Protokoll der Sitzung vom 22.02.2012

(Unruhe)

Ich hoffe, dass wir dahin kommen, weil ich mir davon gleichzeitig erhoffe, dass unsere Schulen mit den Hamburger Schulen in einen Wettbewerb treten, was pädagogische Konzepte angeht, was Qualität von Unterricht angeht, und dass wir darüber sogar die Qualität der Schulen im Hamburger Rand nachhaltig stärken.

Im Übrigen habe ich niemanden gehört, der diesen Vorschlag in irgendeiner Form für unfair hält. Deswegen verwahre ich mich dagegen, dass er hier als lebensfremd dargestellt wird.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich nun dem Minister Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer in einer Gemeinde oder Stadt am Hamburger Rand lebt, nimmt die Landesgrenze zwischen Schleswig

(Heike Franzen)

Holstein und Hamburg kaum noch wahr. Viele unserer Bürgerinnen und Bürger überqueren sie täglich mehrfach, meistens auf dem Arbeitsweg. Man fährt darüber hinaus zum Einkaufen nach Hamburg, nutzt das dortige Kulturleben - braucht also kein eigenes Landestheater, Frau Kollegin Spoorendonk -, fiebert mit dem HSV oder St. Pauli und informiert sich aus der Hamburger Presse.

(Anhaltende Unruhe)

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass sich viele Eltern wünschen, diese Grenze auch beim Schulbesuch der Kinder nicht mehr zu spüren. Hier geht es jedoch um eine staatliche Leistung, die entweder von den schleswig-holsteinischen oder den Hamburger Steuerzahlern getragen wird. Wer seine Steuern in dem einen Bundesland bezahlt und seine Kinder in dem anderen zur Schule schickt, der sorgt für ein Ungleichgewicht, das wir mit dem Gastschulabkommen wieder ausgleichen müssen.

(Anhaltende Unruhe)

Daher ist es die Grundintention des Gastschulabkommens mit Hamburg, dass der Schulbesuch vorrangig zunächst im eigenen Bundesland erfolgen soll, und es werden Ausnahmeregelungen von diesem Tatbestand festgeschrieben.

Nach dem, was Frau Strehlau vorhin gesagt hat, möchte ich daran erinnern, dass die Hamburger Seite, die damalige grüne Schulsenatorin Frau Goetsch von Schleswig-Holstein 17,5 Millionen € höhere Ausgleichszahlungen gefordert und bereits in ihren Haushalt eingeplant hatte, als ich sie dann mit dem Kollegen Wersich, ihrem Nachfolger, Ende 2010 vereinbaren konnte. Für Schleswig-Holstein sind wir auf eine sehr gute Weise mit den neuen Bestimmungen, die für Kinder aus Familien, die im Hamburger Rand umziehen, eine Sicherheit geschaffen haben, die es früher nie gegeben hat, aus der Kurve herausgekommen.

(Vereinzelter Beifall bei FDP und CDU - Detlef Buder [SPD]: Sehr verhalten!)

Vorrangig Schulbesuch im eigenen Land. Dem dient auch die Regelung, die der grüne Antrag nun verändern möchte. Der Landtag hat diese Ausgleichsregelung, die nicht Teil des Gastschulabkommens ist - das möchte ich hier ausdrücklich feststellen; Sie finden im Gastschulabkommen keinen Satz dazu -, die Verpflichtung der Kommunen, dem Land Schulträgerkosten zu erstatten, nach Abschluss des Gastschulabkommens durch eine eigene Gesetzgebung eingeführt. Vorher hatten die Kommunen im Hamburger Randgebiet keine

Schulkostenbeiträge zu zahlen, wenn ihre Kinder in Hamburg zur Schule gingen.

Eine Ausnahme: Für die Kinder aus SchleswigHolstein, die in Hamburg Schulen in freier Trägerschaft besuchen, hatten die Gemeinden schon in der Vergangenheit durch eine entsprechende Ausgleichsregelung, die in der rot-grünen Regierungszeit vom Landtag beschlossen worden war, Ausgleichszahlungen an das Land zu entrichten. Das heißt, das Land Schleswig-Holstein hatte an Hamburg im Rahmen des damaligen Gastschulabkommens einen großen Geldbetrag zu überweisen, und einen kleinen Anteil, nämlich den Schulträgerkostenanteil, hatten die schleswig-holsteinischen Wohnsitzgemeinden an das Land Schleswig-Holstein anteilig zu entrichten. Das gab es für die Schulen in freier Trägerschaft - wie gesagt - schon immer. Diese Regelung ist durch Landtagsbeschluss Ende 2010 auf die Schülerinnen und Schüler ausgeweitet worden, die aus Schleswig-Holstein stammen und in Hamburg öffentliche Schulen besuchen. So viel zum Sachstand.

Für die Neuregelung sprechen gute Gründe. Dennoch habe ich natürlich Verständnis dafür - ich habe das bereits in der ersten Lesung ausgeführt -, dass die betroffenen Kommunen nach einem Ausgleich für jene Hamburger Schülerinnen und Schüler fragen, die sie in ihren Schulen, also in schleswig-holsteinischen Gemeinden, aufnehmen. Schließlich verursachen auch diese Schüler Kosten.

