Nun muss man natürlich sagen, dass wir sehr erfolgreiche konservative Verkehrsminister haben. Deswegen hatten wir in eineinhalb Jahren schon vier davon, nämlich Herrn Austermann, Herrn Marnette, Herrn Biel und jetzt Herrn de Jager - und Herrn Arp noch dazu.
Was mir doch ein bisschen Sorge macht - so kurz vor Weihnachten möchte ich das mit Ihnen teilen -, ist, dass gestandene Konservative sich jetzt das Anarcho-Motto zu eigen machen, das mit legal und illegal anfängt und - die Höflichkeit hindert mich daran, das jetzt zu Ende zu zitieren - mit - Sie wissen schon, was ich meine -, endet.
Dass es so weit mit Ihnen ist, und die selbsternannte Rechtsstaatspartei springt noch bei, das erschreckt mich doch sehr. Da muss ich für meine Fraktion sagen: Wir haben ein anderes Verständnis davon, wie mit Rechtsvorschriften umgegangen werden muss.
Ich will Ihnen ehrlich sagen: Stellen Sie sich einmal vor, das wäre ein Verkehrsminister von der SPD, von den Grünen oder vom SSW gewesen. Sie hätten einen Untersuchungsausschuss gefordert, Sie hätten den Rücktritt gefordert, Sie hätten Akteneinsicht gefordert - all diese Sachen hätten Sie gemacht.
Aber wenn man es selber ist, dann plötzlich sind das Dinge - - Herr de Jager, ich bewundere ja Ihre Drechselkunst, was Ihre Formulierungen angeht, das muss ich wirklich sagen, aber dreist ist das schon.
Herzlichen Glückwunsch, Ihnen ist es tatsächlich gelungen, den Bund über den Tisch zu ziehen und ihn quasi um mindestens 2,5 Millionen € zu prellen. Das ist Ihnen gelungen. Das Problem ist nur, heute hat sich die Bundesregierung ganz schrecklich gerächt. Denn heute sind dem Land 130 Millionen € endgültig verloren gegangen. Das ist leider die Retourkutsche.
Insofern kann man Ihnen zu Ihrem Rittertum nicht wirklich gratulieren, denn unter dem Strich hat Schleswig-Holstein verloren. Denken Sie ein bisschen über die Feiertage über Ihr Rechtsverständnis nach. Wenn Sie Nachhilfeunterricht haben wollen, können Sie den von uns bekommen.
Ein weiterer Dreiminutenbeitrag erfolgt jetzt von Frau Abgeordneter Monika Heinold von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was für eine Debatte. Gestern diskutierten wir über Steuereinnahmen, fehlende Steuereinnahmen, wir diskutierten über die Schuldenbremse, und heute diskutieren wir darüber, dass wir sozusagen Geld, was wir alle gar nicht haben, unbedingt ausgeben sollen, Geld, was eigentlich am Jahresende übrig bleibt. Herr de Jager nannte es so schön „nicht verbrauchte Mittel“. Diese Mittel sind gar nicht da. Das ist alles schuldenfinanziert. Ich möchte das in der Debatte noch einmal erwähnen. Es ist nicht so, dass da irgendwo Geld liegt und es nur die Frage gibt, wer gibt es aus, sondern das ist Geld, was nicht da ist.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Dann kann der Bund das auch gar nicht zurückfordern! Wie peinlich ist das denn?)
Und Sie sagen: Lasst uns hier doch schneller bauen, um noch mehr Geld schuldenfinanziert und rechtswidrig auszugeben.
und sagen: Es muss doch erlaubt sein, das Recht zu brechen, wenn es denn dem Wohle des Landes dient.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und des Abgeordneten Heinz-Werner Jezewski [DIE LINKE] - Rolf Fischer [SPD]: Dann können wir auch einen Banküberfall machen!)
So, Herr Arp, können wir Debatten nicht führen. Vielleicht können wir dann die Landeshaushaltsordnung auch an anderer Stelle brechen. Warum denn nicht die Mittel für den Bundesfernstraßenbau endlich einmal für unsere Hochschulen umwidmen?
