Meine Damen und Herren, Herr Kollege, gestatten Sie bitte eine kurze Unterbrechung. Es ist unglaublich unruhig im Saal. Ich meine, dass jede Rednerin und jeder Redner hier etwas mehr Aufmerksamkeit und vor allem Respekt verdient hat. Ich bitte Sie nun darum, Ihre Gespräche einzustellen oder die Gespräche, falls diese unumgänglich sind, draußen fortzusetzen.
Ich möchte betonen: Wir unterstützen regionale Lösungen, und wir unterstützen kommunale Energieversorger. Aber das tun wir doch nicht dadurch, dass wir weiterhin an einem ungerechten, zentralistischen System herumdoktern.
Wir wissen gar nicht, wie sich die Veränderung der Verbrauchsgrenze auf Wettbewerb und Verbraucherverhalten auswirken wird. Ich warne an dieser Stelle vor energiepolitischem Aktionismus. Die Konzessionsabgabe verhindert einen einheitlichen Durchleitungspreis, und sie fördert direkt einen verschwenderischen Umgang mit Energie, insbesondere durch die Industrie. Damit ist das alte Konstrukt eigentlich sowieso nicht mehr aktuell. Wir wollen und müssen Energie sparen. Fossile Energieträger sollten wir nicht am Sankt-NimmerleinsTag, sondern mittelfristig ersetzen. Das sage ich ausdrücklich auch vor dem Hintergrund des massiven Widerstands im Norden gegen die geplanten CCS-Lager, die uns die Kohlekraftwerke bescheren wollen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn man sich auch in Sachen Nutzung von Gas für eine verbrauchsbezogene Vergütung einsetzt. Nur dann
Wenn wir hier deutschlandweit einen großen Schritt tun wollen, tun wir diesen Schritt nicht, indem wir die vielen kleinen Verbraucher, die oft gar nicht kurzfristig ihren Energieverbrauch verringern können, belasten, sondern indem wir die Privilegien der Großen einkassieren. Das sieht der vorliegende Antrag aber gerade nicht vor, im Gegenteil. Nachhaltigkeit, meine Damen und Herren, ist etwas anderes.
Die Konzessionsabgabenverordnung gibt nicht den optimalen Umgang mit Ressourcen vor. Sie ist, wie übrigens auch der Gaspreis selbst, geprägt von Willkür und von der Macht der Energieriesen. Darum sollten wir schleunigst über die Ablösung der Verordnung durch ein vernünftiges Energiekonzept diskutieren und nicht weiter an deren Stellschräubchen drehen.
Auch aus sozialen Erwägungen heraus ist es nicht vertretbar, dass man Sonderverträge für vergleichsweise geringe Verbräuche verhindern will. In dem Moment, wo man das tut, greift man den kleinen Leuten direkt ins Portemonnaie. Der kleine angestellte Handwerker, der 1.100 € netto monatlich für seine kleine Familie zur Verfügung hat, darf dann wieder mehr bezahlen, und die großen Verbraucher lässt man laufen. Dass kann nach unserer Auffassung nicht in Ordnung sein.
Auch wir wollen regionale Gerechtigkeit. Wir wollen auch, dass die kleinen Stadtwerke überleben können. Der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, ist aber der falsche. Wir wollen dieses Ziel nicht durch die Belastung der kleinen Leute erreichen, sondern uns schwebt ein einheitlicher Durchleitungspreis vor. Wer viel durchgeleitet haben will, muss auch viel bezahlen. Das ist sozial gerecht, und es ist auch ein Anreiz zum Energiesparen.
Die vom Energiewirtschaftsgesetz geforderte „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ sieht auf jeden Fall anders aus als das, was uns hier von den Grünen vorgelegt wurde.
Im Übrigen, meine Damen und Herren - das soll mein letztes Argument sein -, soll in nächster Zeit auch noch das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Möglicherweise wird dann die Grundlage
für die Abgabenerhebung völlig geändert. Insofern wäre es auch vor diesem Hintergrund ratsam, nicht die Verordnung jetzt zu ändern, sondern erst dann, wenn die gesetzlichen Grundlagen geändert worden sind. Das steht an, und damit steht auch an, dieses Thema dann ganz vernünftig anzugehen und dann zu schauen, was sozial gerecht ist, was möglicherweise auch den Stadtwerken hilft, und was dazu beitragen kann, dass wir uns energiesparend verhalten. Das, was uns jetzt die Grünen vorgelegt haben, ist für uns nicht zustimmungsfähig.
Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich, dass wir im Wirtschaftsausschuss eine sehr sachliche Diskussion zur Änderung der Konzessionsabgabenverordnung im Bereich Gas hatten. Diese Diskussion stand der Debatte, die wir heute haben, qualitativ in nichts nach; das möchte ich auch einmal sagen.
Hintergrund ist die Tatsache, dass es Wettbewerb bei den leitungsgebundenen Energien gibt. Inzwischen kann jeder Kunde seinen Lieferanten für Strom beziehungsweise für Gas frei wählen. Ich halte das unter Wettbewerbsgesichtspunkten übrigens für einen sehr großen Fortschritt.
Überregional oder bundesweit tätige Gaslieferanten liefern regelmäßig auf der Basis von Sonderverträgen. Aber auch örtliche Gaslieferanten - das gehört mit zur Wahrheit - wie Stadt- oder Gemeindewerke, die Tarifkundenverträge verwenden, bieten für Haushaltskunden zunehmend Sonderverträge an. Insofern haben wir hier kein Schwarz-Weiß-Bild.
Als Folge des Wettbewerbs nehmen die Sonderverträge im Bereich der Haushaltskunden zu. Das führt zu erheblichen Einbußen bei den Kommunen, die Konzessionsabgaben auf Gaslieferungen an Tarifkunden erheben.
Nun gibt es den Vorschlag, eine Mengenschwelle einzuführen, wie es sie bei Stromlieferungen gibt. Das würde für zahlreiche Heizgaskunden, die bereits bisher als Sondervertragskunden eingestuft waren und lediglich eine geringfügige Konzessions
abgabe von 0,03 ct pro Kilowattstunde zu bezahlen hatten, eine deutliche Preiserhöhung mit sich bringen. Den Schwarzen Peter hätte dabei letztendlich die Kommune. Denn jeder Bürger wüsste, dass der höhere Preis auf einer höheren Konzessionsabgabe beruht. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch in zahlreichen Stellungnahmen abgelehnt.
Auch ich lehne diesen Vorschlag ab. Als Wirtschaftsminister muss ich darauf achten, dass Strom und Gas günstig zur Verfügung stehen. Eine Bundesratsinitiative halte ich deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Dagegen ist die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes der richtige Rahmen, um zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der Konzessionsabgabenverordnung zur Stabilisierung des Aufkommens für die Kommunen erforderlich ist. Hierzu müsste die Bundesregierung prüfen, ob die Unterscheidung von Sonder- und Tarifvertragskunden bei der Konzessionsabgabe nicht komplett aufgegeben werden sollte und der Einnahmeausfall im Zuge der Gemeindefinanzreform kompensiert wird. Das würde bedeuten, dass das Problem, das die Kommunen objektiv haben, gesetzgeberisch an einer Stelle gelöst wird, wo es hingehört, und nicht zulasten von etwas geht, was wir bewusst vor einigen Jahren eingeführt haben und das seine ersten Erfolge auch zeitigt, nämlich des Wettbewerbs im Strombereich. Diesen Wettbewerb sollten wir nicht gefährden.
Vielen Dank, Herr Minister. Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Matthiessen das Wort.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich habe im Verlauf der Debatte den Eindruck gewonnen, dass tatsächlich die Problematik hier noch nicht gänzlich verstanden wurde,
und zwar in mehrfacher Hinsicht. Denn Sie werden, Herr Hildebrandt, wenn Sie den Beiträgen verschiedener Kollegen gelauscht haben, immer wieder die Worte „Erhöhung des Gaspreises“ gehört haben. Auch der Minister sprach von einer Mehrbelastung. So ist es ja nicht. Der Anteil derjenigen, die bisher Tarifkunden waren und jetzt vielleicht durch Neu
abschlüsse zu Sondervertraglern wurden, liegt unter 5 % der bisherigen Kundschaft. Wir wollen den Wettbewerb im Prinzip ja auch, aber nicht zulasten der Kommunen, indem der Wettbewerb dadurch stattfindet, dass ich einfach sage: „Ich spare bei der Konzessionsabgabenverordnung. Lieber Kunde, darum schließe mit mir ab.“ Das ist ein Wettbewerb auf dem Rücken der Kommunen. Wenn ich günstigere Preise habe, vielleicht eine schlankere Verwaltung und alles Mögliche, dann kann Wettbewerb sehr gern stattfinden. Aber zurzeit findet er nach unserer Wahrnehmung ausschließlich auf dem Rücken der Kommunen und zulasten der Einnahmen aus der Konzessionsabgabenverordnung statt.
