Der zeitliche Druck, der aufgebaut wurde, machte es jedoch unmöglich, die im Ausschuss aufgeworfenen Fragen abschließend zu klären. Daher halten wir daran fest: Eine Erhöhung der Nutzungsabgabe zur Kühlung ist nach zehn Jahren seit Bestehen des Gesetzes durchaus angebracht.
Es hat sich gezeigt, dass die Behandlung im Ausschuss mehr Fragen aufgeworfen hat, als ursprünglich zu erwarten war. Auch wenn der Minister bereits im Ausschuss Stellung genommen hat, gibt es aus Sicht des SSW immer noch viele offene Fragen. Daher ist es bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf nun doch durchgedrückt werden soll. Die Ausschussbehandlung hat deutlich gemacht, dass eine Anhörung angebracht gewesen wäre. Wir brauchen Klarheit, wenn das OWAG zum Vorteil von Pumpspeicherkraftwerken geändert werden soll.
Die erklärte Eile, das Gesetz in dieser Tagung des Landtages in erster und zweiter Lesung durchzuziehen, sehe ich nicht. Der Betreiber Vattenfall hat, wie wir erfahren haben, angekündigt, seine Klagen gegen das OWAG fallen zu lassen, sobald eine Änderung des OWAG erfolgt. Das kann nicht der Grund für die Eile sein. Stattdessen vermittelt es den Eindruck, dass die Koalition vor dem Energiekonzern einknickt. Welche Auswirkungen die Änderung des OWAG insgesamt haben wird, ist nicht abgeklärt.
Um es ganz deutlich zu sagen: Wir wollen die Energiewende. Dafür brauchen wir Speicherbecken. Wir stehen zu dem Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht. Daher werden wir uns dem Gesetzentwurf von CDU und FDP nicht in den Weg stellen. Aber ein parlamentarisches Verfahren mit entsprechender Anhörung wäre dieser Sache auf jeden Fall angemessen gewesen.
Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kann ich einen kleinen Sachbeitrag und Aufklärung leisten, warum diese Entscheidung jetzt kommt und nicht früher getroffen worden ist. Wir haben in den Jahren 2005 bis 2009 erheblich daran gearbeitet, dieses Wasserkraftwerk wieder in Betrieb zu setzen - auch unter den damaligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mein Haus hat mir damals immer wieder aufgeschrieben, dass die OWAG, die nicht von Brüssel notifiziert ist, bei je
der Änderung Gefahr läuft, in das Notifizierungsverfahren zu gehen - mit ungewissem Ausgang. Da hat man gesagt: Macht bloß nicht die Pferde scheu. Außerdem kann es, wenn wir in diesem Bereich einseitig etwas machen, schnell zu Konkurrentenklagen kommen.
Das, was wir Vattenfall immer angeboten haben, ist: Macht eine rechtliche Trennung. Wenn man eine rechtliche Trennung macht, kann man die Härtefallklausel anwenden, und dann kann man mit geringeren Kosten operieren. Das hat Vattenfall am Ende immer abgelehnt.
Es kam immer wieder mal die Nachfrage: Können wir nicht doch? - Von uns kam immer wieder die Antwort: Nein, das ist uns in diesem Verfahren zu gefährlich.
Jetzt hat sich eine Rahmenbedingung geändert. In den letzten Jahren gab es die neue Rechtsetzung aus der Europäischen Union zum Thema Klimaschutz. Das heißt, wenn wir die Änderung mit einer vernünftigen Begründung versehen, nämlich mit der Begründung, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu wollen, geht das vor dem Hintergrund der entsprechenden Rahmengesetze, die jetzt in der Europäischen Union vorhanden sind, die genau dieses Ziel fördern wollen. Wir haben eine Rechtsetzung in der Europäischen Union erlebt, die die Hoffnung stärkt, dass man eine Änderung vornehmen kann, ohne im Notifizierungsverfahren am Ende zu scheitern. Das hat sich geändert. Das ist der Grund, aus dem man jetzt diesen etwas einfacheren Mechanismus anwenden kann und ihn nicht vorher anwenden konnte.
Wir sollten uns hier nicht gegenseitig unterstellen, dass wir das nicht versucht hätten, dass wir das nicht gewollt hätten. Wir haben auch schon früher die Ärmel hochgekrempelt und alles versucht, was möglich war. Wir können uns freuen, dass sich die Rahmenbedingungen in der EU geändert haben und jetzt diesen - wie ich finde - richtigen und wichtigen Schritt möglich machen.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Landesregierung sagen, dass wir den Weg, den der Gesetzentwurf von CDU und FDP geht, für richtig halten. Wir halten ihn auch für machbar. Ich habe in der Sitzung des Ausschusses dargelegt, weshalb wir keine rechtlichen Bedenken darin sehen, auf diesem Weg dazu zu kommen, dass dieses Kraftwerk wieder in Betrieb gehen kann. Ich will das gleich im Einzelnen noch einmal erläutern.
Ich will auch sagen, inwieweit sich aus unserer Sicht die Rahmenbedingungen geändert haben. Wir haben die Energiewende als eine Herausforderung angenommen. Wir setzten diese Herausforderung Energiewende in Schleswig-Holstein um. Herr Schippels, wir setzen sie so schnell um, dass Sie gar nicht hinterherkommen.
