Zum Antrag der SPD ist zu sagen, dass sich die Hochschulen seit Langem auf den Weg gemacht haben, so wie mein Kollege, Herr Günther, das schon erwähnte, um auf die speziellen Herausforderungen für Studierende mit Kind einzugehen und mögliche Probleme frühzeitig zu entschärfen, ob es durch ein Beratungsangebot, Kinderbetreuung, Elterntreff, Betreuungs- oder Lernpatenschaften oder
durch Sonderregelungen von Buchausleihen passiert. All das sind Instrumente, um Studierenden mit Kind die Möglichkeit zu geben, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Auch nach Ansicht der FDP-Fraktion ist dies im Wettbewerb der Hochschulen untereinander ein Ansatzpunkt, der weiter zu verfolgen ist, welcher bereits aber auch schon zu einem guten Teil umgesetzt worden ist.
Der Gedanke des Teilzeitstudiums ist - wie Sie auch in Ihrer Begründung schreiben - keine innovative Idee. Es wäre wünschenswert - da gebe ich Ihnen recht -, dass dieses Konzept von mehr schleswig-holsteinischen Hochschulen aufgegriffen wird, als es bisher der Fall ist. Dies liegt aber in der Autonomie der Hochschulen.
Der Antrag der Grünen ist vor dem Hintergrund des Ansatzes des Diversity Managements unzureichend und wenig durchdacht. Ich begrüße aber ausdrücklich den Ansatz des Diversity Managements im Personalmanagement. Zunächst beginnt der Antrag mit einem Problemaufriss, nach dem wir dringend eine höhere Akademikerquote brauchen. Dem ist grundsätzlich auch zuzustimmen. Die grüne Lösung hierzu findet sich allerdings weiter unten im Text. Hier heißt es, dass sich die Hochschulen in einer Zielvereinbarung zu einer Öffnung für minderjährige Studierende und Seniorinnen und Senioren verpflichten sollen. - Herr Kollege Andresen, Seniorinnen und Senioren haben bereits die Möglichkeit, ein Studium aufzunehmen, aber - und hier verkennen Sie die Tatsachen - der- oder diejenige nimmt das Studium mit einer ganz anderen Zielrichtung auf als jemand jüngeren Alters. Ich meine jetzt nicht unbedingt diejenigen in der Altersstufe zwischen 17 und 30. Hier geht es also nicht darum, dem demografischen Wandel zuvorzukommen oder um die Behebung des Fachkräftemangels. - Aber so sehen anscheinend grüne Antworten auf die Probleme unserer Zeit aus.
Ich gebe gern zu, über bestimmte Punkte kann man sicherlich streiten. Warum Herr Andresen aber den Punkt Gleichstellung an den Hochschulen in die Zielvereinbarung mit den Hochschulen mit aufnehmen möchte, ist mir schleierhaft, denn er ist bereits Bestandteil jeglicher Zielvereinbarungen mit den Hochschulen.
Am seltsamsten wird aber der Antrag an anderer Stelle. Hier möchten die Grünen Folgendes in die Zielvereinbarung aufnehmen:
Der Leser fragt sich unweigerlich: Wie soll das gehen, wenn wir Toleranz in die Zielvereinbarung mit aufnehmen? Wie ist Toleranz messbar? Worum es Herrn Andresen geht, ist die Fortführung der grünen Ideologie, viel Gefühl zu transportieren, aber keine Ahnung zu haben, wie das konkret umgesetzt werden soll.
Im Übrigen frage ich mich: Warum stellen Sie nur vier Kategorien bei der Ihnen so besonders wichtigen Toleranz auf, die Sie hier fordern? Wo ist der weltanschauliche Aspekt, wo ist der religiöse Aspekt? War das Absicht? - Das gehört eigentlich zum Diversity Management mit dazu.
