekündigte Bundesratsinitiative für ein Haltungsverbot bestimmter Wildtierarten übermorgen, sprich am 26. September 2003, in den Bundesrat einbringen. Diese Initiative begrüße und unterstütze ich auch grundsätzlich. Nur grundsätzlich deswegen, weil sich der Vorschlag Hessens nur auf die besonders gefährdeten Affen, Elefanten und Großbären bezieht. Das ist nur halb gesprungen und ich bin der Meinung, dass das nicht ausreicht. Deshalb beschäftigt sich mein Ministerium bereits seit längerem ebenfalls mit der Lösung dieses Problems.
Insofern danke ich zwar der Fraktion der FDP für ihren Einsatz für den Tierschutz, aber, lieber Herr Dr. Garg - er ist schon fast weg -: „Ich bin schon da“, sagte der Igel zum Hasen. Ich kann Ihnen sagen, dass ich Ihre Aufforderung aus Ihrem heutigen Antrag bereits in die Tat umgesetzt habe und auch einen geeigneten Vorschlag zur Verbesserung der hessischen Initiative dem Agrarausschuss des Bundesrates für seine Sitzung am kommenden Montag, sprich den 29. September 2003, vorgelegt habe.
Tiere sind aufgrund der ethischen Verpflichtung des Menschen und durch den Grundgedanken des Tierschutzgesetzes so zu halten, dass sie ihre Bedürfnisse jeweils artgemäß befriedigen können. Wildtiere haben anders als Haustiere keine entwicklungsge
schichtliche Anpassung an das Leben in der Obhut des Menschen durchlaufen können. Darum stellen sie besondere und hohe Ansprüche an Unterbringung, Ernährung, Pflege und die Sachkunde des Personals. Diese Anforderungen stehen den Erfordernissen an die ständige räumliche Mobilität dieser Unternehmen wie häufiger Transport, platzsparende Unterbringung, schneller Auf- und Abbau sowie schnelle Reinigung entgegen. Aber auch die Erfordernisse an die öffentliche Sicherheit stehen häufig einer artgemäßen Haltung unter diesen Bedingungen entgegen. Folgen sind typische Verhaltensstörungen der Wildtiere. So sind zum Beispiel vermehrte Aggressionen gegenüber Artgenossen festzustellen oder das so genannte Weben, das Hin- und Herschaukeln angeketteter Elefanten.
Durch die biologischen Charakteristika und das atypische Verhalten vieler Wildtierarten ist eine tierartgerechte Haltung unter den Bedingungen eines mobilen Unternehmens grundsätzlich als problematisch anzusehen. In verschiedenen europäischen Ländern - Herr Wodarz hat bereits auf Österreich hingewiesen - existieren bereits Verbote. Diese Verbote gelten auch in Finnland und Schweden.
Doch die Zahl der für eine Haltung in Zirkusbetrieben ungeeigneten Wildtierarten ist groß. Das entscheidende Manko an der hessischen Initiative ist, dass sie nicht verhindern wird, dass dann auf bestimmte nicht verbotene Wildtierarten ausgewichen wird, die ebenso wenig geeignet sind für die Haltung in einem mobilen Unternehmen. Deshalb lautet mein Antrag in dem Bundesratsverfahren, eine Positivliste zu erstellen. Diese Positivliste soll für die Zirkusse Sicherheit, Rechtsklarheit und Transparenz bringen und ausschließlich die Tierarten enthalten, deren Haltungsansprüche entsprechend den Anforderungen nach § 2 Tierschutzgesetz in einem Zirkusbetrieb grundsätzlich erfüllt werden können. Für alle anderen Tierarten, die nicht in dieser Positivliste aufgeführt sind, würde dann automatisch das Verbot von Neubeschaffung oder Nachzucht gelten. Da das Verbot nur Neubeschaffungen oder Ersatzbeschaffungen betreffen soll, bietet es den Unternehmen die Möglichkeit, mit den derzeit noch in den Zirkussen vorhandenen Tieren weiterzuarbeiten und sich dann mittel- oder langfristig umzuorientieren.
Der Zauber der Manege steht oder fällt nicht mit der Zurschaustellung oder Vorführung von anspruchsvollen Wildtieren. Der ursprüngliche Schwerpunkt, das Zurschaustellen unbekannter wilder Tiere zur Volksbelustigung, ist schon lange nicht mehr die Attraktion eines Zirkusbetriebes. Längst haben Zoos und Tierparks diese Aufgabe übernommen, die diese Tiere artgerechter halten und dem Besucher eher das natürliche Verhalten und die natürliche Umgebung der Tiere näher bringen können. Zirkusse begeistern heute nicht minder durch Artistik, Clownerie und Zauberei. Aber auch die Möglichkeiten für eindrucksvolle und lustige Tierdressuren sind schier unendlich und begeistern die vielen großen und kleinen Besucher nicht weniger.
Es geht niemandem um Spielverderberei, wir wollen nur aus guten Tierschutzgründen bestimmte Wildtiere aus den Zirkussen heraushalten. Es geht darum, dass Tierschutzanforderungen überall gelten müssen und selbstverständlich auch unter dem Zirkuszelt. Zahlreiche moderne und erfolgreiche Zirkusbetriebe haben das Problem seit langem erkannt und verzichten schon auf das Mitführen anspruchsvoller Wildtiere wie zum Beispiel der Cirque du Soleil und der Chinesische Staatszirkus. Dieses wollen wir für alle Zirkusse erreichen. Ich danke Ihnen für die einhellige Unterstützung durch das Haus.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/2888, an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen. Wer dem so seine Zustimmung geben will, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig vom Hause so verabschiedet.
Wir stehen am Ende der heutigen Beratungen. Ich unterbreche die Beratungen bis morgen früh 10 Uhr. Ich wünsche allen einen angenehmen Abend.