Peter Sönnichsen
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat sich mit den ihm durch Plenarbeschluss vom 22. Februar 2012 überwiesenen Drucksachen 17/2248 und 17/2311 am 1. März 2012 befasst. Mit den Stimmen von CDU, FDP und DIE LINKE gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, den Änderungsantrag Drucksache 17/2311 abzulehnen. Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW empfiehlt der Ausschuss, den Gesetzentwurf Drucksache 17/2248 unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Anmerkungen zu vorangegangenen Beiträgen und dann noch ein Punkt zum Gesamten. Lieber Lars Harms, moralische Handschellen - ich möchte daran erinnern, dass die Landesregierung mit dem, was sie uns hier vorgelegt hat, dem nachkommt, was wörtlich in den Bemerkungen des Landesrechnungshofs 2011, die wir sehr ernsthaft bearbeitet haben, steht, der Mahnung, dass das Ausführungsgesetz vorgelegt wird. Nichts anderes steht da. Ich will der vereinigten Opposition gern zugutehalten, dass sie das nicht mitgetragen hat. Dafür müssen wir dann wie immer den Rücken gerade machen - und das tun wir auch gern.
Liebe Frau Kollegin Herdejürgen, zu der Personalkostensteigerung um 71 Millionen €. Ich habe das so aufgefasst, als ob jetzt eine Sozialdemokratin zum ersten Mal Tariferhöhungen beklagt. Das ist nun einmal das wirkliche Leben.
- Ich will Ihnen das erklären.
- Meine Redezeit läuft gleich ab. - Dahinter liegt das Geheimnis, über das wir hier debattieren, von strukturellen Veränderungen. Es ist unsere Aufgabe, den Haushalt in seinen Ausgaben so zu gestalten, dass wir in der Lage sind, Tariferhöhungen, allgemeine Preissteigerungen und so weiter in jedem Jahr, so auch im abgelaufenen Jahr, zu realisieren. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir diesen Weg gefunden haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen sind schon genannt worden. Noch nie wurde in einem Gesetzentwurf und einem Änderungsantrag so deutlich, wo die Unterschiede liegen. 900 Millionen € wollen Sie nach den Sollbeträgen von 2011 bis 2019 mehr ausgeben, so viel, wie wir in einem Jahr
Zinsen bezahlen. Wenn der Finanzminister das auf die Istzahlen bezieht, sind es sogar 1,8 Milliarden €. Das ist das, was wir in zwei Jahren an Zinsen bezahlen. Und das wollen Sie die nächsten acht Jahre mit herauspusten.
Hier ist der ganz entscheidende Punkt, der mir auch ein bisschen Sorge bereitet - Herr Dr. Habeck, vielen Dank für Ihren Zwischenruf -, dass wir, nämlich die Koalitionsfraktionen, das, was hier im Gesetz steht, als absolute Höchstgrenzen ansehen, Sie das aber offensichtlich als Zielmarke ansehen. Das ist fatal für unser Land.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bezeichnung dieses Tagesordnungspunkts vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck eines bildungspolitischen Themas. Tatsächlich geht es aber um den sechsten Teil des Gesetzes, nämlich um Schullasten und deren Ausgleich. Somit geht es um Finanzen. Ich räume gern ein, dass der Gesetzentwurf, über den wir hier debattieren, den Finger auf eine Wunde legt. Wir haben den Schüleraustausch zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bildungsministerium und die Staatskanzlei haben komplizierte Verhandlungen geführt. In der Summe haben sie diese zu einem sehr guten Abschluss gebracht, das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen.
Viele Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Schleswig-Holstein wohnen, besuchen in Hamburg die Schule. Dank der Vereinbarung mit dem Senat ist das jetzt und auch in Zukunft möglich. Durch das neue Gastschulabkommen sind nicht alle Fragen geklärt worden, die klärungsbedürftig sind; wir haben es gesagt. Ich sage Ihnen aber: So ist das nun einmal in Verhandlungen. Irgendwann muss man das Erreichte akzeptieren und - wie es im ländlichen Raum so schön heißt - den Sack zumachen. Wenn ich mich recht entsinne, wollten die Grünen seinerzeit höhere Zahlungen von Schleswig-Holstein an Hamburg akzeptieren, als letztlich vereinbart wurden.
Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für Hauptamtliche und Ehrenamtliche in den Kommunen, die von der gegenwärtigen Regelung nicht überzeugt sind. Wie in allen Fragen, so ist es auch hier eine Frage der Zuständigkeit. Es ist die Frage, wer welche Aufgaben wahrzunehmen hat. Ich denke, dies dürfen wir bei Verhandlungen, die vom Land geführt werden, einfordern. Natürlich wird gefragt: Warum müssen Kommunen einen Teil der Kosten für Kinder und Jugendliche tragen, die in Hamburg zur Schule gehen, während von dort nichts zurückkommt? - Diese Frage müsste zuerst an Hamburg gerichtet werden. Hier wären diejenigen Mitglieder unseres Landtags gefordert, die besonders gute Beziehungen zur derzeitigen Mehrheit in Hamburg haben.
Legitim ist auch die Frage, ob es nicht Sache des Landes sei, hier einzuspringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht näher auf die Haushaltssituation eingehen. Verehrte Frau Kollegin, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass die kommunalen Haushalte auf Kante genäht sind. Ich weiß hier, wovon ich spreche. Für den Landeshaushalt gilt dies aber gleichermaßen. Das ist allen bekannt. So ist es nachvollziehbar, dass sich der Minister außerstande sieht, den in Rede stehenden Betrag aus seinem Etat heraus zu erwirtschaften. Insofern wäre die Frage an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen. Wollen Sie etwa die Vorlage eines Nachtragshaushalts „Gastschulabkommen“ erreichen? - Auf jeden Fall fehlt in Ihrem Vorschlag die Finanzierungsfrage, die Sie ganz und gar offenlassen.