Ich habe bereits im November erklärt, dass ich es für sinnvoll halte, diese Problematik im Rahmen der Haushaltsaufstellung und Haushaltsgesetzgebung für den Haushalt 2013/2014 zu lösen. Aufgrund der jahrelangen Besserstellung der Kommunen im Hamburger Randgebiet beim Schullastenausgleich sehe ich nicht, dass diese Lösung unzumutbar wäre. In der Vergangenheit haben die Umlandgemeinden im Hamburger Rand sehr davon profitiert, dass viele ihrer Kinder Hamburger Schulen besucht haben, ohne dass die Gemeinden irgendwelche Aufwendungen für Schulträgerausgaben hatten.

Noch eine Ergänzung zum Sachstand, weil das in der Presseberichterstattung eine Rolle gespielt hat. Aus manchen Artikeln kann man ja den Eindruck gewinnen, als gäbe es nun eine allgemeine Rebellion und Zahlungsverweigerung. Dem ist nicht so. Bei 65 Zahlungsaufforderungen, die ergangen sind, sind in 42 Fällen bereits die Zahlungen eingegangen, 23 Zahlungen sind offen, in mehreren Fällen ist angekündigt worden, dass die Zahlung demnächst erfolgen wird, in acht Fällen haben uns Ge

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

meinden mitgeteilt, sie wollten zunächst die Beratungen im Landtag zu diesem Thema abwarten.

(Wortmeldung der Abgeordneten Ines Strehl- au [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Momentan genehmige ich keine Zwischenfrage, weil ich Ihnen das im Gesamtzusammenhang darlegen möchte. - Unter anderem liegt uns die Ankündigung der Gemeinde Barsbüttel vor, demnächst ihren Kostenanteil von rund 200.000 € zu entrichten. Das ist der größte Betrag, den eine Gemeinde zu bezahlen hat. Aus Barsbüttel besuchen 200 Gymnasiasten Gymnasien in Hamburg. Deshalb ist der Anteil für diese Gemeinde besonders hoch.

Ich sage das auch im Hinblick darauf, dass wir Barsbüttel als Beispiel für eine Gemeinde anführen können, die von der früher nicht erfolgten Heranziehung der Umlandgemeinden zu den Schulträgerkosten sehr profitiert hat, über viele Jahre hinweg keine Schulträgerkosten für eigene Schulangebote aufwenden musste, aber auch keine Schulkostenbeiträge an Schulträger im Kreis Stormarn zu bezahlen hatte. Das war eine sehr komfortable Situation für diese Gemeinde. Ich finde es nur gerecht, wenn sie nun zu den erhöhten Aufwendungen beiträgt, die das Land Schleswig-Holstein im Rahmen des Gastschulabkommens durch Ausgleichszahlungen an Hamburg zu entrichten hat.

(Unruhe)

Die Bürger der Gemeinde Barsbüttel tragen mit ihrem Steueraufkommen hierzu bei - unter ihnen ein prominenter Einwohner, nämlich der Studienrat Martin Habersaat, MdL -, was ich für richtig und gut halte und nur begrüßen kann.

(Beifall bei FDP, CDU und des Abgeordne- ten Martin Habersaat [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister.

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich der Kollegin Ines Strehlau von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen einfach eine Aussage für die Kommunen, damit sie sich darauf einstellen können, was sie finanziell erwartet. Dazu habe ich nichts gehört.

(Beifall der Abgeordneten Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Frau Franzen, Sie haben gesagt, es gebe Gespräche. Gibt es die, oder gibt es die nicht? Kann es zum Beispiel so eine Regelung geben, wie sie Henning Höppner angesprochen hat? Kann es eine Verwaltungsvereinbarung geben, in der geregelt wird, dass wir einfach die Kosten für die hamburgischen Schülerinnen und Schüler von den anderen Kosten, die sie zahlen müssen, abziehen? Da muss doch jetzt irgendetwas in Gang gesetzt werden. Gibt es dazu irgendeine Aussage der Landesregierung, wann sie das tun will? Das brauchen wir unbedingt.

Noch zwei Sätze zu Ihnen, Frau Franzen. Ich habe nicht gesagt, dass das Gastschulabkommen ein Fehler war, sondern ich habe gesagt, es ist schlecht verhandelt worden.

(Zuruf der Abgeordneten Heike Franzen [CDU])

- Ach so. Das ist insofern schon ein Unterschied.

Mich stört, dass immer wieder neue Ausreden dafür gefunden werden, dass nichts passieren kann.

(Vereinzelter Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Erst hat der Bildungsminister gesagt: Ich habe ja keine gesetzliche Grundlage, ich würde ja so gern, aber es geht nicht. Jetzt sagt er: Die Kommunen haben solange davon profitiert, jetzt müssen sie auch einmal darben. - Das ist kein lösungsorientiertes Verhalten. Das erwarte ich aber von der Landesregierung. Ich hoffe, dass sie das ernst nimmt, damit eine Lösung für die Kommunen gefunden wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe daher die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 17/2303 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Wer lehnt diesen Antrag ab?

(Zurufe)

- Vielen Dank, Frau Kollegin. Dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW zugestimmt. Entschuldigung. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von

(Minister Dr. Ekkehard Klug)

CDU und FDP. Wer enthält sich? - Das sind die Mitglieder der SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1964 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist gegen die Ausschussempfehlung? Das sind die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen? - Das sind die Mitglieder der Frakti

on der SPD. Damit ist die Ausschussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, ich schließe für heute die Beratungen und die Sitzung. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Wir sehen uns morgen früh um 10 Uhr wieder.

Schluss: 18:03 Uhr

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)