Das fängt damit an, dass wir eine Beschleunigungsvereinbarung für den Ausbau der Leitungen getroffen haben, die in der Bundesrepublik einmalig ist.
Wir haben mit der Ausweitung der Windeignungsflächen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in einer Weise und in einer Größenordnung in Schleswig-Holstein in Windenergien investiert werden kann, wie sie auch einmalig in der Bundesrepublik und die Voraussetzung dafür ist, dass wir die Energiewende schaffen können. Das ursprünglich avisierte Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2020 so weit zu kommen, dass wir den rechnerischen Gegenwert von 100 % Stromverbrauch durch erneuerbare Energien abbilden können, wird sehr viel früher als 2020 erreicht werden. Das ist auch eine Folge dieser Investitionsvoraussetzungen, die wir durch eine Erweiterung des Landesentwicklungsplans geschaffen haben.
Aber wir werden nur dann vorankommen und die Energiewende schaffen, nämlich den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien - dazu zähle ich auch CO2-freie, emissionsfreie Energieformen, die aus Pumpspeicherwerken -, wenn wir einige Knoten durchschlagen. Das geschieht in der Tat durch diesen Gesetzentwurf.
Es ist richtig, dass diese Landesregierung lange über die Frage gesprochen hat, ob es möglich ist, dass man eine untergesetzliche Veränderung herbeiführen kann. Das war am Ende nicht möglich.
Wir haben deshalb einen neuen Weg gesucht, dies zu tun. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zeigt diesen Weg auf. Er führt nämlich am Ende dazu, dass man eine geringere Oberflächenwasserentnahmeabgabe erheben kann deshalb, weil man es - das ist übrigens in dem Gesetzentwurf dargelegt - technisch dadurch definiert, dass bei einer Investition nach dem Stand der Technik der Eingriff in das Wasser geringer ist als dann, wenn das Wasser für die Benutzung erhitzt werden muss. Das ist der entscheidende definitorische Unterschied dafür, dass man eine geringere Gebühr nehmen kann. Das ist der entscheidende Punkt, weshalb es in dieser Konstruktion tatsächlich geht.
Herr Schulze, deshalb ist es gar nicht notwendig, Ihre ganzen Fragen zu beantworten, die Sie interessanterweise in eine Pressemitteilung gekleidet haben, aber nicht in einen Berichtsantrag. Die Fragen, die Sie aufwerfen, stellen eigentlich nur unter Beweis, dass Sie sich darüber ärgern, dass Sie zwar angeblich seit Jahren dafür sind, aber keinen Weg gefunden haben, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Das würde mich an Ihrer Stelle auch ärgern.
Der Grund, aus dem ich der Auffassung bin, dass der Entwurf von CDU und FDP besser ist als der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ist folgender: Wegen der Energiewende sollten wir stärker auf die Energiegewinnung durch Pumpspeicherwerke setzen. Ich bin aber nicht der Auffassung, dass wir das zu energiepolitischen Rückspielen oder einem energiepolitischen Nachtreten gegenüber der Kernkraft nutzen sollten.
Ihr Antrag läuft darauf hinaus - das finden offenbar auch Sie gut, Herr Stegner -, dass erst zwei Kernkraftwerke vorzeitig stillgelegt werden, nämlich Krümmel und Brunsbüttel, und dann für den stillgelegten Betrieb die Gebühren erhöht werden. Ob das eine richtige Energiepolitik ist, will ich infrage stellen.
Es ist nicht die Zeit für ein energiepolitisches Nachtreten, sondern es ist die Zeit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir in SchleswigHolstein alles ermöglichen, um die Energiewende tatsächlich zu einem Erfolg zu führen, und das machen wir.
Ich rufe jetzt die weiteren Dreiminutenbeiträge auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Olaf Schulze das Wort.
Herr de Jager, wenn Sie der Meinung sind, dass wir nachkarten müssten und verärgert seien - wir haben gestern Fragen gestellt, die leider nicht immer beantwortet wurden; es gab einige Fragen, die unbeantwortet blieben. Dass wir dies in einer Pressemitteilung bekannt geben, ist normal; das macht Ihre Fraktion genauso.
Man kann das jetzt hier hin- und herschieben. Auch Herr von Boetticher hat dargelegt, warum in den letzten Jahren einiges ging und einiges nicht ging. Von Nachtreten zu reden, finde ich ein bisschen komisch. Man könnte sonst auch behaupten, dass es so schnell gehen musste, liegt daran, dass die Nominierung eines Abgeordneten oder Landtagskandidaten vorgenommen wird und man dann noch einmal Erfolge bringen muss.
Keine Bange! - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Begründung, die der Minister gestern im Ausschuss für die relativ kurzfristige Befassung dieses ja nun nicht sehr weitgreifenden Gesetzes gegeben hat - es muss ja geregelt werden -, war, dass wir im Stromverbrauch im saisonalen Lastgang des Jahres jetzt auf die Winter
spitze zulaufen und dass eventuelle Knappheiten durch den Ausfall großer Kondensationskraftwerke greifen würden. Da vorbereitende Maßnahmen beim Betreiber erforderlich sind - so habe ich Sie verstanden, Herr Minister -, ergebe sich daraus die Eilbedürftigkeit.