Protokoll der Sitzung vom 24.08.2011

Kommunale Demokratie heißt aber auch, dass die Augenhöhe von Verwaltung und Selbstverwaltung gegeben sein muss. Das ist nicht der Fall. Man kann herauf- und herunterdeklinieren, dass Amtsverwaltungen Backoffices sind, aber wir wissen alle, dass die Praxis in den Kommunen bisher anders ausgesehen hat.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe jede Wette ein, dass es durch diese Kataloglösung nicht anders aussehen wird.

Man sagt, man müsse die Identität und Bürgernähe wahren. Ich frage mich: Ist Bürgernähe denn in den kreisfreien Städten unmöglich? Ist Bürgernähe in Bundesländern, die andere kommunale Strukturen haben, unmöglich? Hat denn Schleswig-Holstein die Weisheit der Bürgernähe mit Löffeln gegessen, und alle anderen haben das nicht? Das kann es doch nicht sein.

Es ist bedauerlich, dass die Chance, die uns mit dem Urteilsspruch des Landesverfassungsgerichts gegeben wurde, nicht genutzt wird. Wir werden nichts bewegen, wenn wir von dem Gesetzentwurf der Landesregierung ausgehen. Das ist die bittere Konklusion der heutigen Debatte.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer sich diesem Antrag anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit sind die Gesetzentwürfe allesamt an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein (Seniorenmitwirkungsgesetz Schleswig-Holstein - SenMitwG SH)

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/1713

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Antje Jansen von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 23. September wird hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag zum 23. Mal das Altenparlament zusammentreten. Hinter dem Altenparlament steht die Idee, den Problemen und Wünschen von Seniorinnen und Senioren in Schleswig-Holstein Raum und Gewicht zu verleihen. Darüber, dass diese Idee der Beteiligung gut und sinnvoll ist, herrscht wahrscheinlich Einigkeit unter den hier versammelten Abgeordneten aller Fraktionen.

Aber nach der vorherigen Debatte, die wir über die Veränderung der Kommunalverfassung geführt haben, habe ich große Zweifel daran, dass wir hier noch einmütig über die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren diskutieren können. Sie wollen es den Kommunen als freiwillige Aufgabe überlassen; wir wollen es verpflichtend festschreiben. Das ist auch notwendig. Wir wollen, dass sie beteiligt werden müssen. Wenn man die Kassen der Kommunen ansieht, kommt durchaus der Verdacht auf, dass eine Beteiligung der Seniorenbeiräte in Schleswig-Holstein immer schwerer werden wird.

Deshalb ist es wichtig, dass wir heute unseren Gesetzentwurf vorlegen, um nämlich die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen

(Anke Spoorendonk)

Leben in Schleswig-Holstein zu stärken und auch weiterhin zu ermöglichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir bilden uns aber nicht ein, wir hätten damit das Rad neu erfunden. Das ist nicht Sinn unserer Vorlage. Der in Artikel 1 des Entwurfs verfasste Kern des Seniorenmitwirkungsgesetzes folgt im Wesentlichen den Bestimmungen des Seniorenmitwirkungsgesetzes, wie es der Landtag unseres Nachbarlandes Mecklenburg-Vorpommern im Juli 2010 beschlossen hat.

Der demografische Wandel führt dazu, dass die Zahl der älteren Menschen auch in Schleswig-Holstein stetig zunimmt. Die Bevölkerungsgruppe der Seniorinnen und Senioren wächst. Aber diese Altersgruppe hat das klassische Altenteil längst verlassen, meine Damen und Herren. Die Gesellschaft konnte sich den Verzicht auf die Lebenserfahrung und die Aktivität der Seniorinnen und Senioren noch nie erlauben, und sie kann es angesichts der wachsenden durchschnittlichen Lebenserwartung der älteren Generation immer weniger.

Es ist Aufgabe von Politik, diesen Veränderungsprozess gerade in einer alternden Gesellschaft in entsprechenden Strukturen widerzuspiegeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Die wichtige Tätigkeit der Seniorenbeiräte in den Kommunen und Kreisen, die Arbeit des Landesseniorenrats und nicht zuletzt die Diskussionen des Altenparlaments hier im Hause zeigen, dass diese Entwicklung auch in Schleswig-Holstein seit vielen Jahren im Gange ist. Sie zeigen auch, dass Beteiligung und Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren mehr ist als ein politisches Alibi. Die älteren Menschen hier im Land wollen die Mitwirkung. Sie nehmen ihre Interessen wahr und vertreten sie.