Herr Kollege Andresen, Sie unterstellen in Ihrem Antrag geradezu, dass sich die schleswig-holsteinischen Hochschulen noch nicht auf den Weg gemacht hätten - als wenn es keine Gleichstellungsbeauftragten oder Schwerbehindertenvertretungen an den Hochschulen gäbe. Besonders die Christian-Albrechts-Universität ist da aktiv. Seit 2010 gibt es das Mentoring-Programm „via:mento“ für promovierte Wissenschaftlerinnen. Das Familienservicebüro berät, unterstützt und koordiniert bestehende Projekte und stößt neue an, um familienfreundliche Rahmenbedingungen an der Hochschule zu schaffen. Des Weiteren hat sich die CAU Leitlinien für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Forschung und Lehre gegeben. Mit dem Lehrstuhl von Frau Professor Dr. Uta Klein fließen jetzt schon Forschungsergebnisse in die Hochschulen mit ein. - Sie sehen, vieles gibt es bereits.
Der Antrag der Grünen ist undurchdacht und berücksichtigt die aktuellen Verhältnisse an den Hochschulen nicht. Gern können wir uns aber tiefergehend mit dem Thema Diversity Management im Bildungsausschuss beschäftigen. Ich beantrage deshalb, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident - einige würden sagen: unser aller Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die schleswig-holsteinischen Hochschulen stehen in den nächsten Jahren vor einer herausragenden gesellschaftlichen Verantwortung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels werden sich die Hochschulen öffnen müssen. Sie werden sich öffnen müssen für Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Bildungsbiografien. Sie werden sich allein deshalb öffnen müssen, weil es erklärtes politisches Ziel ist, den Anteil der 30- bis 34-Jährigen mit Hochschulabschluss bis 2020 - also parallel zur Schuldenbremse - auf 40 % zu erhöhen. Dieses Ziel wurde von der Europäischen Union als Kernziel in der EU-Strategie 2020 definiert. Deutschland steht mit knapp 30 % im Vergleich mit den EU-Nachbarstaaten eher traurig da.
Laut Antwort auf meine Kleine Anfrage, die in wenigen Tagen verteilt werden wird, unterstützt auch die Landesregierung dieses Ziel für Schleswig-Holstein, Frau Funke. - So weit, so gut. Doch Schleswig-Holstein - auch das wird in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage deutlich - hat noch einen sehr weiten Weg vor sich. Mit ungefähr 25 % der 30- bis 34-Jährigen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium ist unser Weg bis zu der 40-%-Zielmarke oder -Zwischenmarke im Jahr 2020 noch sehr weit. Auch im Vergleich mit anderen Bundesländern landen wir im besten Fall im Mittelfeld. Wir müssen als Land also ein großes Interesse daran haben, dieses zentrale Ziel der Europäischen Union einzuhalten, auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Es geht aber natürlich nicht nur um wirtschaftliche Gründe, sondern die Öffnung der Hochschulen hat natürlich auch aus anderen Gründen einen hohen Stellenwert. Politisch muss es höchstes Gebot sein, dafür Sorge zu tragen, dass eine Behinderung, das Elternsein oder die Herkunft aus sogenannten bildungsfernen Schichten kein großes Hindernis für den Studienerfolg sein dürfen.
Frau Funke, ich füge für Sie auch extra noch hinzu, dass das Beispiele für Probleme und keine abschließende Aufzählung sind, die man sozusagen in Angriff nehmen sollte.
Entscheidend ist der Hochschulzugang. Wir Grüne fordern deshalb eine Reform des Hochschulzulassungsgesetzes und keine Verschärfung, wie Sie sie noch vor einigen Monaten im Hochschulgesetz beschlossen haben, um unsere Hochschulen für die Zukunft fitzumachen. Es geht natürlich nicht nur um den Hochschulzugang, nein, auch die hohen Abbrecherquoten, die vonseiten des Ministeriums teilweise geleugnet werden, sind ein großes Problem. Es muss zentrale Herausforderung der Politik werden, die Abbrecherquote zu senken.
