Ich gehe davon aus, dass es, ähnlich wie bei anderen Mitgliedern dieses Hauses, ein bisschen großzügig gehandhabt wird. Ich finde das sehr vernünftig.
Fremdmittelzinsen sind abzugsfähig, deshalb hat Fremdkapital gegenüber Eigenkapital einen steuerlichen Vorteil. Wenn man das nicht will, ruiniert man unser gesamtes System. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
„Die HSH Mordbank“ - dies könnte der Titel eines der spannendsten Wirtschaftskrimis in diesem Jahrhundert sein, ist es aber nicht, obwohl man zumindest manchmal auch schon an Rufmord denken kann. Stattdessen haben wir es mit der HSH Nordbank zu tun - einer Landesbank, die nicht nur zu einem Großteil den Schleswig-Holsteinern gehört, sondern auch seit Monaten deren Gemüter erhitzt: finanzielle Desaster, menschliche Katastrophen, Bespitzelungsaffären, Lügen und nicht zuletzt eine kläglich gescheiterte Landesregierung. Vielleicht ist die Idee mit dem Wirtschaftskrimi gar nicht so schlecht. Bevor das Drehbuch allerdings abgeschlossen werden kann, dürften noch ein paar Kapitel hinzukommen.
Zum Thema „Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der HSH“ hat sich der SSW ja bereits im letzten Sommer geäußert. Herr Kopper hatte frühzeitig angekündigt, dass zukünftig nicht mehr Politiker, sondern sogenannte Finanzexperten im HSH-Aufsichtsrat die Geschäfte der Bank kontrollieren sollten. Die Landesregierung ist diesem Aufruf sogleich brav gefolgt. Der SSW hat allerdings schon früher darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung damit aus ihrer politischen Verantwortung stiehlt. Vor allem wurde jetzt bei den Spitzelvorwürfen noch einmal deutlich, dass die Landesregierung nach wie vor Informationen aus der Bank hinterherhechelt. Dies wirft kein gutes Licht auf die Landesregierung. Nonnenmacher-Alleingänge hin oder her - das Land trägt eine moralische und politische Gesamtverantwortung für die HSH Nordbank und muss diese auch wahrnehmen.
Das von den Grünen geforderte Rechtsgutachten zur Abfindungszahlung sieht der SSW dagegen sehr kritisch. Klar ist, dass Herr Nonnenmacher politisch weg vom Fenster ist und dass wir damit ein juristisches Problem haben. Wenn es irgendwie geht, muss die Zahlung einer Abfindung vermieden werden. Die Abberufung aus dem Vorstand durch den Aufsichtsrat ist dabei aus unserer Sicht nicht das Problem. Hierfür muss nur das Vertrauen zerstört sein - und das ist es. Für die Beendigung des Arbeitsvertrags brauchen wir kein Rechtsgutachten, schon gar nicht durch die Landesregierung beauftragt, sondern wir brauchen Juristen, die den Arbeitsvertrag durcharbeiten. Davon dürften in der
Bank noch genügend vorhanden sein. Sollte dort nicht das adäquate Personal vorhanden sein, kann man sich selbstverständlich auch einen eigenen Anwalt nehmen.
- Möglicherweise auch Herrn Fürter. Jedenfalls glaube ich, dass das ein arbeitsrechtliches Problem ist. Da geht es nach Recht und Gesetz. Da braucht man kein Extra-Gutachten.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU] - Thorsten Fürter [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch al- bern!)
Darüber hinaus finde ich aus SSW-Sicht die Frage ganz interessant, wer eigentlich den Arbeitsvertrag mit Herrn Nonnenmacher seinerzeit ausgehandelt hat
und eben gerade die politische Verantwortung für ein paar weitere verschenkte Millionen trägt. Da, meine Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger, können Sie sich sehr bei CDU und SPD bedanken, die dafür verantwortlich sind.