Wir glauben, es ist an der Zeit, die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren auf eine verpflichtende gesetzliche und damit verbindlichere Grundlage zu stellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir ein politisches Signal setzen. Wir wollen auf die Klagen über die fehlende Verbindlichkeit im Umgang mit den Beschlüssen und Diskussionen in den Beteiligungsgremien reagieren. Solche Klagen gibt es gerade von Menschen, die sich engagieren und die heutigen Möglichkeiten der Seniorenmitwirkung aktiv nutzen. Es ist immer ein deutliches Warnsi

gnal, wenn Menschen nicht genügend Gehör finden.

In die gleiche Richtung zielt ein Beschluss des Altenparlaments vom September 2010. Das Altenparlament hat damals einen Antrag des Landesseniorenrats beschlossen, mit dem die Einrichtung von Seniorenbeiräten und deren verbindliche Stellung in die Gemeindeordnung aufgenommen werden soll. Die SPD hat das im November in einem Gesetzentwurf und auch heute in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften aufgegriffen. Diese Ergänzung der Gemeindeordnung finden wir richtig und wichtig. Wir haben sie aus rein systematischen Gründen in unseren Gesetzentwurf übernommen.

Wir wollen aber mehr. Wir wollen die verpflichtende Beteiligung des Landesseniorenbeirats in allen seniorenpolitischen Fragen, auch auf der Ebene der Landespolitik.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen den Beiräten durch eine gesetzliche Grundlage Gehör in eigener Sache verschaffen, was manchmal auf der Strecke bleibt, wenn die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren auf die Freiwilligkeit der Strukturen gestützt bleibt. Wir erhoffen uns von diesem Gesetzentwurf, einen Prozess hin zu einer verbindlicheren Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren auf allen drei Ebenen in Gang zu setzen. Wir erhoffen uns weiter, über die Beratung in den Ausschüssen und vielleicht auch in einem dazugehörigen Anhörungsverfahren dazu zu kommen, dass die eigentlich Betroffenen in den Diskussions- und Gestaltungsprozess einbezogen und an ihm beteiligt werden.

Das zentrale Anliegen unseres Gesetzentwurfs ist die Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Schleswig-Holstein. Wir sind selbstverständlich überzeugt von der Notwendigkeit und Richtigkeit unseres Gesetzentwurfs. Aber wir sind auch nicht überheblich, meine Damen und Herren. Wir erwarten, dass wir mit unserer Vorlage der parlamentarischen Arbeit und der Diskussion um die Seniorenmitwirkung eine konstruktive Arbeitsgrundlage geben können, und wir freuen uns auf eine breite und intensive Ausschussdebatte.

(Beifall bei der LINKEN)

(Antje Jansen)

Für die CDU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Werner Kalinka das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE will die Beteiligung von Senioren stärken, indem durch ein Gesetz an verschiedenen politischen Schnittstellen Seniorenbeiräte errichtet werden sollen. - Das ist ein Thema, das ich aus meiner kommunalen Arbeit kenne und seit Jahren immer wieder bearbeitet habe. Deswegen spreche ich auch zum Thema. - Diesen Seniorenbeiräten soll in der Hauptsache eine empfehlende und beratende Funktion zukommen.

Wer einen solchen Gesetzentwurf vorlegt, der muss der Auffassung sein, dass es ein Defizit gibt, der muss der Auffassung sein, dass ältere Menschen zu wenig Chancen haben, ihren Interessen Gehör zu verschaffen. Dies ist aber nicht der Fall.

Fangen wir bei uns im Parlament an. Die Stichworte fielen bereits. Nach Definition des vorliegenden Gesetzentwurfs sind Senioren Bürger ab 60 Jahren. Ich werde im nächsten Jahr 60. Glauben Sie, dass ich meine Interessen nicht mehr vertreten kann?

(Heiterkeit bei CDU und FDP)

Unter uns Abgeordneten befinden sich zehn Kollegen, die dieses Alter mit ihrem Geburtstag im nächsten Jahr erreichen werden. Weitere 13 sind unter uns, die bereits 60 Jahre alt sind. Der Landtag ist auch insoweit ein repräsentatives Abbild der Gesellschaft.

