Im Hinblick auf den Finanzbedarf für die Stellenhebungen ist festzustellen, dass dieser aus dem Einzelplan des Bildungsministeriums gedeckt wird, indem dort auf die für das Lehrerbudget gebildete Rücklage zurückgegriffen wird. Diese Vorgehensweise ist haushaltstechnisch aus unserer Sicht nicht zu beanstanden. Ich will allerdings hinzufügen, dass wir uns als CDU-Fraktion durchaus auch eine andere Verwendung dieser Rücklagenmittel hätten vorstellen können.
Im Hinblick auf die Unterrichtsversorgung ist zunächst festzustellen, dass nach derzeitigem Kenntnisstand über 500 Koordinatorenstellen im ganzen Land entstehen werden. Die überwiegende Zahl der
Schulen wird dabei über zwei bis vier Koordinatoren verfügen. An einzelnen Schulen wird es darüber hinaus einen fünften und ganz vereinzelt sogar einen sechsten Koordinator geben, nämlich dann, wenn organisatorische Verbindungen auch mit einer Grundschule und einem Förderzentrum bestehen.
Die sich daraus ergebende Auswirkung auf die Unterrichtsversorgung hängt entscheidend davon ab, in welchem Umfang diese Koordinatoren für die Wahrnehmung ihrer schulfachlichen und pädagogischen Aufgaben von der Unterrichtserteilung freigestellt werden. Das Bildungsministerium hat uns hierzu mitgeteilt, dass Lehrkräfte mit Koordinatorenfunktion eine Entlastung aus dem Zeitbudget der Schule nach den näheren Maßgaben der §§ 7 bis 9 des Leitungszeiterlasses erhalten können. Darin ist geregelt, dass bei organisatorischen Verbindungen ein Zeitbudget von drei Unterrichtsstunden für jede hinzugekommene Schulart zur Verfügung steht. Darüber hinaus gibt es ein Zeitbudget für pädagogische Arbeit und für Schulentwicklung, welches sich auf eine Unterrichtsstunde pro zugewiesene 110 Lehrerwochenstunden beläuft. Diese Zeitbudgets stehen zwar für eine Unterrichtserteilung nicht zur Verfügung, sind aber - wie man feststellen kann - einigermaßen eng bemessen. Die genannten Zeitbudgets gelten dabei pro Schule und nicht pro Koordinator, sind also unter den Koordinatoren aufzuteilen.
Aus diesen Überlegungen heraus wird die CDUFraktion heute der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen. Wir wollen damit einen reibungslosen Start der neuen Schulformen sicherstellen, denn gerade in der Einführungsphase ist ein erhöhter Koordinationsbedarf sicherlich nicht von der Hand zu weisen.
Wir werden uns allerdings die von der Regierung vorgesehene Überprüfung zum Ablauf des Schuljahres 2011/12 ganz genau anschauen. Zu diesem Zeitpunkt wird dann zu entscheiden sein, ob wir die Koordinatoren über die Eingangsphase hinaus tatsächlich weiterhin benötigen. Insofern steht der heutige Gesetzesbeschluss für die CDU-Fraktion ganz klar im Zeichen einer zeitlich befristeten Einführungslösung, ohne dass sich daraus ein Präjudiz für eine Dauerlösung ableiten ließe.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Koch. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Henning Höppner.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei der Ergänzung des Landesbesoldungsgesetzes im Wesentlichen darum, die Umgestaltung des schleswig-holsteinischen Schulwesens im Bereich der Funktionsstellen nachzuvollziehen - neben einzelnen Leitungsstellen in anderen Bereichen, im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sowie im Abwasserzweckverband Pinneberg und entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses im Medizinausschuss nach § 33 des Hochschulgesetzes.
Es gibt wenig Zweifel daran, dass die neuen Schularten Koordinatorenstellen benötigen, um den organisatorischen Rahmen für die pädagogische Umsetzung unseres gemeinsamen Ziels zu schaffen, jede Schülerin und jeden Schüler optimal zu fördern und dies, soweit es möglich ist, im gemeinsamen Unterricht. Das sind keine Tätigkeiten, die man dem ehrenamtlichen Engagement der Lehrerinnen und Lehrer überlassen kann oder die man ihnen als Pflichtaufgabe zusätzlich zu ihrem Unterrichtspensum aufs Auge drücken kann. Je größer die Schule ist, umso mehr Koordinatorenstellen werden natürlich benötigt. Das kostet sicher Geld, das wissen wir, und zwar nicht wenig. Wir haben uns aber dafür ausgesprochen, die Schulleitungen zu stärken, und dafür müssen auch Mittel bereitgestellt werden.
