Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

Ich rufe Tagesordnungspunkt 52 auf:

Gedenkstättenarbeit Schleswig-Holstein

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/1428

Ich erteile dem Minister für Bildung und Kultur, Herrn Dr. Ekkehard Klug, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 8. Mai dieses Jahres, am Tag der Befreiung, feierte die Gedenkstätte Ahrensbök ihr zehnjähriges Bestehen. Ich habe zu diesem Anlass dort die Menschen getroffen, die das Gedenken an diesem Ort ermöglichen. Seit Ende der 90er-Jahre bemühen sie sich darum, dass die Vorgeschichte des sanierungsbedürftigen Hauses öffentlich wahrgenommen wird. Es handelt sich um ein Konzentrationslager aus den Anfangsjahren der nationalsozialistischen Herrschaft, das einzige in Schleswig-Holstein erhaltene Gebäude, in dem sich 1933 ein sogenanntes frühes KZ befand. Dort wurden Regimegegner aus

der Region interniert, zu Arbeiten im Wegebau gezwungen und misshandelt.

Aus einem kleinen Kreis von Bürgerinnen und Bürgern ist ein Netzwerk entstanden, das sich um die geschichtliche Aufarbeitung, um die Vermittlung und um die allmähliche Sanierung des Gebäudes bemüht. Dies bedeutet immer auch ein Werben um finanzielle Unterstützung durch private und öffentliche Förderer wie auch das Land Schleswig-Holstein. Es ist diese Landesregierung, die erstmals, und zwar aus Mitteln des Investitionsprogramms Kulturelles Erbe, einen Zuschuss zu diesen Sanierungsarbeiten, vor allem zur Erneuerung des Daches, bewilligt hat. Die Arbeiten laufen dort zurzeit. Der Aufbau der Gedenkstätte wurde durch internationale Jugendbegegnungen, Kunstprojekte und Kontakte zu Zeitzeugen in aller Welt begleitet.

Ich stelle dieses Beispiel voran, weil es die Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein - wie ich finde gut illustriert. Die Einsicht, dass die Pflege unseres kulturellen Erbes auch Irrwege umfassen muss, ist erst spät gewachsen. Es gibt eine Ausnahme: die KZ-Gedenkstätte in Ladelund, die älteste Gedenkstätte in Deutschland - das ist im Bericht im Detail dargelegt. Ansonsten haben wir die Gedenkstättenarbeit in unserem Land eigentlich erst in jüngerer Zeit entwickelt.

Unter hohem ehrenamtlichem Einsatz kümmern sich Bürgerinnen und Bürger unseres Landes um den Erhalt von Stätten, die an Verbrechen des NSStaates erinnern. Von besonderer Bedeutung sind die KZ-Gedenkstätten. Über die beiden genannten hinaus befinden sie sich in Husum-Schwesing und in Kaltenkirchen. Das Beispiel Ahrensbök zeigt, dass der Einsatz für diese Stätten mühevoll und oft auch mit Widerständen verbunden ist und dass man dafür einen langen Atem braucht. Man kann sich daher fragen, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn sich das Land von Anfang an finanziell stärker in der Gedenkstättenarbeit engagiert hätte - aber das führt uns heute nicht weiter.

Wenn ich daran denke, wie stolz und selbstbewusst die Bürgerinnen und Bürger in Ahrensbök das zehnjährige Bestehen ihrer Gedenkstätte gefeiert haben, dann reden wir heute auch über ein gesellschaftliches Potenzial. Ohne die Schwierigkeiten, die mit all dem verbunden sind und verbunden waren, ausblenden zu wollen: Das bürgerschaftliche Engagement an den Standorten unserer Gedenkstätten in Schleswig-Holstein ist ein überzeugendes Zeichen dafür, dass sich viele Menschen in diesem Land offen auch mit den unrühmlichen Seiten unserer Vergangenheit auseinandersetzen, ja noch mehr:

(Vizepräsidentin Anita Klahn)

Sie sehen sich mitverantwortlich für die Erinnerung an dieses schwere gemeinsame Erbe.

(Beifall im ganzen Haus)

Meine Damen und Herren, das ist auf lange Sicht um ein Vielfaches wirkungsvoller als ein staatlich verordnetes Gedenken.

Die Förderung durch die Landesregierung ist darauf ausgerichtet, dieses ehrenamtliche Engagement, so gut es irgend geht, zu unterstützen mit finanziellen Zuschüssen, aber auch mit fachlicher Beratung und Begleitung. Einen wichtigen Beitrag leistet dazu die 2002 gegründete Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten. Sie verbindet unter dem Vorsitz von Professor Fouquet, dem Präsidenten der Universität Kiel, einem renommierten Historiker, alle Elemente der Wissens- und Bürgergesellschaft. Es ist auf diese Weise gelungen, die Vernetzung zu stärken und sich gemeinsam als schleswigholsteinische Gedenkstätten zu präsentieren.