Ich glaube nicht, dass das mit dem Nachtragshaushalt wirklich so gewollt ist. Auf jeden Fall passt es nicht mit den Appellen zusammen, die auch heute Morgen von Ihrer Seite zur Verteidigung der Landesfinanzen in der Aktuellen Stunde nachhaltig vorgetragen worden sind. Ich biete Ihnen jedoch gern an, dass wir in den Ausschüssen darüber diskutieren, ob und wie man ab 2013 zu einer Neuregelung kommen kann. Wenn wir dort gemeinsam zu einem Lösungsvorschlag kommen, werden CDU und FDP diesen gern im kommenden Doppelhaushalt umsetzen, denn entgegen anderslautender Meinungen, die heute Nachmittag geäußert worden sind, wird diese Zuständigkeit auch nach Mai 2012 bei uns liegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, die Debattenzeit noch etwas verlängern zu müssen, aber ich sage ganz deutlich: Je länger all das vorher Gesagte dauert, umso weniger Verständnis habe ich für diese Debatte. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass einige ein Informationsbedürfnis haben. Bei einigen ist dies größer, bei anderen ist dies geringer, bei einigen ist es immer gleich dringend. Müssen wir uns aber immer wieder die Grundsätze einiger Dinge vor Augen führen?
Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, hier konkurrieren einmal wieder das Aktiengesetz mit der Geschäftsordnung des Landtages. Hier ist es ganz einfach so: Zunächst einmal müssen die Organe des Instituts ihre Entscheidung fassen. Dann sagt das Aktiengesetz, es sind ad hoc Meldungen herauszugeben. Wenn wir zwölf Stunden später im Unterausschuss darüber debattieren, beraten und informiert werden, dann denke ich, dass dies nicht nur angemessen ist, sondern dass dies eine sehr zügige Handhabung der gesamten Angelegenheit ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass es zwar schön ist, dass man intern dar
über geredet hat, dass man das nun aber öffentlich noch einmal tun muss, dann frage ich mich nach der Wertschätzung der Arbeit des Unterausschusses.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem hier auch vom Minister einige Dinge genannt worden sind, die ich in öffentlicher Sitzung eigentlich nicht erwartet hätte - das will ich auch einmal ganz deutlich sagen -, will ich noch einen Punkt hinzufügen. Wir haben heute Morgen davon gehört und sind darüber informiert worden, dass es sich um einen Ist-Stand von Verhandlungen handelt, die eigentlich gar keine sind. Verhandlungen, die keine sind, deshalb, weil es zum Schluss Auflagen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn in dieser Phase die Regierung versucht, Einfluss zu nehmen, das in die Bahnen zu lenken, dann ist das ausdrücklich positiv und unterstützenswert und jedenfalls nicht für die Kritik geeignet, die hier heute teilweise geäußert wird.
Wenn dann einige noch Tipps an Flowers geben, dann habe ich dafür überhaupt kein Verständnis.
Diese Angelegenheit - so ist es gesagt worden, und das gebe ich jetzt auch weiter, Herr Minister kommt in der dritten Septemberwoche zum großen Schwur. Insofern nochmals: Wir sind sehr zeitig darüber informiert worden. Es ist angekündigt worden, dass weitere Informationen erfolgen. Dazwischen gibt es noch Ausschusssitzungen und eine Landtagstagung. Alles das, was Sie sagen, kann erfüllt werden.
Aber gern.
Herr Dr. Stegner, zum ersten Teil: Ich weiß nicht, ob Sie mich richtig verstanden haben oder nicht; das überlasse ich ganz Ihnen. Auf jeden Fall habe ich in dieser Angelegenheit für die zeitliche Abfolge nicht das geringste Verständnis. Wenn Sie sich zum Beispiel die zweite Seite Ihres Fragenkataloges ansehen, so weiß ich nicht, was an den Fragen neu ist. Sie hätten die vor drei Wochen schon aufschreiben und sie ordnungsgemäß einreichen können. Da nun das parlamentarische Verständnis zu hinterfragen, ich denke, dass ist nicht der angemessene Zeitpunkt und der angemessene Rahmen dafür.
Noch einmal die zweite Frage bitte. Ich wollte mir gerade etwas notieren und habe da nicht aufgepasst.
- Gut, dann unterhalten wir uns nachher beim Kaffee darüber.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die 500 Millionen € sind hier inzwischen in den Mittelpunkt gerückt. Ich denke, da müsste man ein bisschen weniger Parlamentarier sein und vielleicht ein bisschen mehr über Wirtschaft nachdenken. Wir reden hier über Geld, das wir nicht haben. Wir reden über Geld, das wir eigentlich auch nie gehabt hätten. Jetzt ist es im Moment natürlich verlockend. Wenn dann die EU voraussichtlich sagt, aus Wettbewerbsgründen muss die Bank das bezahlen, sonst ist das Beihilfe und was weiß ich alles, und wenn dann alle Beteiligten, Bank, Regierung, Verhandelnde und so weiter, sagen, wir können uns das in der Gewinn- und Verlustrechnung erlauben, nicht aber in der Liquiditätsrechnung, dann halte ich es für sehr, vernünftig,
dass darüber zu einem frühen Zeitpunkt gesprochen wird.
Aber gern.