Es wäre völlig realitätsfern - um mal die Befürchtung, die der Kollege Koch angesprochen hat, auszusprechen -, dass die Lehrerkollegien in den neuen Schulen nun in einem Übermaß mit Koordinatoren angereichert werden. Als Beispiel: Eine große Gemeinschaftsschule wird in den Sekundarstufen I und II nicht mehr Funktionsstellen haben als ein gleich großes Gymnasium.
Die Koalitionsfraktionen haben in den zuständigen Ausschüssen darauf verzichtet, in das Grundgefüge des von der Landesregierung vorgelegten Entwurfs einzugreifen, und nur zwei zusätzliche Anpassungen an das Bundes- und das Landesbesoldungsrecht vorgenommen, was die Koordinatorenstellen an sehr großen verbundenen Systemen und was die Förderzentren angeht. Darüber hinaus waren zwei redaktionelle Klarstellungen anzubringen, die die Funktionsstellen in den Besoldungsgruppen A 14
und A 15 insofern folgerichtig einschränken, als die dort genannten Schülerzahlen sich auf die Sekundarstufe I beziehen. Natürlich kann heute niemand pro Kopf und damit auch auf Euro und Cent genau berechnen, wie sich die Zahl der Funktionsstellen entwickeln wird und welche Kosten auf uns zukommen werden. Das hängt entscheidend vom Prozess der Umsetzung der Schulreform ab.
Der Prozess der Umwandlung bestehender Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Regional- und Gemeinschaftsschulen ist in vollem Gange, wir merken es. Zum Teil wird es bei einfachen Umwandlungen bleiben, in anderen Fällen wird durch Zusammenschlüsse bisher selbstständiger Schulen die Zahl der Schulleitungsstellen aber auch reduziert werden können.
Wir bedauern es, dass die ursprünglich vorgesehene Anhörungsfrist zu kurz bemessen war. Die späten Sommerferien haben weitere Verzögerungen in die parlamentarische Beratung gebracht. Umso wichtiger ist es, dass wir heute zu einer Beschlussfassung über die neue Besoldungsstruktur an unseren Schulen kommen, die dem Bildungsministerium Gelegenheit gibt, die Struktur umzusetzen.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung einschließlich der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Höppner. - Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verabschiedung des geänderten Landesbesoldungsgesetzes war seitens der Großen Koalition ursprünglich für die letzte Plenartagung vor der Sommerpause vorgesehen. Wegen zahlreicher Ungereimtheiten im Gesetzentwurf ist es dann aber nicht mehr vor den Ferien zu einer zweiten Lesung gekommen. Die damit gewonnene Bedenkzeit hat freilich nicht sehr viel geholfen: Nach wie vor enthält der Gesetzentwurf diverse inhaltliche und formale Mängel. Deshalb kann die FDP-Fraktion ihm auch heute nicht zustimmen, auch wenn wir natürlich die Notwendigkeit anerkennen, die Leitungsstrukturen der neuen Schularten im Landesbesoldungsgesetz angemessen zu berücksichtigen.
Ich möchte jetzt zu den Problemen kommen. Weil die ursprünglich von der Großen Koalition erhofften Einspar- und Synergieeffekte aus der Schulreform tatsächlich nicht eingetreten sind - man lese das Vorblatt zum Gesetzentwurf -, verursacht die Gesetzesänderung bei 150 Stellenhebungen Mehrkosten. Mittelfristig ist von mehr als 5 Millionen € bis 2013 auszugehen und dann jährlich einer Dreiviertelmillion €. Die Landesregierung will diese Kosten - wie die Bildungsministerin erst in der vorigen Woche im Bildungsausschuss auf meine Frage bestätigt hat - aus der Personalkostenrücklage „Lehrer“ finanzieren. Darin ist noch ein kleiner Rest enthalten.