Meine Damen und Herren, derzeit bemüht sich die Stiftung um eine Bundesförderung für besondere didaktische Ansätze der Gedenkstätten. Das Stichwort Bundesförderung ist in diesem Zusammenhang auch mit der Diskussion über die weitere Nutzung der Neulandhalle im Dieksanderkoog in Dithmarschen anzusprechen. Ich teile die Auffassung, dass sich dieses Gebäude für eine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus eignet. Daher bin ich der Bitte des Kirchenkreises Dithmarschen gern nachgekommen, diese Option beratend zu unterstützen. Auch hier ist es natürlich erforderlich, dass das Gedenken von einem breiten gesellschaftlichen Engagement in der Region getragen wird. Es ist bereits deutlich, dass sich der Kirchenkreis, die Dithmarscher Gedenkstättenstiftung, aber auch Kommunen und Vertreter des Kreises engagiert um dieses Vorhaben kümmern und um eine Lösung bemühen.

Es ist jetzt die Finanzierung für eine Machbarkeitsstudie geklärt worden, mit der die Frage geprüft werden soll, ob man am Standort Neulandhalle eine zeitgeschichtliche Dokumentationsstätte einrichten kann, die die Kriterien für die Aufnahme in die Bundesförderung erfüllt. Der Bund fördert Gedenkstätten nur dann, wenn sie von nationaler und exemplarischer Bedeutung sind. Wir wollen versuchen, dies für die Neulandhalle zu erreichen. Es ist klar, in einer Zeit, wo wir mit Landesmitteln zusätzlich keine Projekte bedenken können, ist das ein Weg, der uns die Möglichkeit eröffnet, mit der Neulandhalle eine wichtige neue Einrichtung zu be

gründen und in Zukunft mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu fördern.

Es geht also um die Frage, ob man an dieser Stelle exemplarisch die Umsetzung und die Durchsetzung der nationalsozialistischen Volksgemeinschaftsideologie in einer Region dokumentieren und zeigen kann, und zwar in einem Projekt, das in die Förderung des Bundes aufgenommen werden kann. Ich will nach der Sommerpause die verschiedenen Akteure, die sich an diesem Vorhaben beteiligen, zu einem Gespräch einladen, um die weiteren Schritte zu beraten. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.

(Beifall bei FDP, CDU, SSW und vereinzelt bei der SPD)

Die Redezeit des Ministers wurde um zweieinhalb Minuten überschritten. Diese Zeit steht allen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Frau Fraktionsvorsitzenden Anke Spoorendonk von der Fraktion des SSW.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Einladung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten hielt Professor Jan Philipp Reemtsma vom Hamburger Institut für Sozialforschung Ende November 2003 in der Kieler Kunsthalle einen bedenkenswerten Vortrag unter der Überschrift „Wozu Gedenkstätten?“. Konkret regte Reemtsma an, sich eine Karte Europas anzugucken, in die die Lager der Nazis eingezeichnet sind. Auch derjenige, der sich vorher nicht sonderlich detailliert mit der Geschichte des Nationalsozialismus befasst hat, wird darauf erkennen, dass Deutschland Europa mit diesem System der Lager überzogen hat. Reemtsma sagte damals: Wo immer wir leben, haben wir es nicht weit zu einem Lager oder zu einem oder mehreren Nebenlagern. Damit hat er die Notwendigkeit von KZ-Gedenkstätten auf den Punkt gebracht.

In Schleswig-Holstein gibt es mit Ahrensbök, Husum-Schwesing, Kaltenkirchen und Ladelund vier Gedenkstätten im Sinne Reemtsmas. Darüber hinaus gibt es noch weitere Orte des Gedenkens an die Opfer des Dritten Reichs und der Auseinandersetzung mit den Tätern. Das ist gut so, da gerade in Schleswig-Holstein, eine der ehemaligen Hochburgen der Nazi-Zeit, eine Aufarbeitung der Geschehnisse des Dritten Reichs und das Gedenken an die

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

Opfer wichtig ist. Allerdings stand die Arbeit der Gedenkstätten in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren nur selten auf der politischen Tagesordnung des Landtags. Gleichwohl gehört auch dieses Thema in den Landtag. Das macht auch der von uns angeforderte Bericht deutlich, der viele Lücken enthält, die aus meiner Sicht im Ausschuss aufgearbeitet werden sollten.

Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Gedenkstätten eine sehr heterogene Trägerschaft und eine entsprechende Finanzierung haben. Sie alle sind von dem ehrenamtlichen Engagement vor Ort abhängig und finanziell auf Eintrittsgelder, Spenden und Sponsorengelder angewiesen. Mit der Gründung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten wurde 2002 eine Einrichtung geschaffen, die die Gedenkstätten in ihrer Arbeit finanziell und inhaltlich unterstützen sollte. Allerdings scheint dies bisher nicht ausreichend funktioniert zu haben. Zumindest sind keine klaren Ergebnisse erkennbar.

Zu hinterfragen ist auch, wieso es in den letzten zehn Jahren nicht gelungen ist, das Stiftungskapital von rund 600.000 € zu mehren. Aus dem Bericht der Landesregierung geht weiterhin hervor, dass 2011 eine halbe Stelle bei der Bürgerstiftung für die notwendigen konzeptionellen Entwicklungsprozesse in und mit den Gedenkstätten eingerichtet werden soll. Auslöser dafür ist zum einen, dass die Gedenkstättenarbeit neu gestaltet und dass die einzelnen Orte stärker miteinander vernetzt werden sollen. Zum anderen fördert der Bund seit 1999 Gedenkstätten und Projekte zum Nationalsozialismus. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das bisher keine Mittel aus diesem Etat abgerufen hat. Dieser Punkt sollte im Ausschuss unbedingt hinterfragt werden. Es darf nämlich nicht der Eindruck entstehen, dass Schleswig-Holstein eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus nicht wünscht. Ich bin dem Herrn Minister dankbar dafür, dass er diesen Punkt eben angesprochen hat, indem er sich zu der Neulandhalle geäußert hat.

Die Verteilung von zu wenigen Geldern durch die Bürgerstiftung und die einheitliche Außendarstellung der Gedenkstätten mit einem gemeinsamen Logo und Flyer reichen aus Sicht des SSW als konzeptioneller Neuanfang nicht aus. Zwar begrüßen wir, dass die Haushaltsansätze für die Gedenkstättenarbeit im aktuellen Haushalt nicht gekürzt wurden, aber dies ist nur ein weiteres Zeichen dafür, dass die Gedenkstätten schon am Tropf hängen und dass es hier nichts mehr zu kürzen gibt. So schreibt auch die Landesregierung in ihrem Bericht, dass die

Erträge aus dem Stiftungskapital und die ergänzenden Landeszuschüsse nicht ausreichend sind.

Vor diesem Hintergrund ist es wirklich beeindruckend, was vor Ort geleistet wird.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

- Das kann man gern machen. Hervorheben möchte ich insbesondere die KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund, die als älteste Gedenkstätte des Landes in kirchlicher Trägerschaft ist und nicht nur eine hauptamtliche Kraft hat, sondern auch die meisten Besucher. Das ändert jedoch nichts daran, dass man sich vor Ort „zurechtwurstelt“, um mit der Arbeit weiterzukommen. Ich habe das Wort „zurechtwursteln“ in Anführungszeichen gesetzt, denn die Entstehungsgeschichte der im letzten Herbst eingeweihten Steele am Panzergraben zwischen dem ehemaligen Lagergelände und dem Dokumentenhaus macht genau diese Problematik deutlich. Das neue Monument ist an sich beeindruckend. Das ist gut. Es ist eingeworben worden über das Programm Kunst im öffentlichen Raum, aber das sind Mittel, die nur für Kunst im öffentlichen Raum eingesetzt werden dürfen und nicht für die Weiterentwicklung der Gesamtkonzeption. Darin sehe ich ein Problem.

Um die bestehende Vermittlungs- und Anschauungsarbeit langfristig zu gewährleisten, muss die Bürgerstiftung die notwendigen Dienstleistungen erbringen. Doch auch das Land ist letztlich gefragt, und zwar unabhängig von formalen Trägerschaften. Ehrenamtliche Arbeit wird natürlich auch in der Zukunft eine zentrale Rolle spielen, allerdings darf die Arbeit der Gedenkstätten nicht allein darauf fußen. Die Dienstleistung der Bürgerstiftung darf auch nicht dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel der Bürgerstiftung die Gedenkstätten zu Konkurrenten machen.

Es gibt also noch viel zu tun. Der Minister sagte in seinem Bericht, dass es darum geht, auch die Neulandhalle in Dithmarschen in die Arbeit der Gedenkstättenstiftung einzubeziehen. Es geht aber auch darum, eine Neukonzeptionierung der Gedenkstätte Husum-Schwesing hinzubekommen. Es liegen Pläne vor, aber die Umsetzung ist sehr schwierig. Auch da ist das Land gefragt.

