menhang auch zwischen dem Umfang der erteilten Unterrichtsstunden und dem Abschneiden der einzelnen Länder im PISA-Ländervergleich gebe. Wir dürfen natürlich unseren Schülern nicht einen gymnasialen Bildungsgang anbieten, der sie dann im Vergleich zu Schülern aus anderen Bundesländern in eine schlechtere Ausgangsposition versetzt. Es darf also nicht zu einem Billigabitur führen, in dem man einfach im Vergleich zu anderen Ländern deutlich niedrigere Stundenumfänge vorsieht.
Meine Damen und Herren, das ist im Wesentlichen das, was ich Ihnen zum Thema G8/G9 sagen wollte. Was den Gesetzentwurf angeht, haben die Kollegin Franzen und die Kollegin Conrad das Nötige schon ausgeführt. Dem möchte ich mich anschließen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 17/107 sowie die Anträge Drucksachen 17/90 und 17/138 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Mit der Nummer 1 des Antrags wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die einzelnen Fragen des Berichtsantrags beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1, Auswirkungen der November-Steuerschätzung: Nach dem regionalisierten Ergebnis der November-Steuerschätzung können die Kommunen in Schleswig-Holstein in 2009 mit Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern in Höhe von rund 3,25 Milliarden € rechnen. Gegenüber der MaiSteuerschätzung, die schon die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise berücksichtigte, würde dies einem Rückgang von knapp 40 Millionen € oder 1,2 % entsprechen. 2009 sollen die Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern um über 150 Millionen € oder rund 4,5 % unter denen des Vorjahres 2008 liegen. 2008 konnten die Kommunen gegenüber 2007 noch einen Zuwachs ihrer Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern von rund 300 Millionen € oder 9,5 % verzeichnen. Mit Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern in Höhe von rund 3,4 Milliarden € wurde 2008 das bislang beste Jahresergebnis erzielt.
Nach der Steuerschätzung müssen die Kommunen auch für 2010 mit einem Rückgang ihrer Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern in Höhe von etwa 100 Millionen € oder 3,3 % rechnen. 2010 würden sich danach die Einnahmen der Kommunen etwa auf dem Niveau des Jahres 2007 bewegen. Für das Jahr 2011 soll sich ein weiterer Rückgang ergeben. Erst ab dem Jahre 2012 können die Kommunen wieder mit einem Zuwachs bei ihren Einnahmen aus Finanzausgleich und Steuern rechnen.
Zu den Fragen 2 und 3, bezogen auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Bei einer Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes werden sich für die Kommunen unseres Landes bei voller Jahreswirkung Mindereinnahmen in Höhe von etwa 60 Millionen € jährlich ergeben. 2010, also im ersten Jahr des geplanten Inkrafttretens des Gesetzentwurfs, werden die Mindereinnahmen der Kommunen auf rund 35 Millionen € geschätzt. Diese Mindereinnahmen verstärken den soeben beschriebenen Rückgang der Einnahmeerwartung ab 2010 zusätzlich.
Zu Frage 6, ob die Landesregierung einen weiteren Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich in der 17. Wahlperiode ausschließt: Auch die Kommunen leiden derzeit wie alle öffentlichen Haushalte unter den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Daher ist aus meiner Sicht eine weitere Kürzung der Finanzausgleichsmasse in dieser Legislaturperiode nicht vertretbar und - um es noch deutlicher zu sagen - auch nicht beabsichtigt.
Zu Ihrer 7. Frage zu den Auswirkungen auf die Gemeinden, Städte und Kreise mit aktuellen Problemen: Derzeit werden in den Kommunen die Haushaltsberatungen für 2010 durchgeführt. Konkrete Daten liegen logischerweise noch nicht vor. Die Landesregierung geht von einer deutlichen Verschlechterung der Finanzsituation der Kommunen aus.