Dem steht aber die Feststellung des Landesrechnungshofs in einem Schreiben vom 30. Juni dieses Jahres entgegen, aus dem ich zitiere:
„Im Übrigen dürfen die Mehrausgaben nicht aus der Rücklage finanziert werden. § 8 Abs. 12 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2007/08 erlaubt zwar, Mittel aus der Rücklage für Personalausgaben zu verwenden. Die Finanzierung dauerhafter Personalausgaben daraus ist systemwidrig. Sobald die Rücklage aufgebraucht ist, wird der Haushalt zusätzlich belastet.“
Auch wenn diese Summe im Vergleich zu den mehrstelligen Millionenbeträgen, mit denen die Große Koalition ansonsten so freihändig jongliert, relativ klein ausfällt, bleibt die unsaubere Finanzierungsregelung bei der Änderung des Landesbesoldungsgesetzes aus unserer Sicht ein Kritikpunkt.
Des Weiteren habe ich bereits in der ersten Lesung am 18. Juni auf inhaltliche Unstimmigkeiten hingewiesen, zu deren Beseitigung sich die Regierung trotz der deutlich erweiterten Bedenkzeit nicht imstande gesehen hat.
So enthält die Neufassung des Gesetzes zum Beispiel Beförderungsämter an Einrichtungen aus dem Schulbereich, die schon längst abgeschafft worden sind, wie etwa Stellen für Leiter von Landes- und Regionalseminaren des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein, IQSH. Auf diese Unstimmigkeiten hat - wie gesagt - auch der Landesrechnungshof in dem von mir erwähnten Brief vom 30. Juni hingewiesen, verbunden mit der Anregung, diese Punkte aus dem Entwurf herauszunehmen. Das hat die Regierung aber nicht getan.
Ich komme zum letzten Punkt. Ich habe das bereits in der ersten Lesung angesprochen. Die Neufassung „letzter Hand“ des geänderten Landesbesoldungsgesetzes enthält nach wie vor keine Anpassung an die geänderten Strukturen im Hochschulbereich. Es werden ja auch in einigen anderen Bereichen außerhalb des Schulwesens Anpassungen vorgenommen, jedoch nicht im Hochschulbereich. Im jetzt geltenden Landesbesoldungsgesetz findet man - das würde sich mit der Beschlussvorlage, die Sie uns präsentiert haben, nicht ändern - nach wie vor die Rektorate der schleswig-holsteinischen Hochschulen verankert. Der Landtag hat im Februar 2007 beschlossen, die Rektoratsverfassung abzuschaffen und durch eine Präsidialverfassung zu ersetzen. Dementsprechend müsste die Besoldung der Universitätspräsidenten besoldungsrechtlich im Landesbesoldungsgesetz neu geregelt werden.
Das schlägt die Landesregierung aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen jedoch nicht vor. Ich hatte das bereits in der ersten Lesung angemerkt. Der Herr Finanzminister hatte daraufhin erklärt, das werde man prüfen. Die Landesregierung hat in den Sommerferien offenbar mit anderen, möglicherweise größer dimensionierten Fragestellungen so viel zu tun gehabt, dass sie zu dieser Prüfung anscheinend nicht gekommen ist. Ich bedauere das.
Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können, sondern - wie bereits in den Ausschusssitzungen - uns der Stimme enthalten.
Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Klug. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Abgeordnete Angelika Birk das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe eine Reihe von kritischen Anmerkungen zu diesem Gesetz zu machen, Frau Erdsiek-Rave. Sie kennen ja unsere Globalkritik, die wir schon bei der ersten Lesung des Gesetzes geäußert haben. Es hat erhebliche Kritik an der Philosophie der neuen Besoldung für Führungskräfte im Schulwesen gegeben. Ich habe sie vor den Sommerferien zusammengefasst unter dem Motto: Neue Regeln sind die alten. Das ist das Gegenteil von demokratisch und leistungsgerecht. Wir brauchen für neue Schulstrukturen natürlich auch neue Leitungsstrukturen, und die jetzt vorgefundenen Hierarchien entsprechen dem nicht. Es sind die al
ten Hierarchien, die sich mehr oder weniger stark an dem orientieren, wie unser Schulsystem früher war, und die sich vor allem daran orientieren, wie einmal die Ausbildung der leitenden Kräfte in unseren Schulen gewesen ist.
