Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Vielen Dank auch von unserer Seite.

(Heiterkeit)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer zustimmen will, dass der Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/784, dem Sozialausschuss zur abschießenden Beratung überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. -Wer möchte das nicht? - Wer enthält sich? - Damit ist der Bericht einstimmig zur abschließenden Beratung überwiesen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/793

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 17/906

(Flemming Meyer)

Ich erteile zunächst dem Berichterstatter des Finanzausschusses, Herrn Abgeordneten Peter Sönnichsen, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der Beratungsfolge verweise ich auf die ersten beiden Absätze der Drucksache 17/906; die Beschlussempfehlung will ich kurz verlesen:

Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und des SSW, den Gesetzentwurf Drucksache 17/793 mit folgender Ergänzung anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Folgende Nummer 1 wird eingefügt: „1. In § 1 Abs. 3 werden die Worte ‚Lübeck-Travemünde’ durch das Wort ‚Lübeck’ ersetzt.“ 2. Die Nummern 1 bis 8 werden Nummern 2 bis 9.

Herr Berichterstatter, ich danke Ihnen. Wortmeldungen zu dem Bericht sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und bitte Herrn Abgeordneten Tobias Koch von der CDU ans Redepult.

(Zurufe)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stegner, diese gewaltige Änderung entspricht Lübecker Interessen; insofern sollten Sie sie nicht gering schätzen.

(Vereinzelter Beifall und Zurufe)

Meine Damen und Herren, der Bruttospielertrag der fünf schleswig-holsteinischen Spielbanken hat sich innerhalb von zwei Jahren um 8,3 Millionen € oder anders ausgedrückt um 28 % reduziert. Lag der Bruttospielertrag im Jahr 2007 noch bei rund 30 Millionen €, waren es im letzten Jahr nur noch 21,4 Millionen €.

Nach den Regelungen des geltenden Spielbankgesetztes haben die Spielbanken auf diesen Bruttospielertrag sowohl Spielbankabgabe als auch Zusatzabgabe von zusammen 80 % zu entrichten. Lediglich die verbleibenden 20 % stehen den Spielbanken somit für die laufenden Betriebskosten, für die Zahlung von Gehältern und für Investitionen zur Verfügung. Verblieb den Spielbanken im Jahr

2007 noch ein Betrag von knapp 6 Millionen €, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 4,3 Millionen €. Wer sich diese Entwicklung vor Augen führt, der wird nachvollziehen können, dass ein Teil der schleswig-holsteinischen Spielbanken zurzeit rote Zahlen schreibt.

Das ist in mehrfacher Hinsicht eine äußerst unbefriedigende Situation: Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe im Landeshaushalt sind von Jahr zu Jahr rückläufig, und die Verluste der Spielbanken belasten das Land als Eigentümer zusätzlich. Außerdem sind die Spielbanken aufgrund der Verluste nicht in der Lage, ausreichend zu investieren, um die gegenwärtige Entwicklung umzukehren.

Die Landesregierung hat deshalb mit dem vorliegenden Gesetzentwurf empfohlen, Spielbank- und Zusatzabgabe für Bruttospielerträge unter 10 Millionen € auf 40 % und für darüber hinausgehende Bruttospielerträge auf 55 % abzusenken. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Gewinnabgabe von 65 % auf Gewinne bis zu 1 Million € und von 85 % auf darüber hinausgehende Gewinne eingeführt. Diese Reduzierung der Abgabenlast soll dazu führen, dass die Spielbanken wieder in die Gewinnzone kommen, dass ihnen wieder Luft zum Atmen gegeben wird und dass sie wieder investieren können.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Lieber Kollege Lars Harms, in den Ausschussberatungen wurde vom SSW und von der LINKEN das Argument angeführt, das Land könne sich angesichts seiner eigenen Haushaltssituation eine Absenkung der Spielbankenabgabe nicht erlauben.

(Lars Harms [SSW]: Das war auf CDU-Li- nie!)