Zu Ihrer 8. Frage, Berücksichtigung der besonderen Belastungen durch die Kofinanzierung aus dem Konjunkturpaket II durch die Kommunalaufsicht: Land und Kommunen müssen den Bund bei seinen Bemühungen, die Wirtschafts- und Finanzkrise zu bewältigen, unterstützen, indem die Maßnahmen des Konjunkturpakets zusätzlich - ich betone: zusätzlich - zu den anderen Investitionen durchgeführt werden. Dabei ist kurzfristig auch eine höhere Verschuldung in Kauf zu nehmen. Dies muss allerdings durch verstärkte Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung in den Verwaltungshaushalten beziehungsweise den Ergebnisplänen flankiert werden. Ich füge hinzu: Soweit das noch möglich ist. Denn die Kommunen haben auch bisher schon erhebliche Anstrengungen unternommen.
- Herr Oppositionsführer, selbstverständlich werden wir das als Kommunalaufsicht - daran sollten Sie sich vielleicht noch erinnern - trotzdem einfordern müssen. Das Innenministerium wird dies bei der Genehmigung des in der Haushaltssatzung festzusetzenden Gesamtbetrages der Kredite natürlich berücksichtigen.
Sie fragen nach den Plänen der Landesregierung zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Angesichts der Finanzlage des Landes können zusätzliche finanzielle Mittel für die Kommunen nicht in Aussicht gestellt werden. Das habe ich auch bisher bei allen Gesprächen mit den Kommunen in absolut klarer und verbindlicher Weise dargestellt. Es macht keinen Sinn, an dieser Stelle aufgrund der Haushaltssituation des Landes etwas anderes zu sagen.
(Beifall der Abgeordneten Dr. Christian von Boetticher [CDU] und Herlich Marie Tod- sen-Reese [CDU])
Gleichwohl sind in der Vergangenheit verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen ergriffen worden. So ist im Rahmen des Finanzausgleichs der kommunale Bedarfsfonds von 18 Millionen € im Jahr 2008 auf 36 Millionen € im Jahr 2009 und 50 Millionen € im Jahr 2010 aufgestockt
worden, um gezielt den Kommunen mit Fehlbeträgen helfen zu können. Auch berät das Innenministerium defizitäre Kommunen, indem es beispielweise regelmäßig Hinweise zur Ausschöpfung der Einnahmequellen und zur Begrenzung von Ausgaben gibt.
Sie möchten dann etwas wissen zur Haltung der Landesregierung zur Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Frage der Haltung der Landesregierung zu einem möglichen Ersatz der Gewerbesteuer stellt sich derzeit nicht. Zunächst bleibt die vom Bund angekündigte Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung und das Ergebnis des vorgesehenen Prüfauftrags hinsichtlich eines Ersatzes der Gewerbesteuer einschließlich der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen abzuwarten. Ich füge hinzu: Ich begrüße diese Prüfung ausdrücklich. Nach meinem Dafürhalten darf es keine Verschlechterung der Einnahmesituation der Kommunen durch eine solche Maßnahme geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zahlen und Angaben machen deutlich, dass Land und Kommunen gemeinsam vor schweren Herausforderungen stehen, die nur - ich betone: ausschließlich im partnerschaftlichen Miteinander bewältigt werden können. Dabei ist zunächst natürlich die Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise vordringliches Ziel und Anliegen.
Gleichwohl dürfen wir im Interesse der nachfolgenden Generationen das Ziel tragfähiger öffentlicher Haushalte nicht aus dem Blick verlieren. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem aktuellen Jahresgutachten festgestellt, dass ein erneuter entschlossener Anlauf zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte erforderlich ist. Dies erfordert von allen Entscheidungsträgern bei Land und Kommunen Mut und Entschlossenheit. Ich hoffe, dass das gemeinsam gelingt. Wenn man sich die einzelnen Diskussionen in den kommunalen Vertretungskörperschaften anschaut, hat man immer so den Eindruck, dass immer nur diejenigen, die eine Mehrheit haben, dafür verantwortlich sind, diesen Bemühungen Folge zu leisten. - Nein, es sind alle!