Wir haben ja mit Herrn Austermann Erfahrungen gesammelt, wie er mit Recht und Gesetz umgegangen ist. Ich erinnere mich - Herr Kubicki, da waren wir uns noch einig -, dass wir ihn damals als Mauschelmann bezeichnet haben und dass wir ihm bei der Vergabe des Bahnnetzes Ost sehr wohl vorgeworfen haben, dass er immer wieder das Recht beugt und macht, was er will.
(Johannes Callsen [CDU]: Das ist jetzt eine Unterstellung! Das war doch rechtlich alles in Ordnung! - Weitere Zurufe von der CDU)
- Der ist ja nicht umsonst gegangen. Der hat gesagt, wir hätten ihn zu doll geärgert, sodass er keine Lust mehr hatte.
An dieser Stelle hat der Bundesrechnungshof das ganz eindeutig gesagt, und auch die Landesregierung sagt: Ja, wir haben hier das Recht gebrochen. Dann verstehe ich diese Debatte nicht. Vorhin wurde das Wort Demut genannt. Ich glaube, das wäre auch hier angebracht. Das Mindeste in der Debatte wäre doch, dass wir erst einmal alle miteinander anerkennen, dass auch ein Land Schleswig-Holstein nicht einfach, weil es gerade Lust dazu hat oder gerade einmal eine Straße bauen möchte, gegen die Haushaltsordnung verstoßen kann. Das kann es doch nicht sein.
Herr Harms, ich kann ja verstehen, der Drang, sich als Beauftragter für irgendetwas zu bewerben, ist in diesem Haus groß, und Straßenbaubeauftragter wäre vielleicht auch für Sie eine nette Sache.
Aber gerade als Opposition - in aller Ernsthaftigkeit an den SSW - müssen wir als Parlament doch der Regierung auf die Finger schauen.
Da können wir uns doch nicht als Oppositionspolitiker hier hinstellen und rechtfertigen, wenn die Landesregierung die Haushaltsordnung bricht.
Ein letzter Satz zu Ihnen, Herrn Kumbartzky. Ich habe es fast so verstanden, als würden Sie uns vorwerfen wollen, wir hätten unter Rot-Grün nicht das Haushaltsrecht gebrochen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch immer wieder schön, Frau Heinold und Herrn Dr. Stegner zu hören, wie sie sich dann aufblasen - jetzt verteidigen sie gerade den Rechtsstaat.
- Doch, Ihnen gegenüber blase ich mich auf, und zwar auch zu Recht. Sie haben es eigentlich nicht verdient, aber ich mache es trotzdem.
Das ganze Leben besteht darin, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, die dann irgendwann entschieden werden. Ich finde es ganz bemerkenswert, dass Sie sich eine Rechtsauffassung jetzt zu eigen machen, weil es gerade Ihrer politischen Auffassung nützt, und Sie diese auch so leidenschaftlich vortragen. Trotzdem, was am Ende die richtige Rechtsauffassung ist, entscheiden im Zweifel - wenn es denn darauf überhaupt ankommt - die
Jetzt hat der Bundesrechnungshof eine Rechtsauffassung geäußert, die ist akzeptabel. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man sie teilen muss, aber dass jetzt ausgerechnet Sie sich als Grüne und der Kollege Stegner als Sozialdemokrat aufblasen und erklären, Verstöße gegen die Haushaltsordnung, das sei etwas ganz Schlimmes, macht mich etwas ratlos.
Frau Heinold, wir beraten in diesem Land regelmäßig, jedes Jahr wieder, die Bemerkungen des Landesrechnungshofs, in denen er Verstöße gegen die Haushaltsordnung feststellt.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Dann suchen Sie einmal das Wort Be- trug darin! Vergleichen Sie das einmal! Un- tersuchungsausschuss!)
Als wir einen Umweltminister der Grünen hatten, sind Mittel in dem Haushalt unter ausdrücklichem Verstoß gegen die Haushaltsordnung verausgabt worden. Das diente einem guten Zweck, und Sie haben das verteidigt. Im Sozialbereich wird regelmäßig eine Mittelverausgabung unter Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung vorgenommen. Die Sozialdemokraten verteidigen das, weil es einem guten Zweck dient.
Damit das alles nachvollzogen werden kann, will ich einmal kurz zitieren. Ich zitiere aus den Bemerkungen des Landesrechnungshofes 2008 vom 8. April 2008, Seite 212, die folgende Passage: