Aber auch das Land braucht im Vorfeld ein deutliches Signal, dass die Stadt Lübeck wirklich willens und dazu in der Lage ist, den Flughafen entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss auszubauen. Bisher sind im Take-off-Konzept erst die allerersten Schritte beschrieben und die Finanzierung nicht detailnah dargestellt. Um aber die Investitionen auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit hin bewerten zu können, ist dies dringend notwendig.
Die Fluggastzahlen erscheinen realistisch unter der Voraussetzung, dass eine Ryanair-Basis eingerichtet wird. Aber es ist eben auch notwendig zu wissen, wie hoch der Kapitalbedarf insgesamt ist, wie
dieser gedeckt werden soll und wie hoch die Kapitalkosten sind; um nur einige Parameter zu nennen. Wenn diese Fragen nicht geklärt sind, kann eine verantwortungsbewusste Landesregierung nicht in die Förderung einsteigen.
Wir sehen durchaus die Chancen, die ein Ausbau von Lübeck-Blankensee beinhaltet. Wir sehen aber auch, dass beim Take-off-Konzept noch nachgearbeitet werden muss, damit die formellen Anforderungen an eine mögliche Förderung erfüllt werden können. Neben diesen formellen Anforderungen kommt es nach unserer Auffassung darauf an, die Menschen vor Ort mit einer langfristigen Perspektive sachgerecht zu informieren. Auch hierzu können die Forderungen, die die Landesregierung in ihrem Bericht aufstellt, beitragen.
Abschließend möchte ich noch einmal deutlich machen, dass sich das Land einer Förderung des Flughafens in Lübeck nicht verschließt, sondern durchaus bereit ist, auch eine höhere Förderquote anzuwenden. Liebe Kollegin Frau Poersch, das kann man auch auf Seite 6 des Berichts nachlesen. Dort steht es nämlich.
Voraussetzung ist, dass sich die Lübecker, sowohl die Bürgerinnen und Bürger im Entscheid als auch die Kommunalpolitik, für einen Flughafen entscheiden und man dann bereit ist, die Maßnahmen, die notwendig sind, vollständig durchzufinanzieren. Wenn das geschehen ist, dann bin ich mir auch sicher, dass eine entsprechende Förderung durch das Land erfolgt und diese Investitionen dann auch Erfolg haben werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen. Gibt es den Wusch auf Ausschussüberweisung? - Das sehe ich nicht. Es ist kein Antrag gestellt. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Hier gibt es eine Verständigung, dass es heute keine Aussprache gibt, sondern dass wir diesen Antrag federführend an den Wirtschaftsausschuss sowie mitberatend an den Europaausschuss überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich erteile der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Frau Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle Ihnen heute den aktuellen Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses aus dem 4. Quartal 2009 vor. Der Bericht umfasst die Monate Oktober bis Dezember letzten Jahres und somit den Zeitraum, in dem der neugewählte Petitionsausschuss seine Tätigkeit aufgenommen hat. Alle Ausschussmitglieder befassen sich sehr intensiv - man merkt es, wir haben einmal zweieinhalb Stunden getagt - mit ihren Fällen, die allesamt von der Geschäftsstelle und somit von den Mitarbeiterinnen sehr gut aufbereitet worden sind.
Insgesamt hat der Ausschuss im letzten Quartal 80 neue Petitionen erhalten und 92 Petitionen abschließend beraten. Die meisten Petitionsverfahren betrafen diesmal die Bereiche Inneres und Justiz. Gut jeder vierte Fall konnte mit einem positiven Ergebnis für die Petentinnen und Petenten abgeschlossen werden.
Einer unserer Petitionsschwerpunkte ist nach wie vor die Erhebung von Rundfunkgebühren. Die Zahl der Eingaben in diesem Bereich ist deutlich angestiegen, seit viele Einkommensschwache nach Inkrafttreten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht mehr von der Gebührenpflicht befreit werden. Die derzeit geltenden Befreiungstatbestände sind ausschließlich an die Bewilligung von Sozialleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld II geknüpft. Andere Einkommensschwache wie Geringverdiener oder Studenten, die kein BAFöG erhalten, müssen Gebühren bezahlen - auch wenn sie mit genauso wenig oder manchmal sogar
noch mit weniger Geld als Sozialleistungsempfängerinnen und Sozialleistungsempfänger auskommen müssen.
Diese Befreiungsregelungen sind den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar und werden - oftmals zu Recht - als ungerecht empfunden. Der Ausschuss hat daher beschlossen, sich im Rahmen seines Selbstbefassungsrechtes intensiv mit dieser Thematik zu befassen. Uns ist klar, dass wir hier in Schleswig-Holstein keine Lösung im Alleingang finden können. Ich beabsichtige daher, als Ausschussvorsitzende länderübergreifend Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Petitionsausschüssen zu führen.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit können Sie dem aktuellen Bericht entnehmen, in dem alle Beschlüsse des Petitionsausschusses - natürlich in anonymisierter Form - enthalten sind. Der Bericht ist im Übrigen jetzt auch neu auf unserer Homepage nachzulesen.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Petitionsausschuss - der Tradition seines Vorgängers folgend - weiterhin Sprechstunden in verschiedenen Städten des Landes sowie in den Justizvollzugsanstalten anbieten wird. Den Auftakt machen wir am 15. März 2010 mit einer Sprechstunde in der JVA Neumünster, wo wir uns ein Bild von den Haft- und Arbeitsbedingungen der dort Inhaftierten machen möchten.
Wir werden den Gefangenen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizvollzugs Gelegenheit zu Gesprächen geben. Über die Ergebnisse werde ich intensiv, besonders mit Herrn Arp, sprechen.
Der Ausschuss hat sich nachdrücklich für eine Verlegung der B 431 in Wedel ausgesprochen. Die stark befahrene Bundesstraße führt mitten durch die historische Wedeler Altstadt. Die Wedeler Bürgerinnen und Bürger fordern seit Jahrzehnten eine Verkehrsentlastung. Der Petition lag eine Liste mit sage und schreibe 993 Unterschriften bei.
im Ortseingangsbereich der Gemeinde Bollingstedt angemahnt, auf der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h regelmäßig überschritten wird.
tut es mir sehr leid. Es gab eine Petition mit der Forderung nach der Finanzierung der Sanierung der maroden Haupttribüne des VfB. Das konnten wir leider nicht empfehlen. Denn die rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Fördermittel lagen einfach nicht vor. Pech gehabt!
Damit komme ich zum Schluss und bitte Sie, die Erledigung der Petitionen aus dem 4. Quartal 2009 zu bestätigen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Bericht Drucksache 17/249 zur Kenntnis zu nehmen und die Erledigung der Petitionen zu bestätigen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Stellungnahme in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Entscheidung des SchleswigHolsteinischen Landtags vom 28. Januar 2010 über die Gültigkeit der Landtagswahl vom 27. September 2009
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.