Auch aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht gibt es im Übrigen gute Gründe, die gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sprechen. Zunächst einmal ist es schlicht falsch, von unwesentlichen Mehrkosten zu sprechen. Die verpflichtende Einführung würde einen erheblichen zusätzlichen, konnexitätsauslösenden Aufwand bei den Kommunen schaffen. Das muss man zunächst einmal schlicht feststellen.
Im Übrigen frage ich mich und Sie auch, warum die Verpflichtung nur Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern betreffen soll. Ich glaube, dass diese Regelung, die Sie vorschlagen, sich insgesamt nicht in die Kommunalverfassung einpasst. Man könnte - wäre man böswillig, was ich selbstverständlich nie bin, wenn von Ihnen Initiativen kommen - sie auch so deuten, dass Seniorinnen und Senioren in kleineren, üblicherweise ehrenamtlich verwalteten Gemeinden keine gesellschaftlich bedeutsame Gruppe im Sinne des jetzigen § 47 d der Gemeindeordnung darstellen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN. Das wäre aus meiner Sicht dann aber ein ganz fatales Signal, das Sie mit Ihrer Initiative hier aussenden würden.
Insgesamt glaube ich, dass wir auf die verpflichtende Einführung verzichten können, weil die Erfahrungen zeigen, dass die bisherige offene Bestimmung, die im Übrigen auf alle gesellschaftlich relevanten Gruppen gleichermaßen Anwendung findet, weit überwiegend in den Kommunen in unserem Land sehr erfolgreich zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger angewendet wird.
Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1713 dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Tagung unterbreche, möchte ich Sie noch einen kurzen Augenblick um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Wir müssen noch einmal zu den Tagesordnungspunkten 5, 6 und 8 zurückkehren:
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften
c) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, der Gemeindeordnung, der Amtsordnung sowie des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein
Es ist eine Abstimmung nachzuholen, die ich versäumt hatte. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1693, ist finanzrelevant und muss daher mitberatend noch dem Finanzausschuss überwiesen werden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen sehe ich nicht. - Dann ist dies einstimmig so beschlossen.
Ich schließe die Tagung für heute Abend. Sie wird morgen früh um 10 Uhr fortgesetzt. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Auf Wiedersehen.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst