c) Umsetzung der Resolution des VII. Parlamentsforums Südliche Ostsee und der 18. Parlamentarierkonferenz (BSPC)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, die Anträge Drucksachen 17/532 und 17/533 dem Europaausschuss und den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/440, dem Europaausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
(Anette Langner [SPD]: Scheinbar gibt es ein Missverständnis! Das ist anders besprochen worden! Das sollte in den Juni verschoben werden!)
- Bei uns ist die Mitteilung angekommen, dass es eine Vereinbarung auf Ausschussüberweisung gegeben hat. Es tut mir leid. Das scheint auch so der Fall gewesen zu sein.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Ines Strehlau.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni letzten Jahres kündigte die Freie und Hansestadt Hamburg das Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein zum Ende des Jahres 2009. Hamburg gab als Grund an, dass die Zahlung von jährlich 8,5 Millionen €, die es von Schleswig-Holstein erhielt, zu gering sei für die etwa 6.500 schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Hamburg besuchten. In die andere Richtung, von Hamburg nach Schleswig-Holstein, wurde die Zahl von etwa 750 bis 1.000 Schülerinnen und Schüler genannt.
Nach der Kündigung gab es zu Recht einen Aufschrei der Schülerinnen und Schüler und Eltern und auch einzelner Schulen bei uns in Schleswig-Holstein. Sie befürchteten, dass die Kinder ihre bisher besuchten Schulen verlassen müssten. Wir fragten im letzten Jahr im Bildungsausschuss nach dem aktuellen Stand zum Gastschulabkommen. Dort hielten sich Minister und Staatssekretär mit dem Hinweis auf die laufenden Verhandlungen sehr bedeckt.
Für das zweite Quartal 2010 wurde der Abschluss eines neuen Gastschulabkommens in Aussicht gestellt. Es gibt aber bisher nur ein Interimsabkommen für 2010, quasi die Verlängerung des alten Abkommens für ein Jahr.
Nun fragen Eltern und Schulen besorgt bei uns nach, weil sie Planungssicherheit brauchen. Damit die Betroffenen nicht länger in der Luft hängen, haben wir die Initiative ergriffen und zeigen in unserem Antrag, wie es gehen könnte.
Dabei ist uns wichtig zu sagen, dass wir mit unserem Antrag einen transparenten und nachvollziehbaren Berechnungsmodus aufzeigen. Er könnte die Basis für ein Gastschulabkommen sein, das einen fairen Interessenausgleich zwischen SchleswigHolstein und Hamburg ermöglicht.
Die aufgeführten Zahlen sind dabei lediglich als Hausnummern anzusehen. Der Stab im Bildungsministerium kann das sicher viel genauer berechnen. Aber mit der Größenordnung liegen wir richtig, wenn uns das Ministerium die genauen Zahlen geliefert hat. Davon können wir sicher ausgehen, Herr Dr. Klug.
Dass wir ein Gastschulabkommen überhaupt brauchen und die Schülerinnen und Schüler im südlichen Schleswig-Holstein nicht die Schulen besuchen können, die sie für die besten halten, ist für viele nicht nachvollziehbar. Innerhalb der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wird in den jeweiligen Schulgesetzen die freie Schulwahl verankert. In einer globalisierten Welt kann es doch nicht der richtige Weg sein, die Schotten dichtzumachen und Mauern zu errichten, die die Menschen nicht wollen.
Die Menschen wollen kein Kirchturmdenken, sondern länderübergreifende Schulwahlmöglichkeiten. Darauf muss sich Politik einlassen und Lösungen entwickeln. Eine abgestimmte Schulentwicklungsplanung wäre unserer Ansicht nach mittelfristig im Schulbereich der richtige Weg, um einerseits das Elternwahlrecht zu stützen und andererseits auf Basis der tatsächlich entstehenden Kosten pro Schülerin und Schüler eine Basis für einen fairen Interessenausgleich zu schaffen.
Ziel muss es dabei sein, die freie Schulwahl zu erhalten und bei Personal und Räumen eine Koordinierung zu erreichen, um Über- und Unterkapazitäten in beiden Bundesländern zu vermeiden. Die freie Schulwahl wird durch die Kapazitätsgrenzen der einzelnen Schulen eingeschränkt sein. Das ist auch innerhalb der Bundesländer jetzt schon der Fall. Die Aufnahmekriterien für Schülerinnen und Schüler sollten gemeinsam erarbeitet werden.
Unabhängig von den Kosten funktioniert die Schulkooperation mit Hamburg gut. Die Schulen hier wie dort sind gut ausgelastet. Leerstände und Raumnot halten sich in Grenzen. Wir müssen nur den finanziellen Ausgleich hinbekommen.
Bei den gesamten Überlegungen stehen für uns Grüne die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler und Schulen im Mittelpunkt. Für sie haben wir Verantwortung.
Es ist mitnichten so, dass wir mit unserem Antrag das „verkorkste“ Schulsystem in Hamburg retten wollen, wie Frau Conrad von der FDP es uns unterstellt.
Die Hamburger brauchen unsere Rettung auch gar nicht. Denn wenn fast dreimal so viele Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein in Hamburg zur Schule gehen wie umgekehrt, muss man sich doch ernsthaft fragen, welches Schulsystem verkorkst ist.
Nun zum Antrag von CDU und FDP. Dort steht, es „soll eine dauerhafte Regelung erreicht werden“ das finden wir gut -, „die die schulpolitischen und finanziellen Interessen des Landes Schleswig-Holstein wahrt“. Und wo bleiben die Interessen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulen, also der Betroffenen? Von ihnen steht kein Wort im Antrag.
Im CDU- und FDP-Antrag wird deutlich, dass Schülerinnen und Schüler nur als finanzielle Manövriermasse angesehen werden. So ein Antrag ist mit uns wirklich nicht zu machen.
Wir wollten eigentlich Abstimmung in der Sache beantragen, haben aber nun gehört, dass der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft eine gemeinsame Sitzung oder ein Treffen des schleswig-holsteinischen Bildungsausschusses und des Schulausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft vorgeschlagen hat. Wir halten es für eine gute Idee, nicht nur immer übereinander, sondern miteinander zu reden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen zum Gastschulabkommen mit der Hansestadt Hamburg befremdet doch sehr.
Denn wir alle in diesem Haus wissen, dass derzeit Verhandlungen geführt werden. Gemeinsam mit Hamburg wird ein neues Gastschulabkommen erarbeitet.
Ich will gern einmal sagen, dass die Strategie, die dabei von Hamburger Seite an den Tag gelegt wurde, teilweise etwas irritierend war.
Es wurde mit den Ängsten von Eltern und Kindern argumentiert, um Schleswig-Holstein unter Druck zu setzen. Das gipfelte darin, dass sich Eltern nicht mehr sicher waren, ob ihre Kinder die bereits besuchte Schule auch bis zum Ende ihrer Schulzeit würden besuchen können. Ich halte dieses Verfahren der Hamburger Schulbehörde bis heute für rechtlich äußerst problematisch.
Kurz zum Sachverhalt: Hamburg war mit der pauschalen Zahlung von 8,5 Millionen € nicht mehr einverstanden, kündigte das bestehende Gastschulabkommen auf und verlangte zuletzt 30 Millionen € für die Schülerinnen und Schüler, die aus Schleswig-Holstein in Hamburg zur Schule gehen. Richtig ist, dass Hamburg an seinen Schulen wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler aufgenommen hat, als das nach dem bisherigen Gastschulabkommen notwendig gewesen wäre. Dies im Nachhinein an finanzielle Forderungen zu koppeln, ist zumindest fragwürdig.
Für das Jahr 2010 haben sich die beiden Länder grundsätzlich darauf verständigt, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten. Die Verhandlungen für das nächste Jahr laufen. Ich bin der Auffassung, dass man diesen Verhandlungen eine Chance geben muss. Verhandlungen brauchen Spielraum.