Darf ich, Herr Thoroe, den Gedanken kurz zu Ende führen? Dann dürfen Sie gern alle Zwischenfragen der Welt stellen.
Um es noch einmal zu verdeutlichen: Wir haben zurzeit ein erkleckliches Aufkommen - ich sagte, für die Stadt Eckernförde etwa eine viertel Million € per annum -, bundesweit etwa 3,5 Milliarden €, die zurzeit in die kommunalen Kassen fließen, weil wir T-Kunden, also Tarifkunden, haben und damit verbunden die höhere Konzessionsabgabeneinnahme.
Es geht nicht darum, jetzt eine neue kommunale Energiesteuer einzuführen, sondern im Zuge des Wettbewerbs, den wir alle begrüßen, einen Wechsel der bisherigen T-Kunden in den S-Kundenbereich zu verhindern und damit die Einnahmen in Zukunft erheblich zu schmälern. Das sind zwar zwei verbundene Gedanken, aber sie müssten doch begriffen werden können. Also es geht nicht um Mehreinnahmen, es geht nicht um neue Steuern, sondern es geht um die Absicherung des Bestandes, der im Moment massiv wegzubrechen droht.
Herr Matthiesen, halten Sie es aus sozialen und ökologischen Gründen für sinnvoll, wenn Großverbraucher weniger für Gas bezahlen als Kleinverbraucher?
Aber der Unterschied in der Konzessionsabgabe im Strombereich gilt das genauso - geht weit über das hinaus. Darüber müssen wir politisch diskutieren, ob Großverbraucher in demselben Maße durch öffentliche Abgaben belastet werden wie die sogenannten gefangenen Tarifkunden. Da gebe ich Ihnen recht: Das ist eine generelle Problematik. Diese hat aber mit dem, was wir hier beantragen, zunächst einmal nichts zu tun.
Wir sagen, es gibt einen Bestand, nämlich die Konzessionsabgabenverordnung, und dadurch, wie sie ausgestaltet ist, droht im Moment ein massiver Wegbruch der kommunalen Finanzen. Die Landesregierung ist ja, glaube ich, nicht nur Wettbewerbsorganisationen verpflichtet, sondern auch kommunalen Finanzen.
Die Frage ist damit beantwortet. Das ist eine andere Debatte, die ihre Berechtigung hat, aber hier nicht hingehört.
Wenn Sie die Stellungnahmen genau gelesen haben, Herr Minister, dann wissen Sie: Alle, die kein Interesse an kommunalen Finanzen haben, die Handwerker, die Unternehmensverbände, das Bundeskartellamt und so weiter, haben natürlich negative Stellungnahmen abgegeben und haben gesagt: Wir wollen doch den Gaspreis möglichst niedrig halten. Aber alle, die ein Interesse an kommunalen Finanzen haben, haben sehr wohl - allen voran der Rechnungshof des Landes - diese Initiative begrüßt und unterstützt.
Ich bin darüber sehr traurig, denn meine Vorstellung war: Wir diskutieren das nicht parteipolitisch, sondern wir diskutieren das auf fachlicher Ebene vor dem Hintergrund der damaligen Konzessionsabgabenverordnung Gas. Der Kollege Kumbartzky, wo immer er sei, kann das nicht wissen. Aber nach 1978, nach der Liberalisierung der Energiemärkte, gab es die von mir geschilderte Problematik im Bereich der KAV Elektrizität.
Letzter Satz, Frau Präsidentin: Von Schleswig-Holstein ging eine Initiative aus zur Reform der Konzessionsabgabenverordnung Strom und hatte den Erfolg, den wir heute beobachten könnten, nämlich stabile Einnahmen für die Kommunen. Dasselbe
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag in der Drucksache 17/968 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen worden. Ich danke Ihnen.
- Sie haben der Ausschussempfehlung zugestimmt; der Ausschuss empfahl, den Antrag abzulehnen. So ist das Verfahren. Das ist jetzt, glaube ich, auch schon ein paarmal eingeübt. Ich habe es heute ohne Weiteres hingekriegt.