Wenn so die Wirtschaft arbeiten würde, dass die Leute nur danach bezahlt würden, was sie irgendwann einmal am Anfang ihres Lebens gelernt haben, und nicht das, was an Wissen und Erfahrung hinzugekommen ist, bei der Vergütung berücksichtigt würde, hätten wir wahrscheinlich erhebliche Rekrutierungsschwierigkeiten beim Führungskräftepersonal. Anders ist es offensichtlich immer noch bei uns in den Schulen. Das kritisieren wir.
Wir hatten vor Monaten mit einem eigenen Antrag zur Änderung des Schulgesetzes die Grundlagen für eine angemessene Wahl und Vergütung der neuen Leitungsfunktionen in Gemeinschaftsschulen und Regionalschulen gelegt. Dieser Antrag wurde von der Großen Koalition bekanntlich abgelehnt.
Wir wollten, dass sich Schulleitungen für die Schulen auf der Grundlage ihres Profils bewerben können und vom Schulleiterwahlausschuss gewählt werden. Die Ministerin geht jedoch von einer schlichten Schulzusammenlegung aus und entscheidet danach, wer bisher die höhere Laufbahn und das höhere Gehalt hatte, leitet auch zukünftig die neue Schulart.
Eine konzeptionslose Fortschreibung der Leitungsfunktionen stur nach den Regeln des Beamtenrechts hat zu Recht für Empörung bei allen Lehrerverbänden geführt. Dies hat sich auch in den Stellungnahmen niedergeschlagen, die wir im Ausschuss erhalten haben.
Es wird auch einzugehen sein auf die Extrabenachteiligung, die sich bei der Leitung und Koordination von Förderschularbeit und Förderzentren besonders drastisch bemerkbar macht. Das ist schon fast diskriminierend für die Leute, die diese Arbeit leisten.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch auf die Verbesserungsversuche eingehen, die aus den Koalitionsfraktionen gekommen sind. Unsere Hoffnung, dass es eine Globalkritik seitens der parlamentarischen Mehrheit gibt, hat sich zerschlagen, trotz der vehementen Kritik von Gewerkschaften und Lehrerverbänden. Es hat allerdings einige Korrekturen gegeben. Ich hatte leider keine Gelegenheit, Sie in der heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses danach zu fragen, Frau Erdsiek-Rave, weil Sie wahrscheinlich nicht erwartet haben, dass es dazu noch Fragen geben könnte, und Sie nicht da waren.
Ich möchte im Interesse von handwerklicher Redlichkeit nachfragen, ob es in den jetzt von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungen nicht noch einige Unstimmigkeiten gibt. In der Änderung auf Seite 5/6 in der Besoldungsgruppe A 12 soll nach „Konrektorin oder Konrektor“ eingefügt werden, dass auch die Koordinatoren an einer organisatorischen Verbindung mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern in der Primastufe zu berücksichtigen sind. Dazu habe ich die Frage, ob hier nicht auch Bezug genommen werden muss auf eine ganz andere Stelle, die sich später auf Seite 7 findet, weil die Einordnung eigentlich dorthin gehört. Dann haben wir die Frage, ob nicht die organisatorische Verbindung von Förderschulzentren mit anderen Schularten besser berücksichtigt werden muss, als sie das in der Besoldungsgruppe A 14 vorsehen, also ob nicht noch andere Verbindungen vorgesehen sind, als Sie hier angedacht haben.
Ferner haben wir die Frage bezüglich der Änderungen auf den Seiten 9 und 12, ob die Einordnung korrekt ist. Wir haben erst heute Morgen telefonisch mehrere Hinweise von Leuten aus der gewerkschaftlichen Arbeit bekommen, die sich kurzfristig die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angeschaut und dazu Fachfragen geäußert haben. Ich hätte das gern im Ausschuss vertieft, aber es war heute Mittag nicht möglich.
Nicht zuletzt aus diesem Grund, dass dies trotz der langen Beratungszeit handwerklich etwas heiß genäht ist, können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden ihn ablehnen, aus grundsätzlichen Erwägungen, aber auch aus Sorge um die handwerkliche Genauigkeit.
Bevor ich in der Worterteilung weitergehe, begrüße ich sehr herzlich auf der Tribüne Mitglieder des CDU-Ortsverbandes und Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tröndel im Kreis Plön. - Seien Sie uns sehr herzlich willkommen!