Meine Damen und Herren, wer sich das zuvor Gesagte deutlich vor Augen führt, der wird feststellen, wie kurzsichtig ein solches Argument ist. Auch die 80-prozentige Spielbankenabgabe hat in den vergangenen Jahren nicht verhindern können, dass die Einnahmen des Landeshaushalts kontinuierlich rückläufig waren. Durch Nichtstun würde sich diese Entwicklung fortsetzen, ohne dass eine Besserung in Sicht wäre.

Die durch die Abgabensenkung kalkulierten Mindereinnahmen des Landes von 3,3 Millionen € werden zudem durch die Mechanismen des Länderfinanzausgleichs kompensiert. Auch andere Bundesländer haben sich diese Regelungen bereits durch die Einführung einer Gewinnabgabe zunutze

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

gemacht. Lassen Sie uns deshalb mit der Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf die Spielbanken wieder in die Lage versetzen, Gewinne zu erzielen, damit sie in die Attraktivität ihres Angebotes investieren können und auf diesem Wege die Bruttospielerträge steigern. Hiervon profitieren das Land, die Standortgemeinden und die Beschäftigen der Spielbanken gleichermaßen.

Meine Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass diese Gesetzesänderung völlig unabhängig von einer zukünftigen Privatisierung der Spielbanken ist -

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Danke, Frau Kollegin Heinold, dass Sie meine Ausführungen in dieser Form bestätigen. Das ist völlig unabhängig von einer zukünftigen Privatisierung, auch wenn wir diese als Koalitionsfraktionen so in unserem Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die heutige Gesetzesänderung hat damit nichts zu tun. Das ist deshalb so, weil diese Entscheidung auch dann erforderlich wäre, wenn das Land dauerhaft Eigentümer der Spielbanken bleiben würde. Auch dann muss es unser Ziel sein, die Spielbanken aus den roten Zahlen zu führen. Auch als Landeseigentümer können wir kein Interesse daran haben, dass unsere Spielbanken dauerhaft rote Zahlen schreiben.

(Beifall bei CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Zu guter Letzt und der Vollständigkeit halber sei der Hinweis gesagt, dass mit der Änderung des Spielbankengesetzes zugleich die Möglichkeiten der Videoüberwachung in den Spielbanken verbessert werden. Dies ist ein Beitrag zur Aufgabenreduzierung, wodurch eine Verringerung der Anzahl der bislang von den Finanzämtern eingesetzten 50 Spielbankrevisoren ermöglicht wird.

Abschließend möchte ich mich bei den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür bedanken, dass sie die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung ebenso wie die zeitliche Dringlichkeit anerkannt haben und dem Gesetzentwurf in den zuständigen Fachausschüssen deshalb zugestimmt haben. Ich gehe aus diesem Grund davon aus, dass auch bei der heutigen Abstimmung eine große Mehrheit des Hauses zustimmen wird.

(Beifall bei CDU und FDP und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Für die Fraktion der SPD hat Herr Abgeordneter Andreas Beran das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal sage ich ein Dankeschön an Herrn Koch, dass Sie so hervorragend in die Thematik eingeführt haben. So kann ich mir diesen Part sparen. Im ersten Augenblick könnte man annehmen, dass es sich bei dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes um ein rein finanzpolitisches Thema handelt. Deshalb hat Herr Koch auch zu diesem Thema gesprochen. Die Spielbanken sind in ihrem jetzigen Zustand nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Deshalb verzichtet das Land auf einen Teil der ihm zustehenden Einnahmen. Wenn wir dies nicht tun, besteht die Gefahr, dass die Spielbanken aufgrund ihrer finanziellen Lage geschlossen werden müssen.