Eine weitere neue Herausforderung ist - Frau Funke hat das ein bisschen populistisch oder polemisch dargestellt -, dass die Altersgruppen, die ein Studium aufnehmen, immer breiter oder unterschiedlicher werden. Die jüngsten Studierenden kommen beispielsweise durch G 8 oder auch aufgrund von Hochbegabung - von der Anzahl der Personen her ist diese Gruppe vielleicht nicht ganz so groß, aber es gibt sie trotzdem - bereits mit 16 oder 17 Jahren an die Hochschulen, also vor der Volljährigkeit. Die ältesten Studierenden - mein Kollege Lothar Hay hat gerade erzählt, was er vorhat, wenn er nächstes Jahr hier seine lange politische Laufzeit beenden wird - nehmen dann nach ihrer beruflichen Karriere noch einmal ein Studium auf, um sich weiterzubilden. Es ist deshalb an der Zeit nicht nur für Herrn Hay, sondern auch für alle anderen -, Angebote für diese unterschiedlichen Zielgruppen weiterzudenken. Ja, es gibt bereits Ansätze, aber die müssen weitergedacht werden, und es muss, und das wird vernachlässigt, vor allem eine neue Form von Wissenstransfer zwischen den Generationen organisiert werden. Denn in diesem Austausch liegt eine Riesenchance, die wir nicht verpassen sollten.
Mit andern Worten: Die Herausforderungen sind vielfältig und lassen sich nicht mit Familienfreundlichkeit oder Gleichstellung allein erfassen. Frau Funke, wir sind einer Meinung, dass das zwei sehr zentrale Punkte sind. Die angesprochene Professorin hat auch ein sehr enges Verhältnis zur grünen Partei, von daher findet da auch ein Austausch statt. Das ist überhaupt keine Frage. Aber das Ganze darf nicht auf bestimmte Fragestellungen reduziert werden, sondern es muss erweitert und weitergedacht werden.
Es ist dringend geboten, den Diversity-Gedanken in der Hochschulpolitik und in der Kooperation mit den Hochschulen zu verankern. Dies geht zum einen durch eine Gesetzesänderung, zum anderen aber auch über eine dringend benötigte Reform der Zielvereinbarungen.
Ein weiterer Aspekt ist wichtig, dass ist der der Forschung. Denn ohne Forschung wird man das alles nicht weiterentwickeln können. Deshalb finde ich es sehr sinnvoll, dass man die Diversity-Forschung an der Christian-Albrechts-Universität vielleicht sind wir in dem Punkt wieder nah beieinander - weiterentwickelt und unterstützt und dass man im Bereich der Flensburger Bildungswissenschaften guckt, wie man solche Ansätze im Lehramtsstudium verankern kann.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage und der Antrag des Kollegen Habersaat zeigen für einen Teilbereich auf, dass die Baustellen an unseren Hochschulen noch sehr groß sind. Er hat das in seiner Rede gerade auch gut ausgeführt. Auch wenn wir sozusagen die Debatte noch mit ein paar zusätzlichen Aspekten bereichern, sind wir im Ergebnis nah beieinander. Auch wir hätten - wenn die Anträge nicht in den Ausschuss überwiesen werden - uns gewünscht, dass unser Antrag zu einem eigenständigen Antrag erklärt wird, damit wir beiden Anträgen im Sinne der Sache zustimmen können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist keineswegs eine neue Forderung, den Hochschulraum Schleswig-Holstein zu stärken. Wir haben oft genug klargemacht, dass dieses Ziel aus Sicht der LINKEN nur mit einer Ausfinanzierung der Hochschulen erreicht werden kann. Doch darüber hinaus müssen auch die Bedürfnisse der Studieninteressierten berücksichtigt werden, die nicht in Vollzeit studieren können. Die individuellen Gründe sind vielfältig. Alleinerziehende Mütter und Väter sind kaum in der Lage, die vollen Lehrveranstaltungspläne zu bewältigen. Viele müssen sich neben ih
rem Studium ihren Lebensunterhalt verdienen. Auch sie können trotz ihres Willens und organisatorischen Talents kaum einen Studienabschluss erreichen.