Für den zuständigen Bildungs- und Kulturausschuss bleibt also noch viel zu tun. Es ist an der Zeit, dass wir es dann auch anpacken.

(Beifall beim SSW)

(Anke Spoorendonk)

Begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne Teilnehmerinnen eines Mentoring-Programms der Frauen Union. Herzlich willkommen im Hause!

(Beifall)

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Wilfried Wengler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das heutige Thema verbindet uns direkt mit der jüngsten Vergangenheit unseres Landes, einem düsteren Kapitel unserer Geschichte: Unterdrückung, Verfolgung, Krieg und Vernichtung. Aber es folgte auch unmittelbar darauf die Geburtsstunde unserer freiheitlichen Demokratie, in der wir heute leben. Wir, die Generationen, die diese dunkle Zeit nicht miterlebt haben, haben die Pflicht, die Erinnerung wach zu halten und jeglichen rassistischen oder antisemitischen Aktivitäten schon in ihren Ansätzen entschlossen entgegenzutreten.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Einen bedeutenden Baustein kann uns dazu die Gedenkstättenarbeit in unserem Lande liefern. Der vorliegende Bericht gibt uns einen umfangreichen Überblick, er führt uns die aktuelle Situation deutlich vor Augen. Mein Dank gilt auch dem SSW, dass er dieses Thema hier angeregt hat.

Von den zahlreichen Orten der Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus konzentriert sich der Bericht auf die KZ-Gedenkstätten in Ahrensbök, Husum-Schwesig, Kaltenkirchen und Ladelund. Aber auch Gudendorf, der Flandernbunker, das Marineehrenmal in Laboe, das seit den 50er-Jahren allen auf See gebliebenen Seeleuten gewidmet ist, oder das Jüdische Museum in Rendsburg sollen nicht unerwähnt bleiben.

Die KZ-Gedenkstätten - das wurde schon erwähnt befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft und werden vom Land und von der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten gefördert. Zu der Finanzierung darüber hinaus hat uns Anke Spoorendonk eben Mitteilungen gemacht. Sie haben aber eines gemeinsam: Sie werden in großem Umfang von ehrenamtlichem Engagement getragen. An dieser Stelle gilt es, allen Beteiligten einen Dank für ihre Arbeit und Initiative auszusprechen, ohne die der heute erreichte Zustand nicht zu erhalten wäre.

(Beifall bei CDU, SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten leistet seit ihrer Gründung im Jahre 2002 einen unverzichtbaren finanziellen Beitrag sowohl durch institutionelle Förderung als auch durch Förderung von Einzelprojekten. So werden zum Beispiel die Gedenkstätten in Kaltenkirchen mit 10.000 € und in Ladelund mit 30.000 € jährlich gefördert. Darüber hinaus trägt die Stiftung dazu bei, ein gemeinsames Bewusstsein der Gedenkstätten für eine landesweit vernetzte Arbeit zu entwickeln, letztendlich, wie schon erwähnt, auch die Voraussetzung für die Einwerbung von überregionalen Fördermitteln.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es gelungen ist, die Landesmittel im Doppelhaushalt 2011/2012 ungekürzt zu belassen. Die Bürgerstiftung fördert gemäß ihrer Satzung generell bestehende oder noch zu gründende Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror. Sie unterstützt Projekte, die der Aufklärung und Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates dienen und eine darauf bezogene Vermittlungsarbeit leisten mit einem besonderen Fokus auf die jüngere Generation.

Die gegenwärtige Situation ist geprägt von der Konsolidierung der Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein. Der Vorstand der Bürgerstiftung hat angekündigt, der Landesregierung und dem Landtag zur Jahreswende 2011/2012 sein Konzept für die mittelfristigen Planungen einer Gedenkstättenkonzeption für Schleswig-Holstein vorzustellen.

Wir sollten aber auch bedenken, dass unsere Gedenkstätten in unserer Medien- und Kommunikationsgesellschaft einer Vielzahl von Konkurrenten gegenüberstehen. Es wird also darauf ankommen, die zeitgeschichtliche Vermittlungsarbeit weiterzuentwickeln, um sie für alle Altersstufen attraktiv zu halten. Nur so kann der Anspruch einer damit einhergehenden politischen Bildung erfüllt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind professionelle und wissenschaftlich gestützte Vorbereitungen erforderlich. Es ist aber zu befürchten, dass die Erträge aus dem bisherigen Stiftungskapital und die ergänzenden Landeszuschüsse dafür nicht ausreichen werden. Eckpunkte hierfür erwarte ich von der avisierten Konzeption des Vorstands der Bürgerstiftung.