Der Antrag der LINKEN zur HSH Nordbank ist eigentlich kaum ernst zu nehmen. Wenn DIE LINKE die HSH Nordbank loswerden oder verstaatlichen möchte, dann soll sie das sagen. Dann kann man sich dazu politisch verhalten.
Weitere linke Ideen zur Gestaltung der HSH Nordbank sind so realitätsfremd, dass man darüber den Kopf schütteln muss. Der Zug ist längst abgefahren, die HSH als eine Regionalbank für die heimische Wirtschaft laufen zu lassen. Die Diskussion um Steuergestaltung bei Geschäften, die durch die HSH Nordbank ihren Kunden angeboten wurden, ist weltfremd. Jeder Kunde zahlt ungern Steuern. Es ist nichts Verwerfliches daran, Steuern sparen zu wollen. Wir können uns gern über die Steuergesetzgebung unterhalten. Das hat aber nichts mit der HSH Nordbank zu tun. Dass die Kreditvergabe der Bank so ausgerichtet wird, dass ansässige Firmen im Land nicht gefährdet werden, ist zwar ehrenwert, der Standort allein kann aber nicht ausschlaggebend für die Geschäftstätigkeit einer Bank sein.
Ganz wichtig ist: Hier geht es um den Ruf der Bank. Uns sind keine Geschäfte der HSH Nordbank bekannt, die solchen Zwecken dienen, sprich: der Vernichtung von Unternehmen, die hier in Schleswig-Holstein beheimatet sind. Deswegen finde ich einen solchen Antrag auch nicht in Ordnung.
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt sich dafür ein, dass sich die HSH Nordbank zu einem starken, regional verankerten Dienstleister für Finanzen entwickelt.“,
frage ich nur, was eine Bank anderes ist. Das ist schon fast eine Wikipedia-Definition einer normalen Bank. Insofern braucht man das hier nicht unbedingt zu beschließen.
Aus Sicht des SSW ist bei dem ganzen Hickhack um die HSH Nordbank zu begrüßen, dass die Fraktionen in ihrem Wunsch, die verdeckte Observierung durch Prevent aufzuklären, zusammenstehen. Nachdem Herr Nonnenmacher die große Aufklärung erst ankündigte und dann schwieg, ist es an der Zeit, für Klarheit zu sorgen. Die Beobachtung von Politikern und Kritikern ist ein so schwerwiegender Vorwurf, dass hier weiter gezielt aufgeklärt werden muss. Ein Ergebnis kann ich allerdings gleich vorwegnehmen: Man wird nicht behaupten können, Herr Nonnenmacher hätte mit all dem nichts zu tun gehabt. Entweder war er beteiligt, oder er hat seinen Laden nicht im Griff. Beides disqualifiziert ihn.
Meine Damen und Herren, bevor wir in der Debatte fortfahren, bitte ich Sie, mit mir zusammen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis LauenburgSüd auf der Tribüne zu begrüßen. Sie sind Gäste des Abgeordneten Olaf Schulze. - Herzlich willkommen hier in Kiel!
(Beifall - Hans-Jörn Arp [CDU]: Hast du alle deine Wähler eingeladen? Die paar wirst du beim Namen kennen! - Heiterkeit - Olaf Schulze [SPD]: Du musst schon ein bisschen lauter werden, das kommt schlecht an!)
Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun Herrn Abgeordneten Thorsten Fürter von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass über die Bespitzelung heute genug gesagt worden ist. Das müssen wir nicht weiter unterstreichen.
Aber ich will zwei Punkte noch einmal ansprechen, die in der Debatte eine Rolle gespielt haben. Das eine ist die Frage, ob die Landesregierung mit einem eigenen Vertreter zurück in den Aufsichtsrat muss. Es ist richtig, dass wir im Untersuchungsausschuss die Rolle der verschiedenen Aufsichtsratsmitglieder beleuchtet und uns angeguckt haben, die auch mit einem völlig unterschiedlichen Profil diese Rolle wahrgenommen haben. Wir haben gesehen, dass nicht alles immer so gelaufen ist, wie es hätte sein müssen. Das wird ein Befund der Arbeit des Untersuchungsausschusses sein.
Aber ich finde, eines geht nicht, dass Sie hier einen Minister - nämlich Herrn de Jager, der jetzt für die HSH Nordbank verantwortlich ist - in eine Sippenhaft für Verfehlungen von ehemaligen Ministern nehmen. Ich glaube, dass Herr de Jager das besser kann als die Minister, die damals im Aufsichtsrat gesessen haben. Deswegen glaube ich auch, dass die politische Steuerung dieses Anteilsbesitzes auf Ministerebene richtig aufgehoben ist. Da ich die Zwischenfrage erwarte und denke, dass ich weiß, was jetzt kommt, finde ich, dass sie jetzt auch gestellt werden kann.
Vielen Dank, Herr Fürter. Sie gestatten also die Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kubicki. Deshalb hat Herr Kubicki jetzt das Wort.
Herr Fürter, meine Frage lautet: Ist Ihnen die Regelung in § 36 Abs. 3 Kreditwesengesetz bewusst, die seit etwas mehr als einem Jahr einen entsprechenden Sachkundenachweis fordert, wenn jemand im Aufsichtsrat eines solchen Unternehmens mit internationalen Bankgeschäften überhaupt sitzen will, und dass die BaFin eine Berufung, die diesem Sachkundenachweis nicht entspricht, ablehnen muss?
Herr Kubicki, das ist mir bekannt. Sie wissen, dass wir hier im Landtag einen Vorstoß eingebracht haben, der auch eine Vorbereitung von Aufsichtsratstätigkeiten fordert, wenn der Landtag Menschen in die Aufsichtsräte entsendet.
Ich sehe es auch ein Stück als Beleidigung; Sie bereiten sich schon auf Ihre Oppositionsrolle vor, wenn Sie Ihre eigenen Minister beleidigen.
Ich glaube, dass es in dieser Landesregierung durchaus den einen oder anderen Minister gibt, der mit einer entsprechenden Ausbildung und Vorbereitung auf dieses Amt in so einem Aufsichtsrat bestehen kann. Das glaube ich.
(Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Ein Vorbereitungskurs! - Zuruf von der CDU: Ein Volkshochschulkurs? - Dr. Christian von Boetticher [CDU]: Nicht Ihr Ernst!)
Ich möchte auf einen zweiten Punkt eingehen, das ist die Frage der Gutachten. Es ist eine Strategie, die immer wieder erfolgt ist - das sehen Sie auch -, dass immer wieder dieselben Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsinstitute mit diesen Fragestellungen beauftragt werden, wenn es um Pflichtverletzungen geht. Der Grund dafür, dass wir gesagt haben, wir wollen eine unabhängige Begutachtung, die von der Landesregierung vorgenommen werden kann, ist, dass genau das vermieden wird, damit die Fragen einmal abschließend geklärt werden.
Sie haben das KPMG-Gutachten angesprochen, Herr Kubicki. Im KPMG-Gutachten stand - wie es uns berichtet wurde - zu dem, was wir immer wissen wollten, ob auch Fraktionen von Prevent beobachtet worden sind, nichts. Es stand darin, dass die eine FDP-Veranstaltung in Hamburg beobachtet worden ist. Wir haben ausdrücklich nachgefragt: Gehen aus diesem Gutachten weitere Anhaltspunkte für Bespitzelungen hervor? Das war nicht der Fall. Deswegen glaube ich, dass es an der Stelle wirklich angezeigt ist, eine unabhängige Begutachtung durchzuführen. Wenn daraus Fakten entstehen, die eine Pflichtverletzung darstellen - nur in diesem Fall -, kann Herrn Nonnenmacher fristlos gekündigt werden.
Gleich, ich bringe noch den Gedanken zu Ende, und dann gestatte ich sie. - Ich glaube, dass wir da auf Unabhängigkeit setzen sollten und nicht auf vertrauliche Gutachten, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden, die von der Bank selbst in Auftrag gegeben wurden. Das muss in diesem Fall schon die Landesregierung übernehmen.