Das ist jedoch nicht allein ein finanzpolitisches Thema. Es kommen noch weitere Aspekte zum Zuge. Immerhin würden hier Arbeitsplätze verloren gehen, und uns würde eine Möglichkeit des kontrollierten Glücksspiels genommen werden, wenn wir die Spielbanken nicht irgendwie retten würden. Allerdings befürchte ich, dass die Rettungsmaßnahme durch eine Senkung der Abgabenbelastung eine wirtschaftliche Betriebsführung zu ermöglichen, nicht auf Dauer das Problem lösen wird. Längst wird das Automatenspiel in den Spielbanken dem Lebendspiel vorgezogen. Solange den Betreibern der Spielbanken nicht ein neues Konzept zur Steigerung der Attraktivität des Lebendspiels einfällt, fürchte ich, dass sich auch bei einer Abgabensenkung die wirtschaftliche Situation dauerhaft nicht verändern wird. Die Spielbanken haben eine gute Chance, zu reinen Spielhallen zu verkommen.

Die Senkung der Abgabenbelastung sollte daher auch als Chance verstanden werden, auf Dauer ausgelegte Verbesserungen zu entwickeln. Vielleicht gehört hierzu auch eine Mitarbeitermotivation, indem man für die Spielbanken, für die es noch keine Tarifverträge gibt, endlich Tarifverträge abschließt. Dazu muss man wissen, dass das Gehalt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bisher aus der Tronc-Abgabe finanziert wurde. Von 2005 bis 2009 ist diese um 40 % rückläufig gewesen. Mit der Landesverordnung über die Höhe der TroncAbgabe an den öffentlichen Spielbanken vom 15. Dezember 2009 wurde die Höhe der Tronc-Abgabe zu Jahresbeginn 2010 sogar noch halbiert. Die

(Tobias Koch)

Einnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher seit 2005 erheblich gesunken.

Sicherlich wird auf den Abschluss eines Tarifvertrages kein großer Wert gelegt, weil dieser bei einem Verkauf hinderlich sein könnte. Dass die Spielbanken verkauft werden sollen, kann der Begründung des Gesetzes entnommen werden. Herr Koch hat dazu bereits Ausführungen gemacht. Mir ist auch klar, dass die jetzige Senkung der Abgabenbelastung dazu gedacht ist, die Braut vor dem Verkauf noch einmal ordentlich anzuhübschen.

(Beifall bei der LINKEN)

Schon im Rahmen der Ausschussberatungen hat die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie gegen einen Verkauf der Spielbanken ist. Die Senkung der Spielbankenabgabe ist für uns nur notwendig, um die Betriebsstätten vor einer Schließung zu bewahren. Allerdings darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass durch eine Videoüberwachung im Bereich des Lebendspiels 50 Arbeitsplätze verloren gehen. Es wäre auch gut gewesen, wenn der Landtag vor einer Abstimmung im Detail darüber informiert worden wäre, wie die Anforderungen an die Videotechnik und wie der Umgang mit den Daten aussehen soll. Werden die Datenschutzbestimmungen beachtet? - Ich hätte es besser gefunden, bereits im Rahmen der Ausschussberatungen hierüber Informationen zu erhalten. Eine Stellungnahme hierzu durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wäre sicher hilfreich gewesen.

Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu. Wir machen an dieser Stelle jedoch deutlich, dass wir damit nicht dem Verkauf der Spielbanken zustimmen. Wir erwarten, dass die Landesregierung die Videoüberwachung in enger Abstimmung mit dem Landeszentrum für Datenschutz vornimmt. Außerdem appellieren wir an die Betreiber der Spielbanken, in diesem Bereich endlich Tarifverträge abzuschließen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der FDP erteile ich der Frau Abgeordneten Katharina Loedige das Wort.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Rien ne vas plus!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Kuh, die man morgen noch melken möchte, sollte man heute nicht verdursten lassen. Die Spielbanken in Schleswig-Holstein müssen eine Chance bekommen. Sie sind gerade in Travemünde und Westerland ein wichtiger Tourismusfaktor. Die Spielbanken haben in den letzten Jahren nicht nur mit der Wirtschaftskrise, sondern auch erheblich mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu kämpfen gehabt. Abgaben von 80 % bedrohen die Existenz der Spielbanken.