(Beifall bei CDU und FDP)

Hier findet jährlich ein Altenparlament statt. Es ist geübter Brauch, dass die Fraktionen die Beschlüsse des Altenparlaments nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch Stellungnahmen dazu abgeben. Jeder kann zudem die Landtagsfraktionen oder den Abgeordneten seines Vertrauens anschreiben. Der Petitionsausschuss kann angerufen werden. Beim Landtag gibt es eine Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten. In den Ausschüssen werden die Seniorenverbände gehört. Auch kann auf die politischen Parteien zugegangen werden. Die CDU hat zum Beispiel eine Senioren-Union. Auch an die Regierung kann man sich mit seinen Anliegen wenden. Jeder kann sich also vertrauensvoll beteiligen, in welcher Form auch immer.

Im kommunalen Bereich ist es nicht anders. Die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung sieht bereits heute in § 47 d vor, dass jede Gemeinde für gesellschaftlich bedeutende Gruppen durch Satzung einen besonderen Beirat einrichten kann. Das können auch Seniorenbeiräte sein, wenn dies vor Ort von einer demokratischen Mehrheit gewünscht wird. Das, was Sie für alle zur Pflicht machen wollen, existiert heute schon auf freiwilliger Basis. Und das ist der Unterschied in den Auffassungen. Sie möchten im Land neue Strukturen aufbauen und die Entscheidungsfreiheit vor Ort darüber abschaffen. Wir möchten, dass möglichst viel weiter vor Ort entschieden wird. Ob ja oder nein, soll jeder selbst für sich entscheiden.

Wer einmal die Sitzungen von Gemeindevertretungen besucht und erlebt hat, weiß, dass die Altersstruktur dort meist nicht anders ist als bei uns im Hohen Hause. Und selbst wenn dort nur junge Gemeindevertreter säßen, fände ich es schon ein sehr eigenes Bild vom Menschen, wenn man meint, dass die ehrenamtlichen Entscheidungsträger die Sorgen und Nöte der Eltern und Großeltern nicht sähen. Man muss auch Vertrauen in die Menschen haben.

(Beifall der Abgeordneten Johannes Callsen [CDU] und Ingrid Brand-Hückstädt [FDP])

Die Probleme in diesem Land werden nicht dadurch besser, dass man heute neue Gremien schafft, die wenn es darauf ankommt - noch nicht einmal etwas durchsetzen können. Man nährt mit so etwas auch falsche Erwartungen.

Die Beteiligung der Bürger ist ein sehr hohes Gut. Aber es entspricht auch heute einem gewissen Zeitgeist zu vergessen, dass die zeitaufwendigste und anspruchvollste Form der Bürgerbeteiligung in der Wahrnehmung des passiven Wahlrechts besteht.

Die Türen zur Übernahme von Ehrenämtern stehen offen, und auch im Kleinen kann viel bewegt werden. Heute Abend, während ich die Ehre habe, bei Ihnen zu sitzen, sind Senioren der Gemeinde Dobersdorf zusammen mit meiner Frau, die dort Bürgermeisterin ist. Sie macht sich mit den Senioren und der Feuerwehr einen schönen Tag. Was meinen Sie, wie gern ich dabei gewesen wäre!

Meine Damen und Herren, dabei sind es nicht einmal die älteren Menschen, bei denen wir Nachwuchsprobleme für das kontinuierliche und verantwortungsvolle Engagement haben - es ist vor allem die junge Generation, die wir begeistern müssen. Es ist wichtig, wenn man an Politikverdrossenheit und anderes denkt. Wir müssen viel tun, damit das Vertrauen in die Politik, ob bei Senioren oder jungen

Menschen, nicht leidet. Das ist eine ganz wichtige Botschaft, die wir uns immer wieder vor Augen halten müssen.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf und der Interessenvertretung für alle Bürger! Mit welcher Begründung will man andere gesellschaftlichen Gruppen von diesem Privileg ausschließen? Ihre Idee, einen Seniorenbeirat zentral zu organisieren, ist aus Ihrer Sicht eine Form, das zu organisieren. Meine Erfahrung sagt, die Senioren organisieren selbst vor Ort, gestalten das selbst. Seniorenarbeit wird dadurch nicht schlechter, im Gegenteil, vielleicht sogar besser. Das muss jeder selbst entscheiden.