Selbstverständlich bedauere ich, dass die Mitarbeiter das erfahren. Aber ich kann nur auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Schauen Sie ins Aktiengesetz: Beratung, Beschlussfassung, Mitteilung, so ist es vorgeschrieben. Da ist es ganz einfach so, dass auch mal Zeiten dazwischen liegen. Herr Dr. Stegner, ich bin im Übrigen auch durch Gespräche davon überzeugt, dass Teile der Mitarbeiterschaft schon sehr wohl darüber informiert gewesen sind und dass der Vorstand seiner Verpflichtung entsprechend nachgekommen ist.
Letzter Satz, meine sehr verehrten Damen und Herren; das soll meine Zusammenfassung sein. Wir haben ja vorhin den Abschlussbericht hier debattiert
und zur Kenntnis genommen. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Phase lange vor Einsetzung des Ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der letzten Legislaturperiode, als die Krise auf ihrem Höhepunkt war und einige gesagt haben, man sollte das Gebäude der HSH Nordbank abschließen und den Schlüssel in die Förde schmeißen. Ich denke, dieses Land hat eine hervorragende Arbeit geleistet, zusammen mit den Mitarbeitern der Bank, zusammen mit den Vorständen, um jetzt auf einen vernünftigen Weg zu kommen. Das sollten wir heute nicht kleinreden, auch nicht durch diese neuen Informationen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Tietze, eines hat mich gleich am Anfang betroffen gemacht: Bevor Sie überhaupt Argumente gebracht haben, haben Sie gleich all denjenigen, die gegen die StadtRegionalBahn sind oder sich dagegen entscheiden, Wirtschafts- und Klimafeindlichkeit unterstellt und jede Handlungsfähigkeit abgesprochen.
Ich frage mich wirklich, wo Sie beim ersten Tagesordnungspunkt waren, als wir ein bisschen über die Achtung vor den Abgeordneten gesprochen haben. Dazu gehören die kommunalen Abgeordneten genauso wie die Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Haus.
Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Dafür habe ich nicht das geringste Verständnis.
Die Gesamtkosten, das Investitionsvolumen, das in Ihrem Beitrag nicht vorgekommen ist, ist von einigen Kollegen dankenswerterweise genannt worden. Als Finanzpolitiker will ich Ihnen ganz deutlich sagen: Das ist der Betrag, den wir im Jahr 2013 - und zwar nur im Jahr 2013 - in unserem Haushalt einsparen wollen. Bei dem darauf folgenden müssen wir noch etwas drauflegen. Wer überhaupt auf die Idee kommen kann, so etwas in den Raum zu stellen, ist weltfremd und nichts anderes.
Zwei Punkte noch: Sie sprechen davon, Takte zu verkürzen. Noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn wir auf der Strecke Kiel-Schwentinental-Preetz die Takte verkürzen wollen, muss das zweite Gleis daneben gebaut werden. All das ist in den Zahlen, die genannt worden sind, noch nicht berücksichtigt worden. Herzlichen Glückwunsch! Ich frage mich, wie Sie das lösen wollen.
Was die eingesparten Pkw-Kilometer betrifft: Rechnen Sie doch einmal die dagegen, die zusätzlich gebraucht werden, wenn jemand aus Heikendorf, der bisher nach Kiel gefahren ist, zukünftig nach Probsteierhagen fahren muss, um dort die Einstiegsstelle zu erreichen. Lieber Herr Dr. Tietze, ich lade Sie einmal in meinen Kreis ein.
Da zeige ich Ihnen einmal die Situation.
- Touristische Nutzung kann ich mir gut vorstellen, wenn wir das Geld dafür haben. Aber für den täglichen Pendlerverkehr ist das schlichtweg nicht durchführbar.
Die Buskilometer haben Sie nicht erwähnt, die will ich auch noch hinzufügen. Dafür gilt das Gleiche. Bei den bisher gut ausgebauten Schnellbusstrecken müssen Sie zukünftig überall Haken schlagen, um die Einstiegsstellen zu erreichen.
Ein letzter Punkt: Wenn Sie hier auf Herrn Albig setzen, wie Sie das zum Abschluss gemacht haben, dann vergessen Sie nicht: Der wird auch zukünftig Nachbarn haben, und zwar besonnene und realistische.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat am 8. September 2010 in erster Lesung über die Entwürfe der Landesregierung eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushaltsplan 2011/2012 debattiert, die heute zur zweiten Lesung anstehen. Das ist der erste Haushalt des Landes nach Einführung der Schuldenbremse, die der Landtag im Mai mit den Stimmen aller Fraktionen - mit Ausnahme der LINKEN - beschlossen hat.
Lassen Sie mich die wesentliche Vorgabe der Schuldenbremse noch einmal nennen: Gemäß Artikel 59 a Abs. 1 unserer Verfassung ist das strukturelle Haushaltsdefizit des Landes in gleichmäßigen Schritten von jeweils 10 % des Ausgangswerts im Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 vollständig abzubauen. Das bedeutet jedes Jahr eine Absenkung um 125 Millionen €. Nur unter dieser Voraussetzung kann Schleswig-Holstein eine jährliche Konsolidierungshilfe von 80 Millionen € vom Bund erhalten.
Diese Ausgangslage stellte die Kolleginnen und Kollegen - für viele waren es die ersten Haushaltsberatungen - vor große Herausforderungen. Die letzten Wochen - das darf ich noch einmal in Erinnerung rufen - waren begleitet von zahlreichen Protesten; Ausschüsse und Fraktionen setzten sich in unzähligen Sitzungen, Gesprächen und Schriftwechseln intensiv mit dem Doppelhaushalt auseinander. Dieser Doppelhaushalt verlangt von allen Betroffenen und Beteiligten Opfer, von denjenigen, die an einzelne Haushaltspositionen Erwartungen haben oder auf sie angewiesen sind, ebenso wie von denjenigen, die über diesen Haushalt zu beschließen haben. Alleiniger Maßstab der Entscheidungen war und ist die bittere Einsicht in das Notwendige.
Der Finanzausschuss führte wie in den Vorjahren vor den Herbstferien gemeinsam mit den jeweiligen Fachausschüssen an vier Tagen die Einzelplanberatung durch und konzentrierte sich in der Beratung auf politische Schwerpunkte. Die von den Fraktionen rechtzeitig eingereichten Fragen zum Haushalt wurden von den Ministerien vor Beginn der jeweiligen Einzelplanberatung schriftlich beantwortet. Ich möchte an dieser Stelle im Namen des Finanzausschusses der Landesregierung und insbesondere dem Finanzministerium für die zeitnahe und zuverlässige Zuarbeit danken.
Bedanken möchte ich mich bei dieser Gelegenheit auch bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im
Finanzausschuss, sowie beim Landesrechnungshof für die konstruktive Zusammenarbeit.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wir in dieser Tagung auch die vom Finanzausschuss erarbeiteten Voten zu den Bemerkungen des Landesrechnungshofs 2010 beschließen werden, in denen es zur Haushaltslage des Landes heißt:
„Der Finanzausschuss stimmt mit dem Landesrechnungshof darin überein, dass die Haushaltslage des Landes katastrophal ist. Eine nachhaltige Sanierung der Landesfinanzen ist dringend erforderlich. Der Finanzausschuss erwartet, dass die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse endlich zu einem Abbau des strukturellen Defizits führt. Wichtig ist, dass das Land deutlich Aufgaben, Personal und Ausgaben abbaut. Das Land muss sich künftig auf seine Kernaufgaben konzentrieren.“
Das ist der Regierung ins Stammbuch geschrieben, das ist damit aber auch uns Parlamentariern ins Stammbuch geschrieben. Wir alle sind gemeinsam gefordert, den uns von der Verfassung vorgegeben Auftrag zu erfüllen und unser politisches Handeln immer an der gebotenen Konsolidierung der Landesfinanzen auszurichten.
Nach der Steuerschätzung im November brachte die Landesregierung ihre Änderungsvorschläge zum Haushalt, die sogenannte Nachschiebeliste, ein. Zur Sitzung am 2. Dezember legten die Fraktionen - bis auf DIE LINKE - ihre Änderungsanträge vor.
Bei der Schlussabstimmung im Finanzausschuss haben die Fraktionen auf Einzelabstimmungen verzichtet; die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Deshalb finden Sie diese hier im Plenum in teilweise leicht modifizierter Form erneut wieder. Einige interfraktionelle Änderungsanträge wurden ebenso wie die Anträge von CDU und FDP sowie die Änderungsvorschläge derLandesregierung mehrheitlich angenommen.
Mit der Annahme der vom Finanzausschuss empfohlenen Änderungen verringert sich die Nettokreditaufnahme im Haushaltsjahr 2011 auf rund 1,273 Milliarden €, im Haushaltsjahr 2012 auf 940 Millionen €. Auf dem eingangs genannten hier im Mai beschlossenen Weg zur Schuldenbremse mit dem Ziel „keine neuen Schulden ab 2020“ sind das die ersten Schritte in die richtige Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Finanzausschuss hat sich noch gestern mit weiteren Änderungen befasst. Diese konnten nicht mehr vollständig in die Beschlussempfehlung aufgenommen werden; daher liegt Ihnen heute ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor. Außerdem hat sich in der Kürze der Zeit ein redaktioneller Fehler in die Beschlussempfehlung eingeschlichen, den ich Sie zu korrigieren bitte: Artikel 30 des Haushaltsbegleitgesetzes - da geht es um das Inkrafttreten - Absatz 5 muss richtig lauten: „(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt Artikel 10 Nummer 3 am 1. August 2011 in Kraft.“ - Ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass die Änderung Nummer 3 betrifft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen der Mehrheit des Finanzausschusses bitte ich Sie, das Haushaltsgesetz, das Haushaltsbegleitgesetz und den Plan des Landeshaushalts für die Jahre 2011 und 2012 in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 17/1042 vorliegenden Beschlussempfehlung und der soeben genannten Ergänzungen anzunehmen. Den Beratungen wünsche ich bei allen politisch unterschiedlichen Auffassungen einen angemessenen und an der fast einvernehmlichen Zielsetzung der Schuldenbremse sachorientierten Verlauf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den politischen Beiträgen möchte ich noch einmal kurz zu den Formalien kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit der Vorstellung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses heute Morgen darauf hingewiesen, dass wir die letzten Beschlüsse dazu gestern Mittag gefasst haben, und die war danach noch in Tabellen einzubringen. Wie jetzt festgestellt wurde, ist noch eine redaktionelle Änderung erforderlich. In der Drucksache 17/1130 sind hinsichtlich der Landeszentrale für politische Bildung für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 jeweils festgelegt, dass die Position „Zuwendungen, Zuschüsse, Förderungen“ aus dem Kapitel 07 06, Maßnahmengruppe 01, in das Kapitel 07 05, „Erwachsenenbildung“, neue Maßnahmengruppe 02, eingefügt wird. In der Vorlage Drucksache 17/1042, die alle Änderungen zusammenfasst, ist das hinsichtlich des Haushaltsjahres 2012 berücksichtigt worden. Das ist Seite 24 der Anlage 3. Es ist aber nicht berücksichtigt worden hinsichtlich des Haushaltsjahres 2011. Das ist die
Seite 26 der Anlage 1 zur Vorlage Drucksache 17/1042.
Noch einmal: Die Beträge stehen in den Haushaltsplänen und den geänderten Zahlen für das Haushaltsjahr 2011 allerdings zurzeit noch nicht an der richtigen Stelle.
Diese redaktionelle Änderung empfehle ich ebenfalls Ihrer Zustimmung, wenn wir gleich über die Vorlagen abstimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der Beratungsfolge verweise ich auf die ersten beiden Absätze der Drucksache 17/906; die Beschlussempfehlung will ich kurz verlesen:
Im Einvernehmen mit dem an der Beratung beteiligten Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und des SSW, den Gesetzentwurf Drucksache 17/793 mit folgender Ergänzung anzunehmen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Folgende Nummer 1 wird eingefügt: „1. In § 1 Abs. 3 werden die Worte ‚Lübeck-Travemünde’ durch das Wort ‚Lübeck’ ersetzt.“ 2. Die Nummern 1 bis 8 werden Nummern 2 bis 9.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlagen in den Drucksachen 17/825 und 17/826.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesen Tagesordnungspunkten, die ja zusammengefasst wurden, gebührt dem Haushaltsplanentwurf und dem Finanzplan selbstverständlich der absolute Vorrang. Aber auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes und die beiden Anträge „Zukunft finanzieren - Steuereinnahmen steigern“ sowie der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehören ganz einfach mit dazu; sie sind bisher sehr kurz gekommen.
Ich habe für meine Fraktion noch im Juni dieses Jahres zu diesen Vorlagen gesprochen und will dies auch heute tun. Ich will dabei den gleichen Einstieg finden, wie ich ihn auch im Juni gewählt habe.
Ausgabenkürzungen werden auf unserem schweren Weg insgesamt nicht ausreichen. Wir müssen immer wieder auch daran denken, die Einnahmen zu steigern. Zu allererst jedoch wollen wir bitte schön aber doch über die Kostenreduzierung reden und nicht gleich durch Steuererhöhungen das zarte Pflänzchen Wachstum, das sich gerade gebildet hat, wieder vernichten.
Vielfach beklagt wird die nicht sofortige Änderung des Grunderwerbsteuersatzes hier und heute. Ich will es noch einmal ausdrücklich als richtig bezeichnen. Es ist wichtig, wenn schon Steuern erhöht werden, dass ein vernünftiger zeitlicher Vorlauf da ist, dass sich jeder darauf einstellen kann, dass nicht kurzfristige Kaufentscheidungen, die jetzt getroffen werden sollen, dadurch behindert werden.
Ich will aber auch ausdrücklich an die Erfahrungen erinnern, die wir bei der letzten Mehrwertsteuererhöhung gemacht haben. Diese Erhöhung hat noch vor ihrer Umsetzung zu einem kleinen Wachstum geführt.
Den Antrag „Zukunft finanzieren - Steuereinnahmen steigern“ will ich nur in der Fassung ansprechen, in der ihn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht hat. Denn der fast wortgleiche Antrag der LINKEN war lediglich mit höheren Prozentwerten und Ähnlichem versehen. Hier sollte
also noch mehr an Steuern generiert werden - so heißt das ja immer so schön -; die Steuer sollte also erhöht werden.
Wir haben die Ablehnung dieses Antrags - hierüber wird nachher noch abzustimmen sein - nach den Beratungen im Ausschuss empfohlen. Natürlich gehörte wieder das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und seine Rücknahme dazu; natürlich sollten wieder die Reduzierung des Spitzensteuersatzes durch Rot-Grün von der jetzigen Regierung in Berlin eingefordert werden.
- Natürlich klatschst du dabei, Lars! Aber wir wollen doch nicht das wegräumen, was andere da hinterlassen haben. Natürlich gehören dazu auch Dinge wie die Bankenabgabe, Finanztransaktionssteuern und Ähnliches, Themen, die noch nicht einmal in Berlin, sondern in Brüssel entschieden werden und insofern auch eines entsprechenden Antrags in diesem Landtag gar nicht bedürfen.
Ich will aber auch sagen: In anderen Punkten sind die Anträge ganz einfach überholt, weil über die darin gestellten Forderungen bereits entschieden ist. Überholt sind diese Anträge aber auch deshalb - das sage ich in aller Deutlichkeit; alle hören zu -, weil der Haushaltsentwurf, der heute hier eingebracht wird, schon umfangreich diskutiert worden ist, sowie auch durch das Haushaltsbegleitgesetz.
Der Kollege Dr. Habeck hat vorhin gesagt, er vermisse heute eine politische Schwerpunktbildung. Haushalt und Finanzen sind politische Schwerpunktbildungen, wenn nicht überhaupt die politischen Schwerpunktbildungen, auf die es in unserem Land zurzeit ankommt.
Der Haushaltsentwurf und vor allem der Finanzplan machen den Unterschied deutlich. Über Jahrzehnte sind in diesem Haus und in den angrenzenden Ministerien nur Ausgaben gelistet worden, und erst dann ist gefragt worden: woher nehmen wir das Geld dafür? In den letzten fünf Jahren ist der Blick ganz deutlich auf die Einnahmeseite gelenkt worden, und immer wieder wurde ganz klar versucht zumindest von 2005 bis 2008 war der Versuch auch erfolgreich -, die Ausgaben mehr diesen Einnahmen anzupassen.
Jetzt wird endlich einmal berücksichtigt, dass die Nettoneuverschuldung, die ja schon über Jahrzehn
te von allen Regierungen gern in Anspruch genommen wird, ein Teil der Einnahmen ist. Wir sagen zum ersten Mal: „Genau diese Einnahmequelle führen wir konsequent über einen Zeitraum von zehn Jahren zurück.“ Das ist der Unterschied in diesem Haushalt, und das wird diesen Haushalt zum Erfolg führen.
Keinesfalls wird irgendjemand diesen Haushalt sanieren, wenn, wie das ja auch schon angeklungen ist, Einmaleffekte wie zum Beispiel der Verzicht auf die Fehmarnbelt-Querung gegen die ständigen Strukturprobleme eines Haushalts aufgerechnet werden sollen. Eine solche Rechnung geht nicht auf.
Noch in diesem Monat werden wir mit den Einzelplanberatungen im Finanzausschuss beginnen. Daran wird sich die Gesamtberatung anschließen, und im Dezember werden wir dann in zweiter Lesung zur Beschlussfassung kommen. Ich freue mich sehr darauf, weil ich davon überzeugt bin, dass sich die Beratung im Ausschuss an den Positionen und Zahlen orientieren wird und nicht an einer Aneinanderreihung Hunderter plakativer Argumente, wie wir sie heute gehört haben.
Wenn Sie mir die Erteilung eines Rates für die Beratung im Ausschuss erlauben, so sage ich: Suchen Sie im Vorwege nicht zu sehr nach Möglichkeiten, noch mehr Geld ausgeben zu können, sondern beteiligen Sie sich an der Suche nach weiteren Einsparmöglichkeiten. Das ist dringend erforderlich, und das ist der einzige Weg.
Mit einer ganz breiten Mehrheit - mit Ausnahme der LINKEN - haben wir in diesem Haus die Schuldenbremse beschlossen. Ich rufe Ihnen allen jetzt zu: Passen Sie auf, dass Sie auch an der erfolgreichen Umsetzung teilhaben. Denn dieser Entwurf und die Finanzplanung zeigen den Weg dafür auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das Thema Grunderwerbsteuer angesprochen worden, das wir am gestrigen Tage hier behandelt haben. Darauf will ich gern zurückkommen. Ich bedauere es ein bisschen, dass das Ganze hier mehr oder weniger nur unter finanzpolitischen Gesichtspunkten gesehen wird, aber dann muss man auch dazu Stellung nehmen.
Als wir gestern die Debatte hatten, liebe Frau Kollegin Erdmann, sollte die Erhöhung der Grunderwerbsteuer dazu beitragen, die Sparziele dieses Landes zu erreichen. Überschrift „Einnahmen steigern, damit wir nicht nur über die Ausgabenseite reden“. Heute ist das alles hinfällig, und Sie sagen, die Grunderwerbsteuer nehmen wir lieber, um das beitragsfreie Kindergartenjahr zu bezahlen.
So und nicht anders war die Ansage. Das ist nachhaltige Finanzpolitik der Grünen, die Sie hier eben demonstriert haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich will auch noch einmal das ansprechen, was der Finanzminister wahrscheinlich mit seiner Frage ansprechen wollte. 2005 hatte dieses Land eine Neuverschuldung von 1,7 Milliarden €. Wir haben uns damals in der großen Koalition vorgenommen, das über zehn Jahre bis 2015 auf Null zu führen. 2007, zum Zeitpunkt der Entscheidung für das beitragsfreie Kindergartenjahr, waren wir diesem Ziel weit voraus. Die Neuverschuldung konnte halbiert werden, und es ist uns damals leicht gefallen, diese
Entscheidung zu treffen. Heute fällt es uns - das hat meine Kollegin vorhin angesprochen - natürlich unheimlich schwer, das wieder zurückdrehen zu müssen. Aber es muss ganz einfach aufgrund der Interessenlage des Landes sein.
Dann will ich Ihnen das noch an einem anderen Punkt verdeutlichen und mich dazu auch outen. Seit etwa acht Wochen bin ich Großvater.
- Vielen Dank. - Wenn ich meinem Enkel jeden Monat 50 € auf das Sparbuch lege, hat er zu seinem 18. Geburtstag noch nicht einmal so viel, wie seine anteiligen Landesschulden sind. Das muss uns bewegen, hier vernünftige Politik zu machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Chance vertan, liebe Frau Kollegin Heinold. Die Chance nämlich, zumindest bei den Kopierkosten zu sparen, denn der Mehrheit der länger dienenden Abgeordneten ist Ihr Antrag seit 2008 bekannt. Wir hätten uns auch die damalige Vorlage, Drucksache 16/2285, zur Hand nehmen können - mit wortgleicher Begründung. Nichts hat sich daran geändert.
Was hat sich seit 2008 nicht geändert?
- Was hat sich nicht geändert, Lars? Auf die andere Frage komme ich gleich. Wir brauchen auch 2010 keine Steuersätze, die Investitionen verteuern, damit erschweren oder gar verhindern.
Auch und gerade 2010 brauchen wir viel mehr Familien, die Häuser bauen, und wir brauchen Unternehmer, die am Standort Schleswig-Holstein investieren und damit Arbeitsplätze schaffen.
Liebe Frau Kollegin Heinold, eins hat mich dann eben doch ein wenig enttäuscht. Sie haben noch einmal den einen Prozentpunkt Erhöhung herausgestellt. Bei einem Ausgangswert von 3,5 % ist das eine satte Erhöhung von 30 %. Darüber sollte Sie noch einmal nachdenken.
Was hat sich demgegenüber seit 2008 geändert? Wir haben gemeinsam - bis auf wenige Ausnahmen - die Schuldenbremse in der Verfassung verankert, und CDU und FDP machen erstmals Schluss mit der Steigerung von Ausgaben und senken diese.
Ausgabenkürzungen allein - das gestehe ich Ihnen gern zu - werden nicht reichen, und die Einnahmen müssen gesteigert werden - zuerst aber durch eine Wachstum steigernde Politik und nicht durch investitionsfeindliche Steuererhöhungen, die nicht auszuschließen sind, keinesfalls aber am Beginn einer Konsolidierung stehen dürfen.
Wir können dies gern im Ausschuss vertiefen, denn wir möchten ihren Antrag Drucksache 17/588 dort gern mit Ihnen beraten. Der grundsätzliche Ansatz ist richtig, über Bundesratsinitiativen die Interessenlage unseres Landes deutlich zu machen und immer wieder zu unterstreichen. Ich sehe diese Vertretung der Landesinteressen bei unserer Landesregierung in guten Händen; mehr denn je sind auf dem schwierigen Weg der Haushaltskonsolidierung Signale des Landtags erforderlich und nützlich.
Ich will deshalb auf die zehn Punkte im Einzelnen nicht eingehen, sondern diese nur streifen.
Die Beseitigung der kalten Progression ist hier mehrfach einvernehmlich gefordert worden. Wir stimmen sicherlich überein, dass einfachere Regelungen und der Abbau von Ausnahmetatbeständen dringlich sind.
Das Thema Finanzmarktabgabe - auch wenn dieses Thema weniger Bundes-, als vielmehr EU-Angelegenheit ist - ist diskussionswürdig, das Thema neu
er oder höherer Steuern zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht.
Den bemerkenswerten Weg unseres Landes zum Verzicht auf weitere Verschuldung begleiten Sie, sehr geehrte Frau Kollegin Heinold, und ihre Fraktion wesentlich offensiver als andere Oppositionsparteien. Deshalb nehmen meine Fraktion und ich Ihre Vorschläge sehr ernst. Es bleibt aber dabei: Wir müssen uns erst selbst helfen, bevor wir die Hilfe anderer einfordern, und wir müssen erst die Ausgaben reduzieren, bevor wir uns überhaupt Gedanken darüber machen, an der Stellschraube Grunderwerbsteuer zu drehen.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE nur ein Satz: Während der Teil A offensichtlich in einigen Punkten nur den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steigern soll, erschließt sich mir die Verbindung von Teil B zu den aufgerufenen Themen nicht. Beratungen im Finanzausschuss sind eigentlich - um es freundlich auszudrücken - entbehrlich. Einer Ausschussüberweisung können wir dennoch zustimmen.
Durch die Haushalte der folgenden Jahre werden die Bürgerinnen und Bürger erheblich belastet, weil sie letztlich wegfallende Leistungen selbst zu finanzieren oder höhere Eigenanteile zu leisten haben. Da sollten wir durch Steuererhöhungen nicht diejenigen zusätzlich belasten, die investieren wollen.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, und ich freue mich, dass ich Ihnen eine halbe Minute Redezeit ersparen konnte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser richtungweisenden Angelegenheit möchte ich es nicht bei dem Hinweis auf die Beschlussempfehlung belassen, sondern zum Werdegang ein paar Worte ausführen.
Nachdem der Bund die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert und der Schleswig-Holsteinische Landtag mehrfach über dieses Thema debattiert hatte, haben die SPD-Fraktion und die Fraktionen von CDU und FDP Anfang dieses Jahres die Gesetzentwürfe zur Verankerung einer Schuldenbremse in der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung in den Landtag eingebracht. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat zur Plenardebatte einen Änderungsantrag vorgelegt, der SSW zu den Ausschussberatungen. Außerdem hat die SPD einen Antrag zum Altschuldenpakt gestellt.
Der Landtag hat am 28. Januar 2010 über die Vorlagen der Fraktionen zur Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung in erster Lesung debattiert und die Drucksachen federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den Innenund Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüs
se haben zu den Gesetzentwürfen und Anträgen am 25. März dieses Jahres eine gemeinsame Anhörung durchgeführt.
Vor den abschließenden Ausschusssitzungen am 5. und am 6. Mai haben die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW einen gemeinsamen Änderungsantrag erarbeitet, der den Ursprungsgesetzentwurf von CDU und FDP ersetzt und als Drucksache 17/516 vorliegt. Außerdem haben die fünf Fraktionen in der abschließenden Ausschusssitzung mit Drucksache 17/517 einen Resolutionsantrag zur Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung eingebracht. Die Ursprungs- und Änderungsanträge wurden für erledigt erklärt.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten für die konstruktive Mitarbeit bei diesem wichtigen Thema bedanken. In der Sitzung des Finanzausschusses habe ich - wer zitiert sich nicht gern selbst - formuliert: „Wenn der Ausschussvorsitzende sich auf das Moderieren beschränken kann, dann haben die Ausschussmitglieder und insbesondere die Sprecher der Fraktionen eine sehr gute Arbeit geleistet.“ - Genauso ist es. Herzlichen Dank dafür. In diesen Dank beziehe ich ausdrücklich Regierung, Verwaltung, Landesrechnungshof und die angehörten Sachverständigen ein.
Sie alle haben durch ihren Einsatz dazu beigetragen, dass der heutige Beschluss zustande kommt, der für unser Land wirklich von historischer Bedeutung ist.
Da ist es auch nicht von Belang, wenn die die Empfehlung tragenden Fraktionen zur heutigen Sitzung mit Drucksache 17/546 noch zwei Änderungsanträge, einmal redaktionell und einmal aufgrund einer Empfehlung des Landesrechnungshofs, gestellt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung markieren wir das Ziel. Wenn das mit breitem Einvernehmen geschieht, dann werden wir auch den Weg zu diesem Ziel finden. Davon bin ich überzeugt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - die Fraktion DIE LINKE fehlte bei der abschließenden Ausschussberatung entschuldigt - empfiehlt der Finanzausschuss im Einvernehmen mit dem beteiligten Innen- und
Rechtsausschuss, die genannten Drucksachen anzunehmen und die übrigen Drucksachen für erledigt zu erklären. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Drucksache 17/529. Soweit die Beschlussempfehlung der Ausschüsse, die durch den bereits genannten Änderungsantrag Drucksache 17/546 ergänzt ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Antragslage möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass dem Finanzausschuss die Drucksache 17/15, Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, überwiesen worden war. In einer sehr umfangreichen und sachorientierten Beratung ha
ben wir das abgearbeitet. Wir haben den Satz 1 unverändert gelassen und den Satz 2 einvernehmlich neu gefasst.
