Protokoll der Sitzung vom 25.09.2003

- § 287 ZPO habe ich nicht ganz im Kopf. - Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien bedanke ich mich für den vorgelegten Bericht, auch wenn ich wir von der Union seine Notwendigkeit bezweifeln.

Abschließend bleibt festzustellen, dass dieses Antidiskriminierungsgesetz nach Ansicht der CDU schnellstmöglich ad acta gelegt werden sollte.

(Beifall bei CDU und FDP - Andreas Beran [SPD]: Na, ich weiß nicht!)

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist in unserem Grundgesetz bereits festgeschrieben und bedarf keiner weiteren Ergänzung. Notwendig ist etwas ganz anderes: ein Umdenken in unserer Gesellschaft, das sich Gott sei Dank schon merkbar und spürbar entwickelt. Dabei darf nicht vergessen werden - ich habe das Gefühl, manchmal wird das ein bisschen verdrängt -, dass es weiße, farbige, evangelische, katholische, muslimische, behinderte, nichtbehinderte, homosexuelle, heterosexuelle gute Menschen, aber auch Bösewichter gibt. Dennoch: Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass sich jeder Gedanke an die Notwendigkeit eines solchen Antidiskriminierungsgesetzes möglichst bald erübrigt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben diesen Bericht beantragt und wollten

(Peter Eichstädt)

eigentlich schon zur Juni-Tagung gern wissen, wie weit die EU-Richtlinien zur Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes in bundesdeutsches Rechts umgesetzt ist.

(Beifall bei der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich gebe zu: Ich hatte die Hoffnung, dass durch die zweimalige Verschiebung dieser Aussprache die Bilanz der Umsetzung auf Bundesebene etwas positiver ausfallen könnte, als die Ministerin dies in ihrem Bericht angedeutet hat. Dies ist aber leider auch heute nicht der Fall.

Das Gesetz befindet sich, wie man so schön sagt, immer noch in der Beratung. Weder der erste noch die beiden folgenden Teile sind umgesetzt. Das ist wirklich nicht gut so, auch wenn Deutschland bei der Umsetzung mit vielen anderen europäischen Ländern leider in schlechter Gesellschaft ist. Auch das Argument, ein großzügiges Aufnehmen von Diskriminierungstatbeständen könne zu einer Klagewelle führen, kann nicht ernsthaft akzeptiert werden. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Gerade dieses Argument zeigt, dass unsere Gesellschaft immer noch auf einem subtilen Geflecht von Diskriminierungen in unterschiedlichsten Bereichen aufgebaut ist, dass Freiheit noch lange nicht die Freiheit des anders Denkenden, Lebenden, Liebenden, Ausgestatteten ist.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für meine Fraktion sage ich: Wir wollen, dass alle drei Richtlinien des Europäischen Rates zur Schaffung eines bundesdeutschen Antidiskriminierungsgesetzes möglichst zügig in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden, und wir wollen, dass dieses Gesetz ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung enthält.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Uwe Greve [CDU]: Das schi- cken Sie mal dem Kanzler!)

- Auch ein Kanzler kann sich irren. Das will ich gern zugestehen. Allerdings - das sage ich auch für meine Partei - haben wir selten Gelegenheit zu solchen Feststellungen. Da haben Sie früher andere Erfahrungen gehabt.

(Heiterkeit und Beifall bei SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben in unserem Berichtsantrag ausdrücklich danach gefragt - dies deshalb, weil die Richtlinie zwar nicht ausdrücklich vorschreibt, dass auch diese

Diskriminierungstatbestände im Gesetz zu berücksichtigen sind, sie aber gleichwohl die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen nationalen Rechts Vorschriften aufzunehmen, die zum Beispiel Diskriminierungen der sexuellen Identität und Orientierung erfassen.

Die Position meiner Fraktion ist klar.

1. Das ADG muss ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot enthalten.

2. Es soll für alle Gruppen gelten, die von Diskriminierung bedroht sind, eben auch für Lesben, Schwule, sexuell anders Orientierte.

3. Bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot sollen die Betroffenen Anspruch auf Schadensersatz haben.

4. Es soll ein Verbandsklagerecht eingebunden sein, da viele Betroffene auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten, weil sie sich einem Gerichtsverfahren nicht gewachsen fühlen.

Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich unsere Landesregierung in ihrer Stellungnahme dafür ausspricht, möglichst umfassend ein Diskriminierungsverbot in das Gesetz einzuarbeiten, damit auch ausdrücklich das Merkmal der sexuellen Identität und Orientierung Berücksichtigung findet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass das geht - damit komme ich auf meine Vorrednerinnen gern noch einmal zurück - und dass die Besorgnisse, ein zu weit gefasstes Spektrum an Merkmalen können zu einer Prozesslawine oder Ähnlichem führen, nicht zwingend sind, zeigt ein Blick ins Ausland. Als erstes Land in Europa hat Norwegen schon 1981 ein Gesetz gegen die Diskriminierung von Homosexuellen erlassen. Antidiskriminierungsgesetze bestehen auch seit langem in Dänemark und in Schweden. In Frankreich untersagt ein Gesetz die Diskriminierung von Schwulen und Lesben im Berufs- und im Geschäftsleben. In den Niederlanden eröffnet ein Gleichstellungsgesetz Schwulen und Lesben ebenso wie anderen Minderheiten den Klageweg gegen Benachteiligungen. Also: Es geht doch!

