Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Tenor-Alschausky, ich nehme an, das war nur ein Bild, dass Sie sich wünschen, dass wir uns an Silvester hier treffen, um den Equal Pay Day zu begehen. Der Equal Pay Day am 26. März steht dafür, dass Frauen in Deutschland rechnerisch über den Jahreswechsel hinaus bis zu diesem Tag arbeiten müssten, um das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu erlangen. 23 %, so haben die Vorrednerinnen dargestellt, beträgt der Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst, wobei die Ursachen vielschichtig sind und deswegen auch vielfältige Antworten verlangen. Es werden Anstrengungen auf verschiedensten Ebenen gefordert sein, den Equal Pay Day nach vorn - vielleicht nicht unbedingt auf den Silvester -, sondern auf den Neujahrstag - zu verschieben.
Natürlich gibt es immer noch Fälle ungleicher Entlohnung trotz gleicher Tätigkeit und trotz gleicher Betriebszugehörigkeit, wobei ich meine, liebe Kolleginnen und Kollegen, hier sind zuallererst die Sozialpartner gefordert. Ich weiß wohl, dass die Sozialpartner in diesen Fällen bisher keine Lösung gefunden haben. Trotzdem ist es zunächst einmal ihre Aufgabe. Es wäre für die Tarifautonomie höchst problematisch, wollte der Staat flächendeckend Gehaltsregulator spielen.
Richtig ist - darum begrüßt die Landesregierung den Aktionstag am 26. März -, dass eine öffentliche Debatte auch ein Thema befördert, in dem Lohngleichheit stärker zur Selbstverständlichkeit wird. Ich sage ganz deutlich und auch ganz persönlich, ich setze dabei auch auf die Kräfte der Zivilgesellschaft.
Das Beispiel des freiwilligen Lohnvergleichs in der Schweiz ist ein Erfolgsbeispiel dafür. In der Schweiz hat der öffentliche Vergleich von Unternehmen, die sich an geschlechterbezogenen Gehaltstests beteiligt haben, andere zum Nachziehen gezwungen. Ich bin sicher, dass eine solche Transparenz positive Auswirkungen haben kann; denn Lohngerechtigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch ein Wettbewerbsvorteil und kein Wettbewerbsnachteil.
Ich will Ihnen auch ganz deutlich sagen, warum. Die demografische Entwicklung wird zunehmend Unternehmen bewegen, sich die Arbeit von Frauen ebensoviel wert sein zu lassen wie die Arbeit von Männern. Ich halte die freiwillige unternehmenspolitische Entscheidung der Telekom in diesem Sinne für eine konsequente Reaktion im Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem immer enger werdenden Arbeitsmarkt. Ich würde das Beispiel Telekom hier nicht so einfach beiseiteschieben. Es handelt sich hier immerhin um einen Konzernriesen, der sich dies auf die Fahnen geschrieben hat. Ich finde das richtig und gut so, Frau Tenor-Alschausky.
Ich glaube allerdings auch, dass der Fall der Ungleichbezahlung bei tatsächlich gleicher Arbeit gar nicht die entscheidende Ursache für den geschlechterbezogenen Gehaltsunterschied ist. Ich will zwei Aspekte ansprechen, die ich jedenfalls als maßgeblich für Lohnangleichung sehe. Erstens, das nach wie vor tradierte und nach wie vor unterschiedliche Berufswahlverhalten, das sich in verschiede
nen Lohnniveaus niederschlägt. Sogenannte Männerberufe sind typischerweise besser entgolten als die sogenannten Frauenberufe. Zweitens haben wir in Deutschland nach wie vor signifikant unterschiedliche, aber typische Erwerbsbiografien von Männern und Frauen. In Deutschland bleiben Frauen mit kleineren Kindern öfter als im europäischen Vergleich zuhause. Frauen sind es, die die Hauptlast familiärer Pflege- und Erziehungsleistungen tragen. Wie auch immer wir dazu stehen - ich will das überhaupt nicht bewerten an der Stelle -, wie die Menschen ihr Leben organisieren, ohne Angleichung der Erwerbsbeteiligung wird es auch keine Angleichung der Erwerbseinkommen geben.
Beide Aspekte sind aber durch gesetzliche Gehaltsregulierungen kaum steuerbar. Es geht vielmehr um Rahmenbedingungen, die eine Reduzierung der geschlechterbezogenen Einkommensdifferenzen ermöglichen. Hier will die Landesregierung deshalb über die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz im Juni die Auswirkungen des Betreuungsgeldes gleichstellungsorientiert überprüfen lassen; denn es geht um eine echte Wahlfreiheit gerade junger Familien, um Erwerbstätigkeit und Familie gerecht untereinander zu teilen. Diese Wahlfreiheit könnte letztlich in erheblichem Maße zur Beseitigung des Lohnunterschieds führen. Darum halte ich eine strukturelle Förderung der Gleichstellung für unabdingbar. Sie steigert die Beschäftigungsquote von Frauen und erhöht im Übrigen auch Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Landes, weil wir auf sie gar nicht verzichten können.
Wenn Frauen, Minijobs und Leichtlohngruppen keine Synonyme bleiben sollen, dann muss man Perspektiven aufzeigen, und zwar für beide Seiten. Das beginnt mit Rollenvorbildern für Mädchen und Jungen. Der in Schleswig-Holstein etablierte Girls’ Day sensibilisiert beispielsweise junge Frauen im Hinblick auf ihre Berufswahl. Ich bin angesichts der Gesamtentwicklung trotz aller Missstände, die auch hier in der Debatte deutlich geworden sind, zuversichtlich, dass sich das Datum des Equal Pay Days mittelfristig dem Jahresanfang nähern wird. Ich hoffe im Interesse von Fairness und sozialer Gerechtigkeit sehr, dass wir dieses Erinnerungsdatum in nicht allzu ferner Zukunft deutlich früher im Jahr begehen können. Frau Tenor-Alschausky, ob das an Silvester sein muss, wage ich zu bezweifeln.
Vielen Dank. Von der Fraktion DIE LINKE ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Nachdem mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, möchte ich zur Abstimmung kommen.
Die Anträge Drucksachen 17/394 und 17/419 sollen - so nehme ich an - federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Sozialausschuss überwiesen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/419, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/394, in der soeben geänderten Fassung abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der so geänderte Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Meine Damen und Herren, nach Absprache zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern und Geschäftsführerinnen der Fraktionen haben wir beschlossen, die Tagesordnung zu ändern. Tagesordnungspunkt 43 wird heute nicht mehr aufgerufen, sondern auf morgen verschoben. Für morgen ist vorgesehen, Tagesordnungspunkt 35 ohne Aussprache zu behandeln.
Ich erteile dem Berichterstatter des Sozialausschusses, Herrn Abgeordneten Christopher Vogt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf, der ihm durch Plenarbeschluss vom 17. März 2010 überwiesen worden war, in seiner Sitzung am 18. März 2010 beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Der Ausschuss empfiehlt, dem Gesetzentwurf Drucksache 17/356 zuzustimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.
Bevor Sie in den Abend gehen, möchte ich noch bekannt geben, dass im Anschluss an die heutige Sitzung im Plenarsaal eine Veranstaltung stattfindet. Ich bitte Sie deshalb, Ihre persönlichen Unterlagen mitzunehmen.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst