Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einleitend sage ich, dass ich für die Landesregierung glaube oder erwarte, dass wir nach den Ereignissen der letzten Wochen in eine Situation kommen, in der die geschäftliche Sanierung des Bankgeschäfts künftig nicht mehr überschattet und womöglich durch eine Corporate Governance gefährdet wird, die immer wieder den Ruf der Bank belastet. Ich möchte für die Landesregierung ausdrücklich fest
stellen, dass wir uns über das gute Quartalsergebnis, das gestern vorgestellt worden ist, ausdrücklich freuen. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass ich mich bei Herrn Professor Nonnenmacher für den Beitrag bedanke, den er zur wirtschaftlichen Sanierung der HSH Nordbank beigetragen hat.
Bei den Entwicklungen der vergangenen Wochen ging es nicht um eine Diskussion der wirtschaftlichen Sanierung der Bank, sondern es gab die begründete Sorge, dass Vorgänge in der Bank dem Ansehen der Bank dauerhaft schaden würden und dass es ohne einen Wechsel an der Spitze keine Beruhigung geben würde. Es war auch immer eine Frage des Handlings. Ich habe dem „Handelsblatt“ entnommen, dass Herr Nonnenmacher gestern gesagt hat, er hätte schließlich mit einem Trommelfeuer aus Medien und Politik zu tun. Ich stelle fest, dass es nach meiner Wertung in den vergangenen Wochen ein Trommelfeuer an Vorgängen gegeben hat, die in der Bank entstanden sind, die nicht von außen in die Bank hineingetragen worden sind, sondern die in der Bank entstanden sind.
Vielleicht sind es auch diese unterschiedlichen Einschätzungen, die Herr Nonnenmacher und uns in dieser Frage trennen. Wir haben von der Bankführung dringend Aufklärung erbeten. Die Antworten, die der Vorstandsvorsitzende uns auch schriftlich gegeben hat, waren allerdings oftmals unvollständig und unbefriedigend. Das hat unser Vertrauen strapaziert. Danach hat der Vorstandsvorsitzende nichts unternommen, um das Vertrauen wiederherzustellen. Der Umstand, dass Herr Nonnenmacher ein Gespräch mit Herrn Frigge und mir in diesem Zusammenhang abgesagt hat, hat nicht wirklich geholfen.
Aus diesem Grund hat das Kabinett beraten, und der Herr Ministerpräsident hat den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Kopper, gebeten, einen Wechsel an der Spitze herbeizuführen. Es ist die Sache des Aufsichtsrats, die Umstände des Wechsels zu gestalten. Der Aufsichtsrat ist dabei von Rechts wegen dem Interesse der Bank verpflichtet. Frau Heinold, in diesem Zusammenhang komme ich auf Ihre Frage zurück. Es ist nicht so, dass der Ministerpräsident in einem Telefonat eine Abfindung zugesagt hat. Das kann er gar nicht. Er hat vielmehr mitgeteilt, was im Kabinett beraten worden ist, nämlich dass eine Trennung vom Vorstandsvorsitzenden herbeigeführt werden soll, und dass Herr Kopper gebeten wird, die nötigen Schritte
Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass dieses Vorgehen bedeutet, dass es zu einer einvernehmlichen Vertragsauflösung kommen kann, die dann bedeuten würde, dass Herrn Nonnenmacher die ihm zustehenden Rechte aus dem Vertrag auch ausgezahlt werden. Ich sage aber, dass dies sein kann, weil es in der Tat die Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden ist, diese Dinge rechtlich zu prüfen. Dazu ist er rechtlich verpflichtet. Es ist übrigens auch haftungsrechtlich seine Aufgabe.
Aus diesem Grund bin ich der festen Überzeugung, dass ein Gutachten der Landesregierung in dieser Frage deshalb überhaupt nichts nützt, weil es die haftungsrechtliche Verantwortung des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht aushebeln würde. Ich weiß aus Gesprächen, dass der Aufsichtsratsvorsitzende sich dieser rechtlichen Gegebenheiten durchaus bewusst ist. Das heißt, es ist seine Aufgabe, zu prüfen, ob es ein Pflichtverschulden gegeben hat. Wenn es eines gegeben hat, dann muss er in der Tat in die eine Richtung handeln. Wenn es keines gegeben hat, dann hat er rechtlich auch keine andere Wahl.
Wir haben beraten und ihm mitgeteilt, dass wir für den Fall, dass es zu einer einvernehmlichen Auflösung kommen sollte, erwarten, dass der Vertrag eine Klausel enthält, die die Rückholbarkeit der Summen beinhaltet. Auch das ist mit ihm besprochen worden. Ich warne uns aber ausdrücklich davor, aus den rechtlichen Umständen der Trennung einen politischen Vorgang zu machen. Ich glaube, dass dies die Dinge zusätzlich kompliziert und nicht dazu führt, dass die Bank schneller in ruhige Fahrwasser kommen kann oder kommen wird, in die sie gegenwärtig kommen kann. Ich darf an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass die Landesregierung volles Vertrauen hat, dass Herr Kopper als Aufsichtsratsvorsitzender seine Geschäfte richtig und ordentlich führt, und dass wir überhaupt keine Veranlassung haben, daran zu zweifeln, dass er seinen Aufgaben nicht gerecht wird. Es ist für die Stabilität der Bank wichtig, dass er in seiner Organstellung und in seiner Verantwortung diese Dinge machen kann.
Meine Damen und Herren, wir brauchen jetzt für die HSH Nordbank eine Führung, die das volle Vertrauen der beiden Länder, der beiden Großaktionäre, hat. Das ist wichtig, weil wichtige Entscheidungen anstehen. Es geht darum, weitere Schritte für eine erfolgreiche Sanierung einzuleiten. Es geht um ein laufendes Beihilfeverfahren, und
es geht darum, ein Exit-Verfahren vorzubereiten, das die finanziellen Interessen des Landes tatsächlich stützt. Insofern ist mit den Beschlussfassungen des Aufsichtsrats - am zweiten oder während einer späteren Sitzung - aus meiner Sicht die Aussicht gegeben, dass die richtigen Weichen dafür gestellt werden.
Zu der Antragslage darf ich, was die Forderung angeht, dass die Landesregierung im Aufsichtsrat vertreten sein sollte, zunächst einmal sagen: Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Anteilseigener in der Lage waren, die politische Kontrolle über die Bank auszuüben, auch ohne im Aufsichtsrat zu sein. Insofern gibt es aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, in den Aufsichtsrat hineinzugehen.
Ich glaube sogar, dass man eine politische Kontrolle wirksamer außerhalb des Aufsichtsrats ausüben kann. Das, was der Fraktionsvorsitzende Kubicki gesagt hat, ist richtig. Ein Aufsichtsrat ist kein politisches Gremium. Es ist kein politisches Forum. Aufsichtsratsmitglieder haben sich nach strengen rechtlichen Rahmenstellungen zu bewegen. Insofern glaube ich, dass wir dem Aufsichtsrat an dieser Stelle durch solche Forderungen nicht implizit ein Misstrauen ausdrücken, das er gegenwärtig auch überhaupt nicht verdient hat.
Ansonsten darf ich zur Antragslage sagen, dass ich mich für die Landesregierung ausdrücklich dafür bedanke, dass es heute zu einer fraktionsübergreifenden Entschließung kommt, die die Position der Landesregierung stützt. Das hilft uns, die Interessen des Eigentümers Schleswig-Holstein wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, der Minister hat die Redezeit um 2:20 Minuten überzogen. Diese Redezeit würde jeder Fraktion noch einmal zur Verfügung stehen. Wenn davon kein Gebrauch gemacht werden sollte, dann würden wir zur Abstimmung kommen. - Ich sehe, dass wir zur Abstimmung kommen können.
Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 17/973 (neu) von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nummernweise abzustimmen. So wollen wir verfahren. Wer der ersten Nummer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen.
Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Wer Nummer 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Wir kommen zur Nummer 3. Wer der zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Die Nummer 1 ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.
Die Nummer 2 ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der SPD abgelehnt.
Die Nummer 3 ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und LINKEN ebenfalls abgelehnt. Außerdem hat auch der SSW diese Nummer abgelehnt. - Entschuldigen Sie bitte.
Wir kommen zur Abstimmung b), Antrag der Fraktion DIE LINKE, Bank des Nordens für den Norden, Drucksache 17/1011. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Der SSW hat ihn ebenfalls abgelehnt.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1012 (neu). Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist offenbar nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich erteile für die Landesregierung zunächst dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Sachstand ist für meinen Geschäftsbereich Folgendes zu berichten. Die Landesregierung hat beschlossen, dem Landtag mit der Nachschiebeliste vorzuschlagen, im Haushalt 2011/2012 für das Bildungsministerium eine weitere Abteilungsleiterstelle einzurichten. Durch einen bis 2015 umzusetzenden kw-Vermerk wird im Gegenzug eine Abteilungsleiterstelle in den kommenden Jahren wegfallen, ebenso wie bis 2015 die Streichung von 43 Stellen von 288 Stellen des Ministeriums als Teil des Personaleinsparungskonzepts der Landesregierung vorgesehen ist.
Die also nur vorübergehend zur Verfügung stehende zusätzliche Abteilungsleiterstelle soll die Einrichtung einer neuen Abteilung ermöglichen, in der wir Aufgabenbereiche zusammenfassen wollen, die für die kommenden Jahre von wachsender Bedeutung sein werden.
Dies ist der Bereich der beruflichen Bildung, in der wesentliche Gestaltungsaufgaben für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Schleswig-Holstein liegen. Dies ist außerdem die Lehrerausbildung mit anstehenden Reformvorhaben, die für die Qualität des Unterrichtsangebots von wesentlicher Bedeutung sind. Dies betrifft ferner den Bereich des Lehrkräftenachwuchses mit der neuen Online-Stellenbörse und einem neuen Bewerberverfahren, das uns in die Lage versetzen soll, künftig insbesondere in den Mangelfächern dringend benötigten Lehrkräftenachwuchs besser für unsere Schulen zu gewinnen, als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Außerdem soll im Zuge der teilweisen Umstrukturierung des Ministeriums einer Abteilung das Aufgabenspektrum „Ressourcensteuerung, Controlling, Zusammenarbeit zwischen Land und Schulträgern, Schulentwicklungsplanung und Informationstechnik im Schulwesen“ zugeordnet werden.
Mit Blick auf die demografische Entwicklung und deren Konsequenzen für die Schullandschaft sind die hier konzentrierten Aufgaben ebenso mit neuen Herausforderungen verbunden, wie dies auch beim Aufgabengebiet der Ressourcensteuerung der Fall ist. Die im Haushaltskonsolidierungskonzept der
Landesregierung für den Schulbereich geplanten Stelleneinsparungen müssen nämlich in den kommenden Jahren im Einklang mit der Schülerzahlentwicklung in den einzelnen Bereichen so gesteuert werden, dass dabei weiterhin eine gute Unterrichtsversorgung gewährleistet werden kann. Auch die Aufgabe der sachgerechten Umsetzung des Personaleinsparungskonzepts stellt das Ministerium auch vor dem Hintergrund der eigenen Personalsituation in der Ministerialverwaltung in den kommenden Jahren vor erhebliche Herausforderungen.
Meine Damen und Herren, für die Erreichung der dargelegten Ziele und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben ist die vorübergehende Bereitstellung einer weiteren Stelle auf Abteilungsleiterebene erforderlich.
Ich erteile nun das Wort dem Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herrn Emil Schmalfuß.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Soweit es mein Haus betrifft, ist der erste Teil des Dringlichkeitsantrag der SPD mit einem Satz zu beantworten. Eine Stellenveränderung im Leitungsbereich des Justizministeriums gibt es nicht. Eine seit dem 1. Juli 2010 offene und ausgeschriebene Planstelle wird gerade im regulären Verfahren neu besetzt. Im Übrigen habe ich in meinem Stabsbereich im Vorgriff auf die Einsparvorgaben der Haushaltsstrukturkommission bereits im Frühjahr eine volle Stelle eingespart.
Für den Fall, dass Ihr Antrag ungenau formuliert ist und Sie die aus dem Innenministerium übertragene B-7-Stelle meinen, so handelt es sich um eine haushaltsmäßige Umsetzung der Übertragung der Abteilung für Integration und Gleichstellung in mein Ministerium. Die Abteilungsleiterstelle ist und bleibt mit dem bisherigen Leiter dieser Abteilung besetzt, der bekanntlich von einer früheren Regierung eingesetzt wurde.
Ich komme zum zweiten Teil des Antrags. Auch in der Öffentlichkeit wird die Besetzung der Position des Generalstaatsanwalts kontrovers diskutiert. Ich lege Wert auf folgende Feststellungen.
Erstens. Die Position ist öffentlich ausgeschrieben worden. Wir haben unter mehreren sehr qualifizier
ten Bewerbern eine Auswahl nach den Grundsätzen der Bestenauslese, die die Verfassung vorgibt, getroffen. Unter mehreren geeigneten Bewerbern haben wir uns für den Bewerber mit der breitesten beruflichen Erfahrung entschieden.