Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 13. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Erkrankt ist Herr Abgeordneter Detlef Buder. - Wir wünschen ihm gute Besserung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Tagen sind uns folgende Nachrichten aus dem Abschiebegefängnis in Rendsburg zu Ohren gekommen. In den letzten Monaten befanden sich mindestens drei Minderjährige, die als unbegleitete Flüchtlinge zu uns nach Schleswig-Holstein kamen, in Haft. Es handelt sich um drei männliche Jugendliche. Sie sind zu uns nach Schleswig-Holstein gekommen, um Schutz zu suchen oder weil sie auf der Durchreise waren, um in ein anderes europäisches Land einzureisen. Leider wissen wir sehr wenig über diese drei und ihre Schicksale.
Die Dringlichkeit begründet sich aus der Sache heraus. In mindestens zwei der drei Fälle laufen Haftbeschwerden, über die noch nicht beschieden ist. Einer der Jungen ist bereits abgeschoben worden. Wir haben guten Grund zur Vermutung, dass er dort, wo er jetzt ist, kein Dach über dem Kopf hat. Nach Italien abschieben heißt oftmals in die Obdachlosigkeit abgeschoben zu sein. Die Abschiebung eines Zweiten droht nach Irland.
Für mich ist der Fall klar. In Schleswig-Holstein wird die Fürsorgepflicht verletzt, wenn Minderjährige anstatt in Obhut genommen zu werden, in Haft genommen werden. Gemäß § 42 Abs. 1 Nummer 3 des Sozialgesetzbuchs ist das Jugendamt verpflichtet, wenn ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland
kommt, diesen in Obhut zu nehmen. Diese Norm ist hiermit verletzt worden. Auch die Frage, ob es in jedem der drei Fälle verhältnismäßig war, die Minderjährigen in Haft zu nehmen, ist zu klären.
DIE LINKE möchte das nicht stillschweigend hinnehmen, sondern dies im Landtag an prominenter Stelle mit Ihnen besprechen. Für uns gilt: Minderjährige gehören nicht in Haft, sondern in Obhut. Lassen Sie uns über diese drei Fälle lösungsorientiert sprechen. Deshalb haben wir diesen Dringlichkeitsantrag gestellt.
Danke schön. - Wird ansonsten das Wort zur Dringlichkeit gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 17/1121 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Damit stelle ich fest: Die Dringlichkeit ist mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln nicht bejaht worden. Der Antrag wird daher in dieser Tagung nicht beraten.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 5, 6, 8, 13 bis 16, 19, 29, 35, 37, 51, 52, 54 bis 56 sowie 60 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 21, 23, 24, 25, 26, 27, 30, 31, 36, 41, 53 und 58. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 4, 11, 19, 33, 43, 44, 45, 46 und 47 - Anträge und Gesetzentwürfe zu den Haushaltsberatungen 2011/2012 -, 12, 17 und 18 - Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung sowie zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein -, 39 und 40 - Antrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Ausbildung sowie Bericht zur Ausbildungssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe -, 20 und 34 Gesetzentwurf zur Neuordnung des Glücksspiels und Antrag zu den Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 13. Tagung.
Wir werden heute unter Einschluss einer einstündigen, am Donnerstag und am Freitag jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause an allen Tagen längstens bis 18 Uhr tagen. Die Mittagspause heute ist für die Zeit von 14 bis 15 Uhr vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann werden wir so verfahren.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich unsere Gäste, Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Regionalschule Wedel. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/1130
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Landesministerinnen und Landesminister (Landesminister- gesetz)
e) Resolution zur sofortigen Umsetzung der Einsparbeschlüsse der Landesregierung für die Mitglieder der Landesregierung, die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre sowie für die Verwaltungskosten der Landesregierung sowie Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags
f) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/1099 (neu)