Seien wir einmal ehrlich: Die Situation hat sich seit der Einführung von Bachelor und Master verschärft. Die zunehmend verschulten Strukturen und die Ausrichtung des Studiums auf wirtschaftliche Verwertbarkeit bieten kaum Wahlmöglichkeiten. Im Gegenteil, die zeitliche Flexibilität und der Gestaltungsspielraum werden weiter eingeschränkt. Den angeblichen Handlungsspielraum, von dem ich hier heute schon gehört habe, selber zu entscheiden, wann und wie lange man studiert, gibt es nicht. Wer zu lange studiert, kann nach dem neuen Hochschulgesetz sogar exmatrikuliert werden. Hier liegt das Versäumnis klar bei der Landesregierung. Schon längst hätte man familienfreundliche Strukturen schaffen können. In der letzten Gesetzesnovelle hat die Landesregierung einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber individuellen Bedürfnissen der Studierenden bewiesen. Es erschien Schwarz-Gelb wichtiger, die Professorinnen und Professoren durch eine Anwesenheitspflicht an die Leine zu nehmen, als endlich die Möglichkeit für ein Teilzeitstudium zu schaffen.
Die vielfältigen Änderungsanträge der Oppositionsparteien hat Herr de Jager vermutlich nicht einmal gelesen. Ich bin gespannt auf die angekündigte große Novellierung, Herr de Jager, auch wenn ich noch immer daran zweifele, dass diese grundlegende Verbesserungen für die Studierenden bringen wird.
Statt mehr Hochschulzugangsberechtigte für ein Studium zu gewinnen, grenzt die Landesregierung weiter aus. DIE LINKE fordert deshalb eine Öffnung der Hochschulen für einen breiteren Zugang aller Studieninteressierten.
Das Absolvieren eines Hochschulstudiums darf nicht an Finanzierungsfragen scheitern und schon gar nicht am familiären Hintergrund. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden. Nur so kann der Weg für Bildungsgerechtigkeit geebnet werden. Wenn man sich einmal anschaut, wie viele Akademikerinnen und Akademiker kinderlos sind, dann stellt sich mir die Frage nach dem Grund nicht ernsthaft. Denn ohne entsprechende Strukturen wird es keine Vereinbarkeit von Familie und Studium geben. Aber das dürfte wohl kaum in Interesse von Schwarz
Gelb liegen. Wer Nachtarbeit verordnen möchte und die Anmietung von Kinosälen für Vorlesungen erwägt, der zeigt, dass weder das Know-how noch der Wille besteht, Grundlagen für gute Hochschulausbildungen zu gewährleisten. DIE LINKE unterstützt deshalb die Forderung des Antrags, die Vereinbarkeit von Familie und Studium in den Zielvereinbarungen stärker zu berücksichtigen und entsprechend familienfreundliche Zeiten für Lehrveranstaltungen einzurichten.
Zum Antrag der Grünen. Der Diversity-Ansatz verfolgt gute Ziele, hat aber leider oft einen eigentümlichen Beigeschmack, nämlich dass die wirtschaftliche Rendite als Begründung herhalten muss. Diversity/Management ist per se kein ethisch-altruistischer Ansatz, wie es im ersten Moment vielleicht erscheint. Für DIE LINKE gilt Bildung als Recht für alle unabhängig von der wirtschaftlichen Rendite. Ich hoffe, wir können das im Ausschuss noch diskutieren.
Lebenslanges Lernen und wissenschaftliche Weiterbildung dürfen nicht länger vom Familienstatus abhängen oder durch Erwerbstätigkeit eingeschränkt werden. Dafür wird sich DIE LINKE auch in Zukunft einsetzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Vereinbarkeit von Studium und Familie“ spielt in der öffentlichen Diskussion um die Gleichstellung der Geschlechter kaum eine Rolle. So gibt es zum Beispiel für Schleswig-Holstein keine aktuellen Daten zur Elternschaft von Studierenden und auch keine Untersuchungen über die Auswirkungen der Elternschaft auf das Studium.
Allerdings kommt die Vereinbarkeit von Studium und Familie in den aktuellen Zielvereinbarungen bereits vor. So wollen zum Beispiel CAU, Uni Lübeck und die Uni Flensburg dem Genderaspekt Rechnung tragen. Die CAU möchte außerdem das Gleichstellungskonzept erneuern und die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie verbessern. Die Uni Lübeck will einen