Einstimmig empfiehlt der Finanzausschuss dem Landtag, den Antrag Drucksache 17/15 in folgender Fassung anzunehmen:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass weder das Land noch die Kommunen weitere Einnahmeverluste verkraften können. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat den Steuersenkungsplänen nur zuzustimmen, wenn es eine angemessene finanziell wirksame Kompensation seitens des Bundes gibt, die die Haushaltskonsolidierungsbemühungen des Landes nicht konterkariert.“
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Es ist bereits alles gesagt, aber noch nicht von allen. Sehr geehrter Herr Kollege Harms, daher werde ich einige Punkte wiederholen, damit die Reihenfolge passt.
Im Namen der CDU-Fraktion danke ich Ihnen, Herr Minister, an dieser Stelle zunächst für Ihren Bericht. In der Tat, die Überlegungen der Deutschen Bundesbank sind - jedenfalls nach dem jetzigen Informationsstand - indiskutabel. Wenn Änderungen erfolgen, dann bedürfen diese einer ausgewogenen Länderlösung.
Meinen Ausführungen bewusst voranstellen will ich die Feststellungen, dass auch wir über Strukturreformen, Privatisierung und Konzentrierung von Aufgaben beraten haben und auch weiterhin beraten müssen; hoffentlich mit konkreteren Ergebnissen als bisher. Auch wir werden an der einen oder anderen Stelle Einsicht verlangen müssen und auch an uns gerichtete Einsichtsverlangen gelten lassen müssen. In diesem Sinne ist moderat, aber nachdrücklich zu verhandeln.
Meinen anfänglichen Dank für den Bericht will ich gern um den Dank an Sie, Herr Ministerpräsident, ergänzen. Sie haben unverzüglich nach Bekanntgabe der Überlegungen - wieder einmal waren es nur Pressemeldungen - den direkten Draht zur Bundesbank gesucht. Herr Minister de Jager, Ihnen danke ich für die veranlassten und angekündigten Maßnahmen.
Der Status wurde hier zweimal bekanntgegeben: Während die drei Standorte in Schleswig-Holstein geschlossen werden sollen, ist in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern das Schließen von Filialen nicht geplant. Das Nord-Süd-Gefälle, das wir an sich schon der Vergangenheit zugeordnet hatten und das auch nicht mehr der Entwicklung in Deutschland gerecht wird, wird hier wieder deutlich sichtbar. Selbst wenn man einer Verringerung der Zahl der Filialen in der Sache zustimmen würde, ist nicht einzusehen, weshalb in Schleswig-Holstein alle, in anderen Ländern dagegen keine Zweigniederlassungen geschlossen werden sollen.
Auch der Deutschen Bundesbank sollte bekannt sein: Wir arbeiten gut mit Hamburg zusammen, wir sind aber nicht das nördliche Anhängsel.
Das Thema der Bundesbankfilialen ist unter folgenden Stichworten zu betrachten: Föderalismus. Die Chancengleichheit der Bundesländer muss gewahrt bleiben. Es ist unter dem Stichwort der Arbeitsplätze zu betrachten. Übergangsfristen, Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen sind nur bedingt geeignet, die Nachteile auszugleichen. Es ist auch unter dem Stichwort Kostenverlagerung zu betrachten, denn es hilft nicht, wenn die Institution Bundesbank Kosten spart, der Kunde diese aber über die Servicekosten der Kreditinstitute und der privaten Dienstleister zusätzlich bezahlen muss. Und es ist unter dem Stichwort Entfernungen zu betrachten. Die spielen in Schleswig-Holstein die gleiche Rolle wie in Bayern oder in Baden-Württemberg.
Den Überlegungen hinsichtlich der Übertragung von Aufgaben der BaFin an die Bundesbank oder auch der Konzentration der Aufgaben der BaFin will ich mich hier im Moment nicht anschließen.
Ich sage vielmehr: Das Wichtigste in dieser ganzen Angelegenheit ist die Bargeldversorgung für unsere Wirtschaft. Denn Bargeld kann man immer noch nicht mailen oder faxen.
Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein hat sich gerade in der Krise als robuster erwiesen als anderswo, weil sie mittelständischer geprägt, weil sie kleinteiliger ist. Dieser Kleinteiligkeit muss aber auch durch kurze Wege und schnelle Geldversorgung Rechnung getragen werden.
Verehrter Kollege Harms, ich kann der Vorlage keinen Antrag oder Resolutionsentwurf entnehmen. Insofern ist der Berichtsantrag, wenn wir alle geredet haben, erledigt. Es sei denn, es werden noch andere Anträge gestellt.
Mein Resumee: Die Entscheidung liegt nicht in unserem Ermessen. Wir haben uns für eine Regelung einzusetzen, die unserem Land gerecht wird. Es kann nicht sein, das Schleswig-Holstein einziges Bundesland im Norden ohne Bundesbankfiliale wird.
Die Bearbeitung dieses unseres berechtigten Anliegens liegt in guten Händen. Herr Minister, bleiben Sie so forsch, moderat und hartnäckig, wie wir Sie kennengelernt haben, dann werden Sie erfolgreich sein.