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität und Orientierung sind an der Tagesordnung. All diejenigen, die - wie meine Vorrednerinnen - glauben, dass die gesellschaftliche Wirklichkeit und Toleranz so weit entwickelt sind, dass besonderer Schutz nicht mehr erforderlich sei, verkennen die gesellschaftliche

(Peter Eichstädt)

Wirklichkeit. Damit will ich durchaus nicht außer Acht lassen, dass es Fortschritte gegeben hat. Lesben und Schwule haben viel an gesellschaftlicher Emanzipation erreicht. Immer mehr Lesben und Schwule leben selbstbewusst und offen.

Gleiche Rechte sind aber noch nicht durchgesetzt. Ein Drittel der Deutschen befürwortet repressive Maßnahmen - zum Beispiel Berufsverbote für lesbische Lehrerinnen und schwule Lehrer -, über 10 % meinen immer noch, Homosexualität gehöre verboten und Schwule sollten kastriert werden. 80 % der Schwulen berichten nach einer an der Universität München entstandenen Studie, dass sie am Arbeitsplatz bereits wegen ihrer Homosexualität Diskriminierung erfahren haben. Dem setzen wir die Forderung nach einem Antidiskriminierungsgesetz und der Aufnahme des Merkmals sexuelle Orientierung entgegen und setzen darauf, dass das Erforderliche auf Bundesebene doch noch gemacht wird.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Abschließend bleibt die Frage, was mit dem Bericht parlamentarisch bei uns geschehen soll. Wir beantragen, ihn zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP erhält jetzt Frau Abgeordnete Veronika Kolb das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute Vormittag gehört: Seit 1998 gibt es mehr als 550 neue Gesetze. Jetzt folgt ein weiteres. Aber dieses neue von der Bundesregierung geplante Gesetz sagt einer ganz besonders hässlichen Erscheinung den Kampf an, der Diskriminierung. Die Idee eines Antidiskriminierungsgesetzes kann sich deshalb von vielen allergrößten Beifalls gewiss sein. Lästigerweise ist jedoch die Wirklichkeit komplizierter als das Reich der Ideen.

Meist lässt die Realität, namentlich bei Eingriffen in den Markt, das Gute zum Gutgemeinten werden. Das aber ist bekanntlich der schlechteste Ausgangspunkt, um etwas zu erreichen. So auch hier.

Auf juristischem Weg versuchen die Europäische Union und die Bundesregierung ein gesellschaftspolitisches Ziel zu verwirklichen, die lückenlose Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Zivilrechtsteil

nehmer. Besorgniserregend ist dabei der moralische Zeigefinger, der bei der geplanten Ausgestaltung des Gesetzes über allem schwebt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ziele, die durch ein solches Antidiskriminierungsgesetz angestrebt werden, stehen außer Zweifel. „Du sollst nicht diskriminieren“, ist eine richtige und unentbehrliche Maxime für das Handeln unseres Staates. Deshalb besteht in Deutschland bereits jetzt auf rechtlicher Ebene ein umfassender Schutz vor Diskriminierung. Artikel 3 Grundgesetz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Mehr als zweifelhaft ist, ob der Staat seine offizielle Moral auch dem Bürger aufdrängen darf. Noch fraglicher ist dann, ob das Privat- und speziell das Zivilrecht der richtige Ort ist, um die angestrebte bessere Welt zu erreichen.

Bislang gilt in Deutschland das Zivilrecht als der Raum, in dem freie Individuen frei und das heißt im Wortsinn auch „willkürlich“ miteinander agieren können.

Mit Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes setzt das Zivilrecht künftig der Rechtsgestaltung des Bürgers nicht nur Grenzen, sondern es gibt ihm sogar noch Inhalte vor. Speziell das Antidiskriminierungsgesetz schleift dabei die letzte Möglichkeit einer vertragsbezogenen Selbstbestimmung. Dieses Gesetz beschränkt sich nicht mehr auf Maßgaben für die Inhaltsgestaltung, sondern legt darüber hinaus auch noch mehr oder weniger weit den Vertragspartner fest. Damit verkürzt und verdrängt es nahezu vollständig die Privatautonomie als die letzte Möglichkeit zur zivilrechtlichen und rechtsgeschäftlichen Selbstbestimmung eines jeden Bürgers.

Grundsätzlich gilt deshalb, dass es nicht Aufgabe des Staates sein kann und auch nicht darf, seine offizielle Moral den Marktteilnehmern aufzuzwingen und die Bevölkerung zu politischer Korrektheit zu erziehen. Dazu ist das Zivilrecht nicht geschaffen worden. Ansonsten erreichen wir mit einem solchen Gesetz alles Mögliche, aber keine gesellschaftliche Akzeptanz.

Meine Damen und Herren, wie aber kann konkret im Alltag Diskriminierung wirklich verhindert werden und genau diese notwendige gesellschaftliche Akzeptanz hergestellt werden? Die Antwort hierauf wird von der Landesregierung bereits in ihrem Bericht gegeben: Nicht durch Rechtsetzung.

Wir sollten deshalb dafür eintreten, dass es in einer offenen und pluralen Gesellschaft hinzunehmen ist, dass subjektive Wertungen und Vorlieben eines jeden Einzelnen beim Abschluss privater Verträge eine

(Veronika Kolb)

Rolle spielen dürfen und sogar müssen, selbst dann, wenn sie uns willkürlich oder gar unmoralisch erscheinen; denn ein Privatrecht, das die freie Entscheidung jedes Einzelnen einschränkt, wen man sich als Vertragspartner wünscht und wen nicht, ist kein Privatrecht mehr.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubi- cki [FDP])

Gleichzeitig gilt festzuhalten: Das entbindet uns keineswegs von der Tatsache, gesellschaftspolitisch gegen Diskriminierung einzutreten. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann allerdings nicht durch Gesetze geschehen, sondern nur durch Aufklärung und nur durch Bildung.