Frau Kollegin Heinold, so weit zunächst zu dem erbetenen mündlichen Bericht. Ich komme aber gleich darauf zurück.
Nach dem gestern vorgelegten neuen Antrag soll zusätzlich in der 6. Tagung des Landtags ein schriftlicher Bericht über die finanzielle Situation der schleswig-holsteinischen Kommunen vorgelegt werden, was wir selbstverständlich gern machen. Zu den Fragen eins und zwei des neuen Komplexes des Berichtsantrags liegen allerdings - das muss ich hier deutlich sagen - nur die Daten der Kommunen vor, die der Kommunalaufsicht des Landes unterstehen. Für alle übrigen kreisangehörigen Gemeinden wären diese Daten durch eine Umfrage zu ermitteln. Diese Umfrage fällt zeitlich in Zusammenhang mit dem Haushaltsverfahren 2010. Insoweit sollten wir im kommunalen Interesse gemeinsam überlegen, ob in der jetzigen Phase eine solche Umfrage zwingend erforderlich ist, zumal die defizitären Kommunen, die Fehlbetragszuweisungen erhalten, ja bekannt sind. Ich rege daher an, dass sich vor diesem Hintergrund vielleicht die Antragsteller und das Innenministerium über den Berichtsumfang und den Berichtszeitpunkt austauschen und gegebenenfalls verständigen. Wenn Sie es trotzdem wünschen, werden wir es natürlich erfüllen.
Nun zu den noch offenen Fragen hinsichtlich des Eingriffs in den kommunalen Finanzausgleich und der Kompensation. Die Kürzung der Finanzausgleichsmasse, beschlossen von der Großen Koalition aus CDU und SPD, mit der dem strukturellen Ungleichgewicht bei der Finanzlage von Land und Kommunen begegnet wurde, war von Anfang an auf Dauer angelegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zur spannenden Frage der Kompensation für den FAG-Eingriff. Dazu hat es ja eine intensive Diskussion gegeben.
„Am Ende ist nur herausgekommen, dass das, was der Innenminister versprochen hat, eingetreten ist. Ich habe gesagt: Mindestens 50 Millionen € kompensieren wir direkt, und es wird Steuermehreinnahmen geben, die mindestens 40 Millionen € betragen. Es ist deutlich mehr geworden. Mit anderen Worten: Die kommunalen Kassen sind erfreulicherweise besser gefüllt als vorher.“
Nun glauben Sie sicherlich, das wäre meine Position. Weit gefehlt! Das ist ein Zitat aus der 54. Sitzung des Landtags, Mittwoch, 21. März 2007, Originalton Innenminister Dr. Ralf Stegner.
- Das war damals schon so unwahr, wie es heute unwahr ist. Herr Dr. Stegner, wie Sie vor diesem Hintergrund zu der Chuzpe bereit sind, unter Punkt fünf zu fragen, welche Maßnahmen die Landesregierung zur Kompensation der pauschalen Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 120 Millionen € für die Jahre 2011 bis 2014 vorsieht, ist unverfroren.
Wer es wie Sie durch SPD-Parteitagsbeschlüsse nachzulesen im „Vorwärts“ - verhindert hat, dass es eine volle Kompensation gibt, der sollte sich hier nicht hinstellen und von uns fordern, dass wir das, was Sie bisher als Innenminister verhindert haben, in der kurzen Zeit, in der Sie im Amt waren, jetzt nachholen.
Ich kann ja verstehen, dass das damals nicht möglich war, weil Herr Dr. Stegner ja erst jetzt im Lexikon nachgelesen hat, was der Begriff der Kompensation bedeutet. Das weiß er erst seit gestern. Deswegen war das bisher nicht möglich.