Es ist keineswegs so, dass die UNESCO gesagt hat: „Hurra, da ist ein Ölfeld, das funktioniert ja so gut, darum stört es uns nicht und deshalb definieren wir dort so eine Insel“. Das war ja noch vor der Zeit Ihrer unfreiwilligen Atomministerschaft und Sozialministerschaft. Sie waren Umweltminister des Landes. Sie müssten es ganz genau wissen,
Sie haben gesagt, indem diese Ausnahmegenehmigung - schwer errungen - erteilt worden sei, habe ein Einverständnis geschlussfolgert werden müssen. Das ist mitnichten der Fall. Sie wissen es besser.
Deshalb sage ich Ihnen: Das war ein demagogischer Beitrag von Ihnen, Herr von Boetticher. Gewöhnen Sie sich so etwas ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zu den mehrfachen Versuchen in dieser Debatte, eine Überleitung von der schrecklichen Katastrophe im Golf von Mexiko zum Wattenmeer zu machen. Ich glaube, wir alle teilen die Bestürzung über das, was dort stattfindet,
auch die Bestürzung darüber, dass es einem HighTech-Konzern nicht gelingt, das einzudämmen. Da sind wir uns wohl alle einig. Das zu nehmen, eine Brücke zu bauen und zu sagen, das könne im Wattenmeer auch passieren, ist ein bisschen unlauter.
Es kann nicht passieren, weil das, was im Golf von Mexiko passiert, rein physikalisch im Wattenmeer nicht passieren kann. Die Mittelplate steht auf dem Wattenboden und kann mithin nicht sinken. Das ist ein großer Unterschied. Die übertägigen Absperrventile der Produktionsbohrungen befinden sind im massiven Betonkeller der Mittelplate und nicht in 1.500 m Wassertiefe. Außerdem sind die Bohrungen mit untertägigen Absperrventilen gesichert. Die Lagerstätte der Mittelplate wird durch die Förderung im weiteren Betrieb druckentlastet, weil das Öl heraufgepumpt werden muss. Das ist Riesenunterschied. Es sprudelt nicht. Das heißt, das, was im Golf von Mexiko stattfindet, dass einfach Öl austritt, dem man nicht Herr wird, kann dort gar nicht stattfinden. Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate
Das zu der denklogisch gewagten Konstruktion des Kollegen Matthiessen, der sagt, weil 20 Jahre kein Unfall stattgefunden hat, ist wahrscheinlich, dass jetzt einer stattfindet. Das ist ausgesprochen schwierig. Nach dem, was ich eben über die technische Auslegung der Mittelplate vorgetragen habe, ist das gar nicht denkbar.
Aus dem Ölunglück im Golf von Mexiko vor der amerikanischen Küste die Schlussfolgerung zu ziehen, wir sollten aus der Ölförderung im SchleswigHolsteinischen Wattenmeer auf der Mittelplate aussteigen, halte ich für falsch. Über 50 % der deutschen Erdölproduktion stammen aus dem Feld Mittelplate. Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate stellt zusammen mit der Landstation Dieksand und dem Transportsystem nach Brunsbüttel zur Raffinerie in Heide einen integrierten hochmodernen HightechBetrieb dar.
Für die schleswig-holsteinische Westküste ist dieser Betrieb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, nicht zuletzt auch durch die Vielzahl von qualifizierten Arbeitsplätzen, davon knapp 100 direkt im Förderbetrieb in Friedrichskoog und 500 in der Raffinerie in Heide. Herr Harms hat Recht, dass dort nicht ausschließlich das Öl aus Mittelplate verwertet wird. Gleichzeitig wissen Sie genauso gut wie ich, Herr Harms, dass es zu einer Veräußerung der Raffinerie kommt, weil sie in einem europaweiten Vergleich als klein gilt. Wenn man dort also weiteres Geschäft abzieht, sichert das den Standort mit Sicherheit nicht.
Das Land Schleswig-Holstein erzielt jedes Jahr bedeutende Einkünfte durch die Förderabgaben aus der Erdölgewinnung. Auch das ist etwas, was gut in das Diskussionsfeld der Landtagsdebatte fällt, die wir gerade haben. In den letzten 23 Jahren seit der Aufnahme des Betriebs im Jahr 1987 kam es zu keinem Ölschaden, wie ich bereits sagte. Damit ist bewiesen, dass eine Ölförderung auch in einem so sensiblen Gebiet wie dem Wattenmeer möglich ist.
Es ist richtig, wie es in dem Antrag heißt, dass die Bewilligung Heide-Mittelplate 1 am 21. Dezember 2011 ausläuft. Anders, als es im Antrag steht, ist aber eine Verlängerung von RWE beantragt. Es ist übrigens vorgesehen, die Bewilligung bis zum 31. Dezember 2041 zu verlängern.
che Rahmenbetriebsplan für die Teilentwicklung des Erdölfeldes im Wattgebiet der Nordsee, zugelassen am 3. Mai 1985 ohne Befristung.
Die fordern uns auf, „alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die Ölförderung … eingestellt wird“. Ich sage Ihnen, das Nationalparkgesetz - das ist schon gesagt worden sieht ausdrücklich vor, die Erdölbohrung und -förderung ausschließlich von der genehmigten Bohrund Förderinsel Mittelplate A im Einvernehmen mit dem Nationalparkamt vorzusehen und zuzulassen. Über die weiteren erteilten und gültigen Rechtstitel habe ich schon berichtet. Es gibt noch eine Reihe anderer Verordnungen, die dies ermöglichen.
Sie fordern die Landesregierung weiter auf, „sich dafür einzusetzen, dass neue Anlagen zur Ölförderung in der Nordsee nicht genehmigt werden, auch nicht außerhalb der Grenzen des Nationalparks Wattenmeer“. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Die Entscheidung über die Genehmigung neuer Anlagen zur Ölförderung richtet sich nach den Vorschriften des Bundeswerkgesetzes und des einschlägigen Naturschutzrechts. In der Regel werden diese Entscheidungen auf der Grundlage vorher durchgeführter Umweltverträglichkeitsprüfungen, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfungen und Artenschutzverträglichkeitsprüfungen getroffen. Im Bereich des Welterbegebietes Wattenmeer sollen nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes neue Ölförderanlagen nicht errichtet werden. Insofern ist dieser Punkt erledigt.
Sie fordern die Landesregierung weiter auf, „eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, um zu erreichen, dass die Bestimmungen der FFHRichtlinie vollständig in das Bundesbergrecht integriert werden und sichergestellt wird, dass zukünftig sowohl die Erteilung als auch die Verlängerung einer Bergbauberechtigung in Natura-2000-Gebieten … einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen wird“. Ich habe eben schon gesagt, dass eine Verträglichkeitsprüfung Gegenstand der Genehmigung sein wird, die wir bis zum Jahr 2041 aussprechen werden.
Insofern ist diesem Anliegen auf direktem und indirektem Wege Rechnung getragen. Aus Sicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung gibt es erstens keine rechtliche Möglichkeit, sich einer Verlängerung der Betriebsgenehmigung entgegenzustellen. Zweitens gibt es faktisch Notwendigkeit, dies zu tun, weil es keine Gefährdung des Wattenmeeres gibt. Drittens ist die Förderung von Erdöl
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer der Überweisung des Antrags Drucksache 17/536, an den Umwelt- und Agrarausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag in der Sache ab. Wer dem Antrag, Drucksache 17/536 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW bei Stimmenthaltung der SPD abgelehnt.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 41 und 42 nicht aufzurufen, sondern auf die Juni-Tagung zu vertagen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Jansen, Ausbildung in der Pflege ist ein Zukunftsthema, also auch für Sie lohnenswert zum Zuhören.
- Ich denke, dass dieses Thema nicht nur die entsprechende Aufmerksamkeit verdient hat, sondern dass es ein wirklich zentrales Thema ist.
Die Bedeutung wird in den kommenden Jahren noch weiter zunehmen. Diejenigen, die sich damit schon lange beschäftigen, wissen, es wird in den nächsten Jahren nicht unbedingt leichter werden, motivierten und qualifizierten Pflegekräftenachwuchs zu gewinnen. Der Ausbildungsmarkt wird enger werden. Man wird mehr um die jungen Menschen werben müssen, damit diese den Beruf ergreifen. Ich wünschte mir, dass der Beruf im Bereich der Altenpflege über ein besseres Sozialprestige verfügen würde. Darauf komme ich später noch einmal zurück. Wir arbeiten gemeinsam daran, damit es besser wird.
Der Bericht zeigt aber, dass Schleswig-Holstein hinsichtlich der Ausbildung für die Pflegeberufe bislang recht gut aufgestellt ist, und zwar qualitativ wie quantitativ. Das gilt derzeit in unterschiedlichem Maße. Lassen Sie mich dazu einige Grunddaten nennen. Für Details verweise ich auf die umfangreich abgefragten Daten in dem vorliegenden schriftlichen Bericht.
Im Bereich der Krankenpflege liegt die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze seit rund 10 Jahren mehr oder weniger stabil bei etwa 2.000. Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Kinderkrankenpflege ist zeitgleich rückläufig gewesen. Dabei handelt es sich um eine reguläre und am Bedarf orientierte betriebliche Ausbildung, die nicht durch das Land gefördert wird. Zum Verbleib der Pflegekräfte nach der Ausbildung liegen lediglich Zahlen aus den Ausbildungsbetrieben selbst vor. Diese sind aber nur begrenzt aussagefähig. Das sage ich ganz deutlich. Die Häuser bilden über den eigenen Fachkräftebedarf hinaus aus. In absehbarer Zeit werden sie auf jeden Fall auskömmlich ausbilden.
Etwas anders sieht es in der Altenpflegeausbildung aus. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit 18 Altenpflegeschulen mit 2.185 genehmigten Schulplätzen. Im vergangenen Jahr waren davon insgesamt 1.664 Plätze mit Auszubildenden der Altenpflege und Altenpflegehilfeausbildung belegt. Das heißt, etwa ein Viertel der genehmigten Plätze war nicht belegt.
Diese Größe belegt, dass es politischen Handlungsbedarf für die Entwicklung der Pflegeberufe gibt. Die Landesregierung hat deswegen derzeit vor allem zwei Handlungsfelder besonders im Fokus. Ich schaue den Kollegen Harms an. Wir diskutieren das Thema seit zwei Legislaturperioden. Das wird nicht weiter überraschen. Es geht um die Zusammenführung der drei Fachausbildungen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege, mit der sich aktuell eine gemeinsame Arbeitsgruppe
von Bund und Ländern befasst. Ihre Vorschläge zu einem einheitlichen Pflegeausbildungsgesetz und zur Finanzierung einer einheitlichen generalistischen Pflegeausbildung statt bisher drei verschiedener Ausbildungsgänge begleiten wir konstruktiv.